#Dreifachmord: Gewaltmonopol und Waffenverbote

Letzte Woche erschoss ein Mann drei Menschen in Villingendorf: seinen Sohn, den neuen Partner seiner Exfrau und dessen Cousine. Der mutmaßliche Dreifachmörder sitzt in Untersuchungshaft. Die Polizei war vor der Tat über eine mögliche Bedrohung informiert: Sie beriet die Ex-Frau des 40-Jährigen in Sicherheitsfragen.

Gestern berichtete die WELT weitere Einzelheiten, die wir wie folgt zusammenfassen:

1. Gewaltmonopol des Staates bietet keinen Schutz

1.1. Mörder war polizeibekannt wegen Gewalt
1.2. Exfrau erwirkte Annäherungsverbot
1.3. Exfrau ersuchte Polizeischutz

2. Verbot von „Sturmgewehren“ verhindert kein Verbrechen

2.1. Mörder hatte keine legale Waffe
2.2. Tatwaffe ist jugoslawischer Nachbau eines Karabiners 98K
2.3. Tatwaffe soll aus militärischen Beständen Ex-Jugoslawiens stammen
2.4. Tatwaffe war kein „Sturmgewehr“

Da unser Staat den notwendigen Polizeischutz für die neue Familie nicht gewährte und gleichzeitig den Erwerb einer Waffe zur Selbstverteidigung nicht erlaubt, war die Familie schutzlos. Auch in anderen Ländern haben Mörder meist eine polizeiliche Historie mit Gewaltdelikte. Oft haben die späteren Opfer Annäherungsverbote erwirkt.

Polizeibekannte Gewalttäter erhalten keine legalen Waffen. Wer ein Verbrechen plant, hält sich nicht an Gesetze, sondern besorgt (oder besitzt bereits) illegale Waffen oder missbraucht andere Werkzeuge für seine Tat.

Auch wenn Mörder (insbesondere Massenmörder) sogenannte „Sturmgewehre“ bevorzugen, weil sie martialisch aussehen, ist deren Technik nicht ausschlaggebend für die Tat. Meist ist Zeit genug, um das Magazin zu wechseln oder das Attentat so kurz, dass eine Ladung ausreicht.

Mit „Sturmgewehren“ betitelt die Presse sowohl vollautomatische Maschinenpistolen (für Zivilisten generell verboten), als auch halbautomatische Langwaffen (die wie Maschinenpistolen aussehen).

Die EU wollte halbautomatischen Langwaffen nach Paris II komplett verbieten. Auch wenn sie ihr Verbot durchbekommen hätte und es in nationale Gesetze umgesetzt worden wäre, hätte dieses Verbot weder diesen Dreifachmord verhindert, noch würde es ein Paris III verhindern. Gesetzlose halten sich nicht an Gesetze!

9 Replies to “#Dreifachmord: Gewaltmonopol und Waffenverbote”

    1. Ist ein modernes Märchen, jedenfalls was Handwaffen angeht sind die Zahlen eher bescheiden, oder was wollen Sie mit einem U-Boot oder einer Haubitze?.
      Wenn Sie damit schießen wollen können Sie sogar einem Verein beitreten der Sie bezahlt statt Mitgliedsbeiträge zu erheben und der sogar die Munition stellt!

  1. Tja, wie würde der Amerikaner jetzt sagen? „Should’ve been a defensive gun use“.
    Hätten die Opfer mal Waffen gehabt. 124 Grain Blei und Kupfer können jeden Angreifer binnen Sekunden überzeugen statt eines Massenmordes ein Nickerchen zu machen, und zwar für immer.
    So aber kann man nur sagen: drei weitere Tote die der Staat so gutheißt, hält er es doch für zu gefährlich wenn angeblich mündige Bürger ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit selbst schützen.

  2. Wie lange wollen wir noch mantramäßig erklären, daß es erwiesen ist, daß ein scharfes Waffenrecht zur Kriminalitätsbekämpfung untauglich ist?

    Das wissen alle Politiker und Experten, die auf dem Gebiet der inneren Sicherheit arbeiten. In jedem Innenministerium ist der Zusammenhang bekannt. Man gibt es nur nicht zu.

    Dieser Zusammenhang war schon in der Weimarer Republik bekannt (siehe Halbrook, Stephen P.: Hitlers Waffengesetze: Die legale Entwaffnung von Juden und „Staatsfeinden“ im „Dritten Reich“ (Gun Control in the Third Reich), Berlin: Story, 2016, Seite 41). Trotzdem hat man auch damals das Waffenrecht immer weiter verschärft.

    In den 1970ern mußte die RAF als Vorwand herhalten, um die Stellschrauben beim Waffenrecht anzuziehen und so geht das schon die ganze Zeit.

    Was ist der wahre Hintergrund?

    1918 ist zwar das Kaiserreich zu Ende gewesen und das Zeitalter der Demokratie hat begonnen. Doch man darf davon ausgehen, daß die herrschende Klasse es bis heute nicht mag, wenn das Volk bewaffnet ist, denn dann ist das Volk – bis zu einem gewissen Grad – tatsächlich souverän.

    Das Volk soll bis zum heutigen Tag das machen, was es schon immer zu machen hatte: Steuern zahlen und den Mund halten.

    Wäre das Volk tatsächlich der Souverän, dann wäre das Waffenrecht automatisch liberal. Volkssouveränität und strenges Waffenrecht schließen sich aus.

    Spitzenpolitiker und Oligarchen wollen kein souveränes Volk. Oligarchen gibt es nicht nur in China und Rußland. Es gibt sie auch in Deutschland. Im eigenen Land werden diese Leute aber in der Regel nicht thematisiert und falls doch, dann heißen sie verharmlosend „Familienunternehmer“. Diese „Familienunternehmer“ profitieren von der Eurorettung während die durch eben diese Rettung entstandenen Schulden als Target2, EFSF, ESM usw. vom Steuerzahler zu begleichen sind. Wehe, wenn das Volk in einer (Finanz- und/oder Staats-)Krise solche Zusammenhänge durchschaut!

    Politiker und Oligarchen haben schlichtweg Angst, daß sich die im Volk befindlichen Gewehrläufe eines Tages gegen sie selbst richten.

    Wenn man sich unseren Gröfaz anschaut, dann muß der Kerl eine regelrechte Waffenphobie gehabt haben. Er hat ab 1933 alle Waffen einziehen lassen, nur echte Nazis durften sie behalten. Auch gegen Ende des Krieges gab es keine echte Volksbewaffnung von oben. Wenn Hitler so große Angst vor den Waffen im Volk hatte, dann stimmt möglicherweise von dem übermittelten Geschichtsbild des „geliebten Führers“ etwas nicht. Vielleicht war er bei den meisten Deutschen ziemlich unbeliebt? Näheres hierzu im o.g. Buch!

    Wenn die herrschende Klasse viele Leichen im Keller hat, wird sie immer Angst vor dem bewaffneten Volk haben. Oder anders gesagt: Eine herrschende Klasse, deren Verhalten ethisch und moralisch auf hohem Niveau ist, hätte keinen Grund, sich vor dem Volk zu fürchten. Entsprechend gäbe es auch keinen Grund mehr für ein strenges Waffenrecht.

  3. Watt?

    Das Gewaltmonopol stellt lediglich sicher das beliehene Personen und Institutionen hoheitlich handeln dürfen. Mit allen Rechtsfolgen für die beteiligten.
    Ein Schutzwirkung gegen rechtswidrigen Gewalt kann weder erwartet noch daraus abgeleitet werden.

    Leider ist die Masse der deutschen Medien mit Waffennarren ganz besonderer Sorte durchsetzt. Ausweislich des aktuellen Falls halt mal wieder mit bewusst sachverhaltsentstellendem Vokabular dem Eu-Plan dienlich.
    Da macht auch die zitierte „Welt-Online“ keine Ausnahme, auch deren Redaktion lässt jederzeit gegen Legalbesitz hetzen.

    Selbst schuld, wer immer die gleichen Parteien wählt.

  4. Unsere Politiker wollen nur das Volk entwaffnen,

    1. weil Sie Angst vor dem Souverän haben
    2. dann machen können was Sie wollen

    Nicht umsonst pochen die USA so auf den 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten welcher dem Bürger das Recht auf Waffenbesitz sichert, so das er sich im Notfall gegen eine Regierung die gegen den Bürger agiert wehren kann.

  5. Typisch Katja Triebel : Klar und nuechtern die Sachlage analysiert und logische Schlussfolgerungen dargelegt. Sauber!

    Aaaber: Letztendlich kommt immer wieder das gleiche Ergebnis dabei heraus: Waffenrechts-Verschaerfungen bringen gar nix. Das ist soo einfach und logisch. Und trotzdem gibt es immer noch Menschen in verantwortlichen Positionen, die diese simplen Zusammenhaenge offenbar nicht nachvollziehen koennen. Ist das nun „nur“ ideologische Verblendung oder reicht es einfach im „Koepfchen“ nicht?

    Was helfen uns Logik und Fakten, wenn die „Politiker“ nicht faehig sind, die Realitaet zu erkennen?

    1. Hallo Johannes,
      ich behaupte die meisten Politiker(grüne ausgenommen) aber der nichtschießende Wähler weiß das nicht. Für die „normalen“ Bürger die keine Ahnung habe sieht es so aus als würde die Politik etwas tun und die Politik ist auch froh weil diese Maßnahmen sind leichter und billiger als etwas vernünftiges zu tun

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