#EUgunban: Soll ich einen Halbautomaten kaufen?

Von Katja Triebel 

Von vielen Seiten werden wir gefragt, ob man sich jetzt einen Halbautomaten kaufen soll. Daher kommt hier meine kurze Zusammenfassung der legislativen Prozesse in Berlin und Brüssel.

Situation für Jäger

Jäger werden vermutlich noch einige Monate keine Halbautomaten kaufen dürfen, da der heutige Beschluss im Bundestag, der das unsägliche Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom März aufhebt, noch einige Monate (September 2016, maximal Februar 2017) benötigt, um Gesetz zu werden. In jedem Fall braucht kein Jäger mit Enteignung rechnen und kann sich – falls er eine Zweitwaffe hat – die Kosten sparen, sein Magazin zwischenzeitlich auf FIX (festes Magazin) umzubauen. An der Entscheidung heute im Bundestag kann nicht mehr gerüttelt werden; nur der Zeitpunkt, ab wann die Waffenbehörden wieder HAs für Jäger erlauben werden, steht noch nicht eindeutig fest.

Weiterlesen beim DJV, der maßgeblichen Einfluss als Experte an dieser Entscheidung hatte. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung auch von den beiden hervorragenden Verfassungsbeschwerden beeinflusst wurde, die IHR Spender erst ermöglicht habt.

Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt

Der Bundestag hat heute eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Demnach dürfen halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd eingesetzt werden, solange nicht mehr als drei Patronen geladen sind. Der Bundesrat kann dazu allerdings frühestens im September beschließen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb eine entsprechende Stellungnahme der Regierungen von Bund und Ländern, die unmittelbare Rechtssicherheit für Jäger schon vor dem Inkrafttreten der Novelle schafft.

 (Quelle: DJV)

(Quelle: DJV) 08. Juli 2016

Situation für Sportschützen

Der Kommissionsvorschlag zum Verbot von Halbautomaten wird sich noch bis November 2016, eventuell sogar mit dem anschließenden Trialog bis Sommer oder Winter 2017 hinziehen.

Der letzte Kompromissvorschlag im Europäischen Parlament, über den IMCO am 13. Juli abstimmen wird, ist zwar nicht hinnehmbar, würde aber für deutsche Sportschützen kaum etwas ändern, da unser Waffengesetz ähnlich streng wie der Kompromiss ist.

Lediglich der Magazinbann wäre eine weitere Restriktion für deutsche Sportschützen. Dieser ist aber auch noch nicht beschlossen, sondern steht nur im Raum. Er kann ganz gestrichen werden oder auf 20 Schuss beschränkt oder auf 10/20 Schuss beschränkt werden. Auch wird überlegt, Sportschützen, die im Verein sind und regelmäßig trainieren (deutsche Regelung), Sondergenehmigungen für A zu geben, sogar den EFP auf A aufzuweiten.

Aktuell will man Millionen von Waffen nach A verschieben,
um dann Millionen von Sportschützen und Reservisten Ausnahmegenehmigungen zu geben.

Mehr Red Tape und Verwaltungsaufwand geht nicht. Deshalb muss die Magazinbeschränkung auch vom Tisch.

Prof. Dr. Gary Kleck schrieb 2013:

Die einzige Art von Schießereien, bei denen eine große Anzahl von Patronen häufig abgefeuert werden, sind Massenerschießungen, Vorfälle mit hoher Opferzahl. Massenerschießungen sind zum Glück sehr selten in absoluten Zahlen …. Auch bei diesen äußerst seltenen Massenerschießungen , in denen eine große Anzahl von Opfer erschossen wurden, benötigten die Schützen nie „große Magazinkapazitäten“, um so viele Opfer zu verletzen oder zu töten, wie sie es taten, weil sie entweder
(a) mehrere Waffen besaßen,
(b) mehrere Magazine besaßen, oder
(c) genügend Zeit und Gelegenheit hatten, um kleinere Magazine neu zu laden.

Deshalb kann auch die hypothetische Möglichkeit mithilfe der Magazinkapazitätsbegrenzung den möglichen Schaden zu reduzieren oder die Sicherheit der Öffentlichkeit zu verbessern, fairerweise nur damit beschrieben werden, dass eine sehr kleine Teilmenge von sehr seltene Ereignissen begrenzt werden könnte.

Supplemental declaration of Prof. Dr. Gary Kleck in support of motion for preliminary injunction

Eine Magazinbegrenzung würde gegen die REFIT-Regeln der EU verstoßen. Eine Verschiebung von Millionen von Schusswaffen nach Kategorie A, verbunden mit einer Erweiterung des Personenkreises, die Kategorie A-Waffen besitzen dürfen von wenigen Hunderttausend auf mehrere Millionen (Reservisten und Sportschützen) wäre ein gewaltiger Verwaltungsakt. Dieser ist nicht proportional zum oben beschriebenen minimalen Nutzen. Gesetze sollen immer erhebliche Gefahren mindern, sind jedoch nie für eine Nullifikation eines Risikos geeignet.

Die Bundesregierung schrieb 2010:

Unbeschadet der Tatsache, dass verschiedene bereits genehmigte Schießsportordnungen, auf deren Bestand vertraut wird, in Teilen beschränkt würden und deutsche Schützen bei internationalen Wettbewerben Nachteile erlitten, müssten Regelungen für die schon vorhandenen Waffen bzw. Magazine geprüft und getroffen werden. Zu bedenken bleibt, dass weiterhin Magazine mit höheren Kapazitäten auf dem Markt wären, problemlos erworben bzw. beschafft und zu kriminellen Zwecken eingesetzt werden könnten.

Um die Forderung der Länder umzusetzen, müssten die Regelungen für „wesentliche Teile von Schusswaffen“ mit den entsprechenden Restriktionen für Herstellung, Erwerb, Besitz auf Magazine, die bisher nicht wesentliches Teil einer Waffe sind, ausgeweitet werden. Das könnte schon vor dem Hintergrund der Vielzahl der in legalem Besitz vorhandenen Magazine und auch im Hinblick auf das angestrebte Ergebnis kaum realisierbar sein.
Bericht der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes – 01.02.2010 

Gefahr für die Zukunft

gunban-big2Auch wenn die gerade vorliegenden Kompromissvorschläge für deutsche Sportschützen kaum Nachteile bringen würden, sind sie für die Zukunft sehr gefährlich.

Eine Verschiebung nach A (verbotene Waffen) mit gleichzeitiger Ausnahmegenehmigung führt unweigerlich dazu, dass der Personenkreis für Ausnahmegenehmigungen immer kleiner wird (Salamitaktik). Jede neue Massenschießerei kann die nationale Regierung benutzen, um den Personenkreis einzuschränken. Wir haben dies in den letzten 40 Jahren mit dem Personenkreis gesehen, dem das Bedürfnis Selbstverteidigung zugebilligt wurde. Ebenso wurden die Regeln für die Zuverlässigkeit in den letzten Jahren restriktiver: MPU für jüngere Erwachsene, 60 Tage Regelung für alle Verurteilungen, nicht nur Gewalttaten und Verstöße gegen WaffG, SprengG, JagdG; Mitglied bei der NPD oder in einem Motorradclub, mögliche Selbstmörder etc.

Die EU legt immer nur Mindeststandards fest. Die nationalen Regierungen dürfen immer restriktivere Gesetze erlassen, ohne dass hier auf Harmonisierung gepocht wird und Mitgliedsstaaten wegen Wettbewerbsbehinderungen ihr Recht auf Absatz einklagen könnten.

Mittlerweile unterscheiden sich die Kompromissvorschläge nicht mehr sehr vom deutschen Waffenrecht und haben den doppelten Umfang vom liberalen tschechischen Waffenrecht. Zur Zeit ist nur die Tschechische Republik mit ihrem wundervollen Waffengesetz gegen den #EUgunban. Dort wollen nicht mal die Grünen oder Sozialisten die vorgeschlagenen Beschränkungen. Wogegen unsere deutsche Regierung – zusammen mit UK, FR, IT und BE an einer EU-weiten Verschärfung und dem Magazinbann großes Interesse hat und es neue Kompromissvorschläge gibt, die 1:1 auf das UK-Recht passen, wie z.B. KK-Halbautomaten, die wie Kriegswaffen aussehen, sollen eine eigene Kategorie B8 erhalten.

Von daher mein Tipp: KAUFEN UND KÄMPFEN!*

* Und mit Kampf meine ich natürlich die demokratisch zulässigen Mittel wie Eingaben, Anschreiben, Publikationen und Demonstrationen. 😉

25 Replies to “#EUgunban: Soll ich einen Halbautomaten kaufen?”

  1. Einige Leutchen in meiner Umgebung, die sich sogar „Molon labe“ auf den Arm tätowiert haben lassen, sind eingeknickt und haben Anfang diesen Jahres ihre schwarzen .223- Halbautomaten verkauft! Behalten, bis zum Tag der Abholung wäre bei so viel Überzeugung von sich selbst angebrachter gewesen! Von wegen: „Kommt her und holt sie euch“! Traurig!

  2. Ausgerechnet der französische Minister ruft dazu auf, der mit einer der strengsten Befürworter
    der EU Anti Waffen Kampage ist. Sowie dem Charlie HEBEDO Chef eine Waffenschein entsagte

    Mit und ohne militärische Ausbildung –

    Frankreich ruft nach Nizza-Terror alle „willigen Bürger“ zum Reservistendienst

    http://www.focus.de/politik/ausland/mit-und-ohne-militaerische-ausbildung-frankreich-ruft-nach-nizza-terror-alle-willigen-buerger-zum-reservistendienst_id_5736226.html

  3. Ich hab gerade meinen Jagdschein gemacht und für mich kommt als Büchse eigentlich nichts anderes als ein Selbstlader in Frage. Es ist für mich das ideale Waidwerkzeug, da es aufgrund des schnell antragbaren zweiten Schusses im Falle eines initialen Fehlschusses in Pansen oder Äser das Leid des Wildes verringert. Der zweite Punkt ist, dass ein Selbstlader im Ernstfall eine Lebensversicherung für den Jäger ist. Wenn mich ein 200-kilo-Keiler annimmt und ich im Stress den ersten Schuss nicht richtig setze und das Stück nur noch 15 Meter von mir entfernt ist, dann möchte ich keine Kipplaufwaffe oder einen Repetierer in der Hand haben.

  4. Leute verlangen immer nach Rechtssicherheit im Waffengesetz, damit sie ihr Hobby besser genießen können. Im Grunde genommen gibt es gar keine Rechtssicherheit für Waffenbesitzer. Das Waffengesetz ist sehr volatil und mittlerweile nicht mal mehr ausschließlich von der nationalen Gesetzgebung, sondern auch von internationalen Organisationen wie der EU oder UNO abhängig. Von daher muss man als Waffenbesitzer hart gesotten sein. Man muss bereit sein politisch hart zu kämpfen, Unmengen Energie aufzuwenden und eventuell alles zu verlieren. Diese Grundeinstellung macht es für einen leichter ein Waffenbesitzer überhaupt zu sein.

  5. In Deutschland braucht ein Jäger keinen Halbautomaten, wo kommen wir denn da hin. Er braucht einen Drilling, eine Doppelflinte und eine Jagdausführung des K98. Aus, Basta! Das reicht auch für Elefanten, Halbautomaten, so ein Quatsch. Wofür denn überhaupt, die Bewegungsjagd wird eh abgeschafft, treffen doch sowieso nichts und dann der Tierschutz erst.

      1. Bitte etwas mehr Humor, nicht gleich ausschimpfen. Es denkt halt nicht jeder nur in der Halbautomatenschublade. Die Petition wurde trotzdem unterschrieben, der Kampf für ein liberales Waffengesetz bestimmt meinen Alltag, aber nicht mit der Keule der Steinzeitmenschen.

    1. Der K98 war zwei Weltkriege lang die Standartbewaffnung der deutschen Infrantie. Wenn die EU die Halbautomaten aus dem Verkehr gezogen hat, wird sie diese „Kriegswaffen“ entdecken und auch verbieten. Dann folgen alle mehrschüssige Waffen ind am Ende wird die Jagd ganz abgeschafft. Ich gehe mit einer DPMS LR308 zur Jagd und werde das auch weiterhin tun.

  6. Richtig, genauso stellen die sich das vor.
    Viele haben verlernt für ihr Recht zu kämpfen und ordnen sich dem Willen einiger Weniger unter.
    Es wird etwas in den Raum gestellt und wenn man sich nicht per Einspruch und dann ggf. juristisch wehrt wird es Fakt.
    Dann wird das Ganze auch bei anderen Leuten probiert.

    Beschämend, Charakterlos und Egoistisch
    Auch wenn derjenige keine bösen Absichten hat, schädigt er doch alle anderen Leute, die das gleiche Hobby oder Passion haben.

    1. Der Fokus meines Kommentars lag auf dem kaufen. Jetzt eine Kaufempfehlung auszusprechen halte ich für irgendwas zwischen realitätsfern – ausgesprochen durch einen Waffenhändlers irgendwie mit Geschmäckle bis hin dem Interessierten ar15 fan alsindividuum gegenüber nicht gerecht werdend. Wir reden bei solchen Waffen über mehrere hundert bis tausende Euro Anschaffungspreis bzw. Bei bestehendem Besitz und drohender Enteignung ebenfalls um den verlust dieser Summen. Ich jedenfalls bin in normalen finanziellen Abhängigkeiten und kann mir weder riskante zukäufe leisten noch hab ich Geld über gehabt beim Kauf der Sig sodass ich sie mir jetzt wegnehmen lassen kann für umsonst. Da Verkauf ich lieber rechtzeitig. Ich glaub nicht das sich die Verkaufszahlen von neuwaffen , von denen jetzt nur Händler was hätten (Lager leeren) , die Gesetzgebung beeinflussen. Ich sehe nicht ein warum kaufen gleich Kämpfen sein soll. Die Lösung muss anders heißen.

      1. Unentgeltliche Enteignung wird es eh nicht geben. Für Enteignungen muss per Gesetz ein entsprechender und angemessener Betrag gezahlt werden. Alleine das mach die Sache für den Gesetzgeber besonders spannend. Da gehen sehr viele Millionen Steuergelder aus dem Fiskus und es werden schon einige auf die Barrikaden gehen.
        Ich werde mit allen rechtlichen Mitteln kämpfen um mein Eigentum zu behalten.

      2. @Jochen Die unentgeltliche Enteignung zieht aber dann wenn du alle 5 Jahre zur MPU müsstest. Das ist keine Enteignung, sondern Du wärst im Zweifel einfach ungeeignet eine Waffe zu besitzen.
        Hört sich krank an, oder ?

  7. Sorry aber Kaufen und Kämpfen? Kämpfen ja. Kaufen is Quatsch zum jetzigen Zeitpunkt. eigentlich bis zu dem Zeitpunkt an dem es wieder eine eindeutige Rechtslage gibt. Da frage ich mich doch welche motivation hinter der Aussage…Kaufen steckt? Ich bin Jäger und führe – besser führte bis zum BVerfg kotau- auch schonmal meine Sig Patrol 716 (gekauft auf Jagdschein) in MEINEM Revier zur Drückjagd und Nachsuche. Was passiert, trotz novelliertem Jagdgesetz, wenn die EU diese Waffe in Kategorie A steckt? Ich für meinen Teil hab die Schnauze voll von den ganzen Unwägbarkeiten. Das Thema hat mir den Spass an der Waffe verleidet und ich möchte sie loswerden. Denn selbst Ausnahmegenehmigungen können einfach widerrufen werden oder einfach ablaufen. Ist dies doch die günstige Variante einer Enteignung für den Staat.

  8. Der aktuelle, sogenannte „ARD- Deutschlandtrend“, finanziert durch GEZ- Zwangsgelder, zeigt angeblich wieder mehr Vertrauen der Deutschen Bürger in die Regierung und in die „EU“! Komisch! Wenn ich meine sämtlichen Bekannten diesbezüglich befrage, dann zeigen die mir ´nen Vogel, denn es ist eben nicht so! Gute Nacht Salamiregierung und Märchenpresse!

  9. Diese aktuelle Regierung wird die nächsten BTW nicht überleben, nur durch Wahlfälschung oder evtl. Wahlverbot durch einen starken Einschnitt in die Demokratie kann Sie sich halten. Die Leute haben die Schnauze gestrichen voll!

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