Hohe Auflagen beim Reenactment

Egal was man von der Nachstellung historischer Ereignisse, im Fachjargon Reenactment, Living History, oder auch Geschichtstheater genannt, halten mag, dieses Hobby ist zunächst einmal ein harmloser Freizeitspaß, auch wenn er oft genug im musealen Kontext eingesetzt wird, um Museumsbesuchern historische Zusammenhänge im wahrsten Sinne des Wortes plastisch begreifbar zu machen.

Bisher wurden die Interessen der Reenactors von keiner Lobbyorganisation vertreten, daher wundert es nicht, dass dieses Hobby mit unverhältnismäßig hohen Auflagen zu kämpfen hat. Wie kaum ein anderes Hobby verbindet das Reenactment Völker. Internationale Veranstaltungen an historisch bedeutsamen Orten sind die Regel und selbst in den strikt reglementierten Niederlanden lacht man sich über unsere Notbehelfe kaputt.

Das deutsche Waffenrecht engt dieses Hobby bedeutsam ein, indem es z.B. doppelläufige Vorderlader und Vorderladerrevolver wie z.B. den Colt 1860 Army bedürfnis- und erwerbscheinpflichtig macht. Andere Westernwaffen wie die Henry- und Spencer-Repetierer und der Colt Peacemaker sind ebenso geregelt, von Mehrladern und Vollautomaten, die Platzpatronen im Vollkaliber verschießen, gar nicht zu reden. Hier schiebt der Gesetzgeber einen kompletten Riegel vor.

Reenactment Szene
Reenactment Szene, Quelle: WikiPedia

Sobald es über einschüssige Vorder- oder Hinterlader hinausgeht, müssen sich Traditionsvereine und Reenactors der jüngeren Geschichte gezwungenermaßen mit unbrauchbar gemachten Dekowaffen, den anämischen Salutkarabinern oder Airsoftwaffen behelfen, gegebenenfalls auch mit den wenigen Schreckschußwaffen (und die nur mit “kleinem Waffenschein”), die hier historisch passend wären. Praktikabel, da sind sich alle Hobbyisten einig, ist das natürlich nicht.

Eine Lösung wie sie z.B. in der Tschechei praktiziert wird, wäre passend: Hier gibt es umgebaute alte Originale und Repro-Waffen, die so konstruiert sind, daß sie nicht mit jedermann zugänglichen Werkzeugen „scharf“ gemacht werden können und verfeuern trotzdem akustisch wirksame Platzpatronen, sogar halbautomatisch und vollautomatisch.

Es wird Zeit, daß der Gesetzgeber endlich ein bißchen Mut zusammenkehrt und dem Bürger zugesteht, was in europäischen Nachbarländern schon längst gängige Praxis ist. Ein bißchen fühlen sich die Hobbyisten stets an die DDR und die dort maximal erlaubten nicht funktionsfähigen Blitzknallerflinten erinnert.

Die Erwerbscheinpflicht für z.B. Vorderladerrevolver ist seinerzeit im Rahmen des Waffenrechtsaktionismus zur Zeit des RAF-Terrorismus eingeführt worden. Das Totschlagargument des Staates war natürlich die Steigerung der inneren Sicherheit.

Als ob jemals irgendein Terrorist ein Attentat mit einem Colt Dragoon oder einer anderen Schwarzpulverwaffe ausgeführt hätte. Die bis dahin frei erwerbbaren Schwarzpulverpresslinge wurden ebenso erwerbscheinpflichtig.

Auf diese Art wirkungsvoll entwaffnet, mussten Baader, Meinhof und Konsorten eben zu den viel ungefährlicheren Maschinenpistolen, Sturmgewehren und Handgranaten aus z.B. Bundeswehrdepots greifen, die sie sich mittels Raubzügen widerrechtlich verschafften.

Die innere Sicherheit war durch diese Maßnahme faktisch zwar kein Deut gestärkt, aber der deutsche Michel dafür wieder um ein paar Freiheiten ärmer. Die Frage, wann so eine Schwarzpulverwaffe zuletzt bei einem Bankraub oder einem Attentat eine Rolle gespielt hat, bleibt staatlicherseits weiterhin unbeantwortet. Vermutlich dürfte es sich um die Zeit vor 1880 handeln.

Kein Terrorist wird so dumm sein, sich ein Feuergefecht mit der Polizei zu liefern und dabei eine Platzpatronen-Thompson Mpi verwenden, während die Polizei mit echten, funktionsfähigen MP5 zu Felde zieht.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.