#Jagdrecht: Wieso tragen manche Behörden noch keine betroffenen Halbautomaten ein?

Eine sehr lange Wartezeit geht nun zu Ende.

Nach dem Urteil, dass das Nutzen bestimmter Halbautomaten für die Jäger nicht mehr zuließ, kam nun die lang herbeigewünschte Novelle des Jagdrechts. Diese wurde endlich am 09.11.2016 veröffentlicht und gilt ab dem 10.11.16.

Ab diesem Datum dürfen nun wieder die Halbautomaten mit wechselbarem Magazin eingesetzt sowie erworben werden.

Viele Behörden tragen aber noch keine betroffenen Halbautomaten in die WBK ein. Wieso?

Auch wenn das Gesetz bereits gültig ist, warten einige Behörden noch auf die Durchführungsbestimmungen aus dem Ministerium zum neuen Jagdrecht. Diese dürfte zeitnah (spätestens 2 Wochen nach Gültigkeit des Gesetzes) eintreffen und ab dann gehen auch in den restlichen Behörden wieder die Eintragungen.

Für die Betroffenen: DURCHHALTEN! Wir sehen schon das Licht am Ende des Tunnels.

3 Replies to “#Jagdrecht: Wieso tragen manche Behörden noch keine betroffenen Halbautomaten ein?”

  1. Wartezeit vorbei? Schön wärs, jetzt kann man wieder mit ewiglangen Lieferzeiten kämpen. Bevor es im Bundesanzeiger kam, war die Ansage bei Oberland das im Dezember geliefert werden könnte. Einen Tag nachdem es erschienen ist, ist die Lieferzeit auf einmal Feb.17.

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