Hessen: Waffenbesitzer sollen 4,9 Mio € pro Jahr mehr zahlen

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat beim Bundesrat einen Antrag zur Waffenrechtsverschärfung eingereicht, in dem die Forderung von 2013 zu regelmäßigen Anfragen der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz wiederholt wird.

In der Plenarsitzung am 8. Juli 2016 wurde der Gesetzentwurf vorgestellt und dem Innenausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Dieser wird sich Anfang September mit dem Vorschlag befassen.

Forderung

Gebührenpflichtige Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Erweiterungen der absoluten Unzuverlässigkeit: Bundesrat Drucksache 357/16

  1. Hessen schlägt vor, [..] dass diejenigen Personen, deren personenbezogene Daten bei einer Verfassungsschutzbehörde [..] gespeichert sind, die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.­
  2. Aus unserer Sicht ist aber auch eine Erweiterung der heutigen Regelung [..]erforderlich. [..] Als „Tatsache“ in diesem Sinne kann schon die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Vereinigung mit verfassungsfeindlichem Hintergrund gelten, ohne dass dabei zusätzliche, in der Person des Betreffenden liegende Umstände hinzukommen müssen. Gleiches gilt für eine Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art einer extremistisch ausgerichteten Partei, da in der Teilnahme eine für die Gewichtung der Veranstaltung selbst und die der Partei erhebliche Unterstützungshandlung liegt.
  3. Schließlich sehen wir es als nötig an, eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden in das Waffengesetz aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Waffenbehörden systematisch Kenntnis davon erhalten, dass eine Person als Extremist eingestuft ist.

Protokoll des Bundesrat – 947. Sitzung – 8. Juli 2016

Folgen

Aus der vermuteten, widerlegbaren Regelunzuverlässigkeit soll eine regelmäßige waffenrechtliche Unzuverlässigkeit werden. Den Unterschied zwischen beiden hat Katja hier dargestellt: Zuverlässigkeit und Widerruf lt. WaffG (2009) und WaffVwV (2011). Gegen die Vermutung kann man Widerspruch einlegen. Hier sollen jedoch aus Vermutungen Tatsachen abgeleitet werden, die bereits in den letzten Jahren immer häufiger zu Klagen vor den Verwaltungsgerichten führten.

Da auch unwissende Kontaktpersonen ohne jegliche Gewaltbereitschaft beim Verfassungsschutz gespeichert sind und der Verfassungsschutz mit geheimen nachrichtendienstlichen Mitteln arbeitet, die gänzlich ungesichert sind, würde bereits ein Verdacht für den WBK-Entzug ausreichen.

Die bloße, frühere Mitgliedschaft in einem Rockerclub (nicht verbotene Vereinigung) oder der Besuch eines Musikfests (Veranstaltung jeglicher Art), welches z.B. von der NPD oder DKP (extremistisch ausgerichteten Partei) veranstaltet wurde, würde die absolute Unzuverlässigkeit begründen.

Die Kosten sollen die Bürger zahlen

Wird jede Zuverlässigkeitsprüfung mit einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz begleitet, dann kommt es zu folgenden Abfragen und Kosten, die über die Gebühren bei den Waffenbehörden (Bund und Kommunen) als entsprechende Mehreinnahmen wieder reingeholt werden sollen.

  • 325.000 Zuverlässigkeitsprüfungen pro Jahr auf ca. 1 Mio. WBK-Besitzer bei dreijähriger Überprüfung
  • 100.000 Zuverlässigkeitsprüfungen p.a. für Erstantragssteller
  • 1,9 Mio. € Mehraufwand bei den Waffenbehörden
  • 3,0 Mio. € Mehraufwand bei den Verfassungsschutzbehörden

Begründung für die Gesetzesänderung

Wieder einmal wurde ein Entwurf zur Waffenrechtsverschärfung nicht debattiert, sondern lediglich von der hessischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Lucia Puttrich (CDU) zu Protokoll gegeben.

Ein richtiger und wichtiger Schritt dabei ist für uns ein Waffenverbot für Extremisten, ganz gleich in welchem Extremismusbereich. Leider gelingt dies auf der Basis des gegenwärtigen Rechts im Waffengesetz nicht. Im Dezember 2015 z. B. waren den hessischen Sicherheitsbehörden 49 Rechtsextremisten und Personen aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechtsbekannt, die über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten.

Selbstverständlich werden in Hessen bereits alle Möglichkeiten nach dem geltenden Recht ausgeschöpft, um diese Personen zu entwaffnen…. Die Sicherheitsbehörden stellen der jeweils zuständigen Waffenbehörde gerichtsverwertbare Erkenntnisse – über die Teilnahme einer Person an einer „rechtsextremistischen“ Kundgebung oder einschlägigen Musikveranstaltung, über laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder erfolgte Verurteilungen – schriftlich zur Verfügung und regen an, auf Grund dessen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Protokoll des Bundesrat – 947. Sitzung – 8. Juli 2016

Puttrich beklagt im Protokoll, dass Hessen mit obigen Mitteln zwar versucht hatte, innerhalb von vier Jahren 59 Rechtsextremisten die WBK zu entziehen, aber nur in 9 Fällen Erfolg hatte. Insgesamt kam es nur zu 11 Verfahren, d.h. bei 48 Bürgern reichten die Verdachtsmomente nicht aus, um überhaupt die Unzuverlässigkeit zu vermuten. Zwei WBK-Besitzer hatten gegen den WBK-Entzug Klage erhoben. Einer hatte die Klage gewonnen, in dem anderen Verfahren hat Hessen Berufung eingelegt; d.h. der Kläger hatte ebenfalls in erster Instanz gewonnen. Puttrich will aber, dass auch die anderen 48 des Extremismus Verdächtigten keine Waffenbesitzkarte erhalten. Deswegen sollen bereits oben beschriebene „Tatsachen“ künftig zum Entzug führen, auch der Besuch einer Musikveranstaltung.

Und ganz wichtig ist natürlich auch die gebührenpflichtige Regelabfrage, um den Waffenbesitz für alle zu verteuern.

Stellungnahme der GRA

Wir unterstützen die Stellungnahme des BDS-Präsidenten vom 16. April 2014:

Wir wollen nicht, dass Extremisten Waffen haben. Aber anstatt 550 Erlaubnisbehörden nach nicht existierenden Extremisten unter den Waffenbesitzern suchen zu lassen, sollen die  Verfassungsschützer lieber die ihnen bekannten Extremisten im Nationalen Waffenregister suchen, was sie nach § 10 Nr. 1 NWRG längst dürfen. Ich hoffe, dafür bleibt noch genug Zeit, in Anbetracht der Flut an Schriftverkehr mit Kreisverwaltungsbehörden, die auf den Verfassungsschutz zurollt, wenn der Bundestag dem Bundesrat folgt.

Wir schließen uns der Einschätzung des DJV, FWR und der Bundesregierung im Jahr 2014 an:

„Nein“ zu verpflichtender Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden: Die Bundesregierung hat eine entsprechende Forderung des Bundesrates im Rahmen der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit abgelehnt. Der DJV – ebenso wie das Forum Waffenrecht – begrüßt diese Entscheidung außerordentlich. Die Bundesregierung verweist mit Bezug auf den vom Land Niedersachsen eingebrachten Gesetzentwurf auf die fehlende Notwendigkeit. Außerdem solle der Verwaltungsaufwand begrenzt werden. Die Waffenbehörden können schon jetzt eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchführen, wie auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme schreibt. Verpflichtend ist dies aber nicht.

Verfassungswidrige Vorschläge

Wir haben uns die Mühe gemacht, die verfassungsrechtliche Bedenken und Nutzen der Rechtsextremisten-Datei zusammenzufassen:  Link

Auch ohne Jura-Studium sehen – im Vergleich zu der Evaluation der Extremisten-Datei – alle Vorschläge aus Hessen nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern sogar verfassungswidrig aus:

  • Die Speicherung in der Extremisten-Datei darf nur zur Informationseinholung in Eilfällen genutzt werden, jedoch nicht für operative Eingriffe wie den Entzug einer Waffenbesitzkarte.
  • Die frühere Mitgliedschaft zu Vereinen oder Organisationen, die nicht verboten sind, muss zeitlich begrenzt werden. Ebenso fehlen Definitionen für einen „Anhänger“, sowie auch Kriterien, wann ein Verein insgesamt als rechtsextremistisch zu bezeichnen ist.
  • Besuche von Konzerten genießen einen grundrechtlichen Schutz (Art. 5, 8, 21 GG) und dürfen nicht zum Entzug einer Waffenbesitzkarte führen.
  • Die Regelabfrage verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auch wenn es der hessischen CDU nicht gefällt, dass weiterhin 49 Extremisten ihre Waffenbesitzkarte behalten dürfen, leben wir noch in einem Rechtsstaat, dessen Verfassung und die Rechte seiner Bürger vom BVerfG geschützt werden und manchmal auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten.

Und warum sollten pro Jahr 425.000 Abfragen beim Verfassungsschutz gestellt werden, wenn anhand der Anti-Terror-Datei (20.000 Personen) und der Rechtsextremisten-Datei (9000 Hauptpersonen) die Namen der Verdächtigen bereits vorhanden sind, die Polizeibehörden darauf Zugriff haben und in Einzelfällen Abfragen beim Verfassungsschutz tätigen dürfen?

Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten

Der damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kritisierte, dass zu viele Informationen aus dem Umfeld der Verdächtigen gesammelt würden. Auch „Kontaktpersonen“ sind Teil der Anti-Terror-Datei:

Die Antiterrordatei birgt schwerwiegende verfassungs- und datenschutzrechtliche Risiken. In den gesetzlich definierten Eilfällen sind aber auch die erweiterten Grunddaten für jede anfragende Behörde sofort und ohne Zustimmung der speichernden Stelle für weitere Zwecke – beispielsweise zur Einleitung operativer Maßnahmen gegen einen Betroffenen – verwendbar.

Damit wird das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten durchbrochen. In derartigen Fällen kann die Polizei – unter Umständen ausschließlich gestützt auf weiche, d.h. gänzlich ungesicherte Erkenntnisse der Nachrichtendienste – polizeiliche (Zwangs-)Maßnahmen gegen einen Betroffenen ergreifen. Dies kann auch vollkommen unbescholtene Personen treffen, weil Nachrichtendienste bereits im Vorfeld der Gefahrenabwehr tätig werden.

Aufgrund ihrer spezifischen gesetzlichen Aufgaben und Befugniszuweisung dürfen Nachrichtendienste auch Daten von sich objektiv rechtmäßig verhaltenden Personen erfassen, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine vermeintliche Zuordnung dieser Personen zum Umfeld des internationalen Terrorismus bestehen. Da die Nachrichtendienste auch diese Daten in der Antiterrordatei speichern müssen, können die beteiligten Polizeibehörden hiervon Kenntnis erlangen, obwohl sie diese nach ihren Befugnissen nicht erheben dürften.

Die derzeitige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ist im Gegensatz zu Peter Schaar „sehr zurückhaltend“ mit Kritik, aber auch sie brandmarkte diese Datei als „Gesinnungsdatei„:

Unglaublich – aber wahr! Demonstranten als gewaltbereite Extremisten erfasst

Gegenstand einer Kontrolle war eine gemeinsame Projektdatei des BfV und des BKA, die vom BfV geführt wurde. In ihr sollten ausschließlich gewaltbereite extremistische Personen gespeichert sein. Dabei musste ich schwerwiegende Rechtsverstöße feststellen. Denn das BfV hatte eine Vielzahl von Personen gespeichert, die bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration lediglich ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt hatten. Dies ist rechtswidrig – selbst wenn bei einer derartigen Demonstration einzelne Personen gewaltbereit gewesen sein sollten. So hat das BfV dann auch im Nachgang zu meiner Kontrolle ausdrücklich eingeräumt, in den von mir festgestellten Fällen hätten die Betroffenen nicht gespeichert werden dürfen.

Anlage zur Pressemitteilung der BfDI zur Vorstellung des 25. Tätigkeitsberichts zum Datenschutz 2015

Wer glaubt schon dem Verfassungsschutz?

Wie blauäugig ist die CDU, wenn sie glaubt, dass der Verfassungsschutz immer Auskunft gibt? Das Debakel im NSU-Prozess ist nicht der erste Beweis dafür, dass gerade der Verfassungsschutz seine V-Männer benutzt, um Verfassungsfeinden Waffen, Geld und Sprengstoffe zuzuspielen und seine schützende Hand auch über extremistische Waffenbesitzer hält. Man möge sich nur die Informationen zur Wehrsportgruppe Hofmann, Attentat auf das Oktoberfest und dem Versuch, die NPD zu verbieten, anschauen.

Der hessische Ministerpräsident Bouffier steht aktuell selber unter Verdacht, im Jahr 2006 als Innenminister den dubiosen V-Mann Temme zu stark geschützt zu haben. Will er mit diesem Vorschlag nur von seiner Schuld ablenken?

15 Replies to “Hessen: Waffenbesitzer sollen 4,9 Mio € pro Jahr mehr zahlen”

  1. Es war von vornherein klar, dass Politiker der etablierten Parteien den „Reichsbürgervorfall“ als Vorwand für die nächste Schikane nutzen würden.

    Komisch: Ermittlungen im Schwarzmarkt, wo sich Verbrecher jeglicher Art zu 99% ihre Waffen beschaffen, halten sich sehr in Grenzen.

    Nochmals zum Mitschreiben: seit dem ersten bundesweiten Waffengesetz von 1972 ist das angestrebte Ziel die schrittweise Entwaffnung der Bürger und NICHT die innere Sicherheit.

    Die schwersten Amokläufe usw. kamen eben NACH diesem tollen Gesetz!

  2. Man muß erkennen, dass die Schlagworte „Links“ und „Rechts“ manipulativ verwendet werden und schon allein der ständige „Kampf gegen Rechts“ offenbart, wessen Geisteskind diejenigen sind, die unter dieser Agenda beständig danach trachten bürgerliche Freiheitsrechte abzuschaffen. Links und rechts waren Kampfbegriffe insbesondere auch innerhalb der Linken und „Rechts“ wurden die NSDAP ler erst, als sie Stalin dort verortete. Aber kein Kunststück, denn links von Stalin war nicht mehr viel Platz…. http://linksfaschisten.blogspot.de/2015/05/hitler-war-linker.html

    „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke… Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.“ (Joseph Goebbels, 1931 in „Der Angriff“)

    „Meine gefühlsmäßigen politischen Empfindungen lagen links.“
    (Adolf Eichmann, Organisator der Massenmorde an den Juden, in seinen Memoiren)

    „Wir haben die linken Klassenkämpfer liquidiert, aber leider haben wir dabei vergessen, auch den Schlag gegen rechts zu führen. Das ist unsere große Unterlassungssünde.“
    (Hitler, 24. Februar 1945, Tagung der Reichs- und Gauleiter, zitiert bei Rainer Zitelmann in „Hitler–Selbstverständnis eines Revolutionärs“, Seite 457)

    Besonders erstaunlich auch die Einschätzung von Willy Brandt, die er 1932 – damals noch unter seinem wirklichen Namen Herbert Frahm – zu seinen Genossen von der Sozialistischen Arbeiterpartei äußerte:

    „Das sozialistische Element im Nationalsozialismus, im Denken seiner Gefolgsleute, das subjektiv Revolutionäre an der Basis, muss von uns erkannt werden.“

  3. Bei über 2 Millionen Waffenbesitzern machen die so einen Bohei wegen 50 Spinnern, die auch auf anderen Wegen an Waffen gelangen würden.
    Würde man die selben absurden Maßstäbe in anderen Bereichen der Gesellschaft anwenden, gäbe es keine Autofahrer mehr, oder alle Muslime würden im Gefängnis sitzen, weil die breite Masse wegen einer belanglosen Menge Fanatiker in Sippenhaft genommen wird.

    Genau das ist es, was es nach 70 Jahren Entnazifizierung in dieser surrealen Bananenrepublik eigentlich nicht mehr geben dürfte, aber Politiker sind so opportunistisch wie syphilitische Huren und so vergesslich wie Alzheimerpatienten.

  4. Stasi 2.0; wir hatten solche Entwicklungen schon einmal: Mitglied in der falschen Partei; Sympathisant der falschen Gliederungen – kurz gesagt, eine nicht genehme Meinung zu haben, reicht aus, um erst fuer staatlich unzuverlaessig erklaert und dann mehr als gegaengelt zu werden. Ich warte bereits darauf, dass oeffentliche Kennzeichnung auf der Kleidung zu tragen ist…
    In diesem Zusammenhang keimt der Gedanke, was ist eigentlich „unzuverlaessig“ ?? Wenn ich in der SPD bin, und die CDU ist an der Macht?? Wenn ich einem Rockerclub angehoere und die „Politiker“ fahren gerade alle Fahrrad ?? Wen ich Fan von werder Bremen bin, und der Bundeskanzler steht dem HSV naeher??
    Frueher dachte ich immer, ich muesse „mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz stehen“. Doch die meisten Angriffe auf das Grundgesetz faehrt die Regierung; man bedenke nur, wie viele Gesetze fuer grundrechts-widrig erklaert werden und wie viele Gesetze wieder geaendert werden muessen. Heutzutage steht das Grundgesetz ja auch in Konkurrenz zu den Bruesseler Beschluessen.
    Wird deshalb die Gedankenpolizei eingefuehrt und, wenn man nicht wendig genug ist, bleibt man dann einfach auf der Strecke?
    Fragen ueber Fragen – jedoch wird keine ernsthaft beantwortet (weil sich niemand selbst in die Bedruille bringen will?)

  5. Zitat:“Da auch unwissende Kontaktpersonen ohne jegliche Gewaltbereitschaft beim Verfassungsschutz gespeichert sind und der Verfassungsschutz mit geheimen nachrichtendienstlichen Mitteln arbeitet, die gänzlich ungesichert sind, würde bereits ein Verdacht für den WBK-Entzug ausreichen.“

    Das ist der Casus Knacksus.
    Es reicht also aus, jemanden zu kennen, der wiederum jemand anderes kennt, der sich mal auf irgendeiner Veranstaltung zufällig mit einem aktenkundigen Extremisten unterhalten hat, um seine Zuverlässigkeit zu verlieren.
    Oder auch anders: Man muss nur mal irgendwo im Halbschlaf oder aus Spaß eine dusselige Äußerung getätigt haben und sofort ist die WBK futsch. Da könnte man fast gesetzgeberische Absicht unterstellen.
    Darüber hinaus ist das Missbrauchspotential durch Dritte gewaltig:
    Eine falsche Anschuldigung bzgl. der politischen Ausrichtung einer Person reicht also vollkommen aus, um diese finanziell wie auch gesellschaftlich ins Aus zu manövrieren.
    Was hat das noch mit einem Rechtsstaat zu tun? Nichts. Das ist DDR Unrechtsstaat pur!

    Man fragt sich mittlerweile schon, ob die CDU ihren Platz als Volkspartei mit aller Gewalt an die AFD abtreten möchte.

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