#Waffengesetz-Änderung veröffentlicht und ab morgen gültig

Im Bundesanzeiger heute am am 05.07.2017 veröffentlicht und ab dem 06.07.2017 gültig:

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

Link zum Original auf der Website des Bundesanzeigers:
http://www.bgbl.de
(enthaltenes pdf wird mit Firefox in der aktuellen Version eventuell nicht richtig angezeigt)

Waffengesetz im Internet in HTML, PDF und anderen Formaten (auch auf Englisch)

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst (diese Stelle wird sicher noch einmal aktualisiert!):

  • Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung kann man nun straffrei ein wesentliches Teil der Waffe mit sich führen, um die Waffe unbrauchbar zu machen. Natürlich aber nicht so viele wesentliche Teile, dass man wieder eine Waffe zusammen bauen könnte.
    (Beim nächsten Hotelaufenthalt dann einfach den Lauf der Kurzwaffe (Verschluss der Langwaffe) in die Hosentasche und den Rest im Hotelsafe lassen, oder im Koffer falls es keinen Safe gibt.)
  • Wenn man den Grund nachweisen kann und einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass für die Waffen besitzt, kann man eine bestimmte Anzahl ohne vorherige Genehmigungen mit über die Grenze nehmen.
  • Das Bundesverwaltungsamt scheint weitere Befugnisse vom Bundeskriminalamt zu übernehmen.
    (Man erinnere sich daran, dass genau das Bundesverwaltungsamt gerade am IPSC-Steuer-Problem Schuld ist!)
  • Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt neue Regelungen zum Unbrauchbarmachen von Schußwaffen zu treffen und auch den Besitz dieser Schußwaffen zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen.
    (Interessant wird dann, ob die Besitzer enteignet werden könnten – wahrscheinlich läuft es auf eine Registrierung hinaus. Registrierung eines Stückes Metall was man nur noch an die Wand hängen kann.)
  • Vor dem 08.04.2016 unbrauchbar gemachte Schusswaffen dürfen weiterhin besessen werden.
  • Wer ab dem 06.07.2017 eine unerlaubte Waffe besitzt, kann diese bis zum 01.07.2018 bei der Behörde abgeben und wird nicht bestraft für den Besitz und das Führen (verschlossen) auf dem direkten Weg zur Behörde.
  • Erlaubnisspflichtige Schusswaffen müssen nun in einem der folgenden Behältnisse untergebracht werden: Waffenschränke Grad 0/N , Waffenschrank und Waffentresor nach EN 1143-1 oder mit Widerstandsgrad 1 nach DIN EN 1143-1 bzw. VDS Klasse 1 zertifiziert.
  • Wesentliche Teile einer Schusswaffe erhöhen nicht die gezählte Anzahl der Waffen im Sicherheitsbehältnis. Solange man die Teile nicht zu einer Schusswaffe zusammenbauen kann.
    (So wie es sich anhört gelten Wechselsysteme dann nicht als weitere Waffe…!)

Alle Angaben ohne Gewähr! Zur Sicherheit immer selber die Gesetztestexte lesen (und auch nicht auf Gerüchte hören).

18 Replies to “#Waffengesetz-Änderung veröffentlicht und ab morgen gültig”

  1. am 05.03.1998 habe ich aufgrund der Erbfolge meines Vaters ohne Probleme von meinem LA Weilheim eine Waffenbesitzkarte ausgestellt bekommen..habe auch sofort dementsprechende Waffenschränke bzw. Tresore gekauft..jetzt bekomme ich vor einigen Wochen einen Brief vom LA dass ich die Waffen blockieren lassen muß.. ich soll also meine Waffen die mir am Herzen liegen und gut und sicher aufbewahrt werden kastrieren lassen.. das täte mir in der Seele weh..für kastrierte Dekowaffen brauche ich keinen teuren Waffenschränke..und das Erbe meines Vaters wäre dahin.. ich war 15 Jahre Fallschirmjäger, Schießlehrer und Scharfschütze bei der Bundeswehr.. und nun wollen die im Ernst meine Waffen blockieren.. ich fasse es nicht..

  2. Und wieder die gleiche Medienhetze, fast schon als fake-news aufgemacht, gegen SRS:
    http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kleiner-waffenschein-mehr-als-500-000-deutsche-fuehren-schreckschusswaffen-15096962.html

    Die immer gleichen Protagonisten, Frau Mihalic wird mal wieder unhinterfragt bemüht um die „Botschaft“ unterzubringen, die FAZ ist ja schon lange auf die Verbotskampagne eingestiegen….

    Und es kommen wieder die anonymen „Experten“ zu Wort, die antizipieren (die Autoren vielleicht?) SRS würden „wegen Terrorangst“ gekauft? Welches verwirrte Hirn hält das für realistisch?

    Ein genau so oft inhaltlich wiederholter wie durchschaubarer Hatespeech Artikel „gegen Waffen“, mit einem Niveau und Willen zu betreutem Denken der genau so sprachlos macht wie der „100 Schießereien in Chikago“ Artikel im selben Hetzblatt!

  3. Wichtig ist auch das Dekopatronen mit KWKG-Geschossen nun auch vom KWKG erfasst werden. Super wieder zog tausende Unwissende Dekopatronensammler über Nacht zu Straftätern gemacht.

  4. Fährst du mit Panzerfaust und Vollauto-Kaschi durch die EG, dann hast du keine Probleme! Du wirst nie angehalten…………….Also, was soll es?! ;-)) ;-)) ;-)) usw.

  5. Habe gestern (5.7.) mein Bedürfniss für gelbe und grüne WBK zurückbekommen. Vor 2 Monaten A und B Schrank gekauft. Wenn der nette Herr von der Stadt mir nachher sagt das ich einen 0 Schrank benötige habe ich hier 150Kg Schrott stehen… Dann hat sich für mich das Thema Schießsport erledigt… Nase voll von dem Blödsinn…

    1. Für ALLLE vor dem Stichtag (also heute) gekauften Tresore/Waffenschränke besteht lebenslanger Bestandsschutz. Mittlerweile sogar darüber hinaus. Sprich für Erben und Weiternutzer im Haushalt. Hast also keinen Schrott rumstehen 😉

    2. @Maik:

      Ich hatte fast das gleiche Problem, wie Du auch. Meine 12 Monate sind im Juni abgelaufen. Um die nervige Frage zu beantworten, welchen Schrank ich mir zu kaufen habe, bin ich frei der Empfehlung, die überall in Waffenforen publiziert wird, zu meiner Behörde (LK in Niedersachsen) gestiefelt um hier „Klarheit“zu bekommen. Habe bereits einen LW A Schrank und wollte diesen als Bestandschutz nutzen und wissen, welche Form ich für die Kurzwaffen zukünftig kaufen darf. Die haben mich, wie ein UFO angeschaut und wussten von der ganzen Geschichte nix. Man wollte mir weder eine Empfehlung geben und sagte nur, wenn der Antrag vor der Änderung gestellt würde, dann wäre der Bestandsschutz wohl da. So überzeugend klang das aber mal gar nicht. Ich wollte nicht zu hoch pokern und habe mir aber für die Kurzwaffen einen 0 Schrank bestellt. Der WBK Antrag liegt beim Amt bereits seit Juni (mit Rechnung und Fotos vom A Schrank + 0 Schrank) und das Bedürfnis bekomme ich Ende dieser Woche/Anfang nächster Woche. Hoffen und beten !!!

      Der 0-1 Kombischrank geht aufgrund des Gewichts pro m² evtl. nicht. Einen Statiker habe ich angerufen. Der wollte ohne Bauzeichnung, ohne Baupläne, nicht einmal nach einer Vor Ort Besichtigung das „Okay“ geben.

      Die ganze Aktion ist ohne eine zeitliche Übergangsfrist und in Verbindung mit ahnungslosen, durch kleine Waffenscheinschwemme überforderten Sachbearbeitern bei den Ordnungsämtern eine echte Katastrophe !!!!

  6. „Wenn man den Grund nachweisen kann und einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass für die Waffen besitzt, kann man eine bestimmte Anzahl ohne vorherige Genehmigungen mit über die Grenze nehmen.“
    War das vorher nicht so? Das war doch der eigentliche Grund für den EU FWP: Einladung zur Jagd oder Sportschützenveranstaltung dazu und auf die Reise mit den Waffen?

    1. Wie steht doch im feuerwaffenpass ,
      Die Waffe Muße vor Einreise angemeldet werden.
      Gut solange ich fliege kein Problem.
      Nur wenn die mit dem Wagen einreist was dann.
      Das Problem hatte ich schon mehrmals .
      Eine vernünftige Antwort darauf könnte mir weder Zoll noch sonst wer geben .
      Also ist die neue Regelung doch gut .

  7. Wie sieht es mit dem Abhandenkommen von Waffen aus? Ich habe gehört, mit dem neuen Waffenrecht soll dies als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geandet werden.
    Ebenso müssen wohl nach neuem Recht auch Airsoft, Schreckschußwaffen und gar Armbrüste ausdrücklich weggeschlossen werden, wohin bisher nur ein „vor unbefugten Zugriff gesichertes Aufbewahren“ nötig war. Ist dies so?

    1. Ja das ist korrekt!
      Leider wurde dieser Punkt bereits im Vorfeld auch schon bei so ziemlich allen Fach-Publikationen übersehen oder ignoriert.

      Siehe in dem PDF des Bundesanzeigers oben, Seite 7, rechte Spalte, ziemlich in der Mitte:
      „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
      Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen
      aufzubewahren:
      1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,
      deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;“

      @GRA: Warum ist das in euren Publikationen NIE und NIRGENDS erwähnt?
      Ich unterstelle, dass dies weit mehr Menschen betrifft als die Neuregelung der Tresorklassen!
      Freie Waffen sind auch Waffen und ein Lobbyverband sollte keine Interessensgemeinschaft ausschließen!
      Airsoft und Paintballer sind eine riesige und rasant wachsende Szene. Von SSW und Luftgewehrbesitzern ganz zu schweigen. In den jeweiligen Foren herrscht weitgehend Ahnungslosigkeit zu diesem Thema.

  8. Was auch nicht vergessen werden darf: §13 (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen … aufzubewahren:
    Mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist.

  9. Dass man künftig ein wesentliches Teil mit sich führen kann, um damit die temporäre Aufbewahrung der Waffe zu ermöglichen, finde ich ok, das war schon Auslöser so mancher Debatte.
    Gerade Schützen, die für Wettkämpfe weite Strecken reisen und im Hotel übernachten, haben damit jetzt Rechtssicherheit.
    So mancher anderer Punkt ermöglicht hingegen Willkür, aber das sind wir ja von unserer Qualitätsregierung schon gewohnt.
    Die Kasperei mit den Tresoren ist ohnehin vergebene Liebesmüh. Wie Antwortmails der involvierten Entscheidungsträger bewiesen, setzte sich keiner von diesen mit dem Thema auseinander, sämtliche „Argumente“ waren vorgefertigte Textbausteine, die mittels copy&paste zusammengeflickt wurden.
    Sowas können Grundschüler, dafür benötigt man keine Ausschüsse, die Unsummen verbrennen.

    1. Moin,

      war doch schon immer ne gute Idee, wo machbar, ein wesentliches Teil zu entnehmen…aber der Tresorunfug ist dann doch übertrieben und unzweckmäßig.

      Gerade für die „frei ab 18“ Waffen ist es fragwürdig, zumal das bestenfalls Gegenstände sind die vom Potenzial einem besseren Wasserrohr gleich stehen. Wann müssen auch letztere eingeschlossen werden?

      1. Ich hörte schon vor Jahren auf, nach dem Sinn oder den Hintergründen der Entscheidungsprozesse deutscher Politiker zu suchen. Mein Fazit ist, dass die meisten Insassen des Bundestages mindestens schwer verhaltensgestört und deshalb nicht zurechnungsfähig sind. Das Parlament ist eine Gruppentherapie und Endlagerstätte für pathologische Versager, Soziopathen und infantile Steuerparasiten.
        Das wäre an sich nicht tragisch, wäre da nicht die Gegebenheit, dass die im Leben der Bürger herumpfuschen können, wie es ihnen beliebt.

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