#DPolG: Rainer Wendt zu den Waffenverbotsgedanken

Rainer Wendt von der Polizeigewerkschaft DPolG: „Wir leben in einer gefährlichen Zeit und deshalb ist auch jede Diskussion über ein Verbot von Waffen jetzt völlig überflüssig. Es sind Alltagsgegenstände. Wir können auch kein Küchenmesser verbieten.“

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Update: Wendt ist von der DPolG, nicht – wie ursprünglich geschrieben von der GdP. Die nächste Info passt somit nicht zu diesem Post. Wir lassen sie aber stehen.

Zur Info: Die Bundesspitze der GdP war schon immer sehr kritisch beim Waffengesetz und kritisierte die „Kontrollträume“ der Politiker, egal ob es sich um die Änderungsvorschläge 2002 und 2009 handelte oder um das Nationale Waffenregister oder die aktuelle EU-Waffenrichtlinie.

Wir gehen nicht überall im Detail konform, sehen aber hohe Praxiskenntnis bei dieser Gewerkschaft, insbesondere beim WaffG. Die GdP sagt seit Jahren, dass Verbote keine Verbrechen verhindern und zu viel Kontrolle der Anständigen die Kräfte für die Verbrecherjagd aufzehrt.

http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/8851694/alltagsgegenstaende-werden-immer-oefter-zu-tatwaffen/as-shortClip.html

8 Replies to “#DPolG: Rainer Wendt zu den Waffenverbotsgedanken”

  1. Aus einem aktuellem Interview mit Wendt. Sehr interessant wie ein hoher Polizeifunktionär (und CDU-Mitglied) die aktuelle Lage in Deutschland einschätzt.

    „Die Welt: Der Staat hat das Gewaltmonopol und muss die Bürger schützen. Ist dieser Vertrag aufgekündigt?

    Wendt: Wenn die Reaktion des Rechtsstaates auf Angriffe gegen die körperliche Integrität, sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit oft nur noch darin besteht, die Personalien eines Straftäters festzustellen, dann ist der Vertrag des staatlichen Gewaltmonopols aufgekündigt. Dann helfen die Menschen sich selbst. Es gewinnt das Recht des Stärkeren. Bindungen einer friedlichen Gesellschaft lösen sich auf. Genau das ist die Gefahr, in der Deutschland sich befindet.“

    Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article157593078/Deutschland-hat-die-Pflicht-zur-Staerke.html

  2. „und die Notwehr- bzw. Notstandsparagraphen 32-35 StGB sind Angreiferschutz tout court.“
    Bitte was? Das deutsche Notwehrrecht ist international einzigartig und bietet dem Opfer weitreichende Handlungsmöglichkeiten. Das ist in vielen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Die „stand-your-ground“-Regelungen in diversen US-Staaten entsprechen nur ansatzweise dem deutschen Notwehrrecht.

  3. Ich finde Herrn Wendt sowie andere hochrangige Vertreter der Polizei ziemlich zwiespältig und heuchlerisch.

    Denn die aktuellen Waffengesetze und die Notwehr- bzw. Notstandsparagraphen 32-35 StGB sind Angreiferschutz tout court.

    Das Waffenrecht gehört liberalisiert, zumindest in Richtung Concealed Carry.
    Selbstverteidigung ist MENSCHENRECHT und sollte – samt den Mitteln dazu – als Grundrecht in der Verfassung verankert werden.

    Solche Äußerungen wie „keine weiteren Restriktionen des Waffenrechts“ klingen wie der berühmte gute Bulle, der zusammen mit dem bösen Bullen (dem Politiker) gegen uns Bürger spielen.

    Ja, wir Bürger sind die Verdächtigen und stehen unter Generalverdacht.

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