Grüne planen acht neue Verbote für Hundehalter

Erstaunlich, wie sehr die Grünen einem bestimmten Verbots-Schema zu folgen scheinen. Die Grünen in Berlin/Prenzlauer Berg kamen vergangene Woche mit der Idee heraus, den Besitz und das Führen von Hunden einzuschränken und haben ein 12 seitiges Pamphlet dazu veröffentlicht. Es ist erstaunlich, wie groß die Parallelen zu den grünen Verbotsphantasien bei der Hundehaltung zum Thema Waffenbesitz sind. Daher nehmen wir dieses Beispiel gerne auf, um allen Hundehalterinnen und -haltern unser Problem als Waffenbesitzer anhand der Hundehaltung zu erläutern.

Zuerst müssen Sie die Grundeinstellung der Grünen verstehen, die bestimmte Gegenstände (Schusswaffen), oder in Ihrem Fall, Ihren Hund als große Gefahr für die Gesellschaft und für Leib und Leben halten. Dabei ist den Grünen übrigens völlig egal, ob sie einen “Kampfhund” besitzen, oder einen Rehpinscher. Auch ist den Grünen völlig egal, ob Sie und 99% aller anderen Hundehalterinnen und -halter mit Ihren Hunden verantwortungsvoll umgehen und Ihre Hunde anständig erzogen haben.
Trotzdem werden Sie, wenn ein paar Idioten ihre Hunde scharf machen, diese dann auch noch nicht unter Kontrolle haben und schlussendlich eine Tragödie passiert, als Gruppe der Hundebesitzerinnen und -besitzer in Sippenhaftung genommen und für das Fehlverhalten einiger weniger Hundehalter mit verantwortlich gemacht. Dann kommen die Grünen daher und wollen den Hundebesitz für alle Hundebesitzer massiv einschränken.

Soweit klar? Na dann: Willkommen in meiner Welt.

In einer Welt, die geprägt ist von einer überbordenen Bürokratie, die nicht mal die Behörden in Gänze durchblicken, in einer Welt, in der unsinnige Regeln an der Tagesordnung sind, in einer Welt, in der die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben ist und in einer Welt, in der Denunziantentum Sie Ihre Waffen (bzw. Ihren Hund) kosten und Sie sogar in den Knast, oder in die Psychiatrie bringen kann, obwohl sie völlig unbescholten sind. In einer Welt, in der auf einmal das SEK vor der Tür steht, oder der Verfassungsschutz klingelt, obwohl Sie überhaupt nichts verbrochen haben. Glauben Sie nicht? Wir haben das alles schon gehabt!

Aber sehen wir uns doch einfach die Verbotsforderungen der Grünen zum Thema Hundehaltung im einzelnen an (Quelle: http://www.bz-berlin.de/thema/schupelius/gruene-erfinden-acht-neue-verbote-fuer-hundehalter-article1841148.html Quelle Original:http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1598.pdf) und vergleichen Sie mit dem privatem Waffenbesitz.

1. Es ist verboten, einen Hund ohne Führerschein zu führen, egal welcher Rasse der Hund angehört, ob man ihn an der Leine führt oder nicht und wie lange man schon im Besitz des Hundes ist.

Einem ähnlichen Gebot unterliegen wir Waffenbesitzer bereits seit Jahrzehnten. Um Waffen erwerben und besitzen zu können, bedarf es einer Waffenbesitzkarte, die mit einem Hunde-Führerschein vergleichbar ist. Diese Besitzkarten sind nicht einfach zu bekommen, denn die Erteilung unterliegt strengen Regularien und ist mit viel Geduld, finanziellem Aufwand und Wartezeit verbunden.

2. Es ist verboten, den Führerschein zu Hause zu lassen, wenn man mit dem Hund ausgeht.

Genau dies ist bei unsere Waffenbesitzkarten auch so. Wenn wir mit unseren Waffen auf einen Schießstand fahren, oder die Jagd ausüben, müssen die Waffenbesitzkarten mitgeführt werden, falls die Polizei kontrollieren will, ob auch alle mitgeführten Waffen ordnungsgemäß registriert sind und besessen werden dürfen. Sind wir berechtigt Waffen zu besitzen und ich leihe mir für einen Wettkampf eine Waffe aus, muss ein sogenannter Leihschein geschrieben werden.
Will also ein Freund mit Ihrem Hund Gassi gehen, müssten Sie Ihm in unserer Welt eine Gassi-Geh-Leiherlaubnis schreiben und mitgeben. Laut Plänen der Grünen dürfte ihr Freund, der den völlig unauffälligen Hund möglicherweise seit Jahren kennt, nicht mit ihm Gassi gehen, wenn er keinen Hunde-Führerschein hat.

3. Es ist verboten, die Hundeprüfung bei einer Hundeschule abzulegen, die nicht von der zentralen “Hundeprüfstelle” erfasst ist. Die Hundeprüfstelle wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt.

Einen ähnlichen Zentralismus gibt es im Waffenrecht. Waren früher auch kleinere Vereine in der Lage, das Bedürfnis zum Besitz zu bescheinigen, müssen heutzutage die Verbände über 10.000 Mitglieder haben, um solch eine Bescheinigung auszustellen.

4. Es ist verboten, einen Hund zu erwerben, ohne vorher die Hundeprüfung abgelegt zu haben.

Auch dies ist bei uns Waffenbesitzern genau so. Wir müssen eine staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung ablegen, die von einer zertifizierten Person durchgeführt wird. Ohne bestandene Waffensachkundeprüfung ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen nicht möglich. Wobei wir hier gegenüber Ihnen etwas im Vorteil wären, denn wir dürfen immerhin sogenannte “freie Waffen” ohne Waffenbesitzkarte und Sachkunde kaufen: Druckluft- und bestimmte Vorderladerwaffen zum Beispiel.
Übertragen auf den Hundebesitz ist das mit Stofftieren vergleichbar: “Sie wollen keine Hundeprüfung ablegen? Dann kaufen Sie sich doch ein Stofftier” – eine seltsame Logik.

5. Es ist verboten, einen Hund ohne elektronisches Kennzeichen (Transponder) zu halten.

Auch dies haben wir in der Waffenwelt, zwar noch nicht elektronisch, was aber mit der “Smart Gun” Technologie leider ernsthaft im Gespräch ist. Alle registrierten Schusswaffen in Deutschland müssen bestimmte Kennzeichnungen haben. Bei freien Waffen das “PTB” Zeichen, bzw. “F im Fünfeck” und wie auch bei “scharfen Schusswaffen” sind die sogenannten Beschusstempel, Seriennummern, Herstellerangaben und das Kaliber. Das ganze auf eine elektronische Ebene zu heben, erleichtert natürlich die staatliche Überwachung.
Regelmäßig gibt es übrigens Probleme, wenn Menschen mit Waffen Deutschland besuchen, die nicht die von den deutschen Behörden geforderten Kennzeichnungen aufweisen, weil dies in den Ursprungsländern nicht notwendig ist.
Übertragen auf die Hundehaltung: Künftig darf dann kein ausländischer Tourist Urlaub mit seinem ungechippten Hund in Deutschland machen. Zudem stellt sich die Frage, ob der Transponder regelmäßig Funkwellen absondert und ob dies für das Tier auf lange Sicht schädlich ist.

6. Es ist verboten, einen Hund zu halten, ohne dass dessen Daten aus dem Transponder in einem zentralen Register des Senats gespeichert sind.

Die Registrierpflicht von Waffen besteht in Deutschland seit vielen Jahrzenten, hat aber neuerdings eine neue Dimension erreicht: Wurden bisher die Daten lokal bei den Kreispolizeibehörden/Landratsämtern gepflegt, existiert seit geraumer Zeit das “Nationale Waffenregister”, ein bundesweites zentrales Register für Schusswaffen und deren Besitzer. Dies soll nun auch für Hunde eingeführt werden?
Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen: Lassen Sie sich als Hundebesitzer wenn möglich nicht darauf ein, denn wenn die Datenqualität wie im nationalen Waffenregister wird, dann haben Sie plötzlich fünf statt nur einem Hund zu Hause und bei dem Hund, den Sie tatsächlich besitzen, wird nicht einmal die Rasse stimmen. Haben Sie Ihren registrierten Hund verkauft, bleibt er noch auf Jahre im Register und ähnliches gilt auch für gestorbene Haustiere.

7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen.

Auch beim Thema Schießen gibt es strenge Altersgrenzen. So dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht einmal mehr auf einem Schießstand unter Aufsicht von Fachpersonal mit einer Druckluftwaffe schießen und der Besitz von Großkaliberwaffen ist erst ab dem 25. Lebensjahr möglich, es sei denn es wird ein psychologisches Gutachten vorgelegt (MPU).
Ihre Tochter möchte mit dem Hund Gassi gehen? Beantragen Sie schon mal eine Ausnahmegenehmigung und lassen Sie Ihrer 16 jährigen Tochter von einem Psychologen die Eignung zum Führen eines Hundes attestieren.

8. Es ist verboten, einen “großen Hund” zu führen, ohne dass er der Hundeprüfstelle zur Kontrolle vorgeführt wurde. (Welcher Hund als “großer Hund” gilt, definiert das Gesetz nicht. […] Zur Begründung führen sie an, dass die meisten “Beißvorfälle” im “häuslichen Bereich” gezählt würden.)

Auch diese Forderungen seitens der Grünen kennen wir in unserer Welt: Regelmäßig fordern grüne Politikerinnen und Politiker, dass der Sport mit großkalibrigen Waffen verboten werden soll. Was genau Großkaliber nun ist, wird von den Grünen dabei nicht definiert – da sie von Munitions- und Waffentechnik genau so wenig Ahnung haben, wie von Hundehaltung. Und auch die Begründung des Verbotes mit “Beißvorfällen” schließt sich exakt an die Argumentation beim Großkaliberverbot an: Schließlich sei Großkaliber ja besonders gefährlich und würde jedes Jahr Menschenleben kosten.

Gerade der letzte Punkt sollte Ihnen als Hundehalter zu denken geben, denn sehen wir uns einfach mal die nackten Zahlen an. Laut Statistik sterben ca. 1 bis 6 Menschen in Deutschland pro Jahr durch “Gebissen- oder Gestoßenwerden” eines Hundes (siehe:http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss#Todesf.C3.A4lle). Interessanterweise haben wir beim legalen Besitz von Schusswaffen ganz ähnliche Zahlen. Einige wenige Missbrauchsfälle führen also dazu das ein großer Teil der Bevölkerung für diese Fälle in Sippenhaftung genommen wird. Kann das der richtige Weg sein?

Machen Sie sich bitte folgendes klar:

  • Ohne Rücksicht werden ALLE Hundbesitzer verdächtigt, Beißer zu haben!
  • Ohne einleuchtenden Anlass sollen ALLE Hundehalter finanzielle und gerichtliche Auflagen bekommen!
  • Dabei wird völlig vergessen, dass es für auffällige Hunde schon genügend gesetzliche Regulierungsmöglichkeiten gibt!
  • Dabei wird völlig vergessen, dass verhaltensauffällige Hunde meist von Leuten besessen werden, die ihre Hunde nicht anmelden (illegale Hundehaltung) und daher nicht auffindbar sind!
  • Dabei wird völlig vergessen, dass die Hundehaltung viele soziologische Vorteile bietet. Ältere Leute vereinsamen nicht, Kinder werden zur Verantwortung erzogen, Hunde können ihre Halter therapieren, u.a. zu mehr Empathie!
  • Die meisten Hundehalter haben unauffällige Hunde und sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Grüne empfinden Hundehaltung jedoch nur als Gefahr, die per Schikane kontrolliert, geächtet und stigmatisiert werden sollen!

Und jetzt ersetzen Sie “Hundehalter” in den obigen Punkten durch “Waffenbesitzer” und lesen den Text erneut.

Glauben Sie mir: Das, was die Grünen sich da erdacht haben, das wollen Sie nicht. Ich spreche da aus der Erfahrung als Waffenbesitzer!

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