Kontrolle von Waffenbesitzern nur mit schusssicherer Weste

Vor einigen Tagen erreichte uns ein Hinweis auf einen durchaus als skurril zu bezeichnenden Artikel in der Ludwigsburger Kreiszeitung. Vorweg: Der Beitrag ist handwerklich wirklich gut, kommt mit vielen Fakten daher, ist wertneutral und eigentlich gäbe es von unserer Seite aus nichts zu bemängeln. Eigentlich. Wenn da der Inhalt nicht wäre.

Die LKZ hat Thomas Kögele, Waffensachbearbeiter des städtischen Fachbereichs für Sicherheit und Ordnung in Ludwigsburg, bei seiner Arbeit als Kontrolleur von Waffenbesitzern begleitet und darüber berichtet. Interessanterweise beginnt und endet der Artikel mit dem Verweis darauf, dass Herr Kögele bei seiner Arbeit eine schusssichere Weste tragen muss. Warum dem so ist, verschweigt der Artikel. Womöglich deswegen, weil es keinen sinnvollen Grund gibt?

Wenn Thomas Kögele dienstlich unterwegs ist, wird er fast vier Kilo schwerer. Soviel wiegt nämlich die schusssichere Weste, die er dann trägt. Kögele kontrolliert im Auftrag des städtischen Fachbereichs für Sicherheit und Ordnung Schusswaffen in Ludwigsburger Privathaushalten. Und die Weste dient der Sicherheit, denn es kann sein, dass er auch mal geladene Gewehre, Revolver oder Pistolen vorfindet – und das kann heikel werden.
Quelle: IKZ

Wir stellen fest: Herr Kögele trägt eine schusssichere Weste, weil es ja sein könnte, dass jemand mal eine Patrone in der Waffe vergessen hat. Da Waffenbesitzer auf einem Schießstand strenge Sicherheitsvorschriften befolgen müssen, ist dies reichlich unwahrscheinlich, denn die Waffen werden ungeladen auf den Stand verbracht und müssen ebenso ungeladen wieder vom Stand entfernt werden. Auch bei der Jagd müssen vergleichbare sinnvolle Sicherheitsregeln eingehalten werden. Das es eine solche Bedrohung des Kontrolleurs durch die Aufbewahrung geladener Schusswaffen – was nicht erlaubt ist – nur theoretisch gibt, zeigt auch der Folgeabsatz im Artikel:

„Seit Anfang 2010 haben wir bereits über 500 Kontrollen durchgeführt“, berichtet Kögele. Beanstandungen seien äußerst selten und beträfen hauptsächlich die vom Gesetzgeber geforderte getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition, fügt er an.
Quelle: IKZ

Das ist für Laien etwas missverständlich: Die “getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition” meint hier den Umstand, dass bei Tresoren mit geringer Schutzklasse z.B. die Munition von einem Gewehr nicht mit dem Gewehr zusammen gelagert werden darf, sondern in einem anderen Tresor bzw. einem abschließbaren Behältnis gelagert werden muss. Erst ab einer gewissen Schutzklasse darf die Munition zusammen mit den Waffen im selben Tresor gelagert werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Munition “in der Waffe lagert”, sondern nur, dass die Munition im selben Panzerschrank liegt. Hier kam es in der Vergangenheit tatsächlich gelegentlich zu Verstößen (aus Unwissenheit) durch einige wenige Waffenbesitzer, da die Regelungen äußerst undurchsichtig und interpretierbar sind und zudem in der Vergangenheit mehrfach geändert bzw. ergänzt wurden. Das das Waffengesetz recht kompliziert ist, zeigt sich auch durch folgendes Zitat:

Zum anderen bemerkt Kögele sofort, dass sich auch Munition zusammen mit einer Pistole im kleinen Waffenfach des Schrankes befindet. Das gefällt dem Beamten gar nicht und so muss der Besitzer die Pistole ins große Fach zu den Jagdwaffen legen, damit dem Gesetz Genüge getan ist.
Quelle: IKZ

Offenbar handelt es sich es sich hier um einen sog. A-Schrank für Langwaffen mit einem B-Innenfach. Laut Waffenverwaltungsvorschrift ist es absolut legitim seine Kurzwaffen zusammen mit der entsprechenden Munition in einem B-Innenfach zu lagern. Was aber gar nicht geht ist, dass eine Kurzwaffe im A-Teil des Langwaffenschrankes gelagert wird – dies ist nicht zulässig! Wenn also offensichtlich nicht einmal der Waffensachbearbeiter auf dem aktuellen Stand der Regelungen zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen ist, wie soll es dann erst der Waffenbesitzer sein?

Aber zurück zur Schutzweste: Wenn “Beanstandungen äußerst selten” sind, wofür dann die schusssichere Weste? Und selbst wenn geladene Waffen vorgefunden würden, so schießen diese doch nicht von selbst? Und falls doch ein Gewehr aus dem Schrank springt und munter drauf los schießt, dann bringt eine Schutzweste auch nichts, denn diese hält nur mehr schlecht als Recht Schüsse aus Kurzwaffen auf? Und gar nicht auszudenken, was geschieht, wenn eine solche gefährliche Waffe auf die Idee kommt auf den Kopf zu zielen? Und wie sieht es mit Statistiken aus, die belegen, dass hunderte von Waffenkontrolleuren in den letzten Jahren bei Kontrollen durch diese Waffen getötet wurden?

Fragen über Fragen, aber die Antworten könnte ihr euch ja sicherlich selbst geben.

Im übrigens finde ich, wir sollten nur noch mit Schutzweste und Helm auf den Schießstand gehen. Was da alles passieren kann. Mit diesen gemeingefährlichen Schießeisen. Nicht auszudenken!

[sofortspende]

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.