Tragische Ereignisse, Sensationsgier und Sippenhaft, oder kurz: Dossenheim

Tötungsdelikte sind tragisch, traurig und grauenvoll. Immer. Und leider gilt bei Tötungsdelikten die folgende Regel: Je seltener das Tatmittel, um so höher der Nachrichtenwert. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich die Medien mit ungebremster Sensationsgier auf Delikte stürzen, die mit missbräuchlich verwendeten Schusswaffen aus legalem Besitz verübt wurden. Und das ruft natürlich wieder die Politik auf den Plan.

Machen wir uns nichts vor: Es ist bestürzend, was in Dossenheim am 21.08.2013 geschehen ist. Dort ist ein älterer Mann (71) offenbar so sehr in Rage geraten, dass er zu einer Schusswaffe griff, mit der er zwei Menschen tötete und Fünf verletzte. Anschließend erschoss er sich selbst. Die Waffe wurde von ihm legal besessen, er war Sportschütze. So wie ca. 1,4 Millionen andere Menschen in Deutschland ebenfalls.

Es ist schwierig bis gar nicht nachvollziehbar, was einen Menschen zu einer solchen Tat verleitet. Dazu müssten wir die genaue Vorgeschichte kennen, denn ein Mensch “dreht” nicht einfach “durch”, das haben bereits die in der Vergangenheit stattgefundenen erweiterten Suizide in Winnenden und Erfurt gezeigt. Es gab immer eine lange Vorgeschichte und bei einigen Fällen auch Hinweise auf psychische Erkrankungen. Vermutlich wird in den Medien auch deshalb so intensiv und reißerisch über diese glücklicherweise seltenen Ereignisse berichtet: Weil wir sie nicht fassen, nicht verstehen können.

Interessant ist, dass die Medien so sehr betonen, dass die Tat von einem Sportschützen begangen wurde. Die Frage ist doch: Was sollte er denn sonst für ein Hobby gehabt haben, wenn er die Waffe legal besaß? Es gibt in Deutschland nur vier Voraussetzungen Schusswaffen privat legal zu besitzen: Sport, Jagd, Sammeln, gefährdete Personen. Laut nationalem Waffenregister gibt es insgesamt 2,2 Millionen Menschen in Deutschland, die aus einem der genannten Gründe legal ein oder mehrere Schusswaffen besitzen.

Nehmen wir mal an, ein Angler ersticht mehrere Mitmenschen, sind dann alle anderen Angler “Messerstecher”? Nehmen wir mal an, ein Anwalt begeht mit seinem PKW als Falschfahrer auf der Autobahn einen erweiterten Suizid, sind dann alle Anwälte “Amokfahrer”? Oder müssten Autos verboten werden? Nein, natürlich nicht, niemand käme auf eine solch absurde Idee. Diese Art der Vernunft gilt jedoch leider nicht für die Berichterstattung und Ansichten über Waffenbesitzer.

Durch faktenfreie Verbotsforderungen, Diffamierung als “Waffennarren” und ähnlich markigen Stammtischsprüchen, werden Waffenbesitzer in Sippenhaft für die Taten von Einzelpersonen genommen. Und das, obwohl die Fakten hier in Deutschland eindeutig für die Waffenbesitzer sprechen, eben weil Taten mit Schusswaffen aus legalem Besitz so selten sind.

Im Jahr 2011 gab es laut amtlichem Bundeslagebild 2.174 Tötungsdelikte. Im selben Jahr gab es laut unseren Recherchen 2 Tote (im Schnitt der letzten 30 Jahre etwa 4-5 Tote pro Jahr), die mit legal besessenen Schusswaffen getötet wurden. Anhand dieser Zahlen zeigt sich die Bigotterie der Presse und der Politik: Die 2.172 Toten, die nicht mit mit einer Waffe aus legalem Besitz erschossen wurden, sondern mit Messern, stumpfer Gewalteinwirkung, oder anderen Tatmitteln getötet wurden, sind der Presse meist nicht einmal eine Meldung wert und auch die Politik scheint nur wenig Handlungsbedarf zu sehen, obwohl diese Taten nicht minder tragisch oder grauenvoll sind.

Welchen Nutzen hat es, wenn legale Schusswaffen zentral aufbewahrt werden? Wird dadurch auch nur ein Mord verhindert? Warum sollen große Kaliber verboten werden, wenn kleine doch genau so tödlich sind – ebenso wie ein Messerstich, oder ein Schlag mit einem Hammer? Selbst wenn alle Schusswaffen in privater Hand verboten werden, wird es immer noch Morde geben. Auch sogenannte “Amokläufe” (erweiterte Suizide) werden dadurch nicht verhindert, dazu reicht ein kurzer Blick in Länder, in denen bereits ein totales Verbot von Schusswaffen existiert. Dort werden bei solchen Taten illegale Schusswaffen, oder andere Tatmittel (Hieb- und Stichwaffen, Spreng- und Brandsätze) mit teilweise größerer Letalität verwendet.

Es geht um Verhältnismäßigkeit: Warum wird eine Personengruppe von 2,2 Millionen Menschen unter Generalverdacht gestellt? Weil einige wenige Menschen aus dieser Gruppe Tötungsdelikte begangen haben? Das ist schlichtweg nicht fair, nicht verhältnismäßig und vor allem nicht logisch.

Die restriktiven Waffengesetze in Deutschland verhindern nur eins: Das sich rechtstreue und sachkundige Bürger effektiv gegen gewaltsame Angriffe verteidigen können. Auch gegen Angriffe, wie den am 21.08.2013 in Dossenheim.

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