Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen, quo vadis?

Bündnis 90 / Die Grünen haben eine sehr eigene Vorstellung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen. Ginge es nach dem Willen der Partei, so dürften Schusswaffen nicht mehr in den eigenen vier Wänden aufbewahrt, sondern müssten zentral im Schützenheim gelagert werden. Das diese Forderung gängigen Expertenmeinungen entgegen steht, ist bekannt. Wen verwundert es, dass seitens solcher politischer Forderungen noch Niemand die Aufbewahrungsregelungen generell in Frage gestellt hat. Wir machen das trotzdem: Ist es wirklich notwendig, dass eine Schusswaffe gleich welcher Art in einem Tresor gelagert wird?

Derzeit ist die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen sehr pauschal geregelt. Kurz: Alle Schusswaffen (außer Luftgewehre und -pistolen) müssen zwingend in einem Tresor der Schutzklasse A, Schutzklasse B, oder höher gelagert werden. Munition muss getrennt von der Waffe gelagert werden. Dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen dem Einzellader Kleinkaliber Gewehr oder einer halbautomatischen 9mm Pistole. Wir sagen: Pauschale Lösungen sind immer fern der Realität und schränken einen großen Teil der Bürger unnötig in ihrer persönlichen Freiheit ein.

Ob eine Waffe in eine zertifizierten Tresor gelagert werden sollte, ist prinzipiell von der Art der Schusswaffe abhängig und davon, ob die Person mit Zugriff auf diese Waffe überhaupt Munition erwerben darf. Eine Waffe wird erst zu einem potentiell gefährlichen Gegenstand, wenn die zugehörige Munition verfügbar ist. Ohne Munition schießt eine Waffe schließlich nicht.

Es ist bereits jetzt so, dass z.B. beim Umschreiben von Erbwaffen auf eine Waffenbesitzkarte keine Genehmigung auf Munitionserwerb erteilt wird. Der Munitionserwerb wird erst genehmigt, wenn nach einer “angemessenen Frist” auch ein entsprechendes Bedürfnis (Jagd/Sport) nachgewiesen werden kann. Weiterhin muss eine Erbwaffe mit einem teuren Blockiersystem unbrauchbar gemacht werden. Aber warum ist das so? Wenn für das Kleinkaliber Gewehr vom Opa keine Munition gekauft werden darf, welche Gefahr soll dann von dieser Waffe ausgehen? Selbst wenn Munition für ein Kleinkaliber Einzellader Gewehr gekauft werden dürfte, welche Gefahr geht von dieser Waffe für die Gesellschaft aus?

Wir müssen uns klar machen, dass die Regeln zur Aufbewahrung von Schusswaffen das Resultat von Anlassgesetzgebung sind. Wir kritisieren auch nicht Gesetzesänderungen im Bereich der Aufbewahrung insgesamt, sondern ihre Pauschalität. Welche Schusswaffe wie gelagert wird, sollte sich danach richten, wie interessant der Diebstahl einer Waffe für Kriminelle ist.

Wird diese Frage ehrlich beantwortet, ließe sich recht einfach ein sinnvoller, Praxis- und Bürgernaher Katalog für die Aufbewahrungsvorschriften festlegen:

  • Halbautomatische Lang- und Kurzwaffen sowie Revolver: Tresor A/B, oder höher (wie gehabt)
  • Mehrlader Repetier-Büchsen/-Flinten: In einem verschließbaren Schrank (ohne Sicherheitsstufe)
  • Einzellader-Büchsen/-Kurzwaffen und Vorderlader: Keine besonders gesicherte Aufbewahrung notwendig
  • Patronenmunition gleich welcher Art: Tresor A/B, oder höher

Diese Regeln haben den Vorteil, dass Waffen die für Kriminelle interessant sind (Halbautomaten und Revolver), wie bisher in genormten Tresoren aufbewahrt werden müssen. Jedoch werden die Besitzer von nicht deliktrelevanten Waffen nicht verpflichtet einen teuren Langwaffen-Tresor zu kaufen. Es würde lediglich ein Tresor für die Munition benötigt. Das geerbte Einzellader Kleinkaliber Gewehr dürfte genau wie der alte Vorderlader als Erinnerungsstück an der Wand hängen.

Diese Regeln würden der tatsächlichen Sicherheitslage entsprechen.

Politik sollte sich immer an der Gesellschaft orientieren und nicht die Gesellschaft an der Politik.  Wer nach diesem Grundsatz handelt, wird “Sicherheit” und “Freiheit” zielsicher in Einklang bringen.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.