Ihr habt das Recht zu schweigen

Wir thematisieren hier ja immer wieder die Notwehr und die Selbstverteidigung insgesamt. Auch ist es gerade jedem legalen Waffenbesitzer ein Anliegen die juristische Integrität auch über das Maß beim Normalbürger zu wahren.

Leider lese ich in den geteilten Artikeln und Berichten immer wieder, dass sich Beschuldigte, Zeugen, etc. in Widersprüche verwickeln und es zu ungünstigen Aussagen kommt und infolge dessen jemand der u. U. bei korrektem Verhalten freigesprochen worden wäre bestraft wird. Das ist sehr ärgerlich und vermeidbar.

Denn auch wenn es sehr nach Krimi klingt:

Ihr habt das Recht zu schweigen.

Und das solltet ihr verdammt nochmal wahrnehmen. Niemand muss bei der Polizei eine Aussage machen. Vor Gericht könnt ihr die Aussage verweigern, wenn ihr euch oder einen nahen Angehörigen durch die Aussage belasten würdet. Ihr solltet es deshalb tunlichst unterlassen nach einer erfolgreichen Selbstverteidigung noch völlig unter Schock und Adrenalin, der Polizei gegenüber irgendwelche Angaben zu machen. Ihr könnt euch damit eigentlich nur belasten, insbesondere dann, wenn ihr von Strafrecht nicht viel versteht. Stattdessen solltet ihr euch zuerst einen guten Anwalt suchen, der dann mit euch eine Verteidigungsstrategie erarbeitet und dann gut beraten die richtigen Dinge sagen.

Beim Notruf solltet ihr euch auch auf die notwendigsten Angaben beschränken und auf solche Sätze wie „Ich hab den Drecksack abgeknallt“ verzichten.

Und eurer Familie und euren Freunden solltet ihr selbiges nahelegen. Denn wenn ihr nichts falsches sagt, eure Partner oder Kinder aber Dinge sagen, die im Widerspruch mit dem stehen, was ihr sagt, habt ihr im Zweifel bereits verloren.

Das hat nichts damit zu tun unkooperativ mit der Polizei oder so zu sein, sondern eure Rechte wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass ihr nicht verurteilt werdet, eure Zuverlässigkeit, ggf. euren Job verliert oder sogar im Knast landet.

Nur indirekt mit Waffen und Notwehr, aber dennoch für die Wahrung der Zuverlässigkeit interessant ist dieser Vortrag von RA Udo Vetter:

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Für die Situation in den USA ist dieser Vortrag eines Professors und ehemaligen Strafverteigers und einem ehemaligen Polizisten auch sehr aufschlussreich:

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Kleines Beispiel

„Bewaffneter Einbrecher im Hausflur erschossen, keine Zeugen, keine Videos“

Möglichkeit 1:

„Er kam mit dem Messer auf mich zu und hat gesagt jetzt bist du dran. Ich hab die Waffe gehoben und geschrien, er soll verschwinden. Als er dann losstürmte habe ich geschossen“

Hier habt ihr zwar einen vorsätzlichen Totschlag zugegeben, aber hinreichend Anhaltspunkte für eine Rechtfertigung durch Notwehr gegeben. Chancen auf Freispruch: sehr hoch.

Was wird aber vielleicht jemand sagen, der gerade unter Schock steht und sich rausreden will?

Möglichkeit 2:

„Ich wollte ihn doch gar nicht erschießen“ „Aha und wieso haben Sie ihn dann doch erschossen?“ „Ich wollte ihn nur verscheuchen, aber es hat sich ein Schuss gelöst“

Bravo ihr habt jetzt zwar eine recht fadenscheinige Ausrede für den Schuss, sodass ihr – insoweit euch geglaubt wird – jetzt keinen Totschlag mehr begangen habt und bezüglich der Nötigung mit der Waffe seid ihr gerechtfertigt. Aber dennoch habt ihr eine fahrlässige Tötung begangen, weil ihr bezüglich des Schusses keinen Verteidigungswillen oder ähnliches hattet, was eine Rechtfertigung durch Notwehr ausschließt. Ihr habt aber die Waffe auf einen Menschen gerichtet und unsachgemäß gehandhabt, sodass sich ein Schuss gelöst hat. Laut eurer eigenen Aussage habt ihr euch aber offenbar noch nicht so bedroht gefühlt, dass ihr einen Schuss gerechtfertigt fandet. Die Chance, dass ihr deshalb bestraft werdet ist recht hoch.

Anm. der Redaktion: Die beiden Youtube Videos sind unterhaltsam und lehrreich. Sie lohnen sich beide (das deutsche, wie das englischsprachige)

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11 Replies to “Ihr habt das Recht zu schweigen”

  1. Ein Weg, nicht in Erklärungsnöte zwecks des Wafengebrauchs zu gelangen, ist, sie nicht einzusetzen.
    Man schießt in diesem Land nicht auf Menschen, nicht einmal, wenn sie einem etwas Böses tun.
    Eine Schusswaffe sollte maximal der Abschreckung dienen, doch unter keinen Umständen gegen Menschen zum Einsatz kommen.
    Ich betrachte Schusswaffen als generell als Jagdinstrumente, und nicht als Mittel um das Karussel der Gewalt anzuschubsen.
    Denn wenn der Eine Waffen gegen Menschen richtet, sei es berechtigt oder nicht, wird unweigerlich der Andere ebenfalls auf die Idee kommen und das kann einem friedlichen Miteinander nicht förderlich sein.
    Nicht falsch verstehen, ich schieße sehr gern, aber nur auf die entsprechenden Scheiben im Stand oder Tontauben und sonst nichts.

    1. Ziemlich wirres und realitätsfernes Zeug, was Sie da schreiben.

      Persönlich steht es Ihenn selbstverständlich frei, so zu handeln wie Sie es vertreten können.

      Aber machen Sie sich nicht zum Maßstab, weder ethisch noch rechtlich.

      Es gibt nämlich auch Menschen die sich bestimmte Lagen für den Einsatz von Zwangsmitteln nicht aussuchen können…

      Und was genau sind denn „Waffen“ nun für Sie? „Jagdinstrumente“, oder Sportgeräte?

      Da entsteht durchaus der Eindruck ads Sie weder sportlich schießen, noch überhaupt.

      Was haben Sie sich bei dem Beitrag nur gedacht?

      1. Darf ich mal Gandhi zitieren?

        “… He who cannot protect himself or his nearest and dearest or their honour by non-violently facing death may and ought to do so by violently dealing with the oppressor. He who can do neither of the two is a burden. He has no business to be the head of a family. He must either hide himself, or must rest content to live for ever in helplessness and be prepared to crawl like a worm at the bidding of a bully …

        [When violence] is offered in self-defence or for the defence of the defenceless, it is an act of bravery far better than cowardly submission.”

        In der realen Welt ist der Angreifer oft nicht nur bewaffnet, sondern so gut wie immer auch der aggressivere, stärkere und rücksichtslosere. Nicht ich eskaliere, sondern der Angreifer – Sie dagegen versuchen die Schuld für steigende Gewalt auf diejenigen abzuwälzen, die kein Opfer sein wollen.

        Lesen Sie Gandhi. Da werden Sie nichts von feiger Unterwerfung gegen einen unrechtmäßigen Angriff/Übergriff lesen. Ganz im Gegenteil!

  2. Es ist doch wahrlich traurig, dass man in unserem heutigen Deutschland permanent auf der Hut vor pazifistischen, Gutmenschen-Rechtsverdrehern sein muss, die einem das Wort im Munde umdrehen bis sie das erreicht haben was sie wollen, und das ist meistens eine medienträchtige Verurteilung. Das dieses Justizgesindel nicht im Interesse des Volkes agiert, sondern im eigenen Karriereinteresse, sei es nun die juristische oder politische Karriere, und damit am Ende dem gesamten Volk einen riesigen Schaden zufügt, ist diesen doch egal. Wann hat unsere Justiz aufgehört ein Gesetz nach ihrem Charakter, nach seiner Intention zu beurteilen und angefangen ein Gesetz Wort für Wort auseinander zu pflücken in der Hoffnung der neue Albert Einstein der Justiz zu werden indem er/sie eine neue Auslegung für das Wort „oder“ oder „wegen“ oder sonst einem Wort in einem Gesetz sucht nur um die Deutung des Gesetztes gänzlich auf den Kopf zu stellen um sich dann am ende mit jener Interpretation zu rühmen.

  3. @ Johannes:

    In einem Widerstandsgrad 0 Würfel darfst du Munition und Waffe gemeinsam aufbewahren. Allerdings nicht mit Magazin in der Waffe, da gab es vor nicht allzulanger Zeit ein Gerichtsurteil, wo einem Sportschützen darauf ein Strick gedreht wurde. Allerdings hat er sich dabei auch verplappert.
    Deshalb: Schnauze halten.

  4. Vollkomen richtige Darstellung! In unserer jetzigen Gesellschaft redet sich der „aufrichtige Bürger“ viel zu oft um Kopf und Kragen – mangels Erfahrung und Abgebrühtheit. Hoffentlich wird der Beitrag von vielen Menschen gelesen.
    Andererseits halte ich es für sehr schwierig, in Fällen der Notwehr noch die Ruhe zu besitzen, den Safe zu öffnen, eine Waffe herauszunehmen, den Munitionsschrank zu öffnen, ein Magazin zu laden und die Waffe schußbereit zu machen. Hier hilft vielleicht das Überdenken der Aufstellorte und Zugriffsmöglichkeiten.

    1. Hm, wenn man alleine zuhause ist, dann muß die Waffe ja nicht im Tresor sein. Wird vom Gesetz nicht verlangt. Die Waffe muß nur vor unbefugtem Zugriff gesichert sein. Also kommt die Knarre nur dann in den Tresor, wenn man nicht zuhause ist. Wenn man allerdings Frau und/oder Kinder (oder sonstige Mitbewohner hat), dann funktioniert das nicht.

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