#Waffenrecht: MPU für Sportschützen nach § 6 Abs. 3 WaffG. Ein Erfahrungsbericht.

Von Referendar jur. Daniel Alexander Lea LL.B Seit der Gesetzesänderung von 2003 bekommen Sportschützen ab dem 18. Lebensjahr noch keine vollwertigen Waffenbesitzkarten mehr. Wer zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr Großkaliberwaffen erwerben will, muss der Behörde ein Zeugnis über die persönliche Eignung vorlegen. Über die Begutachtung ranken sich Mythen und Legenden. Schreckensgeschichten, von wegen, wenn man weiterlesen…