#Politik: Gemeinschaftsaktion gegen Verschärfung des Waffengesetztes

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Eine Gemeinschaftsaktion von Oberland Arms, prolegal, Visier, Michael Thoma und der German Rifle Association

Vorlage für Emails und Postkarten

Wie ja gestern schon gepostet wurde, gibt es am 17.5. eine geheime Innenaussschusssitzung zur Verschärfung des Waffengesetzes, ergo Aufbewahrungsvorschriften. Gleich am Tag danach, am 18.5., wird das Ganze dann in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt.
Das heißt, dass dies nun binnen der nächsten Tage durchgeprügelt wird. Obwohl es im Februar noch hieß, das käme erst nach der Sommerpause zur Verabschiedung.
Wir müssen also nochmal einen Endspurt veranstalten. Adressliste des Innenausschusses ist ganz unten am Ende des Beitrags.

Es ist ja bekannt, dass die von uns geforderte Norm EN14450 mit den Sicherheitsstufen S1/S2 massiv ignoriert wird… und zwar schon nicht mehr fahrlässig… sondern mutwillig.
Ich arbeite ungern mit Gerüchten, aber ich habe ebendieses nun aus drei verschiedenen Quellen gehört. Ein bekannter deutscher Tresorhersteller soll im Innenministerium eine Vorführung zur Tresoren abgehalten haben und dort die angebliche Unsicherheit der S1/S2 demonstriert haben.

Zuerst ist dies in Waffen-Online aufgetaucht, im März diesen Jahres:

Zitat 1

[Firmenname]? Waren das nicht die, die unbedingt verpflichtend höhere Aufbewahrungsvorschriften haben wollten?

Zitat 2

Man munkelt die Änderung der Aufbewahrungsvorschrift wäre der erfolgreichen Lobbyarbeit eines gewissen Tresorherstellers geschuldet. Der Schuss kann ziemlich nach hinten losgehen. Andere Hersteller bauen ebenfalls zertifizierte Stahlkästen für weniger Geld.

Auf Forenposts alleine gebe ich wenig, aber inzwischen sind ähnliche Vermutungen auch zwischen den Zeilen bei Visier geäußert worden, was sogar prolegal kürzlich wieder aufgegriffen hat (Link unten).
Auch auf der IWA 2017 hat mir eine anonym bleibende Person eben diese Vermutung positiv bestätigt. Ich würde gerne mehr recherchieren, kann aber aus Zeitgründen jetzt nicht mehr bieten.

Deshalb die Frage: Hat wer Informationen (offiziell oder inoffiziell) dazu? Gerne auch per PN oder anonym auf legalwaffenbesitzer(at)gmail(dot)com

Wir müssen den Innenausschuss in einer zweiten Welle (nachdem die erste Welle sogar von der Grünenpolitikerin Mihalic erwähnt wurde) mit den Vorwürfen konfrontieren und fordern:

  1. Hereinnahme der Norm EN14550 mit den Sicherheitsstufen S1/S2 als Ersatz für die ausgelaufene VDMA-Norm 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B.
  2. Deutliche Aussage an den Innenausschuss, dass unsere Wahlentscheidung ganz klar von Entscheidungen beim Waffenrecht abhängt (Link zum gelben Flyer von Oberland Arms ebenfalls unten)

Ich bitte euch deshalb nochmals, wendet euch an den Innenausschuss und bringt unsere Forderungen klar zum Ausdruck. Wer mag, kann bzgl. der oben genannten Gerüchte kritisch nachfragen… ich kann leider aktuell keine feste Quelle liefern. Leider ist nun die Zeit zu knapp, um dies umfassend zu recherchieren. Deshalb auf eigenes Ermessen.

Michael Thoma

2017 wähle ich keine Partei, die beabsichtigt das Waffengesetz zu verschärfen oder Verschärfungen der EU-Kommision unterstützt oder umsetzt!

Postkarte von Oberland Arms

Originalbeitrag auf FB:
https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/permalink/1377443685634547/

Prolegal-Zitat zum Visierbeitrag:
http://prolegal.de/2017/05/13/alles-auf-die-null/

Informationen zur Sitzung des Innenausschusses:
http://www.bundestag.de/blob/506338/9019324c9d6addda0f7a12ecb0ff8595/117-to-sitzung-data.pdf

Sitzung im Bundestag 18.05.2017 um 21:00 Uhr!
http://www.bundestag.de/tagesordnung

Oberland Arms GELBER FLYER als Pdf:

Infos der GRA:
https://german-rifle-association.de/neue-und-alte-schikanen-der-regierung-teil-1/
https://german-rifle-association.de/neue-und-alte-schikanen-der-regierung-teil-2/

Ausdruck für Faxe

https://german-rifle-association.de/wp-content/uploads/2017/05/postkarte-tresorb.pngAdressliste Innenausschuss:
ansgar.heveling@bundestag.de
guenter.baumann@bundestag.de
clemens.binninger@bundestag.de
wolfgang.bosbach@bundestag.de
michael.frieser@bundestag.de
joerg.hellmuth@bundestag.de
thorsten.hoffmann@bundestag.de
andrea.lindholz@bundestag.de
stephan.mayer@bundestag.de
tim.ostermann@bundestag.de
anita.schaefer@bundestag.de
armin.schuster@bundestag.de
erika.steinbach@bundestag.de
oswin.veith@bundestag.de
nina.warken@bundestag.de
marian.wendt@bundestag.de
barbara.woltmann@bundestag.de
heinrich.zertik@bundestag.de
lars.castellucci@bundestag.de
gabriele.Fograscher@bundestag.de
uli.groetsch.wk@bundestag.de
wolfgang.gunkel@bundestag.de
sebastian.hartmann@bundestag.de
burkhard.lischka@bundestag.de
mahmut.oezdemir@bundestag.de
susanne.mittag@bundestag.de
gerold.reichenbach@bundestag.de
matthias.schmidt@bundestag.de
ruediger.veit@wk.bundestag.de
frank.tempel@bundestag.de
ulla.jelpke@bundestag.de
jan.korte@bundestag.de
martina.renner@bundestag.de

Weitere Mailadressen:
https://german-rifle-association.de/NoraI

18 Replies to “#Politik: Gemeinschaftsaktion gegen Verschärfung des Waffengesetztes”

  1. Habe die Postkarte per Mail an alle Politiker vom Innenausschuß einzeln gesendet. Habe bisher nur eine Antwort von Wolfgang Bosbach (CDU) bekommen. Allerdings geht diese E-Mail mehr ins Detail als die von Herrn Lischka.

    Sehr geehrter Herr Huber,

    in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 15. Mai 2017 und bitte Sie zu-
    nächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Masse von Anlie-
    gen und Anfragen – allein pro Jahr über 10.000 – um Verständnis dafür, dass ich leider
    erst heute antworten kann.

    Die von Ihnen geäußerte Kritik zur Änderung des Waffenrechts ist nachvollziehbar,
    denn oftmals sehen sich die Legalwaffenbesitzer in unserem Land nämlich zu Unrecht
    einem Generalverdacht ausgesetzt. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
    vertritt daher seit jeher den Standpunkt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Le-
    galwaffenbesitzern nicht hinnehmbar sind. Die Haltung der Unionsfraktion zu diesem
    Thema entnehmen Sie bitte der Stellungnahme der zuständigen Kollegen:

    Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören so-
    wohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes und
    werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Wir wa-
    ren zu Recht stolz auf unsere Schützen in Rio bei den Olympischen Spielen im
    vergangenen Jahr. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waf-
    fenrechts besteht auch vor diesem Hintergrund aus Sicht der Union keine Not-
    wendigkeit.
    Ein sehr aktuelles Thema, an dem sich in diesem Zusammenhang nicht ganz
    zu Unrecht die Gemüter erhitzt haben, ist der Entwurf des „Zweiten Gesetzes
    zur Änderung des Waffengesetzes“, welcher derzeit im Deutschen Bundestag
    parlamentarisch beraten wird.

    Hier ist es mit Blick auf die Änderung der bisherigen Aufbewahrungsvorschriften
    zunächst zu Irritationen gekommen. Grund hierfür waren Befürchtungen, wo-
    nach künftig all diejenigen Waffenschränke auszutauschen gewesen wären, die
    lediglich die alte VDMA 24992-Norm mit den Sicherheitsstufen A und B erfüllen.
    Hier konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag allerdings bereits
    sehr früh zu Beginn der Erstellung des Gesetzentwurfs erreichen, dass für be-
    reits vorhandene Waffenschränke ein umfassender und zeitlich unbeschränkter
    Bestandsschutz vorgesehen wird! Ein Verbot aller Behältnisse, die nicht der
    Norm DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechen konnte im Interesse der
    Legalwaffenbesitzer vermieden werden.
    Hierbei handelt es sich aus Sicht der Union um einen deutlichen Erfolg unserer
    Politik, denn dieser zeigt deutlich, dass wir die berechtigten Belange der Sport-
    schützen, Jäger und Waffensammler im Blick behalten.
    Leider wird, obgleich ein umfassender Besitzstandsschutz erreicht werden
    konnte, an den vorgesehenen Aufbewahrungsvorschriften weiterhin Kritik ge-
    übt. Hier stellt sich der Sachstand wie folgt dar:
    Mit dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
    und weiterer Vorschriften“ wurde die 2003 in das Waffengesetz aufgenommene
    Regelung, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnis-
    sen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 aufzubewahren sind,
    bestätigt. Die im geltenden Waffengesetz geregelte fiktive Gleichwertigkeit von
    Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992 mit den Sicher-
    heitsstufen A und B zu Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1
    soll aus folgenden Gründen dagegen nicht länger gelten:
     Das Einheitsblatt VDMA 24992 wurde bereits zum 31. Dezember 2003 vom
    Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. zurückgezogen, es
    findet daher seit 2004 keine Marktüberwachung für Sicherheitsbehältnisse
    der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt mehr statt.

     Hersteller bieten seit 2004 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A
    und B zur Aufbewahrung von Schusswaffen an, die nicht durch eine zertifi-
    zierte Stelle auf Einhaltung der Qualitätsstandards geprüft werden.

     Die Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach der Norm
    DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 liegt deutlich über der Aufbruchssicher-
    heit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992.

     Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des
    Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen fest-
    gestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhandengekommen ist.

     Bei einer Erhöhung des Sicherheitsstandards für Behältnisse zur Aufbewah-
    rung von Waffen werden der Aufbruch und wegen des höheren Gewichts
    auch die Mitnahme der Behältnisse erschwert. Somit wird die Zahl abhan-
    denkommender Waffen effektiv reduziert.

    Für die vorhandenen Sicherheitsbehältnisse VDMA 24992 Sicherheitsstufen A
    und B wird es dagegen eine sehr umfassende Besitzstandsregelung geben.
    Dem vorgetragenen Argument, Sicherheitsbehältnisse der DIN/EN 1143-1
    könnten aufgrund ihres höheren Gewichts im Vergleich zu VDMA-
    Sicherheitsbehältnissen die zulässige Nutzlast von Gebäudedecken über-
    schreiten, kann nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums des Innern
    pauschal nicht zugestimmt werden. Decken in Wohngebäuden sind für Nutzlas-
    ten durch Möbel, Menschen etc. von 1,5 kN/m2 bis 2 kN/m2 ausgelegt. Gebäu-
    dedecken mit einer zulässigen Nutzlast von 2 kN/m2 könnten auf jeden Quad-
    ratmeter Deckenfläche mit ca. 200 kg belastet werden (1 kN = 101,971 kg). In
    den Ecken eines Raumes mit tragenden Wänden kann dabei die Nutzlast ge-
    gebenenfalls höher sein, auch der einzelne Quadratmeter einer Gebäudedecke
    kann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gesamtbelastungsgrenze der
    Decke mit mehr als 200 kg belastet werden. Eine genaue Berechnung für den
    Einzelfall sollte dabei ohnehin einem Baustatiker überlassen werden.
    Es darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass gerade bei Altbauten
    noch bis vor wenigen Jahrzehnten regelmäßig große Kachelöfen zu Heizzwe-
    cken benutzt wurden, deren Gewicht in den meisten Fällen deutlich über dem
    Gewicht von Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 gelegen haben
    dürfte und die Decken dafür ausgelegt waren. Auch die heute wieder beliebten
    Kaminöfen wiegen meist mehrere hundert Kilo. Auch etwa Holzmöbel, gefüllt
    mit Büchern oder Geschirr, größere Aquarien und Wasserbetten belasten Ge-
    bäudedecken in vergleichbarem Maß wie große und schwere Sicherheitsbehält-
    nisse zur Aufbewahrung von Waffen.
    Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 kosten bei ver-
    gleichbarer Größe und Ausstattung etwa 300 Euro mehr als Sicherheitsbehält-
    nisse nach – nicht mehr gültiger – VDMA. Verglichen mit den Preisen für Jagd-
    und Sportwaffen sowie für Munition (Jagdwaffen, zum Beispiel bei Frankonia,
    kosten ab etwa 300 Euro, die vier beliebtesten Modelle in einem großen Online-
    shop im Schnitt etwa 1.400 Euro, Jagdmunition für Büchsen ab 1 Euro pro Pat-
    rone, bleifreie Jagdmunition für Büchsen etwa 2 Euro pro Patrone) ist die finan-
    zielle Belastung durch den Kauf eines vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnis-
    ses nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0, mit deutlichem Sicherheitsmehr-
    wert, vergleichsweise gering.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält die vorgeschriebenen Änderungen da-
    her für vertretbar, zumal im Übrigen, wie bereits erwähnt, ein umfassender Be-
    sitzstandsschutz durchgesetzt werden konnte. Das Ziel, ungerechtfertigte Belastungen zu verhindern, hat im Übrigen auch
    dazu geführt, dass im Rahmen der Novellierung der europäischen Feuerwaf-
    fenrichtlinie im Hinblick auf den ursprünglich von der Europäischen Kommission
    vorgelegten Entwurf deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten.
    Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Euro-
    päischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnte die CDU/CSU-
    Fraktion im Deutschen Bundestag erreichen, dass etliche der ursprünglich von
    der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen o-
    der deutlich abgeschwächt werden. So sollen die zunächst vorgesehenen flä-
    chendeckenden medizinischen und psychologischen Untersuchungen für Waf-
    fenbesitzer, die generelle zeitliche Befristungen von waffenrechtlichen Erlaub-
    nissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiter
    verfolgt werden.
    Im Hinblick auf die Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist daher absehbar,
    dass diese wohl zu weniger Änderungsbedarf an unserem nationalen Waffen-
    recht führen wird als von vielen zunächst befürchtet. Das Europäische Parla-
    ment hat dem Ergebnis des Trilogs, der eine deutliche Abschwächung des ur-
    sprünglichen Vorschlages der Europäischen Kommission darstellt, am 14. März
    2016 zugestimmt. Mit einer Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deut-
    sche Recht ist aber ohnehin nicht mehr in dieser Wahlperiode zu rechnen.
    Umso wichtiger war es, die grundlegenden Entscheidungen bereits jetzt in der
    Richtlinie festzulegen.
    Selbstverständlich wird die Union auch im Rahmen der dann anstehenden Um-
    setzung in das nationale Recht den sich aus der Reform ergebenden Ände-
    rungsbedarf im Interesse der Jäger, Schützen und Sammler so gering wie mög-
    lich halten.
    Ich darf Ihnen daher versichern, dass ich mich auch weiterhin für einen maßvollen
    Umgang mit den Legalwaffenbesitzern in unserem Land einsetzen werde. Nun hoffe
    ich, Ihnen mit den obigen Ausführungen insbesondere die Änderung der Aufbewah-
    rungsvorschriften erläutert zu haben und würde mich freuen, wenn Sie der Union auch
    weiterhin verbunden bleiben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr

    Wolfgang Bosbach, MdB

  2. Es wird wieder so ablaufen.Wenige bei der Sitzung anwesend. Die Anwesenden haben keine Ahnung von der Materie. Anschließend wird irgend ein Mist beschlossen. Und dann klopfen sich alle gegenseitig auf die Schultern und meinen sie hätten das Rad neu erfunden!

  3. @Thomas: Ich gehe im Moment davon aus, daß Deine Deutung eine Fehleinschätzung ist. Wenn Du einen VDMA Tresor vor dem Stichtag erworben hast ist das Deiner. Ob der nun schon zur Aufbewahrung von EWB-Waffen genutzt wird oder noch nicht ist damit unbedeutend.
    Die Absicht des Gesetzgebers ist klar erkennbar: Daß vorhandene Schränke nicht sofort entsorgt und ersetzt werden müssen, aber ihre verbleibende Nutzungsdauer begrenzt wird (daher keine Vererbung in der Nutzung als Waffenschrank).
    Diese Bindung an den derzeitigen Eigentümer würde ich bis zu einem anderslautenden Willen des Gesetzgebers auch für weitere Waffen annehmen, d.h. es geht nur darum daß es Dein Tresor ist, nicht darum, daß Du da nur reintun darfst was Du jetzt schon hast.

    1. @Arthur:
      Ich hoffe wirklich sehr, daß ich mich irre – allein mir fehlt der Glaube.

      In der Drucksache 18/11239 (wenn man den Links im Text oben folgt landet man irgendwann dort) steht im Kapitel VI Gesetzesfolgen auf Seite 32 :
      Durch neu hinzukommende Waffenbesitzer müssen jährlich rd. 15 000 Sicherheitsbehältnisse nach der DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher erworben werden […]

      Ich weiß, das ist nicht der Gesetzestext, zeigt aber schonmal eine Meinung zu den Folgen. Waffenbesitzer ist man meiner Meinung nach erst, wenn man eine Waffe auf einer WBK eingetragen hat. Vorher ist man Waffenschrankbesitzer 🙁

      Lassen wir uns von der Realität überraschen – kommt eh‘ anders 🙂

      @Admin
      Ich drücke auf Antworten aber es erscheint ein neuer Thread. Getestet mit Firefox (vorhin) und Chrome (dieser Beitrag).

      1. @Thomas: Nicht so verzagt. Die statistische Folgenabschätzung stützt Dein Argument nicht, und so würdest Du auch keinem Sachbearbeiter gegenüber argumentieren. Da steht nur was offensichtlich ist: Wer noch keinen Schrank hat muss einen kaufen, das wird eine bestimmte Menge/Jahr sein.

        Nach Änderung des Gesetzes wird das dann eben ein EN 1143-1 W0 sein müssen.

  4. Vorweg: Ich bin kein Anwalt
    Aus dem neuen §36 Absatz 4 :
    „Diese Sicherheitsbehältnisse können vom bisherigen Besitzer […] wei-
    tergenutzt werden.“
    Aus dem „weitergenutzt“ lese ich heraus, daß es eine Nutzung
    vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegeben haben muß. Ohne WBK und
    entsprechende Waffen wird das wohl schwierig. Ich fürchte, Du hast Alteisen im Keller.

    Du bist aber nicht alleine (ja ich weiß, schwacher Trost).
    Mein Jahr Pflichtmitgliedschaft habe ich in diesem Monat voll.
    Die Bedürfnisbescheinigung vom Verband sollte noch vor dem Inkrafttreten des neuen Gestzes kommen.
    Dann zum Amt, den Antrag stellen und hoffen, daß das Antragsdatum für die Nutzung von A/B-Schränken ausreicht.
    Wenn es an der Erteilung der WBK hängt, bin ich vermutlich auch gekniffen.

    Wie das wohl aussieht wenn auf eine vorhandene WBK eine neue Waffe eingetragen werden soll?
    Man könnte den Gedanken haben, daß für die neue Waffe keine Weiternutzung gegeben ist und für diese eine Waffe die neue Aufbewahrung gilt.

  5. Bezüglich Aufbewahrung. Angenommen die Änderungen gehen durch so wie vorgeschlagen. Gilt der Bestandsschutz auch für Personen die noch keine WBK haben. Ich habe erst letzten Monat in meinem lokalen Schützenverein begonnen, jedoch schon ein B-Schrank gekauft. Muß man jetzt Waffenbesitzer sein oder reicht wenn man jetzt gekauft hat (für späteren WBK-Antrag)? Ist das noch ungeklärt? Danke!

  6. Seitens der Politik besteht keine Aussicht,daß Legalwaffenbesitzern nicht noch mehr Steine in den Weg gelegt werden.

    Und die Aussicht darauf,daß sich das ändern könnte,geht gegen Null.

    Das beweisen schon die Wahlergebnisse in NRW, wo sich 92,6 % der Wähler für die Parteien entschieden haben,von denen sie seit Jahrzehnten belogen und betrogen wurden und die in den letzten 20 Jahren absolut nichts für die eigene Bevölkerung getan haben.

    Diese 92,6 % haben sich für noch mehr Steuern, höhere EU Subventionen, Tötungsdelichte, Vergewaltigungen, Raub, Belästigungen, Einbrüche und die als verfassungsfeindlich einzustufende offene Grenzpolitik entschieden.

    Mal sehen, wie dumm die noch aus der Wäsche gucken werden, wenn ihnen die Umsrände recht bald schier unerträglich erscheinen werden, die dann nicht mehr zu ändern sein werden.

    Aber so war es schon immer.Die dümmsten Schweine wählen ihre Schlachter selber.

  7. Von der Politik können wir Legalwaffenbesitzer in Europa nichts mehr positives erwarten! Wie immer geht es denen nur um Machterhalt! Die wollen „IHRE“ „EU“ so weiterlaufen lassen! Die wollen nur „IHRE“ Jobs erhalten! Argumente sind denen egal! Europa steuert da in ein ganz gefährlich, stürmisches Fahrwasser! Ja zu Europa! Nein zur „EU“! Liebe Europäer, seid auf der Hut!

  8. Habe die Postkarte per Mail an den Innenausschuß gesendet. Hier die erste Antwort, Burkhard Lischka.
    Sehr geehrter Herr Günzel-Jugel,

    Sie haben sich mit Ihrem Anliegen zum Waffenrecht an mich gewandt.

    Mir ist bewusst, dass das Waffenrecht eine sehr sensible Materie der Gesetzgebung ist: Legalwaffenbesitzer wie Sportschützen, Jäger und Waffensammler auf der einen Seite haben oft gute, in der Debatte oftmals respektable Argumente für ihre Anliegen. Dasselbe gilt aber nicht weniger auf der anderen Seite auch für die Positionen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die mit Waffen nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen. Auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion diskutieren wir das Thema nicht selten mit unterschiedlichen Stand-punkten. Wir wollen aber alle gemeinsam Lösungen, die Sport und Brauchtumspflege nicht unzumutbar beschränken, jedoch effizient die Bevölkerung vor dem Missbrauch von Schusswaffen schützen. Das deutsche Waffenrecht ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Es kann aber nur den Umgang mit legalen Waffen regeln. Die schwerwiegende Problematik illegaler Waffen lässt sich damit nicht adressieren, allenfalls kann einem Miss-brauch oder dem Abhandenkommen legaler Waffen bestmöglich vorgebeugt werden.

    Aktuell werden mehrere Vorschläge parallel diskutiert. Lassen Sie mich versuchen, hier Klarheit zu schaffen.

    Derzeit beraten wir im Deutschen Bundestag einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der federführend vom Bundesminister des Innern erarbeitet wurde. Diesen Entwurf können Sie unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf abrufen.

    Mit diesem Gesetzentwurf sollen einerseits überholte technische Vorgaben zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gestrichen werden und andererseits die Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung auf den aktuellen technischen Stand angehoben werden. Selbstverständlich sehen wir, dass es dabei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit einer Besitzstandsregelung bedarf: Bereits vorhandene Sicherheitsbehältnisse dürfen durch den bisherigen Nutzer uneingeschränkt weiter genutzt werden. Eine weitere Intention des Entwurfes ist es, den Vollzug des Waffenrechts praktikabler zu gestalten. Dazu wurden Anregungen der Waffenbehörden aufgegriffen. Vereinfachungen, wie etwa bei der bis-lang sehr komplexen Schematisierung der einzelnen Munitions- und Waffentypen, dürften nicht allein den Behörden, sondern auch den Legalwaffenbesitzerinnen und -besitzern entgegenkommen. Dieser Entwurf setzt damit den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Wahlperiode um, in dem zum Waffenrecht vereinbart ist: „Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin an-passen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität.“

    Zudem wird – ebenfalls in Umsetzung des Koalitionsvertrages – erneut eine zeitlich befristete Amnestieregelung eingeführt. Für ein Jahr besteht die Möglichkeit, illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei Polizei oder Waffenbehörde abzugeben. Ziel dieser bereits bewährten befristeten Straffreiheitsregelung ist die Verringerung der Zahl illegaler Waffen, zumal ja viele solcher Waffen zwar illegal, aber nicht in böser Absicht besessen werden (wie etwa im Falle eines Dachbodenfundes).

    Schließlich wird die seit April 2016 ohnehin bereits direkt geltende EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung klarstellend in nationales Recht umgesetzt, die die Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe europaweit einheitlich regelt.

    Der Koalition aus CDU/CSU- und SPD-Fraktion ist es über den vorliegenden Regierungsentwurf hinaus ein Anliegen, dass legale Waffen nicht in die Hände von Extremisten fallen. Selbstverständlich geht es nicht darum, Schützen, Jäger oder Waffensammler unter Generalverdacht zu stellen. Aber welcher Schütze möchte denn im Schützenverein einen Extremisten, etwa aus den Reihen der sogenannten „Reichsbürger“, neben sich stehen haben, der den rechtstreuen Schießsport in Verruf bringt und schlimmstenfalls furchtbares Unheil anrichtet? Deswegen setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass dem Verfassungs-schutz bekannte Extremisten nicht in den Besitz legaler Waffen gelangen können. Dies befürwortet auch der Bundesrat, der in einem gesonderten Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10262) eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden vor Erlaubniserteilung für den Erwerb, den Besitz und das Führen einer Waffe fordert. Dieser Entwurf wurde in den Ausschüssen des Bundestages noch nicht beraten.

    Teilweise werden in der Debatte auch Forderungen nach dem Verbot von halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Schusswaffen erhoben, so etwa aus den Reihen der Grünen und in einem Gesetzesentwurf, den das Land Bremen im Bundesrat beraten lassen will. Hier sind wir in der SPD-Bundestagsfraktion dagegen skeptisch, da nach den Stellung-nahmen von Sachverständigen in Anhörungen des Deutschen Bundestages Abgrenzungen nach dem äußeren Erscheinungsbild einer Waffe juristisch trennscharf nicht möglich sind und das Erscheinungsbild einer Waffe auch keine zuverlässigen Rückschlüsse auf deren reale Gefährlichkeit zulässt.

    Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt Änderungen im Waffenrecht dann, wenn sie real einen Sicherheitsgewinn versprechen.

    Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die gerade am 14.03.2017 im Europäischen Parlament gebilligte neue EU-Feuerwaffenrichtlinie voraussichtlich im Sommer in Kraft treten wird und dann innerhalb von 15 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ob und inwieweit sich daraus Anpassungsbedarf im deutschen Waffenrecht ergibt, wird die neue Bundesregierung und der Gesetzgeber der 19. Wahlperiode im nächsten Bundestag zu entscheiden haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Burkhard Lischka

    _________________

    Burkhard Lischka, MdB

    Platz der Republik 1

    11011 Berlin

    Jakob-Kaiser-Haus 1.360

    Tel.: 030/ 227 71908

    Fax: 030/ 227 76908

    E-Mail: burkhard.lischka@bundestag.de

  9. Sehr geehrte Damen und Herren des Innenausschusses,

    als Sportschütze nehme ich mit großer Bestürzung zur Kenntnis, dass nicht nur die üblichen Verdächtigen, sondern auch die sogenannten großen „Volksparteien“ in immer kürzer werdenden Abständen das Waffenrecht verschärfen. Dabei werden stets Terrorismus oder andere Vorwände als Begründung angebracht. Dabei ignorieren Sie, dass alle Statistiken der letzten 10 Jahre sehr deutlich zeigen, dass legale Waffen eine derart geringe Deliktrelevanz haben, dass man den Missbrauch fast nicht mehr statistisch erfassen kann. (Eine von vielen Quellen: http://www.oberlandarms.com/pdf/fakten_missbrauch_von_legalen_waffen_indeutschland.pdf ) Gleiches lässt sich über den Diebstahl von Waffen aus Tresoren sagen.

    Trotzdem verschärfen Sie beinahe im Jahrestakt das Waffenrecht und dennoch finden Amokläufe und Terroranschläge statt. Warum? Weil Terroristen und Verbrecher sich von Natur aus nicht an Gesetze halten und daher weder Aufbewahrungsvorschriften, noch Magazinbeschränkungen und auch alle anderen Verbote und Vorschriften absolut keinen Effekt auf diese haben.

    In Anbetracht dieser Tatsachen ist es verwunderlich, warum Sie dennoch immer wieder Sportschützen, Jäger und Sammler durch immer strengere Gesetzgebung diskriminieren, erniedrigen und mit Verbrechern auf eine Stufe stellen. Gesetzgebung dieser Art ist einer von vielen Gründen, warum wir in der gesamten EU einen massiven Rechtsruck erleben und Parteien wie die AFD massiven Zulauf erhalten.

    Ich als Sportschütze kann praktisch keine andere Partei mehr wählen (außer ggf. mit viel Optimismus noch die FDP), wenn ich nicht an meinem eigenen Sportschützen-Ast sägen möchte. Es gab Zeiten da war man als Sportschütze bei der CDU/CSU gut aufgehoben. Noch früher gab es sogar einen SPD-Bundespräsidenten, der die Freiheit eines Staates am Waffenrecht gemessen hat. („Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.“ – Gustav Heinemann) Diese Zeiten sind leider vorbei.

    Bis sich das endlich ändert, gilt für mich und alle Legalwaffenbesitzer in Deutschland fortan: Wir wählen keine Partei, die beabsichtigt das Waffenrecht zu verschärfen!

    Mit freundlichen Grüßen

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