#Waffenrecht: Urteil des BVerwG für Jäger wirkt sich erstmalig auch auf Sportschützen aus [Update]

Den Jägern werden derzeit aufgrund des BVerwG-Urteils keine halbautomatischen Langwaffen (und teilw. auch keine Kurzwaffen) mit Wechselmagazin mehr in ihre Waffenbesitzkarten eingetragen. Wir hatten bereits orakelt, dass sich dieses Urteil auch auf die Sportschützen auswirken wird, obwohl das Urteil nur Jäger betrifft. Leider hatte unsere Glaskugel früher Recht als angenommen.

Die Waffenbehörde in [siehe Update] hat einem Vereinskameraden (Sportschütze) heute mit Hinweis auf die unsichere Rechtslage einen Voreintrag für eine Selbstladebüchse .223Rem verweigert. Ob sich das ganze in den 8 Wochen in denen die Bedürfnisbescheinigung Gültigkeit besitzt klärt bezweifele ich doch stark.

Quelle:
https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/permalink/1047232815322304/ (nicht mehr verfügbar)

Und genau deswegen ist es auch so wichtig zusammen zu stehen und gemeinsam zu agieren – egal ob man nun Sportschütze, Sammler, Jäger, Airsoftler, Paintballer, oder einfach nur Bürgerrechtler ist.

Wir sind an dem Fall dran und haben über den Betroffenen einen rechtsmittelfähigen Bescheid angefordert (siehe Konversation auf Facebook).

Update

Wir haben mit dem ursprünglichen Ersteller des Beitrags auf Facebook noch mal Kontakt gehabt und es hat sich in dem Fall folgendes ergeben: Die Behörde hat eingelenkt und den Eintrag wie gewünscht vorgenommen. Die Behörde betonte dabei, dass es sich um ein Missverständnis und einen Einzelfall in der Sachbearbeitung gehandelt hat und Sportschützen von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts selbstverständlich nicht betroffen sind.
Desweiteren hat die Behörde gegenüber dem Beitragsersteller den Wunsch geäußert im Internet nicht mehr genannt zu werden, weil es nur ein Einzelfall gewesen sei. Diesem Wunsch haben wir entsprochen.

Aber gut zu wissen, dass die Behörden unsere Beiträge wahrnehmen.

20 Replies to “#Waffenrecht: Urteil des BVerwG für Jäger wirkt sich erstmalig auch auf Sportschützen aus [Update]”

  1. @pancho lobo: Dein Beitrag stimmt so nicht. Ein Verwaltungsakt (Bescheid) wird nicht dadurch nichtig, dass die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Das ändert nur etwas daran, wie lange diese ist. Was ein Verwaltungsakt ist lässt sich gut in § 35 Abs. 1 VwVfG nachlesen. Die Nichtigkeit ergibt sich (unter anderem) aus § 44 VwVfG.

    Zum eigentlichen Thema: Hörensagen aus einem FB-Eintrag sollte hier doch bitte kein Artikel wert sein! Was jemand meint gehört zu haben kann sich erheblich von dem unterscheiden, was seitens der Behörde wirklich ist. Nur mal so als Denkanstoß: Vielleicht ist der dort erwähnte Sportzschütze auch gleichzeitig Jäger und wollte die Büchse dafür oder …

  2. Hola amigo Marc,
    einen „rechtsmittelfähigen Bescheid“ gibt es in der Verwaltugssprache nicht, aber einen Bescheid wo auf die Rechtsmittel und Firsten hingewiesen wird…ohne diese Hinweise ist der Verwaltungsschriftsatz nichtig.
    saludos de pancho lobo

    1. http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsmittelfaehige-bescheide_064568.html

      https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)

      „Das ist insbesondere bei Ge- und Verboten, Erlaubnissen oder Widerrufen der Fall. Der zuweilen von Rechtsanwälten geäußerte Wunsch nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid ist auf Erlass einer Entscheidung mit Regelungscharakter gerichtet im Unterschied zu einer schlicht-hoheitlichen Auskunft (§ 25 Abs. 1 Satz 2 VwVfG).“

  3. Geht gar nicht…hab mir gerade einen Verein gesucht und will Sportschütze werden…Was kann man gegen diesen Wahnsinn noch tun?!?
    Zumal wäre ich ja dann der Staatsfeind No1 ( steh auf Kriegswaffen ähnliche Halbautomaten wie das AR15)…oder ich hol meine SteinSchleuder raus

  4. Alle Sportschützen, Jäger, Waffensammler ect. sollten mal eine Woche lang Streiken oder sich einfach mal für ein Woche krank schreiben lassen. Alle gleichzeitig nicht nur Bundesweit sondern Europaweit. Da haben wir Gehör.
    Da bekommt die Politik auf den Busch geklopft. Leider halten wir nicht zusammen. Das machen die Amis es besser.

    1. Leute, ihr müsst euch von dieser „wir alle zusammen“ Idee verabschieden. Damit wartet ihr nur auf Rettung die nicht kommt. Ich war bisher in drei Schützenvereinen und ich weiß wo „braucht man nicht“ herkommt. Ich werde jedenfalls nicht meinen Arbeitgeber da mit reinziehen der für die Gesetze überhaupt nichts kann.
      Die Amis machen das „besser“ weil die auch ganz klar sagen dass die zu Gewalt greifen wenn man sie nicht in Ruhe lässt.

  5. In Niedersachsen ohne Probleme den Voreintrag bekommen. Freundliches Gespräch den Verantwortlichen …die wollen eine verbindliche Anweisung . Ansonsten läuft für die alles wie bisher! 👍

  6. Wann machen wir alle endlich riesige Demos gegen diese Behördenwillkür in Deutschland und Europa?! Wir Legalwaffenbesitzer müssen uns auf der Straße Gehör verschaffen!

    1. Die Medien und Behörden wissen genau wie die Stimmung im Volk ist, aber die machen eben was sie machen. Der Waffenbesitz ist nur eine Fassete in deinem Leben und die haben genug andere Nadeln zur Verfügung mit denen sie dich pieken können. Und was eben den Legalwaffenbesitzer so erpressbar macht ist dass er eben Legalwaffenbesitzer ist der sich dieses Privileg etwas hat kosten lassen und es nicht verlieren will. Damit ist kein Drohpotential gegeben und für Demos wo der Altersdurchschnitt 46+ durch die Straße watschelt interessieren die sich halt nicht.

  7. Wahnsinn, habe gerade mit unserer Behörde gesprochen, sprich in Baden Würrtemberg ist noch nix geplant mit Weigerung Voreintrag für Halbautomaten für Sportschützen. Und richtig ist natürlioch, dass wir weiterhin zusammen stark sind und kämpfen werden.

      1. Weißt du denn, wie Berlin Pistoleneinträge für Jäger zur Zeit handhabt?

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