#DEGunban: Spende jetzt für Deine Rechte

Am 1. September 2020 treten die neuen Beschränkungen der Waffengesetz-Novelle in Kraft. Das Magazinverbot und die Beschränkung der Gelben WBK verletzen unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Grundsätze. Die German Rifle Association hat eine Kanzlei und mehrere Beschwerdeführer gefunden, die jetzt an eine oberste deutsche und eine oberste EU-Behörde herantreten, um diese beiden Regelungen zu ändern.

Die Beschwerdeführer sind Sportschützen, Jäger, Sammler, Reservisten und Händler. Die Kanzlei ist renommiert, berät bundesweit umfassend im Verfassungsrecht und der zuständige Rechtsanwalt ist im Verwaltungs-, Verfassungs-, Unionsrecht und Waffenrecht erfahren.

Bisher haben wir für etwas mehr als 10.000 € ein Gutachten (Umfang über 40 Seiten) erstellen lassen. Viele Punkte aus Katja Triebels Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag sind darin juristisch begutachtet worden. Eine kostenpflichtige Verfassungsbeschwerde folgt gegebenenfalls auch. Der Finanzbedarf für dieses Verfahren wird auf ca. 20.000 € geschätzt. Bisher haben wir fast 10.000 € gesammelt.

Daher brauchen wir jetzt Eure Hilfe, um Eure Rechte – notfalls auch vor Gericht – durchzusetzen.

Wir bitten DICH, unseren Aufruf in deinem sozialen Netzwerken zu teilen.

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  • Teile es mit dem folgenden Link in deinen Netzwerken
    mit diesem Kurzlink: https://tinyurl.com/Waffennovelle oder mit dem folgendem Text:
    Jetzt für deine Rechte spenden: https://german-rifle-association.de/spende-jetzt-fuer-deine-rechte/

Spenden über unser Konto bei der Volksbank Berlin

Anonymes Spendenkonto für Klagen vor Gericht [1] 

KONTOINHABERGerman Rifle Association e.V.
IBANDE84 1009 0000 2780 4910 11
BICBEVODEBBXXX

Spenden über PayPal

Eine andere, schnelle Möglichkeit zu Spenden besteht bei unserem speziell für Klagen eingerichtetes PayPal-Konto. Du musst dazu auch kein Kunde bei PayPal sein. Allerdings haben wir bei dieser Möglichkeit der Spende selber auch Gebühren von PayPal für jede einzelne Spende.

Updates

11.06.2020: Brief der Kanzlei im Auftrag der Beschwerdeführer an das Bundesinnenministerium mit Fristsetzung zum 10.07.2020, um die aufgeführten Fragen in Bezug auf Magazine und Gelbe WBK zu klären.

17.06.2020: Durch eure kräftige Unterstützung ist aktuell genügend Geld zusammen gekommen, um ein zusätzliches Gutachten durch einen renommierten, unabhängigen Hochschulprofessor in Auftrag geben zu können, das die Verfassungsbeschwerde verstärken wird Auch hier werden wieder auf die Kosten achten. Die ersten Angebote vom März mit 30.000 Euro hatten wir schon im Vorfeld abgelehnt. Wir versuchen hier, unter 20.000 Euro zu bleiben. Und ja, solche Gutachten kosten leider Geld.

25.06.2020: Wir haben die 50.000er Grenze geknackt! Vielen Dank! Wir haben die Rechnung der Kanzlei (inkl. Erstgutachten) bezahlt. Es konnte ein Professor gefunden werden, der ein weiteres Gutachten in Bezug auf Staatsrecht und Unionsrecht erstellen wird. Zudem haben wir Hilfe zu den neu verbotenen wesentlichen Teilen angefordert.

11.07.2020: Das Bundesinnenministerium hat auf unseren Brief geantwortet. Wir berichten in Kürze. WARNUNG: für große Magazine, die nach dem 13.07.2017 erworben wurden, wird es wohl kaum Ausnahmegenehmigungen geben. Also bis August 2021 mit dem Anmelden warten!!  (Update 27.09.2020: Warnung aufgehoben: Neues zum Magazinverbot)

23.09.2020: Bis Ende September soll das Professoren-Gutachten fertig sein, dieses werden wir veröffentlichen und dann werden auch die Beschwerden eingereicht. Bisher haben wir von euch sehr wenige Informationen zu vom BKA bewilligten und abgelehnten Ausnahmegenehmigungen für Magazine erhalten. 

27.09.20: Neues zu Magazinen: Unsere Warnung vom 11.07.2020 war anscheinend unberechtigt. Nach euren Rückmeldungen werden anscheinend großzügig kostenlose Ausnahmegenehmigungen für „neuen Altbesitz“ erteilt, sofern man bereits WBK-Besitzer ist und mindestens einen 0er-Tresor hat. Auch Kaufbelege scheinen nicht unbedingt notwendig zu sein. Weiterlesen hier: Neues zum Magazinverbot

Kontostand

DatumKontostandBemerkung
13.06.20209.820,80 Hinkl. 500 € von M+H.S., 1000 € von A.B
15.06.202022.349,80 Hinkl. 1000 € von L.R
16.06.202045.435,18 Hinkl. 16.000 via Paypal und 500 € von P.B.
21.06.202049.067,78 H 
25.06.202052.382,14 Hinkl. 339,30 Umbuchung vom Vereins- auf Klagekonto laut Verwendungszweck und 590 € von BDMP
25.06.202037.507.14 Hnach Zahlung von 14.875,00 € für die Rechnung vom Rechtsanwalt
11.07.202042.494.08 Hnach Zahlung von 0,06 € für Kontogebühren
04.09.202060.714,40 Hinkl. 10.501,43 via Paypal, 1000 € von J.L.und 330 Umbuchung lt. Verwendungszweck
23.09.202062.984,40 Hinkl. 800 € von Knallyoga Core Guns und 1000 € von Germania Fachhandel Kassuhn GmbH
27.09.202063.274,40 Hinkl. 290 € von den Privilegierten Buergerschuetzen aus R.

Was haben GRA und Partner bisher unternommen?

Die GRA, vertreten durch Katja Triebel, ist mit FIREARMS UNITED und dem Waffensammlerverband FESAC erfolgreich gegen den Entwurf der EU Kommission vorgegangen (EURACTIV berichtete). Hierzu erstellte sie mehrere Reports, die mittlerweile von Akademikern in wissenschaftlichen Arbeiten als Referenz genutzt werden, und nahm an EU-Studien zum Waffenbesitz teil. Im November 2016 organisierte sie mit Bernd Kölmel die Feuerwaffen-Konferenz im Europäischen Parlament, an der auch Vertreter der EU Kommission des Europäischen Parlaments Rede und Antwort standen. Zusammen mit den Partnern konnte die GRA das Totalverbot von halbautomatischen Langwaffen und „großen Magazinen“ in Brüssel verhindern, sowie die Unbrauchbarmachung von Waffen bei Sammlern und Museen uvm.

Während der nationalen Umsetzung organisierte die GRA, wie auch schon bei der Umsetzung in Brüssel, Bürgerkampagnen gegen die Gesetzentwürfe. Darunter zählt sowohl die Postkarten-Aktion als auch die beiden Petitionen, sowie die Unterstützung der Musterbriefe des VDBs. Zur Öffentlichen Anhörung im Bundestag hatte Katja Triebel eine umfangreiche Stellungnahme verfasst.

Warum solltest DU uns unterstützen?

Manche sagen, die Novelle sei doch nicht so schlimm. Wer braucht schon „große Magazine“ oder mehr als 10 Waffen auf der Gelben WBK. Doch darum geht es nur vordergründig. Des „Pudels Kern“ ist die Einschränkung von bürgerlichen Rechten ohne Anlass, ohne Zielerreichung und ohne Verhältnismäßigkeit. Sollten wir Erfolg haben, könnten auch andere Teile des Gesetzes auf den Prüfstand kommen. Anscheinend muss man heutzutage sein Recht vor Gericht erkämpfen, da Regierung und Parlament dieses immer häufiger in den Gesetzestexten verletzen.

Das neue Waffenrecht geht in Bezug auf das Verbot sogenannter „großer Magazine“ ohne Not weit über die Vorgaben der RL (EU) 2017/853 hinaus, die ein entsprechendes Verbot überhaupt nicht vorsieht.

Hier – als auch in Bezug auf die Begrenzung der Anzahl der Langwaffen auf die gelbe WBK – nutzt der Gesetzgeber die EU-Richtlinie um den Richtlinienvorgaben weitere nationale Regelungen „aufzusatteln“. Dies ist unionsrechtswidrig.

Der Umsetzung der RL (EU) 2017/853 wäre vollständig genügt worden, wenn Magazine waffenrechtlich als „wesentliches Teil“ bewertet worden wären oder eine Erlaubnispflicht, wie bei dem Erwerb und Besitz von Munition, eingeführt worden wäre.

Das Verbot ist nach den im Gesetzgebungsverfahren ermittelten Erkenntnissen bereits nicht geeignet, die gesetzgeberischen Zielsetzungen, insbesondere die Terrorismusbekämpfung, wirksam zu befördern. Zudem liegt ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot vor.

Die avisierte Regelung in § 14 Abs. 6 WaffG (Begrenzung des Erwerbs von nur noch 10 Waffen auf gelbe WBK) verstößt ebenfalls gegen die Allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG. Es ist nicht erkennbar, welchem höherrangigem Zweck diese Regelung im Sinne des Gemeinwohls dienen soll.

Das ab 1. September 2020 geltende Verbot des Erwerbs sogenannter „großer Magazine“ (Neuerwerb) verstößt gegen die Allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG. Die Regelung ist weder erforderlich, noch geeignet, die gesetzgeberischen Zielsetzungen zu befördern.

„Große Magazine“

Ab 1. September haben die Besitzer von „großen Magazinen“ ein Jahr Zeit, diese anzumelden. „Echte Altbesitzer“ mit Erwerb vor dem 13. Juni 2017 benötigen hierfür keinen Kaufbeleg. Sie können ihre Magazine einfach ab September bei der zuständigen Waffenbehörde anmelden und dürfen diese behalten.

Allen Besitzern von Magazinen, die nach dem 13. Juni 2017 erworben wurden, raten wir abzuwarten. Zwar hat das BKA ein Antragsformular für Ausnahmegenehmigungen veröffentlicht, aber bisher gibt es keinerlei Kenntnis darüber, unter welchen Umständen man eine solche Genehmigung erhält. Das BKA hat nämlich einen Grundsatz: „Ausnahmegenehmigungen zum Erwerb, Besitz und Umgang mit verbotenen Waffen werden durch das BKA nur sehr restriktiv erteilt.“ (Update 27.09.2020: Warnung aufgehoben: Neues zum Magazinverbot)

Was sich für „große Magazine“ ändern wird, haben DJV und FWR bereits zusammengefasst: Frage-Antwort-Papier Novelle Waffenrecht.

Dieser Punkt eignet sich hervorragend für die verbotene „Übererfüllung“ von EU-Vorgaben und das Rückwirkungsverbot. Obwohl die EU den Altbesitz und die Ausnahmen für den Neuerwerb regelt, hat sich Deutschland entschlossen, unionsrechtswidrig diese Magazine zu verbieten.

„Gelbe WBK“

Ohne Vorwarnung wurde die Menge der Waffen für die Gelbe WBK für Sportschützen auf 10 Stück begrenzt. Auf dieser Gelben WBK dürfen Sportschützen ohne Bedürfnisprüfung Waffen erwerben, die keine Deliktrelevanz haben. Dazu zählen hauptsächlich Einzeladewaffen, zwei-schüssige Flinten und Repetierbüchsen. Ab der 11. nicht deliktrelevanten Waffe soll nun für Sportschützen wieder kostenpflichtig das Bedürfnis geprüft werden. Diese unnötige Regel beschert einen unverhältnismäßigen Mehraufwand ohne einen einzigen Beweis für Sinn und Zweck der Maßnahme.

Der Sachverständige Niels Heinrich von der Polizei Hamburg monierte nicht ohne Grund bei der öffentlichen Anhörung (1:55:00), dass die Behörden weniger als 45 Minuten benötigen, um die allererste Waffe zu genehmigen, aber über 4 Stunden für die achte Kurzwaffe. Die allererste Waffe ist diejenige, die das höchste Gefahrenpotential aufweist. Ob jemand nach zehn Jahren die elfte Waffe erwerben möchte, ist sicherheitstechnisch weniger relevant,  sofern sie korrekt aufbewahrt wird.

Dieser Punkt eignet sich hervorragend für das Übermaßverbot. Auch Jäger sollten hier die Rechte der Sportschützen unterstützen. Die Rechtsprechung hierzu wird sich auch auf andere Gesetzestexte anwenden lassen.

Wer nicht klagt, kann nicht gewinnen …

… und wer klagt, kann verlieren. In den letzten Jahren haben viele Waffenbesitzer mit oftmals unerfahrenen Rechtsanwälten geklagt und verloren. Nur im Verwaltungs-, Verfassungs- und Waffenrecht erfahrene Rechtsanwälte haben hier überhaupt eine Chance, Recht zu erstreiten.  Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir solch einen erfahrenen Rechtsanwalt gefunden haben. Sollte genügend Geld eingesammelt werden, würden wir noch ein Professoren-Gutachten in Auftrag geben.

[1] Spende ohne Spendenquittung. Da wir nicht gemeinnützig sind, könnt ihr Eure Unterstützung nicht beim Finanzamt geltend machen.

[2] Auf dem Klagekonto wird generell Geld für Klagen im Sinne von Waffenbesitzern gesammelt. Sollte mehr Geld eingehen als dieses Verfahren benötigt, wird die GRA damit später andere Klagen unterstützen oder selber welche vorbereiten. Oliver Huber und Katja Triebel werden mit den anvertrauten Geldern – wie in der Vergangenheit – vernünftig und vertrauensvoll umgehen und nur für die Bewahrung der Freiheitsrechte von Waffenbesitzern einsetzen.

46 Replies to “#DEGunban: Spende jetzt für Deine Rechte”

    1. Was das Ehepaar da gemacht haben, kommt zwar sehr unbeholfen daher, ist in den USA aber durchaus legal. Zu recht!
      Denn die Horde an Chaoten, die sich da illegal ihren Weg durch Privatgelände(!) bahnt, hat dort genau deswegen überhaupt nichts zu suchen. Gar nichts.
      Und da BLM und Antifa bereits im Vorfeld über die gesamten USA andauernd nur Chaos und Zerstörung angerichtet und das halbe Land ausgeplündert haben, haben die beiden in dem Video, in der berechtigten Erwartung dass bei ihnen nun das selbe passiert, genau das richtige getan.
      Sie haben die plündernden Chaoten mit ihren Waffen auf Distanz gehalten.
      Wenn die beiden nicht bewaffnet gewesen wären, wäre das wohl anders ausgegangen.
      Nebenbei: Das wäre theoretisch sogar in Deutschland legal. Theoretisch. 😉
      Allerdings könnte das Ehepaar ein wenig mehr Training im richtigen Umgang mit ihren Waffen vertragen. Wenn ich sehe, wie und in welche Richtung die Gerätschaft da teils gehalten wird, wird mit schwarz vor Augen. Und von Deckung haben die beiden anscheinend auch noch nichts gehört.

      1. @ralf45 (Ralf Pöhling), @Karl Müller

        Ich sehe Ihre Beiträge erst heute und durch Zufall, da es schon ein älterer Artikel ist. Früher habe ich bei neuen Beiträgen immer eine Email bekommen. Seit einiger Zeit schon ist das aber nicht mehr der Fall. Seltsam.

        In St. Louis haben die Demokraten das Sagen. Vielleicht ist das eine Erklärung.
        Dana Loesch, die ehemalige Sprecherin der NRA, hat auch mal in St. Louis gewohnt und wurde dort von Linken massivst bedroht. Man hat ihr sogar gedroht, ihren Kindern etwas anzutun. Das ist die typische Art, wie Linke den politischen Diskurs führen.

        Die Waffenhandhabung des Ehepaares ist in der Tat reichlich unprofessionell, aber sie hatten wohl keine andere Wahl, um eine Plünderung zu verhindern. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich gelesen, dass die Waffe der Frau eine deaktivierte Kleinkaliberpistole war, d.h., wäre es wirklich ernst geworden, hätte sich nur ihr Mann wehren können.

      2. Oha, ich sehe ihre Antwort auch erst gerade jetzt.
        Der eigentliche Witz bei dem Ehepaar ist ja folgender: Der Mann ist Anwalt und hat sich wohl selbst im Vorfeld für genau die Leute eingesetzt, die dann im Nachgang durch seinen Vorgarten marschiert sind. Eigentlich müsste man drüber lachen.
        Wie sagen die Amerikaner so schön? „Be careful what you wish for.“ 😉

        Aber zwischendurch mal wieder ein dezenter Hinweis, dass wir wirklich was für die Waffenbesitzer tun:

        https://www.afd.de/sylvia-limmer-eu-ausstieg-aus-bleimunition-in-feuchtgebieten-ist-ueberstuerzt-rechtswidrig-und-unpraktikabel/

        https://afdkompakt.de/2020/11/27/nrw-gruener-generalverdacht-gegen-sport-und-brauchtumsschuetzen-zeigt-kontrollwahn/

  1. @Ralf Pöhling
    „Ein Privatbürger wäre jetzt sofort seine Zuverlässigkeit los und der Waffenbesitz vorbei. Und zwar angeordnet durch die Polizei. Eine Polizei, die an den Bürger weit höhere Maßstäbe anlegt, als an sich selbst. Wie geht das zusammen? Gar nicht.
    Wer eine “schussbereite” (also vermutlich geladene!) Pistole verliert, der gehört auf ewig suspendiert. Eine geladene Waffe erfordert Aufmerksamkeit. So etwas “verliert” man nicht.
    Wenn ich mir den Artikel durchlese, wird mir schwarz vor Augen. Wenn Privatbürger in der selben Frequenz ihre Schusswaffen “spurlos verlieren” würden, wie das bei Polizei und Bundeswehr der Fall ist, wäre der private Waffenbesitz wohl längst komplett verboten.“

    Ihre Meinung ist verständlich, jedoch funktioniert das deutsche Rechtssystem anders.
    Unbestritten sollten an dienstliche Waffenträger hohe Ansprüche gestellt werden, was deren Zuverlässigkeit betrifft. Diese Zuverlässigkeit erschöpft sich jedoch darin, einen Beamtenstatus bzw. eine Anstellung als Zeitsoldat etc., nebst Ausbildung an der Waffe, unbedenkliche Polizeiakte und dienstlichem Auftrag zu haben.
    Für Soldaten und Sicherheitsbeamte sind Waffen nur Werkzeuge bzw. Hilfsmittel gemäß unmittelbaren Zwang Gesetz (UZWG). Weg ist weg.
    Wer eine Waffe im Dienst verliert, hat bei entsprechender Begründung außer Kratzer an seinem Ego und relativ geringen Schadenersatzansprüchen, kaum etwas zu verlieren.
    Dienstwaffen sind leicht zu ersetzen und für das Militär und die Behörden nur Verbrauchsmaterial.
    Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol für sich, also kann er jedem 17 jährigen Wehrpflichtigen eine Waffe überlassen, auch wenn dieser Analphabet sein sollte.
    Privater Waffenbesitz ist kein Grundrecht und in Deutschland an viele Auflagen geknüpft.
    Staatsdiener haben diese Auflagen nunmal nicht.

    1. @ Jens B.

      Mein alter Herr war sein Leben lang beim Militär bzw. der Verwaltung des selbigen. Inklusive Fronteinsatz im WKII und Wiedereinstieg beim Bund mit der Wiederbewaffnung.
      Meine gesamte Erziehung war quasi Bundeswehr „light“.

      Das erste, was ich im Umgang mit Waffen von ihm gelernt habe, ist:
      „Die Waffe ist die Braut des Soldaten!“

      Was so viel heißen soll wie, man hege und pflege sie, man gebe sie niemals in falsche Hände und man passe jederzeit gut auf sie auf.
      Was natürlich auch bedeutet: Man verliert seine „Braut“ nicht!

      Irgendetwas muss im Verteidigungs- und Sicherheitsapparat in den letzten 20 Jahren vollkommen aus dem Ruder gelaufen sein, wenn die ganzen Horrormeldungen bzgl. verlorener Waffen und Munitionsschwund alle stimmen sollten.
      Es kann nicht angehen, dass der Normalbürger beim Legalwaffenbesitz permanent haarklein gegängelt wird, während die Beschäftigung im Staatsapparat einen Waffenträger quasi von sämtlichen Vorschriften, Sicherheitsbedenken und dann auch noch von möglichen Konsequenzen vollkommen befreit. Was läuft denn hier schief?!?
      Entweder, man zieht im Staatsapparat jetzt mal ordentlich die Zügel an, oder man lässt sie beim privaten Waffenbesitzer genauso locker.
      Sicherheit mit Waffen geht nicht durch weltfremde Vorschriften für Zivilisten und Zweiklassenrecht zugunsten von Staatsbediensteten, sondern durch die richtige Ausbildung und den richtigen Drill! Es kann doch wohl nicht sein, dass der private Waffenbesitz andauernd als „Risiko“ für die Allgemeinheit dargestellt wird, während das eigentliche Problem anscheinend eher im Staatsapparat liegt.

      Um Sicherheit scheint es beim deutschen Waffenrecht wohl nicht zu gehen.
      Wohl eher darum, eine effektive Gegenwehr des Bürgers gegen totalitäre Auswüchse des Staates gleich im Keim zu ersticken. Entweder für Bürger und Staatsbedienstete gelten die gleichen Regeln beim Umgang mit Waffen, oder dieser Staat muss sich den Vorwurf gefallen lassen, totalitär zu sein und die Rechte seiner Bürger zu unterdrücken.

  2. Jetzt mal ganz ehrlich, dass die Grünen am liebsten alle Waffen verbieten lassen wollen ist ja schon länger bekannt. Aber „die anderen“ sind ja auch nicht besser. Da wir aktuell nirgends eine Lobby haben, welche Partei soll man also wählen?
    Ich sehe auch schwarz/grün am „kommen“, aber rot, lila, braun, gelb stattdessen zu wählen ist sicherlich auch nicht der richtige Weg. Ich für meinen Teil bin mit der Entscheidung, wen ich wählen soll, aktuell ziemlich überfordert.

    Bei den Verbänden ist es ähnlich, die Funktionäre sitzen am liebsten auf irgendeiner Sitzung beim Bierchen und reden darüber wie schön es früher war und warum eigentlich heute kein Nachwuchs mehr diese schöne Tradition pflegen will. Damit ist aber auch schon alles getan. Zukunft oder sich an solchen Aktionen beteiligen bzw. auch nur ansatzweise die Belange der eigenen Mitglieder unterstützen, Fehlanzeige.

    Als Sportschützen muss man doch mittlerweile mindestens in zwei Verbänden sein (und ordnungsgemäß seine Beiträge zahlen) damit man auch nur halbwegs seinem Sport nachgehen kann. Sehr traurig was derzeit in unserem Land so alles möglich bzw. nicht möglich ist.

    Ich finde es gut, dass sich jemand dem Thema annimmt und habe auch gern das Corona-bedingt ersparte Munitionsgeld gespendet.

  3. Jetzt ist es offiziell: Die Grünen wollen den privaten Waffenbesitz abschaffen!

    Wie wichtig jede einzelne Spende war und ist, das hat sich am Wochenende wieder gezeigt. Die grünen Roten haben ihr neues Grundsatzprogramm vorgestellt. Dort heißt es auf Seite 39 f.:

    „Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet, ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jägerinnen und Försterinnen sowie illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren und zu ahnden.“
    https:// cms.gruene.de/uploads/documents/202006_B90Gruene_Grundsatzprogramm_Entwurf.pdf

    Liebe Grüne, hier ein wenig Nachhilfe: Das Gewaltmonopol gibt dem Staat kein Waffenbesitzmonopol. Das Gewaltmonopol ist lediglich ein Rechtsdurchsetzungsmonopol, d.h., dass allein der Staat das vom Richter festgestellte Recht durchsetzt, z.B. im Wege der Zwangsräumung, Pfändung, Einweisung in eine Haftanstalt usw. Durch das Gewaltmonopol ist Selbstjustiz ausgeschlossen, nicht aber privater Waffenbesitz. Gewaltmonopol und Waffenbesitz haben in Wahrheit rein gar nichts miteinander zu tun.

    Nächstes Jahr ist Bundestagswahl. Eine schwarz-grüne Koalition erscheint sehr wahrscheinlich. Das gegenwärtige Grundsatzprogramm der CDU stammt aus dem Jahr 2007 und war auf 15 Jahre angelegt, wird also demnächst neu gefasst werden. Schon im aktuellen Programm gibt es kein Bekenntnis mehr zum privaten Waffenbesitz oder zu Sportschützen und Jägern. Da können wir uns auf was gefasst machen. Hier in Bayern ist die CSU schon mächtig auf Schmusekurs mit den grünen Sozen.
    Zum Grundsatzprogramm der CDU: www cdu.de/system/tdf/media/dokumente/071203-beschluss-grundsatzprogramm-6-navigierbar.pdf?file=1

    1. Endlich ist diese Bande ehrlich, auch wenn die Begründung an Ahnungslosigkeit nicht zu überbieten ist.
      Die Konstruktion „Gewaltmonopol“ beschreibt die Befugnis Beliehener zu hoheitlichem Handeln, Realitätsverwirrte Grüne setzen Waffenebsitz mit Gewalt gleich, was sehr viel über den Geisteszustand solcher Personen aussagt. Das wars dann aber auch.
      Wie wollen die den illegalen Besitz kontrollieren? Jeden Haus durchsuchen, anlasslos?

    2. Wie man mit weltfremden Vorstellungen politisch verwirrter Stadtmenschen umgeht, haben zuerst die Landwirte demonstriert und vor kurzem auch die Biker.
      Die Waffenbesitzer in Deutschland sind eine erhebliche Größe, die sich vor den beiden erstgenannten Gruppen nicht verstecken muss. Im Gegenteil.
      Es wird Zeit, dem politischen Wildwuchs mal zu demonstrieren, wie viele Waffenbesitzer es in Deutschland gibt und was sie von solchen politischen Irrwegen halten.

  4. @Ralf Pöhling und RightToArms
    Das Mindestalter von 25 Jahren finde ich eine seltsame Sache.
    Wenn man im Namen der Regierung beim Militär eine großkalibrige Waffe in die Hand nimmt, um damit (möglicherweise) auf Menschen zu schießen, dann ist das bereits mit 17 Jahren möglich, wie Ralf Pöhling berichtet. Wenn man privat eine Waffe besitzen möchte, um damit auf Pappscheiben zu schießen, dann muss man dafür mindestens 25 Jahre alt sein.
    Auch interessant: Einen 40-Tonner darf man mit der Führerscheinklasse CE ab 21 Jahren fahren, wobei es davon sogar Ausnahmen nach unten gibt, z.B. wenn es sich um einen Berufskraftfahrer handelt. Was man mit einem 40-Tonner anrichten kann, das haben wir vor nicht allzu langer Zeit auf dem Berliner Breitscheidplatz (2016, 12 Tote, 55 Verletzte) gesehen und auch bei dem Anschlag mit einem LKW auf die Strandpromenade in Nizza (2016, 86 Tote, über 400 Verletzte).

    Das Mindestalter von 25 Jahren war die Folge eines Amoklaufs, der sich am 26. April 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt ereignete. Inwieweit diese Regelung zu mehr Sicherheit führen soll, erschließt sich mir nicht. Eines bewirkt man dadurch aber ganz sicher, nämlich, dass sich nun sehr viel weniger Menschen mit dem Großkaliberschießen beschäftigen. Das Alter von 25 Jahren fällt genau in die Phase, in der die Menschen in den Beruf und/oder die Familie starten. In diesem Alter fängt man in der Regel nicht mit einem Sport an, der viel Zeit und Geld kostet. Ich sehe das auch bei den Eintritten in unseren Verein. Neue Großkaliberschützen haben im Schnitt ein Alter zwischen 35 und 45 Jahren. Neumitglieder unter 25 sind die absolute Ausnahme. Das dürfte die wahre Absicht dieser Altersgrenze sein: Möglichst vielen Bürgern verwehren, sich zu bewehren.

    Eine Verschärfung des Waffenrechts wegen des Amoklaus in Erfurt war auch aus anderen Gründen nicht angezeigt: Die Behörden haben hier große Fehler gemacht, sowohl was die Vorbereitung auf Amoklagen anbetraf als auch was die Arbeitsweise der örtlichen Waffenbehörde anging.

    Überhaupt wirft Erfurt sehr viele Fragen auf, was ich hier auch schon einmal angesprochen habe, weswegen ich mich jetzt ein wenig wiederholen werde. Lars Winkelsdorf berichtet in „Waffenrepublik Deutschland – Der Bürger am Abzug“ (Köln: Fackelträger 2010), dass schon in den 1990ern klar wurde, dass man für Amokläufe polizeiliche Konzepte entwickeln muss. Es geschah aber nichts. 1999 gab es im oberbayerischen Bad Reichenhall einen Amoklauf. Immer noch geschah nichts. 2002 stand dann eine völlig überforderte Polizei vor dem Gymnasium in Erfurt (vgl. S. 16 f.). Vieles in Erfurt ist laut Winkelsdorf merkwürdig: Hülsen, Projektile und Geschossteile fehlten. Der Funkverkehr des SEK verschwand ebenso wie die Filmaufnahmen vom Tatort sowie Telefonprotokolle. Organe, die man den Opfern entnommen hatte, blieben verschwunden (vgl. S. 23). Die Waffenbesitzkarte des Täters war fehlerhaft und hätte nach der Anfrage von Frankonia bei der Waffenbehörde entzogen werden müssen, was leider nicht geschah, da der Sachbearbeiter offenbar überfordert war (vgl. S. 25 f.). Auch die Vorderschaftrepertierflinte (Pumpgun) hätte nicht genehmigt werden dürfen, da der Verein dafür gar keine Disziplin anbot.

    Besonders pikant: Auf der Glock 17 des Angreifers fehlten die Fingerabdrücke (www faz.net/aktuell/gesellschaft/polizeibericht-erfurter-todesschuetze-gestand-motiv-direkt-vor-selbstmord-162398.html, FAZ am 23.06.2002), obwohl der Angreifer mit eben dieser Glock 16 Menschen und am Ende sich selbst erschossen hat. Wie ist das alles möglich? Was passierte wirklich in Erfurt?

    Um noch einmal auf das Mindestalter für den Waffenerwerb zurückzukommen: 21 Jahre sind sicher ausreichend. Vielleicht geht es auch mit 18.

    1. Offenkundig kann man nicht alt genug sein, wieder eine weg:

      https://www.welt.de/vermischtes/article210439025/Schleswig-Holstein-Polizei-verliert-bei-Einsatz-schussbereite-Pistole.html

      Wahrscheinlich am zweckmäigsten nur noch an Gehbehinderte oder Personen die sich in einer Stunde maximal 10 m weit bewegen können.
      Und die Großkaliberhysterie ist terminalballistisch nie begründet worden, das fußt alles auf unphysikalischen Märchen nicht ganz objektiver Kriminologen…
      Erfurt muss ich mich mal schlau machen, ob dort wenigstens DNA Antrag im Waffeninnern gesichert wurde. An den Innenflächen ist die nämlich verhältnismäßig lang anhaftend.

      1. @ Karl Müller
        Ein Privatbürger wäre jetzt sofort seine Zuverlässigkeit los und der Waffenbesitz vorbei. Und zwar angeordnet durch die Polizei. Eine Polizei, die an den Bürger weit höhere Maßstäbe anlegt, als an sich selbst. Wie geht das zusammen? Gar nicht.
        Wer eine „schussbereite“ (also vermutlich geladene!) Pistole verliert, der gehört auf ewig suspendiert. Eine geladene Waffe erfordert Aufmerksamkeit. So etwas „verliert“ man nicht.
        Wenn ich mir den Artikel durchlese, wird mir schwarz vor Augen. Wenn Privatbürger in der selben Frequenz ihre Schusswaffen „spurlos verlieren“ würden, wie das bei Polizei und Bundeswehr der Fall ist, wäre der private Waffenbesitz wohl längst komplett verboten.

    2. @ Schmied
      Ich habe es hier schon mal angedeutet:
      Man schaue auf die Frequenz solcher Amokläufe im historischen Kontext. Seit Mauerfall haben Amokläufe mit legal erworbenen Sportwaffen in Privatbesitz überaus auffällig zugenommen.
      Und zwar nicht nur in Deutschland. Auch in den USA. Und bei genauer Betrachtung bleiben bei den meisten Amokläufen im Nachhinein sehr viele Fragen unbeantwortet und Beweismittel sind plötzlich nicht mehr auffindbar.

      Das Waffenrecht war zu Zeiten des Ost-West Konflikts und der Mauer die ihn auseinanderhielt, im Westen sehr viel liberaler als heute. Kaum ist die Mauer weg, in der Politik sowie auch in den Staatsapparaten in der wiedervereinten Welt alles ineinander geflossen und schwupps, wir bekommen in überaus auffälliger Regelmäßigkeit Amokläufe, die jedes mal mit einer Verschärfung des Waffenrechts einhergehen. Es soll mir niemand erzählen, dass dies Zufall ist.
      Linke Politik geht immer einher mit der Entwaffnung der Bürger, denn bewaffnete Bürger lassen sich nicht so einfach enteignen und ausplündern.
      Seit Mauerfall ist in Europa und den USA die gesamte Politik satt nach links gedreht. Und das Waffenrecht steht unter Beschuss, wie noch nie zuvor. Man zähle eins und eins zusammen.

      1. Amokläufe (meist eigentlich ein erweiterter Rache-Suizid) fingen in den 80ern an häufiger zu werden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle.

        Der wichtigste Faktor dürfte wohl eine psychische Störung sein. Die für sich genommen oft noch nicht mal der Auslöser ist. Auslöser sind oft (und das ist belegbar) Psychopharmaka, die seit den 1980/1990ern in enorm ansteigendem Maße verschrieben und häufig ohne ärztliche Supervision eingenommen wurden.

        Wer sich mal den Beipackzettel solcher Medikamente angesehen hat, findet da unter Nebenwirkungen: „Aggression, Gefühllosigkeit, Psychosen, Gewaltausbrüche, etc.“. Sicher, diese Nebenwirkungen laufen unter selten oder sehr selten, aber bei den enormen Mengen die da verschrieben und eingenommen werden, steigt auch das Auftreten dieser seltenen Nebenwirkungen.

        Ich habe dazu eine kleine Artikelsammlung:
        https://lawgunsandfreedom.wordpress.com/2015/10/29/die-risiken-von-psychopharmaka/

      2. @ StarFire
        Ich habe dazu auf dieser Website schon mal einen umfangreichen Kommentar hinterlassen und sehe das, aufgrund einer langjährigen Pflegetätigkeit, wo solche Medikamente ebenso zum Einsatz kamen, durchaus so wie Sie. Allerdings findet die Diskussion darüber in der Öffentlichkeit nicht statt. Anstatt dessen schiebt man Amokläufe immer öfter auf „rechts“.
        Man setzt große Teile der Bevölkerung mittlerweile legal unter Drogen, redet zu diesem Zweck Krankheiten herbei, die vielleicht gar keine sind (ich denke da z.B. an ADHS) und instrumentalisiert die Folgeschäden davon politisch, um sich die Konkurrenz vom Leibe zu halten. Wer unter bewusstseinsverändernden Medikamenten steht, der darf üblicherweise keine Maschinen bedienen oder Fahrzeuge führen.
        Beim Waffenbesitz fällt dieser Umstand jedoch unter den Tisch. Warum?
        Vielleicht weil man daraus einen politischen Nutzen ziehen kann?

  5. Hallo!
    Kurze, aber wichtige Anfrage.
    Könnt ihr bei dem Spendenaufruf in das Spendenlogo gleich einen QR-Code integrieren?
    Über den QR-Code wird man dann durch das Scannen gleich auf Paypal eingeloggt. So können die Unterstützer gleich loslegen. Ohne den Link von dem Plakat abzutippen zu müssen.
    Liken nicht vergessen!
    Grüße von Mr. Wichtig

      1. Hallo Frau Triebel,

        der Kollege Adam Wichtig meinte vermutlich ungefähr sowas:

        https://tinyurl.com/y9n55lr6

        In dem QR Code kann natürlich auch stattdessen ein Paypal Link, eine Überweisungsmöglichkeit oder sonst ein kurzer Text stecken. Das mit der Überweisungsvorlage hat hier die Waffenbehörde bei meinem letzten Eintrag so zur Zahlung eingesetzt.

    1. Hattest Du das etwa so gemeint:

      https://tinyurl.com/y9n55lr6

      Hinweise:
      1. Ich bin kein Webdesigner, in einem höher aufgelösten Bild kann man das sicher auch dezenter machen, je nachdem wie groß sowas als Plakat werden soll. Diesen QR Code konnte mein billiges Telefon jedenfalls problemlos vom Bildschirm scannen bei 14 mm Kantenlänge der Anzeige.

      Ich habe an dem Bild keinerlei Rechte, das gehört der GRA und ist nur als technischer Hinweis gedacht.
      Das wurde in ca. einer Minute mit qrencode und gimp erstellt. Auf Anfrage helfe ich gerne dabei, das nochmal und selbst zu machen.

  6. Hallo,
    Professoren-Gutachten

    Aus leidlicher Erfahrung weiß ich, dass eine selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor Gericht nahezu keinen Wert hat. Es zählen nur Gutachten, die das Gericht selber bestellt hat. Man müsste also das Gericht dazu bringen, selber ein Gutachten zu bestellen. Wenn man verliert, muss man es trotzdem bezahlen.

    Der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) halte ich für wenig erfolgsversprechend, weil zum einen sitzen da nur langjährig verdiente Parteisoldaten mit dem richtigen Parteibuch, z.B. der neuer BVerfG-Präsident Stephan Harbarth, aber noch schlimmer, das BVerfG ist nicht verpflichtet eine zulässige und begründetet Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen, selbst dann nicht, wenn es um Grundrechte geht. Vor dem BVerfG herrscht blanke Willkür. Ich spreche aus zahllosen eigenen Erfahrungen.

    Ich habe schon mal mit einer ePetition an den Dt. Bundestag für den freien Waffenbesitz gekämpft. ePetition 63523 – 26. January 2016:

    Freier, behördlich registrierter Besitz von Schusswaffen für jeden deutschen Bürger, wenn der Waffenbesitzer
    – Deutscher Bürger i.S. Art 116 Abs. 1 Hs 1 GG
    – Mindestens 25 Jahre
    – Nicht vorbestraft ist
    – Die BVA-Sachkundeprüfung gem. § 7 WaffG mit mindestens 80 % besteht
    – Eine jährliche Schießprüfung zum Nachweis eines sicheren Umgangs mit der Waffe ablegt
    – Sowie seine Waffe nach den Aufbewahrungsvorschriften gem. WaffG sicher aufbewahrt

    Keine einzige Petition von mir wurde jemals vom Bundestag angenommen. Sie wurden allesamt abgewimmelt.

    Der einzige erfolgsversprechende Weg ist, Öffentlichkeit zu schaffen, also Demonstrationen, öffentlicher Versammlungen, etc., und das am besten vor dem Bundestag oder den Landtagen. Die einzige Furcht der Politiker ist, nicht wiedergewählt zu werden. Hier sollte man ansetzen. Dann kann man was erreichen.

    Wir brauchen endlich eine Lobby, die unsere Interessen vor der Politik wirksam vertritt.

    1. @ RightToArms

      Zitat:“Freier, behördlich registrierter Besitz von Schusswaffen für jeden deutschen Bürger, wenn der Waffenbesitzer
      – Deutscher Bürger i.S. Art 116 Abs. 1 Hs 1 GG
      – Mindestens 25 Jahre
      – Nicht vorbestraft ist
      – Die BVA-Sachkundeprüfung gem. § 7 WaffG mit mindestens 80 % besteht
      – Eine jährliche Schießprüfung zum Nachweis eines sicheren Umgangs mit der Waffe ablegt
      – Sowie seine Waffe nach den Aufbewahrungsvorschriften gem. WaffG sicher aufbewahrt“

      Zum ersten Punkt / Art 116 Abs.1 Hs 1 GG:
      Klingt eigentlich logisch, ist aber nach meinem Dafürhalten etwas wackelig, weil:
      Zitat Absatz (1): „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist VORBEHALTLICH ANDERWEITIGER GESETZLICHER REGELUNG, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…“

      Vielleicht kann ein Jurist dazu mehr sagen, inwiefern man mit dem von mir hervorgehobenen Textteil den ganzen Artikel aushebeln kann. Wenn man jemanden mit einer externen Regelung mal eben einbürgern kann, verliert der Artikel seine gesamte Wirksamkeit. Und bei der derzeit vorherrschenden politischen Stimmungslage ist das überaus gefährlich.
      Die deutsche Staatsbürgerschaft muss solide sein!
      „Passdeutsche“, die dieses Land eigentlich zum kotzen finden, sollten vom Waffenbesitz ausgeschlossen sein. Wir beobachten erhebliche Migrationsbewegungen in sehr kurzer Zeit.
      Wer aus dem Ausland kommend sehr schnell bei uns eingebürgert wird und derweil die eventuell vorhandene Latte an Vorstrafen im Herkunftsland bei uns vielleicht vollkommen unbekannt ist, darf dennoch nicht in den Besitz einer Schusswaffe gelangen.
      Man könnte darüber nachdenken, einen Mindestzeitraum von mehreren Jahren für den Besitz der Staatsangehörigkeit zu fordern, bevor man hier legal den Waffenbesitz zugesteht.
      Der „Kandidat“ sollte sich erst in der Praxis als rechtstreuer Bürger beweisen, bevor man ihn wirklich als deutschen Staatsbürger anerkennt. Ein Stück Papier ist nichts wert, wenn sich dahinter keine ehrliche Absicht verbirgt.

      Zum zweiten Punkt / Mindestalter 25 Jahre:
      Klingt gut, allerdings sollten die bisherigen Sonderregelungen mit Waffenbesitz bei vorliegendem Gutachten ab 21 Jahre weiter erhalten bleiben oder sogar gelockert werden.
      Es muss die Möglichkeit bestehen, Heranwachsende möglichst früh im Umgang mit Waffen auszubilden. Was natürlich nicht bedeutet, dass sie selbst welche besitzen müssen/sollten.
      Aber der Umgang damit sollte im Beisein von kompetentem Lehrpersonal auf jeden Fall möglich sein. Das Mindestalter bei der Bundeswehr ist 17. Wer mit 17 mit einem (vollautomatischen) G36 beim Militär rumballern darf, der sollte auch privat unter Anleitung Großkaliber schießen dürfen. Zudem wird gerade gefordert, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken.
      Wer mit 16 Jahren genug Grips in der Birne hat, um verantwortungsvoll wählen zu können, der sollte auch unter Anleitung Schießen dürfen.

      Zum dritten Punkt / Vorstrafen:
      Das setzt meiner Ansicht nach voraus, dass das Vorstrafenregister lückenlos von der Wiege bis zur Bahre vorliegt, also nichts mehr gelöscht wird, und die Verfassungstreue nicht in Frage gestellt ist. Verfassungswidrige Ansichten gehen nicht automatisch mit Straftaten einher.
      Diese könnten jedoch im Nachgang immer noch erfolgen. Insbesondere dann, wenn die auf legalem Wege erworbene Schusswaffe dazu erst ermächtigt. Dazu nochmal der Hinweis auf meine obigen Ausführungen zur Staatsbürgerschaft, denn dieser Punkt ist kritisch!
      Wer Mitglied oder offener Sympathisant von oder Propagandist für staatsfeindliche(n) Organisationen ist, sollte nicht auch noch legal bewaffnet werden, damit er seiner Absicht mittels bewaffnetem Putsch oder terroristischen Attentaten Nachdruck verleihen kann.
      Wenn also z.B. jemand offen „Deutschland verrecke“ oder die Errichtung eines „islamischen Kalifats“ in Deutschland fordert, sollte dies den Legalwaffenbesitz auf jeden Fall ausschließen.

      Zum vierten und fünften Punkt / Sachkundeprüfung bzw. jährliche Schießprüfung:
      Kann man so zustimmen. Allerdings würde ich dies ausweiten wollen, und zwar beim Führen:
      Das Führen einer Waffe ist in Deutschland an eine Bedrohungslage gekoppelt. Es ist NICHT an ein entsprechendes Training, eine Ausbildung bzw. eine Sonderprüfung gekoppelt. Das ergibt aus der Perspektive der allgemeinen Sicherheit bzw. Eigensicherung überhaupt keinen Sinn.
      Was wohl auch der Grund ist, warum Waffenscheine bei uns so gut wie nie erteilt werden.

      Zum sechsten und letzten Punkt:
      Die unübersichtlichen Aufbewahrungsvorschriften und die drastischen Konsequenzen bei nur kleinstem Fehlverhalten (Totalverlust der Zuverlässigkeit / Ende des Waffenbesitzes / Beschlagnahme des kompletten Eigentums), stehen in keinem Verhältnis. Insbesondere dann, wenn gar nichts passiert ist und niemand zu Schaden kam.
      Man beschlagnahmt ja auch nicht jemandes Auto, nur weil der Besitzer einmal falsch geparkt hat. Man könnte allenfalls über deutlich höhere Ordnungsgelder nachdenken.
      Es wäre meiner Ansicht nach aber insgesamt zielführender, den Waffenbesitzer für alle Schäden, die durch den Missbrauch seiner Waffe eintreten, graduell haftbar und strafbar zu machen.
      Wer sich seine Waffe stehlen lässt, sie „verliert“, oder sie fahrlässig jemand anderem in die Hand drückt, welcher dann wiederum damit etwas anrichtet, sollte dafür auch entsprechend verantwortlich gemacht werden.
      Was im schlimmsten Fall bei einem Tötungsdelikt mit einer gestohlenen Schusswaffe durch einen Dritten, ebenso zu einer Anklage des Waffenbesitzers führen sollte, denn ohne die gestohlene Schusswaffe wäre die Tat so ja nicht erfolgt.
      Selbstverantwortung und Mitdenken sind das halbe Leben. Wer sich über die potentiellen Konsequenzen seines Tuns oder Unterlassens jederzeit bewusst ist, der lässt automatisch Vorsicht walten und überlegt sich ganz genau, wie und wo er seine Waffe aufbewahrt und wem er sie in die Hand gibt.
      Eine potentielle Anklage wegen eines Todesfalls oder eines Mordes, weil man selbst nicht auf sein Gerät aufgepasst hat, dürfte den Waffenbesitzer viel eher zur Vorsicht anhalten, als ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen irgendwelche Aufbewahrungsvorschriften, die ständig im Hintergrund still und leise aktualisiert werden, die darum kaum jemand wirklich aktuell auf dem Schirm hat und die teils missverständlich sind und deshalb sogar von verschiedenen Gerichten zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich ausgelegt werden.
      Jeder Waffenbesitzer sollte zu jedem Zeitpunkt für seine Waffe selbst verantwortlich sein.
      Auch dann, wenn sie ihm abhanden kommt. Das wäre absolut unmissverständlich.

  7. Hallo,
    Professoren-Gutachten

    Aus leidlicher Erfahrung weiß ich, dass eine selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor Gericht nahezu keinen Wert hat. Es zählen nur Gutachten, die das Gericht selber bestellt hat. Man müsste also das Gericht dazu bringen, selber ein Gutachten zu bestellen. Wenn man verliert, muss man es trotzdem bezahlen.

    Der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) halte ich für wenig erfolgsversprechend, weil zum einen sitzen da nur langjährig verdiente Parteisoldaten mit dem richtigen Parteibuch, z.B. neuer BVerfG-Präsident Stephan Harbarth, aber noch schlimmer, das BVerfG ist nicht verpflichtet eine zulässige und begründetet Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen, selbst dann nicht, wenn es um Grundrechte geht. Vor dem BVerfG herrscht blanke Willkür.

    Ich habe schon mal mit einer ePetition an den Dt. Bundestag für den freien Waffenbesitz gekämpft:

    ePetition 63523 – 26. January 2016

    Freier, behördlich registrierter Besitz von Schusswaffen für jeden deutschen Bürger, wenn der Waffenbesitzer
    – Deutscher Bürger i.S. Art 116 Abs. 1 Hs 1 GG
    – Mindestens 25 Jahre
    – Nicht vorbestraft ist
    – Die BVA-Sachkundeprüfung gem. § 7 WaffG mit mindestens 80 % besteht
    – Eine jährliche Schießprüfung zum Nachweis eines sicheren Umgangs mit der Waffe ablegt
    – Sowie seine Waffe nach den Aufbewahrungsvorschriften gem. WaffG sicher aufbewahrt

    Keine einzige Petition von mir wurde jemals im Bundestag diskutiert. Sie wurden allesamt abgewimmelt.

    Der einzige erfolgsversprechende Weg ist, Öffentlichkeit zu schaffen, also Demonstrationen, öffentlicher Versammlungen, etc., und das am besten vor dem Bundestag oder den Landtagen. Die einzige Furcht der Politiker ist, nicht wiedergewählt zu werden. Hier sollte man ansetzen. Dann kann man was erreichen.

  8. Knapp 1.000.000 Waffenbesitzer direkt betroffen.
    Hinzu kommen indirekt Betroffene (Wirtschaft, Messersammler, SoftairSpieler, …).
    Die 20.000 EUR müssten binnen Minuten eingesammelt sein … einfach nur enttäuschend.

    Spende ist raus.
    Danke für eure Arbeit!

    1. Moin ,
      war leider immer so da die Verbände nicht mit ziehen wollen wird es in so einen kleinen Rahmen bleiben.
      Ich persönlich benötige keine großen Magazine für meine Disziplinen ist also eine prinzipielle Frage.
      Heute die anderen und morgen ich.
      Spende geht raus !!

    1. @Broesch
      An sich wäre es die normalste Sache der Welt die Kanzlei zu benennen. Ich kann mir aber denken, warum das nicht passiert. Deutschland ist in den letzten 15 Jahren politisch unglaublich weit nach links gedriftet und wer diesen Linkskurs nicht mitträgt, der wird (fast) automatisch bekämpft. Andere Meinungen werden oft nicht mehr respektiert.

      Wäre der Name der Kanzlei bekannt, dann würde es mich nicht wundern, wenn demnächst ein Mainstreammedium titelt: „Die Anwälte des Todes – Warum eine Kanzlei gegen die Verschärfung des Waffenrechts klagt“. Eine solche „Werbung“ wünscht sich kein Anwalt.

      Gestern z.B. meldet der Spiegel: „Polizei in Deutschland erschoss vergangenes Jahr 14 Menschen“. Quelle: www bit.ly/2Y0KMA6
      Diese Überschrift suggeriert: Alle Polizisten sind Mörder und schießen wild um sich. Darüber hinaus verschweigt Der Spiegel, dass diese Waffeneinsätze durch Notwehr gerechtfertigt waren (jedenfalls nehme ich das an). Am liebsten hätte der Spiegel wohl gesagt: ACAB, All Cops Are Bastards, aber (noch!) ist diese Abkürzung in Deutschland in der Presse nicht salonfähig.

      Überdies darf man davon ausgehen, dass die Kanzlei auch Mandate seitens der öffentlichen Hand erhält. Diese könnten ausbleiben, wenn man – politisch inkorrekt – gegen die Waffenrechtsnovelle 2019 klagt.

      Das sind jetzt mal zwei Gründe. Es dürfte aber noch mehr geben.

    2. Der Rechtsanwalt hat damit eigentlich kein Problem und auch keine Angst, da er Partner einer sehr angesehenen Kanzlei ist. So angesehen, dass diese Kanzlei nur eine einzige Webseite hat (das Impressum). Mehr Werbung benötigen die Partner nicht, um Aufträge zu bekommen.

      Ich kenne aber die Waffengegner. Bei der „1000 Hörner Aktion“ erhielten die Organisatoren Morddrohungen. Ich finde, das muss man nicht herausfordern. Auch keine Anschläge mit Farbbeuteln oder durchstochene Autoreifen oder gelöste Radmuttern.

      Wir werden den Namen bekannt geben, sobald es dafür Zeit ist. Vielleicht werden auch diejenigen, die die Beschwerde erhalten, den Namen veröffentlichen, oder an „genehme“ Journalisten leaken …. Heutzutage wird ja mit jedem Mittel – auch seitens des Staates – gekämpft.

      1. Liebe Katja, Du gehörst in den Bundestag. Dafür haben wir ein Parlament, damit Menschen wie Du an der Gesetzgebung mitwirken. Das ist der Sinn des Parlamentarismus. Wir sind jedoch sehr weit von einem Idealzustand entfernt und deshalb bist Du nicht im Parlament und hast keine Chance dort ein Mandat zu bekommen.

  9. Ich sehe gerade wenn die Justiz ins Spiel kommt dann auch noch „Gutachten“ sehr kritisch. DU kannst heute noch so doll Recht haben und das beste Gutachten vorweisen – die Willkür der Justiz ist weltbekannt. Die meisten menschen durchlaufen (so sagen sie) die Hölle und es kostet oft ein Vermögen um „sein Recht“ zu bekommen. Das wäre die eine Seite.

    Eine andere Seite ist die Politik. Hier muss ein Schwerpunkt gesehen werden denn im Anfang jeder Geschichte verdanken wir Gesetze der Politik. Während in anderen Ländern Waffenfreunde eine starke politische Lobby haben ist das in Deutschland eher „flau“. Das sollte sich ändern.

    Und dann noch eine Seite – die Aufklärung. Meiner Meinung nach sollte jeder Mensch das Recht auf eine Waffe haben. Man sollte sie erwerben besitzen und führen dürfen. Baut man damit „Mist“ sollte das Recht zumindest auf Zeit entzogen sein. Eine gewisse Schulung sollte gegeben sein. Bis dahin wird es wohl ein weiter Weg und selbst wenn wir das Ziel erreichen wird es immer Fehler geben. Derweil hat man gelernt das mit dem Flugzeug oder mit dem PKW oder LKW auch viel Unheil angerichtet werden kann doch eine „Verschärfung“ so wie im Waffengesetz erlebt man eher nicht.

    Aber die Gefahr geht weder von LKW noch von einer klassischen Waffe aus. Die Gefahr geht von einigen eher wenigen Leuten aus die diese Dinge missbrauchen und damit eine ganze Gruppe friedlicher Menschen in Misskredit bringt. Es ist erstaunlich das unendlich viel „Aberglaube“ im Bereich Waffen existiert. Eine Waffe alleine genügt noch lange nicht um Unheil anzurichten.

    Waffen sind Gegenstände die uns zur Jagd zur Verteidigung oder zum Sport dienen. Nicht mehr nicht weniger. Was aber alles so aus Waffen gebastelt wurde gerade im Sinne von Gesetze wird immer mehr ein ad absurdum.

    1. @Ray
      Zweifelsohne ist es richtig, was Sie da in Bezug auf die Justiz sagen, aber nichts zu tun und von vornherein aufzugeben, kann auch keine Alternative sein.
      In den USA gab es 2008 eine bahnbrechende Entscheidung des Supreme Courts zum Second Amendment (District of Columbia v. Heller), in der festgestellt wurde, dass jeder Amerikaner das Recht hat, Waffen zur Selbstverteidigung zu besitzen. Die wenigsten wissen, wer dieses bahnbrechende Urteil erstritten hat. Es war Alan Gura, ein bis dahin unbekannter junger Anwalt, der von zwei libertären Freunden unterstützt wurde, vor allem auch finanziell. Dieses wichtige Urteil war bei Klageerhebung alles andere als sicher und es wurde auch nicht von der NRA erstritten! Hier hatte David gegen Goliath gewonnen. Die Geschichte kann man in Adam Winklers Buch „Gunfight“ wunderbar nachlesen (ein sehr schönes Buch zur Waffendebatte in USA). Wenn man nichts wagt, kann man auch nichts gewinnen.

      Die Jäger, Sportschützen und Sammler haben im Bundestag bei den Altparteien keine Unterstützung mehr, von der FDP einmal abgesehen. Ein ernst zu nehmendes Bekenntnis zum privaten Waffenbesitz gibt es nur von der AFD.

      Ich verstehe überhaupt nicht, warum von den Schiesssportverbänden keine Klage kommt. Ich weiß, man pflegt dort die unsägliche Tradition, sich mit der Politik keinesfalls ernsthaft anzulegen. Auch meidet man es tunlichst, mit einer Stimme zu sprechen, wie das das schweizerische ProTell jahrzehntelang erfolgreich praktiziert hat. Das macht man in Deutschland seit 50 Jahren so und deswegen ist auch jede Verschärfung irgendwie durchgegangen. Wie soll es denn weitergehen im Schießsport und mit dem privaten Waffenbesitz im allgemeinen, wenn die Verbände vor der Politik ständig kuschen, obwohl sie von dort rein gar nichts mehr zu erwarten haben? Früher standen CDU/CSU noch halbherzig hinter uns. Das ist seit der Novelle 2019 Geschichte: alle waren gegen uns, außer FDP und AFD.

      Hätte nicht vor allem der BDS Grund zu klagen, da seine vielen IPSC-Schützen doch durch das Magazinverbot wirklich hart getroffen werden?

      Stattdessen muss es die kleine GRA tun und dafür auch noch Spenden einwerben, Geld, das die Verbände wohl locker auf dem Konto haben.
      LIEBE VERBÄNDE, WIE WÄRE ES, WENN IHR DIE GRA BEI DER KLAGE WENIGSTENS FINANZIELL UNTERSTÜTZEN WÜRDET?
      Zeigt doch mal, auf welcher Seite Ihr in Wirklichkeit steht!

      Die Schießstände sind jetzt wegen Corona seit fast drei Monaten geschlossen. Da haben sich viele Leute eine Menge Standgebühren und auch Munition gespart, wenn auch nicht freiwillig. Wie wäre es, wenn wir alle diese Ersparnisse als Spende an die GRA weiterreichen? Wir müssen uns am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen. Wer nichts spendet, braucht auch nicht zu motzen, wenn die nächste Waffenrechtsverschärfung kommt. Gewisse Kreise denken sicher jetzt schon darüber nach, welche Schrauben man im Waffenrecht als nächstes anziehen könnte.

      1. @Schmied vom Kochel: Erstmal vielen Dank für den Literaturhinweis. Ich bin nicht reich, aber 40,– EUR gingen gestern per Überweisung raus. Vielleicht motiviert diese Ansage noch mehr Leute.

      2. Vielen Dank für den Hinweis auf unsere (???) Schießsportverbände. Deren Arbeit, deren Aktionen in diesen nicht ganz unkritischen Zeiten sind ein Witz!

        Wie Schmied von Kochel schon schreibt halten diese Vereinigungen seit Jahren auf völlig unverständliche Art und Weise ihre Klappe und ducken sich ständig und immer weg. Vor ein paar Monaten habe ich eine Mail an ca. 7 Verbände geschrieben und wollte wissen, wie man sich denn öffentlich zu diesen Waffenrechtsverschärfungen postiert und wie man denn gedenkt auch in der Öffentlichkeit Werbung und Aufklärung zum Thema Waffenbesitz in Deutschland zu betreiben. Darüber hinaus wollte ich wissen, ob denn auch konzertierte Aktionen aller Verbände geplant sind um zukünftig mit einer Stimme zu sprechen.

        Ergebnis? Von 7 kontaktierten Verbänden habe ich 1 Antwort erhalten und die noch nicht mal von dem Verband in dem ich Mitglied bin (BDMP). Und der Verband der geantwortet hat (VDB) beschäftigt sich auch nur mit seinen Sorgen und Nöten.

        Das ist unfassbar! Eigentlich müsste jeder Waffenbesitzer in Deutschland aus seinem Verband austreten, denn die Mitgliedsbeiträge sind dort echt verschwendet! Hier merkt man leider ganz, ganz extrem die deutsche innere Zerrissenheit und Kleinstaaterei. Alle Verbände lassen sich so von der Politik und den Medien an der Nase herumführen und merken offenbar gar nicht, wie sie mit ihrer Inaktivität/Passivität den Waffengegner in die Hände spielen.

        Daher möchte ich der GRA an dieser Stelle ganz, ganz herzlichen Dank sagen für alle die Arbeit und Mühen und die jetzt vorbereitete Klage! Danke!!!

        Natürlich habe ich auch heute Geld gespendet. Hoffentlich können wir damit etwas erreichen.

      3. @ Holger & alle anderen, denen gerade der Kragen platzt:
        Zitat:“Das ist unfassbar! Eigentlich müsste jeder Waffenbesitzer in Deutschland aus seinem Verband austreten, denn die Mitgliedsbeiträge sind dort echt verschwendet!“

        Warum machen wir aus der GRA jetzt(!) nicht etwas Größeres?
        Etwas, was wirklich etwas bewegt und die gleiche Schlagkraft entwickelt, wie die NRA in den USA? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

      4. Natürlich ist der Weg über die Justiz der richtige und mögliche Weg. Dennoch betrachte ich Justiz sehr kritisch und die Geschichte kennt dazu genug Fakten. Wir können dazu in andere Länder schauen 8andere Länder andere Gesetze usw.) müssen aber auf Deutschland schauen und womöglich sogar den Hintergrund EU. Betrachten wir die Geschichte (nur) dieses Weges so kann von guten aber auch von schlicht absurden Geschichten berichtet sein und gerade absurd wird es wenn es um salopp wichtige Dnge wie zum Beispiel das Waffenrecht geht.

        Hinzu kämen in der Geschichte noch Gegner von Waffen die der Absurdheit noch die Krone aufsetzen.

        Ich sehe da eher einen mehr als sehr langen und mehr als kostspieligen Weg wobei es sehr salopp ausgedrückt wahrscheinlicher sein wird das du im Lotto gewinnst als auf ein faires Urteil zu stoßen.

        Aber egal wie so läuft das in der Demokratie (und andere Systeme).

        Aber alles in allem tendiere ich immer noch für eine klare Gesetzesforderung und ein Gesetz das jedem das Recht (ohne wenn und aber) auf Waffe zugesteht. Baut jemand „Mist“ verwirkt man (zumindest auf Zeit) das Recht auf eigene Waffe. Ganz einfach ausgedrückt und durchaus so umsetzbar. Das aber macht nicht die Justiz sondern die Politik.

      5. @ Ray
        Ganz so einfach ist es nicht. Die Politik beugt sich in einer Demokratie dem Mainstream.
        Wer genug Geld in die Öffentliche Meinung steckt, der zwingt die Politiker in die Defensive und damit zur Anpassung der Gesetze, damit man auch beim nächsten Mal wieder gewählt wird. Sehen wir gerade in den USA und auch schon länger bei uns.
        Ein Problem der Berufspolitik, da Berufspolitiker von ihren Ämtern leben. Also tun die alles, damit ihnen ihr Amt erhalten bleibt. Lobbyismus ist in dem Zusammenhang das entscheidende Stichwort. Wer genug Druck auf die Politik ausübt und genug Geld unter dem Tisch durchschiebt, der bekommt seine Wunschgesetze erlassen.
        Die einzige Institution, die solche Wunschgesetze kippen könnte, ist die Justiz. Allerdings nur dann, wenn die entscheidenden Richter selbst nicht Teil des Politikapparates sind und kein Parteibuch haben.

        Das System ist, wie es ist. Entweder, die Justiz fährt endlich die volle Breitseite gegen die Politik, oder wir müssen in den sauren Apfel beißen und den selben weg gehen, wie alle anderen. Nämlich als eine knüppelhart agierende Lobbygruppe, wie die NRA in den USA.

      1. @Bruno Hain
        Sehr Schön! Ich habe heute auch 250 Euro überwiesen.
        Man sollte bedenken, dass gute Anwälte in der Stunde gerne diesen Betrag nehmen. Jetzt kann der Anwalt also schon mal zwei Stunden arbeiten.

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