#Paintball wird genau wie IPSC steuerlich nicht als gemeinnütziger Sport betrachtet

Mit den diesjährigen Problemen bei IPSC-Matches, welche nun vollkommen anders abgerechnet werden müssen und nun mit einem erheblichen Mehraufwand an Kosten zurecht kommen müssen, haben auch andere Sportarten zu kämpfen. Auch beim Paintball hat die deutsche Verwaltung entschieden, dass hier keine steuerlichen Begünstigungen geltend gemacht werden können, wie es bei fast allen Sportarten üblich ist.

Hier werden anscheinend willkürlich Entscheidungen getroffen, was für die Bevölkerung als gemeinnützig zu betrachten ist und was nicht, welche Sportarten also gefördert werden sollen und welche man am besten soweit wie möglich beeinträchtigt… zum Glück lassen wir uns da bisher nicht unterkriegen! Ob Paintball oder IPSC ist dabei völlig egal, ich denke bei solchen sehr erfolgreichen Sportarten sollte darauf geachtet werden, dass man hier nicht unnötige Hürden aufstellt, vor allem wenn die Mannschaften internationale Erfolge feiern können. Die Entscheidung welche Sportart einem gefällt (oder gefallen darf) sollte hier vielleicht nicht vom Staat beeinflusst werden…

Das Finanzgericht schreibt dazu: „Die für eine Gemeinnützigkeit sprechenden Aspekte würden durch den Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen während des Spielverlaufs massiv überlagert.“ Und auch folgendes: „Paintball-Spiele aller Variationen entsprächen nicht der Wertordnung unserer Gesellschaft (…)“ – Das ist natürlich ausgemachter Blödsinn. Und mit dieser Begründung wäre Fechten, Boxen und Fußball eigentlich auch nicht gemeinnützig. Ok, ich gebe zu das mit dem Fußball ist dann ja keine Simulation, hier werden die Spieler ja absichtlich gefoult. Oder nachher wird sich bei so einer friedliebenden Sportart einfach noch einmal abseits des Spielfeldes von den Fans gekloppt. Solche Szenen sind bei Paintball undenkbar!

Die Deutsche Paintball Liga (DPL und auch die XSeries), die bei der WM den vierten Platz belegt hat, wird – wie auch IPSC – steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt.

Warum? Was ist an diesem Sport anders als bei anderen Sportdisziplinen?

Beim Boxen fließt Blut und ein Einzelner triumphiert, in dem er den Gegner KO schlägt. Fechten und Degen simulieren einen Kampf ohne Verletzungen. Hier wird nur Farbe verspritzt, keiner wird verletzt und das Team agiert miteinander. Betriebspsychologen setzen Paintballmatches für Teamworking ein.

Anscheinend hat unsere Elite eine panische Angst oder Abscheu vor allem, was wie eine Waffe aussieht. Sie vergisst, dass man alles als Waffe einsetzen kann (auch den eigenen Körper). Der Mensch ist entscheidend, nicht das Werkzeug! Und darum haben sportliche Paintball, Airsoft und IPSC-Mannschaften auch die Gemeinützigkeit verdient.

Hier einmal ein Video der Damen Nationalmannschaft, Bitburg 2016: https://www.facebook.com/dplonline.de/videos/10153907085704093/

Und ein paar Ausschnitte der European Masters, um Bitburg 2016 zu bewerben:

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8 Replies to “#Paintball wird genau wie IPSC steuerlich nicht als gemeinnütziger Sport betrachtet”

  1. Die interessante Frage ist, mit welchen Argumenten es zulässig ist, bestimmte Sportarten durch die Finanzverwaltung als nicht gemeinwohlorientiert einzustufen und eine steuerrechtliche Abqualifizierung vorzunehmen, die zum Verlust der steuerlichen Begünstigung der gemeinnützigen Betätigung führt.

  2. Schaut man sich die Geschichte des Schützenwesens überhaupt an, dann wird man ganz schnell feststellen, dass dieses aus einem gesunden Demokratieverständnis der Bürger und der Rebellion gegen autoritäre Systeme gegen die Obrigkeit entstanden ist. Was also unterscheiden den typischen Wettkampf-Luftgewehr-Schützen mit Traditionspflege, gegenüber einem auf internationaler Anerkennung, zum Wohl der eigenen Nationalität (wie in jedem anderen Sport auch)? Es ist ein Sport, bei dem es um die Anerkennung gemeinsamer Regeln und Werte geht!

    1. Genau so aber sollte man gar nicht erst anfangen zu denken. Genau anders herum wäre es gerecht, wenn halt – wie beim Biathlon – Paintball und IPSC als Sport gesehen wird. Muss einem ja nicht einmal gefallen, aber bei so etwas muss man durch mal objektiv entscheiden können ohne irgendwelche indoktrinierten Abneigungen oder auferlegten Verhaltensweisen. Finde ich zumindest persönlich so.

  3. „Paintball-Spiele aller Variationen[?!] entsprächen nicht der Wertordnung unserer Gesellschaft“

    Wie bitte, was?! Das kann doch nicht ein Finanzgericht einfach so entscheiden. Wenn überhaupt (aber auch das halte ich für fraglich) wäre eine solche Beurteilung vom Verfassungsgericht vorzunehmen.

    Was mich um den Verstand bringt, ist diese absurde Haltung, dass von oben herab entschieden werden könnte oder dürfte, was die „Werteordnung unserer Gesellschaft“ sei (oder zu sein habe). Wie vor 300 Jahren der Fürst entschied, ob wir Katholiken oder Protestanten sein müssen. Diese Haltung verletzt doch selbst schon unsere Werteordnung lt. GG („Freiheitlichkeit“).

    Es wird langsam immer klarer, dass Waffenbesitzer in Deutschland/EU ihre Interessen überhaupt nur noch wahren können, wenn sie eine wirklich finanzstarke Lobbyorganisation (wie NRA) haben. Denn auch hier müsste, wie in vielen anderen Fällen, direkt durchgeklagt werden, um Verwaltung und Politik in ihren Grenzen zu halten. Und das kostet Geld, viel Geld. Eine solche Organisation bekommen wir in D wohl nicht hin…

    1. Klingt tatsächlich sehr nach „cuius regio, eius religio“.., nicht wirklich nach 21. Jahrhundert.

      Uns wie kann,w as früher jeder Wehrpflichtige absolvieren musste, nun auf einmal „gegen den Wert“ sein, war es sonst doch für die Kampfkraft der Truppe, und den Erhalt der „Handlungsfähigkeit der Regierung“ von wesentlichem Charakter?

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