#Recht: Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß Waffenrecht

Jeder Waffenbesitzer kennt sie, die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß §5 WaffG. Dabei werden nich nur das Bundeszentralregister und die örtlichen Polizeibehörden abgefragt. Es können auch das Verkehrszentralregister sowie Verfassungsschutzämter angefragt werden. So wird zum Beispiel die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen, wenn Waffenbesitzer Mitglieder von Parteien sind, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, oder die Rockervereinigungen angehören. Legalwaffenbesitzer sind somit Bürger, die als besonders zuverlässig eingestuft wurden, so dass der Staat ihnen so viel Vertrauen entgegenbringt, dass sie Schusswaffen besitzen dürfen.

Doch wie steht es um die Zuverlässigkeit des Staates als Waffenbesitzer? Der größte Waffenbesitzer in diesem Land ist der Staat mit seinen Sicherheitsorganen. Diesem Waffenbesitzer wird vom Souverän, dem Bürger, per se so viel Vertrauen entgegengebracht, dass er neben herkömmlichen Schusswaffen sogar Kriegswaffen besitzen und sogar einsetzen darf. Ist dieses Vertrauen in den Staat tatsächlich gerechtfertigt? Geht der Staat mit seinen Waffen und bewaffneten Organen tatsächlich verantwortungsvoll um, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist? Ich habe da leider meine Zweifel.

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http://volkert.caliber-corner.de/2015/12/27/die-zuverlaessigkeitsueberpruefung-gemaess-waffenrecht/

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