FAQs zur verschärften Kontrolle von Feuerwaffen in der EU

Hier die Pressemitteilung der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission vom 2. Dezember 2015 im Wortlaut und unsere Antworten.

Angesichts der jüngsten Terroranschläge in Paris hat die Europäische Kommission nicht nur den Schwarzmarkt für Waffen im Blick.

Bereits am 18. November hat sie ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union erschweren und den Besitz solcher Waffen strenger kontrollieren soll. Außerdem soll es leichter werden, in legalem Besitz befindliche Waffen zurückzuverfolgen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten soll ausgebaut und gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen sollen umgesetzt werden. Aufgrund der laufenden Debatte um die Konsequenzen der Vorschläge für Jäger und Sportschützen hat die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland die wichtigsten Fakten zu den Vorschlägen aufbereitet.

Unsere Antwort: Die Mindeststandards für Deaktivierung sind heftig, öffnen aber nicht die EU-Feuerwaffenrichtlinie. Diese Mindeststandards sind – ohne Debatte – jetzt Fakt. Die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie haben damit NICHTS zu tun.

Was genau beinhaltet das Maßnahmenpaket?

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, Privatpersonen den Erwerb besonders gefährlicher halbautomatischer Waffen zu untersagen. Der Besitz von halbautomatischen Waffen für die Jagd oder den Schießsport soll Privatpersonen weiterhin mit Genehmigung erlaubt sein.

Neben den Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Feuerwaffen arbeitet die Kommission an einem Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels.

Die Vorschläge waren Teil der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda und werden angesichts der jüngsten Terroranschläge in Paris jetzt früher als geplant vorgelegt.

Laut BMI gibt es keine „besonders gefährlichen halbautomatischen Waffen“.

Das BMI schrieb 2014: Eine Identifikation besonders gefährlicher Waffen anhand bestimmter Konstruktionsmerkmale, die in Ausdehnung der bestehenden Restriktionen vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten, ist nicht möglich. Festzuhalten ist, dass nahezu alle Feuerwaffen über ein letales Potenzial verfügen.

Bericht Anlage 12 des Bundesministeriums des Innern vom 13.10.2014

Ab wann sollen die verschärften Regeln gelten?

Die Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat befürwortet werden. Erst dann können die neuen Regeln in Kraft treten. Die Feuerwaffen-Richtlinie regelt den Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land.

Die Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde nach Zustimmung durch die Mitgliedstaaten von der EU-Kommission formal erlassen. Die Verordnung wird unverzüglich im Amtsblatt veröffentlicht und nach drei Monaten in Kraft treten. In dieser Verordnung werden gemeinsame strenge Kriterien dafür festgelegt, wie Waffen von den Mitgliedstaaten zu deaktivieren sind, damit sie für eine weitere Verwendung unbrauchbar werden. Der Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen wird nicht mehr gestattet sein, auch wenn die Waffen deaktiviert sind.

Unsere Antwort:  Am 18. November 2015 wurden zwei Dinge von der Europäischen Kommission lanciert:

1. Eine völlig überzogene Dekativierungs-Richtlinie, in der Pistolen und ehemals voll/halbautomatische Waffen keinen Magazinwechsel zulassen und die  – ohne Gegenrede – innerhalb von wenigen Monaten in nationales Gesetz umgesetzt werden muss.

Diese Regelung, gegen die nicht mehr widersprochen werden kann, wird den Absatz von deaktivierten Waffen um mind. 80% reduzieren. Das ist für die betroffenen Händler von immensen Belang, betrifft aber nur wenige Menschen. Die Hintergründe – hier waren wohl die staatlichen Beschussämter (CIP) federführend –  sind mir nicht bekannt. In jedem Fall ist die Richtlinie dafür geeignet, sämtliche Deaktivierung zu verunmöglichen, da die damit modifizierten Waffen kaum noch einen Käufer finden werden. Wir handeln damit nicht, aber m.E. ist die Richtlinie um 50% überzogen. Hier wird nicht nur die Reaktivierung verhindert, sondern jeglicher Kaufanreiz.

2. Ein völlig überzogene Verschärfung von bereits registrierten B7-Waffen und bisher nicht registrierten Gaswaffen, Salutwaffen, deaktivierten Waffen, Airsofts und Spielzeugen, die wie Kriegswaffen aussehen.

Diese Verschärfung tritt defintiv NICHT nach drei Monaten in Kraft, da sie keines der REFIT-Kriterien erfüllt (Einbindung aller Stakeholder und ein Impact Assessment, das die Kosten für das Volk und die Behörden darstellt).

Warum sind deaktivierte Feuerwaffen ein Problem und was genau schlägt die Kommission vor?

Bisher waren deaktivierte Feuerwaffen nach dem Gesetz keine Waffen mehr, sondern wurden als Metallstücke betrachtet. Sie können damit im Binnenmarkt frei zirkulieren. Außerdem werden sie aus dem amtlichen Register gestrichen, so dass ihr aktueller oder ursprünglicher Besitzer nicht mehr ermittelt werden kann.

Es ist jedoch erwiesen, dass deaktivierte Waffen wieder schussfertig gemacht oder Teile davon wieder zu neuen Waffen zusammenmontiert werden. Um das zu verhindern, unternehmen wir dreierlei:

  • Wir führen einheitliche strenge Regeln ein, nach denen die Mitgliedstaaten Waffen deaktivieren, d. h. unbrauchbar machen müssen. Hieran fehlte es bisher.
  • Selbst die strengsten Regeln können nicht zu 100 Prozent garantieren, dass eine deaktivierte Waffe nie wieder gebrauchsfertig gemacht werden kann. Im Interesse der Sicherheit unserer Bürger soll daher der Besitz besonders gefährlicher Feuerwaffen – auch wenn sie deaktiviert sind – künftig nicht mehr möglich sein. Sich eine Kalaschnikow zur Dekoration über den Kamin zu hängen, was bisher möglich war, wenn sie deaktiviert war, wird künftig unzulässig sein. Die Durchsetzung des Verbots ist Sache der Mitgliedstaaten, die die Mittel dazu haben inklusive der Zerstörung von in illegalem Besitz befindlichen Waffen.
  • Die Kategorie A der „besonders gefährlichen Waffen“ wurde von militärischen Waffen auf bestimmte Arten von halbautomatischen Feuerwaffen erweitert.

Unsere Antwort: Das Problem, dass ehemals deaktivierte Waffen reaktiviert werden können, ist seit 1993 bekannt. Die Stakeholder (Hersteller, Händler, Waffenbesitzer) haben darauf mehrmals hingewiesen. Viele Mitgliedstaaten haben das Problem erkannt und nationale Gesetze erlassen, um dies zu verhindern.

2008 wurde die Europäische Kommission vom Europäischen Parlament gezwungen, bis Juli 2010 eine Minimum-Standard-Richtlinie für deaktivierte Waffen zu präsentieren. Die Europäische Kommission ist bis November 2015 diesem Auftrag nicht nachgekommen.

Bereits die nationalen Gesetze, z.B.  in Finnland, Deutschland und UK haben verhindert, dass deaktivierte Waffen sich leichter reaktivieren lassen als völlige Neubauten. Die Richtlinie vom November 2015 übertrifft diese Regelungen noch um 50% und kommt 5 Jahre zu spät. Angeblich sollen die Terrorismus-Attacken in Paris mit solchen deaktivierten Waffen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt worden sein.

Hätte die Europäische Kommission bereits 2010 ihre Richtlinien präsentiert, wären diese bereits 2011 umgesetzt worden, dann wäre möglicherweise die Bewaffnung der Terroristen von Paris I und Paris II an der Beschaffung gescheitert.

Im November 2015 waren bereits die nationalen Regelungen der vermeintlichen Beschaffungsländer (vormals CZ und SI) seit 2012 bzw. Sommer 2015 im nationalen Alleingang verschärft worden, wie auch vorab über 10 Jahre früher in Finnland, UK und Deutschland.

Jeder technisch Versierte kann eine Schusswaffe aus Schrott bauen. Das beweisen uns die illegalen „Waffen-Manufakturen“ in den Philippinen und Pakistan. Hierfür ist nur Know-How und Metall notwendig.

Automatische Waffen gibt es auf dem Schwarzmarkt ab 125 Euro (u.a. in Mailand und Brüssel). Deaktivierte Waffen kosten über 300 Euro und erfordern zudem weitere teure Einzelteile und technisches Know-How.

Die Kosten, eine deaktivierte Waffe wieder zu reaktivieren, liegen 400% über denen, sich eine vollautomatische Waffe illegal zu beschaffen.

Es ist trotzdem sinnvoll, deaktivierte Waffen mit Minimal-Standards so zu versehen, dass sie nicht mit einfachen Mitteln reaktiviert werden können. Auch ist es sinnvoll, wesentliche Teile, die zur Reaktivierung nötig sind, zu reglementieren. Beide Maßnahmen zusammen können verhindern, dass „Otto-Normal-Verbraucher“ sich eine vormals deaktivierte Waffe illegal modifiziert. Beide Regeln verhindern jedoch keine organisierte Kriminalität und Terrorismus.

Die jetzigen Regeln für deaktivierte Waffen sind in Bezug so streng, dass es keine Abnehmer für rechtstreue, nicht reaktivierungswillige Käufer mehr gibt; verhindern jedoch immer noch nicht die Modifikation, da die Harmonisierung der wesentlichen Teile (Lauf, System etc.) noch aussteht.

Die Lösung, sämtliche deaktivierte Waffen, die vormals vollautomatisch waren, zu vernichten, ist m.E. schlechter als die Lösung, die wesentlichen Teile (Lauf, System u.ä.) EU-weit registrierpflichtig zu machen.

Registrierte Waffenbesitzer sind nachweislich in wesentlichem Maß unterdurchschnittlich straffällig. Sobald sämtliche wesentliche Teile europaweit registrierpflichtig werden, hat sich das Problem von selber erledigt. Registrierte Waffenbesitzer modifizieren illegal statistisch gegen Null.

Statt nun – wie der Vorschlag es vorsieht – deaktivierte Waffen zu zerstören und damit legal erworbenes Eigentum und auch historische Artefakte von Sammlern zu vernichten, wäre eine Harmonisierung der wesentlichen Teile zur Registrierpflicht verbrechensmindernd.

Betreffen die verschärften Regeln auch Jäger und Sportschützen?

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Nur die gefährlichsten halbautomatischen Waffen werden verboten. Die übrigen halbautomatischen Feuerwaffen, die zum Jagen und für den Schießsport verwendet werden, dürfen von Privatpersonen, die eine Genehmigung haben, nach wie vor genutzt werden.

Unsere Antwort: Natürlich besitzen auch Jäger und Sportschützen Waffen, die die Europäische Kommission verbieten will, weil sie den Anschein von besonders gefährlichen erwecken. Auch gibt es Grenzstaaten, deren private Bürgerwehr, die zur nationalen Verteidigung immens wichtig ist, solche Waffen unter Lizenz besitzen.

Es ist davon auszugehen, dass 3% bis 5% der rechtstreuen und registrierten Waffenbesitzer mindestens eine, wenn nicht sogar mehrere dieser B7-Waffen besitzen. Deren Anschaffungskosten liegen über 500 Mio. Euro.

Das BMi schrieb: ES GIBT KEINE BESONDERS GEFÄHRLICHEN, REGISTRIERTEN WAFFEN

Eine Identifikation besonders gefährlicher Waffen anhand bestimmter Konstruktion merkmale, die in Ausdehnung der bestehenden Restriktionen vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten, ist nicht möglich.

Bericht Anlage 12 des Bundesministeriums des Innern vom 13.10.2014

Sobald eine Feuerwaffe registriert ist, ist sie nicht mehr besonders gefährlich. Der registrierte Inhaber verhält sich rechtstreuer als der Durchschnittsbürger. D. h. er verübt weniger Gewalttaten, er überlässt seine Waffen nicht unregistrierten Kriminellen oder modifiziert diese.

Welche Feuerwaffen sollen künftig strenger kontrolliert werden?

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden. Waffen der Kategorie A sind unter keinen Umständen für den privaten Besitz zugelassen, auch wenn sie dauerhaft deaktiviert wurden.

Die verbleibenden halbautomatischen Feuerwaffen unter Kategorie B, die für die Jagd oder Sportschießen verwendet werden, können von Privatpersonen erworben werden, aber nur, wenn die notwendige Zulassung vorliegt:

1. halbautomatische oder kurze Repetier-Feuerwaffen;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;
6. Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge;

Unsere Antwort: Das BMi schrieb:

ES GIBT KEINE BESONDERS GEFÄHRLICHEN, REGISTRIERTEN WAFFEN

Eine Identifikation besonders gefährlicher Waffen anhand bestimmter Konstruktion merkmale, die in Ausdehnung der bestehenden Restriktionen vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten, ist nicht möglich.

Bericht Anlage 12 des Bundesministeriums des Innern vom 13.10.2014

Sobald eine Feuerwaffe registriert ist, ist sie nicht mehr besonders gefährlich. Der registrierte Inhaber verhält sich rechtstreuer als der Durchschnittsbürger. D. h. er verübt weniger Gewalttaten, er überlässt seine Waffen nicht unregistrierten Kriminellen oder modifiziert diese.

Warum werden auch Sammler in die Richtlinie einbezogen? Ist das nicht unverhältnismäßig und schränkt das Recht auf Eigentum von Sammlern ein?

Sammler können immer noch Feuerwaffen erwerben, aber sie brauchen dafür künftig dieselbe Genehmigung wie Privatpersonen, was nur recht und billig ist. Es kann nicht sein, dass Personen, nur weil sie Sammler sind, Feuerwaffen ohne jegliche Kontrolle kaufen können. Das ist ein großes Schlupfloch in unseren bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.

Unsere Antwort: Sammler erwerben ihre Waffen unter Kontrolle. Sammler erwerben ihre Waffen in registrierter Form von registrierten Erwerbern. Der einzige Unterschied ist, dass ihr Sammelgebiet und nicht ihre jagdliche oder sportliche Aktivitiät den „guten Grund“ zum Erwerb darstellt. Es gibt in Deutschland keine Schlupflöcher und auch in den anderen Ländern nicht.

Sammler unterliegen in Deutschland weder der Vorschriften für Jäger, noch für Sportschützen. Trotzdem unterliegen sie Vorschriften, müssen ihre Waffen registrieren und werden kontrolliert. Der Vorwurf der Europäischen Kommission, dass Sammler den Schwarzmarkt bestücken würden, ist mit keinem Beweis belegt.

Es gibt herausragende Sammler, die besonders vertrauenswürdig sind, weil sie ihre Sammlungen europaweit in Museen und Ausstellungen präsentieren, sich um den historischen Bezug kümmern, ihre Sammlungen Forensikern zur Verfügung stellen und sogar selber forschen. Diese besonders vertrauenswürdigen Sammler dürfen auch vollautomatische Waffen erwerben.

In Deutschland sind Sammler weder signifikant durch Gewaltdelikte mit Waffen straffällig geworden, noch durch Übertragung ihres Eigentums in den Schwarzmarkt.

Warum handelt die Kommission erst jetzt?

Wir haben Fakten zur Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie zusammengetragen und reagieren jetzt darauf. Unsere heutigen Vorschläge waren schon Teil der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda. Die technischen Standards in Bezug auf die Deaktivierung wurden mit den Mitgliedstaaten über Monate erörtert, und nach den jüngsten Ereignissen ist die Arbeit daran jetzt deutlich beschleunigt worden.

Unsere Antwort:  Die Europäische Kommission kommt in Bezug auf die gemeinsamen Richtlinien zur Deaktivierung 5 Jahre zu spät – und auch evtl. zwei Terrorismus-Akten zu spät. Die Europäische Kommission hat immer noch keine verhältnismäßigen Regelungen zu Gaswaffen vorgelegt, obwohl die Evaluation im Sommer 2014 präsentiert wurde. Gleiches gilt für die Harmonisierung der wesentlichen Teilen, die ebenfalls im Sommer 2014 evaluiert wurde.

Die Vorschläge vom November 2015 der Europäischen Kommission kommen

  • 5 Jahre zu spät und
  • sind überzogen, weil ein „Impact Assessement“ fehlt und
  • werden weder Terrorismus, noch Kriminalität, verringern, weil lediglich bereits rechtstreue Bürger die „Angriffsziele“ sind.
Die Kommission handelt jetzt, weil es opportun ist.

Es ist opportun, im Angesicht von Terrorismus mit illegalen Waffen, den Zugang zu legalen zu verschärfen, weil genau das die Agenda vom Chef der DG Home Task Force Firearms  ist. Zum Weiterlesen: Marini-Report

Es ist opportun, die Angst vor Terrorismus mit schärferer Kontrolle der rechtstreuen Staatsbürger verknüpfen. Auch wenn Vorratsdatenspeicherung – egal ob 2 oder jetzt 4 Jahre in Frankreich – keine Sicherheit vor Anschläge gewährleistet, ist allein der politische Anspruch auf mehr Kontrolle medienwirksam. Genauso wirksam wie die verschärfte Kontrolle (oder auch Enteignung) von rechtstreuen Bürgern. Da kaum ein MEP die Gesetzesvorlage versteht, ist die Einleitung ( Verhinderung von Terrorismus) – egal ob sie wirksam ist oder völlig ineffektiv – dafür gemacht, dass sie verabschiedet wird.

Das ist ökonomisch und sicherheitspolitisch völliger Dummfug, aber so ist Politik in der EU eben.

Gab es eine Folgenabschätzung?

Es gibt für diesen Vorschlag keine neue Folgenabschätzung, aber der Bericht über die Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie sowie zwei vorbereitende Studien bestätigen, dass es ernsthafte Probleme gibt. Die jüngsten Ereignisse und die augenblickliche Lage verlangen von uns rasches Handeln. Wir tun dies nicht aus technokratischen, sondern aus politischen Erwägungen heraus. Es gibt allen Anlass, jetzt entschieden zu handeln.

Unsere Antwort: Die beiden Studien betreffen deaktivierte Waffen, Gas-/Alarmwaffen und Harmonisierung der wesentlichen Teile.

Am 18. November 2015 wurde zwar eine Richtlinie bzgl. deaktivierte Waffen eingereicht; aber keine bezgl. Gas/Alarmwaffen und Harmonisierung der wesentlichen Teile.

Die Evaluation vom Dezember 2014 hat als legislative Aktionen genau diese drei Dinge als „medium priority“ evaluiert: deaktivierte Waffen, Gas-/Alarmwaffen und wesentliche Teile.

Die Hauptprioritäten der Evaluation waren jedoch Handelshemmnisse bzgl. der Kategorien und Mobilitätshemnisse bzgl. des Europäischen Feuerwaffenpasses. D.h. die Hauptprioritäten waren keine zusätzlichen Kontrollen, sondern Abbau von Hürden für den Handel und die Mobilität der rechtstreuen Bürger.

Alles, was der Vorschlag abschaffen will, ist entweder seit über 20 Jahren bekannt oder besitzt keine Fakten des Missbrauchs – auch nicht der jüngsten Ereignisse. Terrorismus kann man nicht bekämpfen, indem man den Zugang zu legalen Waffen beschränkt-

Kommentierte Evaluation vom Dezember 2014

Ist es nicht unverhältnismäßig, den Internet-Handel mit Waffen so einzuschränken? Geht das nicht gegen den Trend?

Die Evaluierung der Feuerwaffen-Richtlinie und andere vorbereitende Studien haben gezeigt, dass Waffen immer häufiger im Internet gehandelt werden. Der Online-Handel mit Waffen ist schwer zu kontrollieren und bietet auch eine Plattform für den illegalen Handel, was Sicherheitsprobleme nach sich zieht. Diesen Verkaufskanal bei der Regulierung außen vor zu lassen wäre höchst riskant. Die Kommission schlägt vor, dass nur zugelassene Händler und Agenten Waffen und Waffenteile über das Internet kaufen und verkaufen dürfen. Wir wenden uns also nicht gegen den Online-Handel, wir möchten den Handel mit Feuerwaffen nur kontrollieren. Auch künftig wird es möglich sein, zugelassene Feuerwaffen über zugelassene Händler und Agenten zu kaufen.

Unsere Antwort: Der Internethandel ist eine Weiterführung des Versandhandels. Dieser Handel ist, sofern er im Internet – und nicht im unkontrolliertem Darknet – durchgeführt wird, genau den gleichen Kontrollen unterlegen wie der Versandhandel und das Face-to-face Geschäft. Der Kunde muss seine Genehmigung zum Erwerb vorlegen, diese wird von der Behörde geprüft und erst dann kann der Versand erfolgen.

Ich als Händlerin müsste egoistisch natürlich ein solches Verbot befürworten, weil dann jeder Privatanbieter an einen Händler wie mich herantreten müsste, was ich mir – weil es Arbeit kostet – natürlich als Provision bezahlen lassen würde.

Warum wende ich mich als Händlerin gegen solch ein Verbot?
Weil es unfair ist. So wie der Verkauf vor den Zeiten des Internets am Schwarzem Brett im Verein oder durch Privatanzeigen in Printmedien, so ist der heutige Verkauf via Online-Marketing von C2C zulässig, solange er den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Er ist auch kontrollierbar, weil Käufer und Verkäufer den Kauf melden müssen. Es gibt keine „Loop-Holes“ in Europa.

Die Evaluation bezog sich auf das unkontrollierte Darknet, wo modifizierte, unregistrierte Waffen angeboten werden. Das ist ein eher zukünftiges Problem, welches man mit „Cyber-Cobs“ und verdeckten Ermittlern trocken legen kann. Es scheint, dass viele Angebote reine Scheinangebote sind, wo niemals eine Lieferung erfolgt.

Die Evaluation bezog sich ebenfalls auf die fehlende Harmonisierung von wesentlichen Teilen im kontrollierten Internet. Statt den Internethandel zu verbieten, könnte man durch die Registrierpflicht der – in allen Mitgliedsstaaten gleichen – wesentlichen Teilen diesen Handel kontrollieren. Dann könnte der „Otto-Normal-Verbraucher“ keine wesentlichen Teile legal für seine legal bezogene deaktivierte Waffe beziehen und diese im Anschluss illegal modifizieren.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung zu den Kommissionsvorschlägen für verschärfte Kontrollen von Feuerwaffen.

Fragen und Antworten zu den Kommissionsvorschlägen für verschärfte Kontrollen von Feuerwaffen (auf Englisch).

Zur bestehenden Feuerwaffen-Richtlinie gelangen Sie hier.

Unsere Antwort:  Weiterführende Informationen finden Sie hier auf Englisch.

oder hier auf Deutsch

oder hier – von Katja Triebel – auf beiden Sprachen.

Alle zugehörigen Dokumente des Maßnahmenpakets (Entwurf der überarbeiteten Feuerwaffen-Richtlinie, Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen (mit Anhängen) und den Evaluierungsbericht zur Umsetzung der bestehenden Feuerwaffen-Richtlinie) finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Europäischen Sicherheitsagenda finden Sie hier und hier.

Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Unsere Antwort: Bitte lesen Sie sich die Argumente der EK und unsere Infos durch und kontaktieren Sie die deutsche Vertretung auf Deutsch: sehr persönlich und höflich!

Bitte gehen Sie immer von dem gemeinsamen Wunsch aus, dass wir alle Gewalt verhindern wollen.

Das Problem liegt in der Unkenntnis der Exekutive, die glaubt, dass Gesetze für rechtstreue Bürger Kriminalität und Terrorismus verhindern könnte. Wir rechtstreue Bürger können nur punkten, wenn wir die Verantwortlichen in großer Zahl – aber höflich – auf ihren Irrglauben hinweisen. Wir können nichts erreichen, wenn wir die Verantwortlichen bashen (sie angreifen und lächerlich machen).

2 Replies to “FAQs zur verschärften Kontrolle von Feuerwaffen in der EU”

  1. „Hätte die Europäische Kommission bereits 2010 ihre Richtlinien präsentiert, wären diese bereits 2011 umgesetzt worden, dann wäre möglicherweise die Bewaffnung der Terroristen von Paris I und Paris II an der Beschaffung gescheitert.“
    Passt irgendwie nicht zu:
    https://www.youtube.com/watch?v=nak1XbH1JTg

    Ich bin eher der Meinung welche im Video wiedergegeben wird: warum soll sich ein Terrorist/Krimineller erstens die Mühe machen ein Dekowaffe zum funktionieren zu bringen, und dabei das Risiko eingehen beim ersten Schuss selbst ums Leben zu kommen, und zweitens für weniger Geld und technischem Sachverständnis funktionierende Vollautomaten illegal zu bekommen?

    1. Es gibt zwei Aussagen zu Paris 1+2. Entweder handelt es sich um Vollautomaten, die aus Mailand oder Brüssel stammen oder um Deko-/Salutwaffen aus einem der neueren EU-Staaten.

      In letzterem Fall hätte eine EU-Richtlinie mit Minimum-Standards und eine Harmonisierung der wesentlichen Teilen einen Umbau für Laien verhindern können.

      Auf keinen Fall handelt es sich um Deko/Salutwaffen, die in UK, FI oder DE umgebaut wurden; da unsere Regeln schon lange eine Konvertierung mit normalen Werkzeugen und Know-How nicht zulassen.

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