Bürokratiemonster 2: Waffenverbotszonen und Messerverbote

Obwohl der Antrag von Pistorius, Innenminister aus Niedersachsen, im Bundesrat keine Mehrheit fand, taucht er plötzlich mit vielen Ausnahmen im Gesetz auf. Die Länder dürfen künftig Waffenverbotszonen auch an Orten einrichten, die keine Kriminalitätsschwerpunkte sind. Dort dürfen Messer ab 4 cm Klingenlänge nur noch transportiert, aber nicht geführt werden.

Ausnahmen vom Verbot werden ausführlich beschrieben und grenzen Pistorius‘ Entwurf drastisch ein. Der Knife-Blog beschreibt dies ausführlich und findet dies positiv:

Alle Inhaber von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten oder kleinen Waffenscheinen dürfen §42a WaffG konforme Messer zukünftig im öffentlichen Raum und allen Waffenverbotszonen führen. Die Rechtssicherheit für Anwohner, Gewerbetreibende und deren Angestellte war eine Kernforderung unserer Proteste und soll nun im Gesetz verankert werden. Kein Bauarbeiter oder Servicetechniker soll zukünftig befürchten müssen, wegen eines benötigten Werkzeugs in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten. 

Ausnahmen für Brauchtumspflege und Sport sind bereits im bestehenden Waffengesetz formuliert und werden nach der Verabschiedung dieses Änderungsantrages genauso nebulös bleiben wie zuvor. 

Auch wer keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, soll zukünftig Messer legal durch den öffentlichen Raum und Waffenverbotszonen transportieren dürfen, sofern das Messer oder Werkzeug während des Transports „nicht zugriffsbereit“ ist. In der Vergangenheit bedeutete diese Formulierung, dass der Transport in einem abgeschlossenen oder zumindest verschlossenen Behältnis erfolgen muss.

Knife-Blog: Neues Waffengesetz für Messer

Generalverdacht gegen das Volk

Statt Gewalttätern individuelle Waffenverbote aufzuerlegen, wozu auch Messer zählen, müssen sich rechtstreue Bürger durch eine waffenrechtliche Erlaubnis für zuverlässig erklären lassen, was Zeit und Kosten beansprucht. Das Nationale Waffenregister ist der Polizei 24/7 zugänglich und listet auch alle Waffenverbote auf, auch die von Anwohnern oder Gewerbetreibenden. Unsere Nachbarn in Österreich sind das Messergewaltproblem anders angegangen. Dort dürfen Asylbewerber keine Messer führen, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung haben.

Beide „Lösungen“ stellen einen Generalverdacht dar. Eine große Menge an Menschen wird verdächtigt, weil eine kleine Menge sich gesetzeswidrig verhält. Individuelle Waffenverbote, deren Dauer von der Schwere der Gewalttat abhängt, wären die richtige Lösung. Dies wird auch von der DPolG und von Niels Heinrich, dem Sachverständigen der Polizei Hamburg so gesehen.

Expertise vom Fachmann

Auch hier wieder ein Auszug aus der Stellungnahme von Niels Heinrich, Waffenrechtsexperte, Kriminalbeamter und verantwortlich für die Waffenverbotszonen auf der Hamburger Reeperbahn, bei der öffentlichen Anhörung: 

Der Ansatz von weitreichenden Verboten geht in die falsche Richtung. Es ergibt sich aus zahlreichen Gesprächen, Artikeln der Fachpresse und einschlägigen Foren folgendes Bild: Weil einige wenige Gewalttäter schlimmste Taten begangen haben, wird die Bevölkerung mit Verboten belegt. Ein gefährliches Signal, welches schnell von undemokratischen Agitatoren zur Polarisierung genutzt werden kann.

4.1 Verbotszonen

Aus fachlicher Sicht ist die Einrichtung von Waffenverbotszonen zu begrüßen. Diese Zonen entfalten aber nur durch personalintensive regelmäßige Kontrollen und die konsequente Verfolgung von Verstößen eine nennenswerte Wirkung. Selbst die am längsten bestehende Verbotszone im Bereich der Hamburger Reeperbahn hat bis heute nicht zu einer waffenfreien Zone geführt und Statistiken zeigen eine relativ gleich bleibende Zahl von Verstößen. Dennoch sind unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort der Ansicht, dass subjektiv die Zahl der mitgeführten gefährlichen Gegenstände geringer geworden ist. Dies wird aber fast immer mit den polizeiliche Kontrollen und Maßnahmen begründet.

Verbotszonen an Orten der Kriminalität machen Sinn. Sie entfalten aber nur dann Wirkung, wenn mit regelmäßigen Kontrollen und Folgemaßnahmen konsequent eine Durchsetzung erfolgt.

Nicht hilfreich hingegen ist es, die Auswahl der hierfür relevanten Örtlichkeiten willkürlich oder intuitiv zu gestalten: Sicher sind beispielsweise Schulen Orte, die einen besonderen Schutz genießen sollten. Aber Verbotszonen sind hier keine Lösung: Regelmäßige Polizeikontrollen am Schultor dürften kaum machbar sein und wären zudem dem Bild der Polizei abträglich. Dass selbst intensive Kontrollen nichts nützen, belegen regelmäßig Vorfälle aus den USA.

Hinzu kommen die Folgen solcher Verbote: gemeinsames Kochen, Picknicken, Schnitzen im Werkunterricht, aber auch die Nutzung von Schulräumen durch Vereine und Verbände, wie beispielsweise durch Pfadfindergruppen, Rotes Kreuz, Sportsegler und ähnliche, die regelmäßig (Rettungs-)Messer bei sich tragen, wären zu bewerten.

4.2 Erweiterungen der gesetzlichen Regelungen für individuelle Waffenverbote

Sinnvoller aus fachlicher Sicht ist es, an dem Konstrukt der derzeitigen Verbotszonen festzuhalten und parallel mit individuellen Waffenverboten zu agieren: Das Waffengesetz ermöglicht schon jetzt, Personen im Rahmen einer gut begründeten Prognose den Umgang mit Waffen zu verbieten.

Berücksichtigt man zudem, dass bei schweren Gewalttaten die Täter meist eine erhebliche strafrechtliche Vorgeschichte haben, eröffnet sich hier ein besserer Ansatz: Eine gesetzliche Regelung, die bei Straftaten wie der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung, schwerem Diebstahl oder vergleichsweise, bzw. schwereren Taten ein –ggf. befristetes- Waffenverbot nach sich zieht, das auch von Staatsanwaltschaft und Gerichten verfügt werden und auch selbst dann ausgesprochen werden kann, wenn auf eine Strafe verzichtet wird.

Bei diesen Personen, die bei unverändertem Lebenswandel mit hoher Wahrscheinlichkeit in polizeiliche Kontrollen geraten, wäre mit einem solchen Verbot nicht nur eine Rechtsgrundlage zur Entwaffnung gegeben, sondern würde auch das Zeichen gesetzt, dass der Staat seinen Bürgern vertraut und Rechtsbrecher bestraft.

Während der Anhörung (1:27:00) sagte Herr Heinrich, dass Hamburg mehr individuelle Waffenverbote erlassen hatte als der Rest der gesamten Bundesrepublik. Hier wäre vom Gesetzgeber gefordert, die Auflagen für Waffenverbote zu verbessern, sprich niedriger zu gestalten. Dieses individuelle Waffenbesitzverbot ist auch im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt. Dadurch kann die Anstellung in einem sensiblen Bereich verhindert werden. Es kann auch als erzieherisch bei Straferlass genutzt werden.

Fazit

Die Koalition hat sich für die populistische Variante der bundesweiten Waffenverbotszonen entschieden. Das verkauft sich gut, auch wenn es sich überhaupt nicht umsetzen lassen kann, weil die Polizei bereits jetzt überlastet ist, Überstunden schiebt und solche Zonen gar nicht zusätzlich kontrollieren kann.

Sofern polizeibekannte Gewalttäter kein individuelles Waffenbesitzverbot erhalten, werden die Grünen auch wieder rassistisches  Profiling bei den Personenkontrollen kritisieren, weshalb die Polizei gezwungen wird, auch Leute zu kontrollieren, von denen sie ausgeht, dass diese nicht zu den stadtbekannten Gewalttätern gehören.

Und deswegen müssen sich Rechtsbürger den „Kleinen Waffenschein“ besorgen, der mit diesem Gesetz zum Persilschein wird, da dieser nun auch das Führen von Messern in Waffenverbotszonen erlaubt. Also wieder viel Aufwand und Kosten für diejenigen, die sich an das Gesetz halten und so gut wie gar nichts gegen Gewalttäter.

Mehr Infos bei uns : https://german-rifle-association.de/?s=waffenverbotszone

 

2 Replies to “Bürokratiemonster 2: Waffenverbotszonen und Messerverbote”

  1. Zitat:“Alle Inhaber von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten oder kleinen Waffenscheinen dürfen §42a WaffG konforme Messer zukünftig im öffentlichen Raum und allen Waffenverbotszonen führen.“

    Interessant. Offenbar hat da jemand meinen Vorschlag aufgegriffen, oder sich zumindest davon befruchten lassen. Gemeint waren aber nicht nur Messer, sondern eben auch die Gegenstände, wofür die Erlaubnis zum Führen vorliegt.

  2. Es wird so kommen wie in manchen Filmen schon gezeigt:
    Um die Waffenverbotszonen werden Strassen- und Fussgaengersperren aufgestellt, die durch Polizisten oder „Hilfspolizei“ bewacht werden. Jeder, der hindurch will, muss an einer Kontrolle vorbei.
    Das wuerde den Personal-Einsatz relativ in Grenzen halten und eine Durchsetzung des Verbotes stark beguenstigen.
    Und unsere „Politiker“ haetten endlich die Kontrolle ueber das Volk, wie sie es schon lange anstreben.

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