#SSW: Differenz zwischen Grünen und Polizei

Irene #Mihalic, Innenexpertin der Grüne, möchte Signal- und Schreckschusswaffen (SSW) analog zur EU nur noch mit Berechtigung besitzen und erwerben lassen. Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft #DGPol, gesteht dem Bürger zu, dass dieser sich bei Angst und Hilflosigkeit weiterhin bewaffnen dürfe, negiert aber auch nicht deren Gefahren.

Unsere Antwort an Irene Mihalic: die Bürger bewaffnen sich nicht, weil sie „die Dinge in die Hand nehmen wollen„, sprich Selbstjustiz ausüben möchten, sondern weil vermehrt „heiße Einbrüche“ begangen werden, sowie Überfälle und Vergewaltigungsversuche auf den Straßen stattfinden.

Sobald der Staat wieder seine Bürger schützen kann, werden die Bürger auch keine Gaswaffen auf den Straßen tragen wollen.

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-01/36159077-gruene-fordern-strengeres-waffenrecht-003.htm

2 Replies to “#SSW: Differenz zwischen Grünen und Polizei”

  1. Reiner Wendt hat absolut recht, wenn er auf die Gefahr der Verwechselung von Gas- mit regulären Faustfeuerwaffen hinweist. Mir ist ein Fall bekannt, wo der Besitzer einer täuschend ähnlichen Waffe stark alkoholisiert in der Öffentlichkeit um sich geschossen hat. Zu allem Überfluss hat er auch noch versucht sich vor der Polizei zu verstecken. Es wäre fast zum Einsatz der Schusswaffe durch die Polizeibeamten gekommen.
    Das sollte jedem Besitzer einer täuschend ähnlichen Waffe klar sein und er sollte sein Verhalten danach ausrichten. Ganz kritisch wird es, wenn der Angreifer über eine illegale Waffe verfügt, die nach erfolgtem Einsatz einfach entsorgt.
    Aber auch das kann man durch Überregulierung nicht verhindern.
    Es ist schon traurig genug, wenn ich mich im Falle einer Notwehrsituation auf die ungenügende Wirkung einer „Reizwaffe“ verlassen muss, weil mir andere Möglichkeiten versagt bleiben.
    Was man in Brüssel versucht, haben schon die Alliierten nach 1945, unter Androhung der Todesstrafe, erfolglos unternommen. Wo kommen denn die vielen Waffen mit WaA-Kennzeichnung
    letztlich her? Derartige Bestrebungen haben überall auf der Welt dazu geführt, dass illegal Schusswaffen gehortet wurden.
    Nicht jeder legale Waffenbesitzer darf gleichzeitig auch eine führen. Die Mitglieder der RAF hat die Gesetzeslage nicht interessiert. Sie wurden nicht einmal wegen der zahlreichen Verstösse gegen das WaffG und KWKG angeklagt.
    Fazit: Wenn man sein Leben und die körperliche Unversehrtheit nur durch den Einsatz einer Schusswaffe retten kann, so ist in der Abwägung der Folgen der Verstoß gegen das Waffenrecht das geringere Übel!

  2. Unglaublich wie deutlich sich die Grünen mit ihrer Motivationslage zur völligen Bürgerentwaffnung demaskieren.

    Und wie politisch töricht das in dieser Form in der gegebenen innepolitischen Lage zu äußern…

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