Gericht urteilt im Fall Sittensen

Nach langem Hin und Her ist das Gericht zu einem Urteil in dem Fall des mittlerweile 81-jährigen überfallenen Rentners aus Sittensen (Niedersachsen) gekommen. Obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädierten, urteilte der Richter folgendermaßen: Neun Monate Freiheitsstrafe wegen Totschlags, ausgesetzt zur Bewährung.

Noch wenige Tage vor der Urteilsverkündung konnte man bei dem regionalen Presseanbieter kreiszeitung.de lesen:

Der überfallene Senior habe aus purer Angst um sein Leben gehandelt, lässt Staatsanwalt Simon Müller-Borghardt am Montag verlauten. Der Angeklagte habe gemeint, aus Notwehr zu handeln, obwohl objektiv gesehen zum Zeitpunkt der Schussabgabe keine Notwehrlage mehr bestand. Der Staatsanwalt beruft sich dabei auf das Gutachten des Rechtsmediziners Dr. Harald Schmidt. Nach dessen Erkenntnissen stand der Rentner unter einer akuten Belastungsreaktion. Müller-Borghardt zufolge waren die Räuber bei dem Überfall zielgerichtet und brutal vorgegangen. Aufgrund der extremen psychischen Belastung sei es denkbar, dass der Rentner einen Schuss gehört habe, wie er im Prozess ausgesagt habe, obwohl keiner gefallen sei.

Quelle: kreiszeitung.de

Was die Öffentlichkeit von diesem Urteil hält, wissen wir nicht. Sicher ist jedoch, daß nur der Überfallene und die Täter wirklich noch wissen könnten, was in dieser Nacht wirklich passiert war. Wir wünschen, daß niemand in die Situation des jetzt Verurteilten kommen möge. Denn das Thema Waffen zur Notwehr oder Nothilfe, auch wenn sie – wie vielleicht in diesem Fall – in Fällen von Angst und Schrecken überschritten wird, scheint von unseren Gerichten immer noch wie ein Tabu behandelt zu werden. Obwohl es ein verbrieftes Recht ist…

Quelle: waffenbesitzer.net

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7 Replies to “Gericht urteilt im Fall Sittensen”

  1. Na ob da ein richter ein RIESEN Fan von unserer Claudia Roth ist…
    Und da wundert es einen, dass die Menschen den Glauben in eine unabhängige Justiz verlieren.
    Deutschland … ein Witzverein.

  2. Gesetze können manchmal echt witzig sein. Da gibt es Notstand und Notwehr oder Totschlag und Mord und natürlich zu jedem Gesetz Auslegungen und Kommentare und wenn man es wirklich schafft alles zu verstehen versteht man meist nichts mehr. Weniger witzig wird es dann wenn ein mensch (nennen wir ihn mal Richter) ein Urteil finden soll. Auch dazu sagt das jeweilige Gesetz etwas und natürlich eine Flut an Auslegungen und Kommentare und hinzu noch viele Revisionen und Widersprüche und was dann geurteilt ist kann durch ein andere Gericht wieder total anders lauten und und und.

    Sie schaffen viel Durcheinander diese Juristen und diese Politik und wen wundert es das kein Mensch wohl mehr das versteht was sich auf diesen Ebenen tummelt. Kommt da nun ein wirklicher Fall dann scheint alles oft einfach total überfordert.

    Verwundert das ?

    Ja denn die Menschheit redet und redet und redet statt das Übel bei der Wurzel zu packen, endlich gute Politik zu wählen und endlich gute Justiz bzw. Gesetze zu schaffen.

  3. Wie erwähnt, ich sehe nicht das diese Urteilsbegründung sich nach dem Stand von Forschung und Technik richtet, sondern auf willkürlich, grob sachverhaltsenstellende Einschätzungen des Vorsitzenden gegründet ist.

    Was da in der Urteilsbegründung ausgeführt wird, ist sachlich so falsch, wie könnte es bessere Revisoinsgründe geben?

    Peter

  4. Meines Wissens war das Opfer Jäger. Bei diesem Urteil verliert er Jagdschein, WBKs und damit auch alle seine Waffen und sein Revier auch noch dazu. Vielleicht ist ja der ehrenwerte Richter ein hoplophober Jägerhasser:)) Möglich ist heutzutage ja alles…….

  5. Unfassbar!!! Da fordert der Staatsanwalt Freispruch, das OLG Celle hatte auf Notwehr erkannt und dann trotzdem eine Verurteilung??? Da wird auf unermüdliches Betreiben der Täterfamilie mit Migrationshintergrund das Opfer wiederholt vor Gericht gezerrt, wahrscheinlich geht es jetzt mit zivilrechtlichen Forderungen für den Verlust des in Ausübung seines Berufs erschossenen Spezialisten für Eigentumsübertragung weiter…
    Diese Richter müssten einmal selbst erfahren, wie es sich anfühlt, wenn in der eigenen Wohnung eingebrochen oder man sogar überfallen wird. Dann gäbe es nicht solche realitätsfernen Urteile, die einem jeden Gedanken an Gegenwehr verleiden. Also lieber deutscher Michel, hilf bitte freundlich mit, wenn dich ein ungebetener Besucher von deinem Eigentum oder der Last des Lebens befreien will, ansonsten wirst Du Dank unserer Rechtsprechung vom Opfer zum Täter!

  6. Das Urteil ist eigentlich unfasslich, fast fehlen die Worte.

    Die „Begründung“ für die angebliches Feststellung eines Notwehrexzesses ist, berücksichtigt man den Stand der pathologischen und ballistischen Forschung, vorsintflutlich.

    Es kann ja nicht einamal mit Sicherheit ausgeschlossen werden, das eben kein Schuss oder ein schussähnliches Geräusch vorgekommen ist.

    Zudem ist ein Schussgeräusch u.U. deutlich weniger markant als angenommen.

    Auch muss niemand abwarten bis ein mutmaßlich bewaffnetes Gegenüber unter schlechten Sichtbedingungen handelt.

    Und der göte Unfug ist das Beharren auf „gezielten Schüssen auf die Extremitäten“, das ist krimineller Unsinn und wird seit Jahren nicht mal mehr bei den Polizeien gelehrt. Der einzig Unwissende ist hier der Richter.
    Er fordert hier ziemlich viel Unfug, Dinge die am bequemen Richtetisch vielleicht konkludent erscheinen, aber solche Phantasien sind lange von jeder realen Lage und Einsatzwirklichkeit widerlegt.

    Auch ist der Schuss auf den Oberkörper, im Pol. Bereich die einzig praktikable Lösung außerhalb des finalen Rettungsschusses, bei der Notwehr angezeigt soll wenigstens eine Minimalwirkung erzieltt werden. Handwaffenmunition wirkt, die pathologischen Erfahrungen weisen das nach (!), nie stoppend. Die vermeintliche „Stoppwirkung“ das ist physikalischer Unfug reinsten Wassers. Wenn mal ein Treffer so wirkt, liegt es immer an der Trefferlage und dem tatsächlichen Verlauf des Schusdefektes, nicht sonst ist für die Wirkung verantwortlich.

    Kurz: Das Urteil ist dermaßen von keiner Fachkenntnis getrübt, es ist eigentlich nur ein einziger Revisionsgrund!

    Peter

  7. Wenn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf Freispruch plädieren, das Gericht dann aber dennoch verurteilt, dürfte wohl jeder Berufungsprozess mit allerbesten Voraussetzungen starten.

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