Neue (und alte) Schikanen der Regierung – Teil 1

Der Bundestag hatte Ende Januar 2016 dem Bundesrat einen Entwurf zu Änderungen im Waffengesetz zur Beratung übergeben. Der Bundesrat hat bereits Ende Februar darauf reagiert. Beide werden in den nächsten Tagen debattieren (9. März der Bundestag und 10. März der Bundesrat). Teil 1 der Schikanen befasst sich mit der Bundesregierung, die insbesondere die Anfänger finanziell belastet, neue Gründe für den Entzug der WBK erfindet und den Waffenhändlern eine neue Dokumentationspflicht aufbürdet. Teil 2 gibt es hier: Link

Die wichtigsten Änderungen der Bundesregierung

1. Neue Aufbewahrungsregeln

Die Waffenschränke der Klasse A und B sollen künftig durch Widerstandsgrad 0 ersetzt werden. Es gibt aber Bestandsschutz für Waffenbesitzer. Wer bereits einen Schrank der Stufe A oder B besitzt, muss sich keinen neuen Schrank kaufen.

Jährliche Kosten : 4,5 bis 8 Mio. Euro für die Bürger

Die Regierung geht jährlich von 15.000 Abgänge (Tod/Alter des Waffenbesitzers) und von 15.000 Zugängen (neue Waffenbesitzer) aus und einem Preisunterschied von 300 Euro. Der Preisunterschied zwischen einem A-Schrank und einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 (W0) liegen aber in der Regel bei 700 Euro und zwischen einem A-Schrank mit B-Innenfach bei 500 Euro. Nur der Preisunterschied zwischen einem B-und W0 liegt bei lediglich 300 Euro Differenz. Die jährlichen Kosten wurden von der Regierung wurden auf 4.500.000 Euro geschätzt; sind aber mit großer Sicherheit viel höher, da die meisten Anfänger mit einem A oder A/B Schrank begannen. Durch die unnötige Anhebung wird insbesondere der Einstieg in den Schießsport benachteiligt, der oftmals in jungen Jahren oder auch zur Zeit der Familiengründung erfolgt.

Argumente der Regierung

Im Zuge der Umstrukturierung wird der Verweis auf die VDMA-Norm 24992 ersatzlos gestrichen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat diese Norm zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt.

Eine Ersetzung der VDMA-Norm durch die Nachfolgernorm DIN/EN 14450 (Anmerkung: A/B mit S1/S2 ersetzen) war nicht vertretbar, weil das Sicherheitsniveau von Sicherheitsbehältnissen nach dieser DINNorm – wie sich aus dem inhaltlichen Vergleich der Regelungen sowie aus der praktischen Erfahrung der Experten ergibt und durch die Versicherungswirtschaft bestätigt wird – nur geringfügig über dem der VDMA 24992, aber weit unterhalb desjenigen der DIN/EN 1143-1 (Anmerkung Widerstandsgrad 0) liegt. Die technischen Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse waren auf das Niveau der gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung von 2003 (DIN/EN 1143-1) anzuheben.

Es ist richtig, dass A/B Schränke nicht mehr vom Markt überwacht werden. Als Ersatz gibt es die verbesserten Nachfolger S1/S2, die auch eine höhere Versicherungssumme abdecken.

SicherheitsstufeMerkmaleVersicherungssumme privat in €Anschaffungskosten in €
Sicherheitsstufe A nach VDMASchutz gegen leichte mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge. Kein Schutz gegen Brände.2.500200 – 300
A mit B-Innenfach:
300 – 400
Sicherheitsstufe S1 nach EN 14450Weitgehender Schutz gegen mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge für Tür und Korpus. Verankerungstest bei freistehenden Schränken. Schutz gegen leichte Brände.5.000300 – 400
Sicherheitsstufe B nach VDMASchutz gegen leichte mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge. Schutz gegen leichte Brände2.500400 – 600
Sicherheitsstufe S2 nach EN 14450Weitgehender Schutz gegen mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge für Tür und Korpus. Verankerungstest bei freistehenden Schränken. Schutz gegen leichte Brände.30.000600 – 800
Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1Definierter und typgeprüfter Einbruchschutz gegen Angriffe mit mechanisch und thermisch wirkenden Werkzeugen von 30/30 RU*.40.000ab 900

Warum die Anhebung auf Widerstandsgrad 0 statt der Ersatz durch die neuen Normen S1 und S2 gefordert wird, ist nicht durch eine Evaluation geklärt. Es gibt keine Datenbasis, welche Waffen aus welcher Sicherheitsklasse entwendet wurden. Auch gibt es keine Daten, wo sich die Schränke befanden (Wohnung, Keller, Vereinsheim). Es gibt lediglich eine Datensammlung von einigen Bundesländern, die die Regierung per Schätzung hochrechnen ließ.

Unsere Forderung

Wir fordern Hereinnahme der Norm EN 14450 mit den Sicherheitsstufen S1/S2* in den §36 (2) WaffG  als Ersatz für die ausgelaufene Norm VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A/B

Eine Erhöhung der Anforderungen auf EN1143-1 mit der Sicherheitsklasse 0** ist nicht notwendig.

In den Jahren 1999 bzw. 2000, also noch vor den aktuell gültigen Aufbewahrungsregeln, sind lediglich 111 bzw. 110 Waffen aus dem Besitz von Sportschützen, Jägern und Sammlern abhanden gekommen (Bundestag Drucksache 14/8340).

*= Die Klassen S1/S2 entsprechen sowohl von der Konstruktion als auch vom Preis den A/B-Schränken
**=Klasse 0 ist mit 200 kg deutlich schwerer und mit über 600 bis 800 Euro auch deutlich teurer als A/B-Schränke

Aufbewahrungsfehler führen zur WBK-Einziehung

4.3.11. § 54 Absatz 2 WaffG (Ausdehnung der Möglichkeit des Einziehens von Waffen und Munition auf Straftaten nach § 52 Absatz 3 Nummer 7a WaffG) Erweiterung einer bestehenden Vorgabe

Praktische Fälle einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Aufbewahrung von Waffen oder Munition, verbunden mit der Gefahr, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder darauf unberechtigt zugegriffen wird, dürften, wenn überhaupt, auf wenige Einzelfälle im Jahr begrenzt sein. Eine Kostenschätzung unter Annahme möglicher Fallgestaltungen kann aufgrund der zu geringen Fallzahlen in der Praxis nicht erfolgen.

Halten wir fest: Obwohl nur wenige vorsätzliche, rechtswidrige Aufbewahrungsfehler pro Jahr auftauchen, die ein Abhandenkommen begünstigen, will nun der Gesetzgeber jeglichen fahrlässigen Aufbewahrungsfehler zur Ausdehnung des Einziehens von WBKs benutzen, indem er aus Aufbewahrungsfehlern statt einer fahrlässigen OWI einen Straftatbestand macht. Wird eine einzige Patrone außerhalb des Schranks entdeckt, verliert der Besitzer seine Zuverlässigkeit.

Vergleichen wir das mit anderen Gesetzen: Obwohl Alkohol am Steuer nachweislich zu mehr Unfällen führt, wird einem nicht wegen Trunkenheit am Steuer für 10 Jahre das Auto entzogen. Obwohl Amtsinhaber der Korruption für schuldig befunden wurden, wird denen nicht für 10 Jahre ein Berufsverbot auferlegt. Auch findet man keine Rücktritte für drogenabhängige Politiker. Die bleiben einfach im Amt.

Änderung der Vorschriften für Deaktivierung

Warum das Waffengesetz jetzt geändert werden soll, wenn die im November 2015 (ohne Beteiligung der Stakeholder) Deaktivierungsrichtlinie der EU neu verhandelt wird und man frühestens im April/Mai damit rechnet, erschließt sich mir nicht.

Waffenhändler

Händler müssen künftig für die  Verwahr-, Reparatur- und Kommissionswaffen ein Waffenbuch führen. Das soll in bereits vorhandenen Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsbüchern erfolgen. Da Händler – wie Privatleute – Überlassungen melden müssen, sehe ich bei einem gemeinsamen Buch viel Verwirrung. Wie will man da noch unterscheiden zwischen Überlassung aus temporärer (nicht zu meldender) Aubewahrung und aus endgültigem (zu meldenden) Besitzwechsel.

In dem Papier findet man aber auch etwas Positives. Innerhalb von vier Jahren gab es nur eine einzige Ordnungswidrigkeit beim Export von Waffen durch Händler in andere Mitgliedsstaaten der EU, obwohl über 27.000 B2B-Versendungen jährlich stattfinden, sowie eine nicht bezifferte Anzahl von Sendungen an Private Besitzer (B2C). Man kann in den vier Jahren von 200.000 bis 500.000 Versendungen ausgehen.

Zum Nachlesen:

Ich habe bei beiden Änderungsvorschlägen in der PDF die wichtigsten Stellen gelb markiert und mit Kommentaren versehen, die man nur vollständig einsehen kann, wenn man die Datei runterlädt, statt sie nur im Browser zu betrachten:

Download-Link – Bundestag

Download-Link – Bundesrat

Falls Ihr Politiker oder Medien informieren wollt: Adresslisten gibt es hier: LINK!

25 Replies to “Neue (und alte) Schikanen der Regierung – Teil 1”

  1. So dachte ich mir das ja auch, nur wenn jetzt der Kram verschärft wird mit dem Zweck diejenigen , die eine neue WBK beantragen dazu zu zwingen, einen 1422-1 Schrank zu kaufen, könnte es wie Volker geschrieben hat leider passieren, daß ich am Ende doch einen neuen neuen muss und dann könnte ich mir die 100€ sparen. Ich hatte noch keinen Kontakt zur örtlichen WaBe aber zumindest was die Erweiterungen auf 4 Kw betrifft, sollen die ja sehr entgegenkommend sein, ich werde mich da mal erkundigen.

  2. Guten Tag,
    zu passi und Jürgen Labrenz:
    Eine verbindliche Antwort kann man im Moment noch nicht geben, da die ganze Angelegenheit noch ein Entwurf ist.

    Nehme ich aber den vorliegenden Text (BRDrS 61/17 Art. 1 Nr. 16 d) zu § 36 WaffG ernst,wird man die neuen Anforderungen nicht dadurch umgehen können, dass man jetzt einen A oder B-Schrank kauft und nach In-kraft-treten die WBK erlangt.
    Ich folgere dies aus der Formulierung:.“..gelten nicht bei Aufrechterhaltung der bis zum … erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 2….entsprechen.“ Der A oder B Schrank muss also vor In-kraft-treten der Rechtsänderung legal vom betreffenden Besitzer als Waffenschrank genutzt worden sein. Sonst wird die Nutzung ja nicht aufrecht erhalten.
    Das funktioniert aber nicht, wenn man erst noch die WBK erlangen will: Bis zum Zeitpunkt des legalen Waffenerwerbs (der ja nach Erteilung der WBK liegen muss) wird der Schrank mangels Waffe eben gerade nicht als Waffenschrank genutzt.
    Etwas anderes ist es, wenn ich jetzt eine WBK habe, mir einen A oder B-Schrank kaufe und ihn entsprechend nutze. Dann falle ich unter den Bestandsschutz.

    Klingt nach Wortklauberei und ist es vermutlich auch, aber ich will niemand ermutigen, sich jetzt einen A oder B Schrank zu kaufen um in ein paar Monaten nach In-Kraft-treten des Gesetzes und dann folgendem erstmaligen Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe festzustellen, dass man ihn nur für die Aufbewahrung von Munition verwenden darf.

    Gruß
    Volker

    1. Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort auch wenn dadurch meine Befürchtungen bestätigt wurden.
      Ich hatte eben gehofft, dass die Nutzung nicht unbedingt die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sein muss, sondern man den Tresor auch als „Altbesitz“ von der Verwahrung von Wertsachen oder, so lächerlich das klingt, von Schreckschusswaffen deklarieren könnte. Ist aber vermutlich wirklich vernünftiger erstmal abzuwarten.
      Wenn man Waffen und einen alten Tresor erbt kann man ja anscheinend den alten Tresor wegschmeißen und einen neuen kaufen.

      1. Wenn man ein Waffenschrank kauft (als solches in Rechnung, Beschreibung u.s.w.), dann ist es ein Waffenschrank…also sollte Bestandsschutz greifen.
        Problem ist (wie mir ein Verkäufer erklärt hat), wie jeweiliger Beamter der WaBe das sieht….

        PS: hab mein A-B 8 Monaten vor WBK gebraucht gekauft. Bei WaBe wollten die nur Rechnung mit Bezeichnung und Foto vom Schild sehen.

  3. Hallo, macht euch doch mal den Spass und googlet doch mal : Mord Offenbach, oder Mörder Heidelberg. Genau, ihr werdet keine aktuellen Informationen erhalten!!! Das ist alles nur noch scheinheilig. Ab dem Zeitpunkt wo es in Offenbach klar wurde das der Täter kein Deutscher war und eine 40 jährige Frau auf offener Straße hingerichtet hat wurden alle Meldungen eingestellt!! Schaut mal selbst. Keine Herkunft, zuerst wurde er sogar als Offenbacher in der Presse betitelt. Ach Herkunft der Waffe??? FEHLANZEIGE, wäre es ein sportschütze, Jäger oder Waffensammler gewesen wäre die Presse von dieser Info gespickt. Hier nix, klar ist ne Illegale. Ich könnte nur noch kotzen. Schaut auf Heidelberg, hat der Attentäter kein persönliches Umfeld??? Wird doch normalerweise sofort durch die Presse beleuchtet, hier seltsamerweise null. Irgendwas wird hier Ggaaannzzz offensichtlich verheimlicht. Aber nähere Informationen würden ja vielleicht einen Grossteil der Bevölkerung verunsichern. Oder Herr Innenminister was sagen sie dazu?

  4. So, da verzapfen die mal wieder einen ganz schönen Mist. Ich hätte da aber mal eine Frage: ich als (noch) Schüler und (bald) Student habe voraussichtlich Ende diesen Jahres meinen Bedürfnisnachweis und meine Sachkunde und möchte mir dann eine Kurzwaffe in .22lr kaufen. Wie in dem Artikel erwähnt würde durch einen 0 Tresor der Einstieg so viel teurer werden, dass das ganze erstmal verschoben werden müsste. Könnte ich das Ganze umgehen indem ich mir jetzt bei Amazon für ca. 100€ einen B-Tresor für Kurzwaffen nach VDMA 24992 kaufe oder würde ich dann nicht mehr unter den Bestandsschutz fallen , weil ich noch keine Wbk habe?

    1. Das Problem, welches du da ansprichst interessiert auch gerade 5 neue Mitglieder in unserem Verein, die ihre WBK noch lange nicht haben! Jetzt noch vor der WBK einen A- Schrank mit B- Innenfach kaufen oder erst die WBK machen und dann ´nen teuren Schrank anschaffen?!

      1. Gibt’s da irgendeine Stelle an die man sich da wenden kann? Die Waffenbehörde wird da vermutlich keine große Hilfe sein und aus dem Artikel geht das auch nicht so ganz hervor.

  5. 1. Meiste was letzte Jahre gemacht wurde ist nicht weiter, als „Scheinheiligkeit“….
    Die können nachweisen, das was für Sicherheit gemacht wird….also her mit der Stimme.
    2. Man hat schon lange das Gefühl, das die gezielt dafür sorgen, das mehr aussteigen und weniger zum Sport kommen. Entwaffnung…? Vielleicht. Bring aber nichts im Bekämpfung von „illegalen“ Besitz….tuen so, als ob die nicht verstehen, das Kriminelle sich nicht an die Gesetze halten;)

    Was die tun ist unser „immateriellen Kulturerbe“ das sogar durch UNESCO geschützt wird, ZERSTÖREN!!
    https://www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe/bundesweites-verzeichnis/eintrag/schuetzenwesen-in-deutschland.html

  6. Da in der BUNDESTAGSSITZUNG ein ähnlich versteckter Passus bezüglich
    Halbautomatenverbot auftauchen könnte, hier meine Mail an die Bundestagsmitglieder:

    Betr.: 221. Sitzung des Bundestages, Tagesordnungspunkt 29

    Sehr verehrte Mitglieder des Bundestags,

    Ich wende mich bezüglich der

    221. Sitzung des Bundestages, Tagesordnungspunkt 29,

    „Änderung des Waffengesetzes“

    hilferufend an Sie.

    Es geht hierbei unter anderem um neue Aufbewahrungsvorschriften, insbesondere
    um Waffentresore der Klasse 0 (Gewicht 200kg), deren Anschaffung eine besondere finanzielle Belastung

    für den neuen Schützen und nicht zuletzt Probleme in der räumlichen Aufstellung mit sich bringt.

    Was mich aber am meisten beunruhigt ist die Tatsache, dass in der 61/1/17 Ausschussempfehlung
    des Bundesrates zusätzlich ein neuer Punkt auftaucht, nachdem

    „halbautomatische Schusswaffen, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrer Funktionalität

    verbotenen vollautomatischen Kriegswaffen ähneln“ („ÄHNELN!“)

    gänzlich verboten werden sollen,

    welcher einen erheblichen Eingriff in den Schiesssport und in das private Eigentum darstellt. Dies ist

    keineswegs nur eine kleinere Einschränkung!

    — Ich habe die Befürchtung, dass in einer endgültigen Fassung der Drucksache 18/11239 ein ebensolcher

    Passus auftaucht und unbeabsichtigt und undiskutiert mitbeschlossen wird! —

    Diese geplante Verschärfung geht wesentlich über den „europäischen Kompromiss“ hinaus.

    Es ist doch müssig ständig zu erwähnen, dass der legale Waffenbessitz und Schiesssport
    keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

    Bitte setzen Sie diesen Bestrebungen ihr Veto entgegen.
    Ich habe eine solche Mail auch Ihren anderen Kollegen von der CDU/CSU zukommen lassen.

    Ihr
    Frank Hauser

  7. Verlogener als diese Regierung geht es fast nicht .Seit 1972 war plötzlich ein Waffengesetz notwendig dig weil man Angst vor Reaktionen auf sein regieren bekam.Das Ziel: das Volk wehrlos machen .“Schutz den .Verbrechern “ !!! A R M E S D E U T S C H L AN D.

  8. Satire Anfang!:

    Ooooops!
    Da ist es wieder, das einzelne, kleine Patrönchen, welches plötzlich in der Wohnung, im Treppenhaus oder vor der Haustüre „herumliegt“, wenn eine Waffenkontrolle bei uns durchgeführt wird!
    Und gerade dieses eine, kleine Patrönchen, vielleich „KK“?!, welches irgendwie!? da eben noch nicht lag meiner Meinung nach, bricht mir als Legalwaffenbesitzer nun das Genick! Meine Waffen und Munition werden einkassiert! Danke!
    Das war ´s ! Schönstes Hobby der Welt, ade!

    Gut, dass es das „Nationale Waffenregister“ ( „NATIONAL“ ?! = böses Wort!!! Petitionen für Änderung dieses Wortes einberufen!!!) gibt, da steht ja GSD genau drin, welche Munition bei mir zu Hause so auf dem Teppich „´rumfliegt“!

    Oder: Hoffentlich liegt da nicht irgendwo ein Einhand- Messerchen offen herum in der Wohnung und ihr habt dummerweise minderjährige Kinder! Au weia!

    Verbieterparteien verbieten! Für ein liberales, freies und sicheres Leben in Deutschland!

    Gerade heute wurde der deutschen Regierung von der Türkei noch vorgehalten, sie unterstütze Terrororganisationen in der Türkei!
    Die PKK ist in Deutschland als „terroristische Vereinigung“ seit 1993 verboten!
    Aber, waren da nicht irgendwie viele, große Waffenlieferungen der BRD an die PKK im Konflikt gegen den sogenannten „IS“ letztens!
    Da gingen doch haufenweise deutsche MGs, deutsche HK G36, deutsche Handgranaten, Milan und deutsche G3 über´n Ladentisch! Wie kann soetwas gehen?!
    Und uns kleinen Sportschützen wollen die die Sport- Waffen wegnehmen?!
    Ist das schon Schizophren?!
    Merkeln wir hier eigentlich alle noch ´was im Lande BRD und in Europa?!

    From my cold dead hands……………..

    :Satire Ende!

    ;-))

  9. Entwurf einer Mail an die CDU/CSU MItglieder des Bundesrats

    Ich wende mich bezüglich der

    954. Sitzung des Bundesrates, Tagesordnungspunkt 30,

    „61/17 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“

    hilferufend an Sie.

    In der 61/17 Grunddrucksache geht es unter anderem um neue Aufbewahrungsvorschriften, insbesondere
    um Waffentresore der Klasse 0 (Gewicht 200kg), deren Anschaffung eine besondere finanzielle Belastung

    für den neuen Schützen und nicht zuletzt Probleme in der räumlichen Aufstellung mit sich bringt.

    Was mich aber am meisten beunruhigt ist die Tatsache, dass in der 61/1/17 Ausschussempfehlung
    zusätzlich ein neuer Punkt auftaucht, nachdem

    „halbautomatische Schusswaffen, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrer Funktionalität

    verbotenen vollautomatischen Kriegswaffen ähneln“ („ÄHNELN!“)

    gänzlich verboten werden sollen.

    Dies stellt einen erheblichen Eingriff in den Schiesssport und in das private Eigentum dar und ist

    keineswegs nur eine kleinere Einschränkung!

    — Soll hier das eine diskutiert und eine andere wesentliche Einschränkung so ganz nebenbei

    untergeschoben und mitbeschlossen werden ??? —

    Ich habe die Befürchtung, dass dieser Punkt unbeabsichtigt und undiskutiert mitbeschlossen wird.

    Diese geplante Verschärfung geht wesentlich über den „europäischen Kompromiss“ hinaus.

    Es ist doch müssig ständig zu erwähnen, dass der legale Waffenbessitz und Schiesssport
    keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

    Bitte setzen Sie diesen Bestrebungen ihr Veto entgegen.
    Ich werde eine solche Mail auch Ihren anderen Kollegen von der CDU/CSU zukommen lassen.

    Ihr
    Frank Hauser

  10. Ich habe den Entwurf mal überflogen, und dabei ist mir neben dem schon genannten auch Art. 2 Abs. 2 aufgefallen. Dort heißt es:

    Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
    1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; […]

    Wenn ich das rictig verstehe, dürfen Waffen wie Schrechschusspistole, CS-Reizgas, Elektroschocker, Teleskopschlagstock etc., die auch oft zur Verteidigung zu Hause aufbewahrt werden, nicht mehr Griffbereit sein, um diese im Notfall auch schnell einsetzten zu können.

    Bisher musste man diese ja nur vor unbefugtem Zugriff schützen, was in einem kinderlosen Haushalt auch kein Problem darstellt, da ja alle Ü18 zum Besitz berechtigt sind.

    Das könnte ein weiteres großes Problem an diesem Vorschlag sein.

  11. Hauptsache die Bürger entwaffnen und weiter finanziell melken.

    Zur Info: es ist der gleiche Staat, der KRIEGSWAFFEN an SCHURKENSTAATEN wie Saudi Arabien, Qatar usw. massenhaft liefert.

    1. Genau das ist es.
      Die Regierenden dieses Landes sind sich nicht zu schade, unter den fadenscheinigsten Gründen, den eigenen Bürgern die Waffen wegzunehmen und sie gleichzeitig den, nach unseren eigenen Maßstäben von Menschenrecht, übelsten Terrorregimen in rauen Mengen hinterherzuwerfen.
      Was soll uns das sagen? Ist Deutschland ein freies Land? Nein!
      Dieses Land ist auf seine ganz eigene und völlig verlogene Art genauso Diktatur, wie die Länder, mit denen es Geschäfte betreibt. Was soll das? Wie kann man allen Ernstes solch einen politischen Spagat hinlegen und sich dann morgens noch im Spiegel betrachten, ohne dabei zu kotzen?

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