#Waffengesetz – Änderung für Bundesbehörden?

Aktuell wird von einigen die Information verteilt, dass das Waffengesetz für Bundesbehörden „heimlich abgeschafft“ wurde. Dies ist eine falsche Interpretation.

Bereits 1976 wurden viele Bundesbehörden vom Waffengesetz befreit:

Bundesgesetzblatt Teil I, 1976, Nr. 99 vom 14.08.1976: Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)

Bundesgesetzblatt Teil I, 1976, Nr. 99 vom 14.08.1976: Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)

Jeder, der den aktuellen Text bis zum Ende liest, kann dort folgendes sehen:

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fünfte Verordnung zum Waffengesetz vom 11. August 1976 (BGBl. I S. 2117), die zuletzt durch Artikel 227 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, außer Kraft.

Statt § 6 ist nun § 55 der Anlass der Freistellung (Eingangsformel). Zudem werden viel mehr Paragraphen des WaffG aufgeführt, wie auch Paragraphen der  Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung.

Es wurde somit nichts „heimlich abgeschafft“, sondern lediglich ersetzt bzw. ausgeweitet. – „Viel Lärm um nix“

 

3 Replies to “#Waffengesetz – Änderung für Bundesbehörden?”

  1. Jetzt werfe ich mal ein ganz naive Frage in den Raum:
    Wenn ich also in einer der hier aufgeführten Behörden tätig bin:

    https://www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm

    bin ich also von der Einhaltung entscheidender Regeln des deutschen Waffenrechtes befreit.
    Ist das ein Witz? Ich muss als Staatsfeind also nur zusehen, dass ich für eine deutsche Behörde tätig werde und kann dann all das machen, wofür ich als Privatbürger dann mit einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz teuer bezahle.
    Ein Staat, der sein Waffenrecht so selektiv zu Ungunsten des Privatbürgers auslegt, setzt sich dem überaus begründeten Verdacht aus, selbst kriminell zu sein.
    Und wenn ich mir die politischen Entscheidungen der letzten Jahre anschaue, fühle ich mich in dieser Sicht mehr als bestätigt. Die Staatsfeinde sitzen nicht im Volk, sie sitzen in den Ämtern.

  2. Schrecklich, schrecklich, wie aus immer zahlreicheren Ecken immer mehr Verschwörungstheorien kriechen. Ich würde mich als Politiker fragen, was ich falsch mache, wenn immer mehr Bürger offenbar kein Vertrauen mehr in meine Arbeit haben.

    Ich will heute lieber über das Second Amendment schreiben, auch wenn das hier nicht zum Artikel oben passt.

    Ich hatte es bereits einmal angesprochen, was viele US-Amerikaner über den Waffenbesitz sagen:

    „Es ist gut eine Waffe zu haben, aber man braucht auch eine Philosophie.“

    Der rechtschaffene Bürger muss in der ganzen Breite und Tiefe verstehen, warum er ein RECHT hat, eine Waffe zu besitzen und warum es nicht angehen kann, dass der Waffenbesitz lediglich im Wege eines jederzeit widerrufbaren Privilegs gewährt wird. Da war man sogar im Mittelalter tatsächlich (!) toleranter.

    Jedes Tier verteidigt sein Leben, sein Revier und seinen Bau. Das wissen wir und wir finden es völlig natürlich. Kann jemand erklären, warum ein Mensch sein Revier (sein Grundstück), seinen Bau (sein Haus) und sein Leben nicht verteidigen darf? Mit „verteidigen“ meine ich Verteidigung mit einer Schusswaffe, denn wie soll sich ein älterer Mann gegen einen jungen, kräftigen Mann wehren, wie soll sich eine Frau gegen einen Mann wehren und wie soll man sich wehren, wenn der Angreifer mit einem Messer oder einer Pistole bewaffnet ist?

    Nicht nur die Tiere, auch wir Menschen haben seit unserer Geburt das natürliche, gottgegebene Recht, uns zu wehren. Keine Regierung kann uns dieses Recht nehmen. Wir kommen mit diesem Recht bereits auf die Welt. Es wohnt uns inne, denn die Natur oder Gott haben es von Anfang an in uns hineingelegt.
    Damit sind wir beim Naturrecht, das in Deutschland nahezu völlig vergessen wurde, das aber in USA durchaus noch seine Anhänger hat. Nach dem Ende des Nationalsozialismus hat es hierzulande noch eine gewisse Rolle gespielt, weil man gesehen hat, in welche juristische und menschliche Hölle der Rechtspositivismus der Nationalsozialisten geführt hat.

    Nun habe ich lange genug geredet. Alles weitere überlasse ich jetzt Jacob Hornberger von der Future of Freedom Foundation. Er hat eine sehr schöne Einführung zum Second Amendment geschrieben hat: „Das Recht Waffen zu besitzen entspringt nicht
    dem Second Amendment“, denn dieses Recht wohnt uns seit unserer Geburt inne (s.o.), es ist inhärent. Das 2A schafft kein Recht auf Waffenbesitz, es hat in Wirklichkeit nur deklaratorischen, also erklärenden Charakter.

    Zum Aufsatz: https://docdro.id/OTvwJGT

  3. Der VDB erklärt auch, warum solch eine Freistellung zum Teil auch notwendig ist:

    Die PTB soll Zulassungen, u.a. für SRS Waffen und Reizstoffe, erteilen. Dazu muss sie diese prüfen. Ohne Freistellung dürfte sie aber keinen Umgang mit diesen haben und könnte insoweit ihren Auftrag nicht erfüllen. Wenn eine Strafsache mit Waffenbezug beim BGH landet muss dieser auch die Asservate in Augenschein nehmen können. Ohne Freistellung im Sinne der angesprochenen VO wäre ihm aber der Umgang mit Waffen untersagt. Ähnliches gilt für die BAM, die pyrotechnische Munition prüft und dafür Umgang damit haben muss.<<

    https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/06042021_fake-news_die_kinderarmee_im_kanzleramt.html

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