#Medien: Torsten Heinrich: „Selbstverteidigung ist Naturrecht“

Ein ausführlichen Bericht von Torsten Heinrich. Er geht hier auf den Amoklauf von München und die allgemeine Lage zur Selbstverteidigung.

Torsten Heinrich: Hätte der deutsche Staat es mir erlaubt eine Schusswaffe zu besitzen und auch bei mir zu führen, statt sie in einen Safe zu verdammen wie bei Jägern, Sammlern und Sportschützen, und wäre ich der Filmer des bekannten Handyvideos gewesen, dann hätte der Amoklauf des Täters an dieser Stelle vor dem McDonalds geendet.

Zum Bericht:

http://m.huffpost.com/de/entry/11156810?utm_hp_ref=germany&ncid=fcbklnkdehpmg00000003

4 Replies to “#Medien: Torsten Heinrich: „Selbstverteidigung ist Naturrecht“”

  1. Die einzige „Beziehung“ die zwischen Opfer und Täter in Reutlingen bestand war: Sie wurde von ihm gestalkt, er hat sie gestalkt. Das haben Journalisten in Polen herausgefunden.Und was ist das überhaupt für eine Definition: „Beziehungstat“!Juristisch relevant? Strafmildernd? Weniger schlimm als Amok? Aber eine „Beziehungstat“ hört sich ja nicht so wild an…? Ist halt so… In einer Beziehung kann schon mal eine Machete ausrutschen? Der Gesetzgeber spricht im Fall der Selbstverteidigung, oder Nothilfe von „Verhältnismäßigkeit der Mittel“. Dumm nur, dass man als Opfer in Deutschland eben nicht über alle Mittel die zur Abwehr eines derart brutalen Angriffs verfügen darf…

  2. In Deutschland gibt es aber noch ein weiteres Problem, das der juristsichen Akzeptanz solcher Nothilfe-Aktionen. In den USA wird jeder, der einen Verbrecher „zur Strecke bringt“, vom Dorfsheriff vor die Kameras gezerrt und als Held gefeiert.
    In Deutschland sieht es ganz anders aus. Als Beispiel sie hier die „Beziehungstat“ von Reutlingen genannt. Wobei hier immer wieder meine Frage kommt, welche Beziehung der Attentäter zu den 5 anderen, umstehenden Opfern hatte?

    Der Autofahrer, der den Angreifer dort umfuhr, muss nach deutschem Recht sowieso mit einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen. Da er sich aber wohl bereits dazu geäußerte hätte, daß er den Täter mit Absicht anfuhr um weitere Angriffe zu stoppen, wird er wohl sogar noch wegen versuchten Mordes angeklagt.

    Was hier rauskommen wird, wird sicher sehr interessant sein und die Meinungen in der Bevölkerung weiter spalten. Leider (gewollt oder ungewollt) hört man selten von den Ergebnissen in der Presse.

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