#Waffengesetz: Widerstand bei neuen Auflagen für Waffenschränke

Das Forum Waffenrecht (FWR) will gegen die neuen Auflagen für Waffenschränke vorgehen laut ihrem Newsletter

Bundeskabinett beschließt Waffengesetzänderung

„Parallel zur Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie müssen wir uns auch noch mit der anstehenden Novellierung des nationalen Waffengesetzes befassen. Dies steht schon länger auf der Tagesordnung und Vertreter des Bundesinnenministeriums hatten über die Inhalte der Änderung bereits auf der IWA 2015 berichtet, was wir seiner Zeit über unseren Newsletter berichteten.

Diese Änderungen enthalten viele redaktionelle Korrekturen und betreffen den Waffenbesitzer nicht. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung der Aufbewahrungsstandards, welche zukünftig den Mindeststandard Stufe 0 gem. DIN/ EN 1143-1 vorsehen wird.

Durch viele Gespräche konnte zuletzt Entwarnung für die Besitzer der Schränke mit Widerstandsgrad A und B gem. VDMA 24992 gegeben werden, für welche ein unbegrenzter Bestandsschutz bis zum Besitzerwechsel erreicht werden konnte.

Link: http://www.fwr.de/news/newsdetails/?tx_news_pi1[news]=219&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail

Unserem eindringlichen Vorschlag, die Aufbewahrung von Waffen in Behältnissen der Stufen S1 und S2 gem. DIN/ EN 14450 und auch das Vererben von A/B-Schränken zuzulassen, folgte der Gesetzgeber leider nicht.

Wir wollten so die höhere Kostenbelastung und auch praktische Probleme, etwa bei der Statik von Gebäuden, vermeiden und sahen die Notwendigkeit der Höherstufung an Hand kriminalistischer Erkenntnisse auch nicht als gegeben an.

Da dieser Entwurf noch durch den Bundestag beschlossen werden muss, werden wir nunmehr noch versuchen, im parlamentarischen Verfahren für unsere Vorstellungen zu werben.“

Die GRA unterstützt dieses Vorgehen des FWR

Wenn überall gleichermaßen auf die Sicherheit wie bei Waffen und Waffenlagerung geachtet würde, dann müssten wir die Krankenhaus-Hygiene um 500% verbessern (7.500 bis 15.000 Tote im Jahr) und in jedes Auto ein Alkohol-Pust-Tester für den Starter einbauen (256 Tote im Jahr und mehr als 16.000 Verletzte).

Es gibt keine Zahlen dafür, wie viele Menschen mit legalen, gestohlenen Waffen getötet werden in Deutschland. Es gibt nur Hochrechnungen für Diebstähle aus aufgebrochenen oder entwendeten Tresoren (200 bis 300 pro Jahr). Hier fehlt aber die Aufteilung, welche Sicherungsklasse diese Schränke hatten und ihr Standort (Vereinsheim, Zweitwohnung, Keller, Schlafzimmer).

Aus Schweden jedoch liegen Zahlen vor: im Schnitt 269 Waffen-Diebstähle im Jahr und maximal eine Waffe davon wird für Straftaten mit Todesfolge verwendet.

Der Nutzen dieses Gesetzes ist unserer Meinung nach also etwas umstritten. Natürlich wird man hier auch wieder das Argument „Aber jeder Tote ist einer zuviel!“ hören. Natürlich ist jeder Tote tragisch, aber bei anderen Todesarten versuchen wir auch nicht mit allen Mitteln diesen einen Toten zu verhindern und verzichten dafür auf im Alltag verwendete Mittel (Autos, Nahverkehr, Krankenhäuser, Küchenmesser, Flugzeuge, Karnevalsböller, Steckdosen, …)

Und wie immer gibt es Links und Nachweise  zu unseren Zahlen:

http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2014-11/multiresistente-keime-mrsa-antibiotika-massentierhaltung-keimkarte

http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/unfallstatistik/de_alkohol.htm

https://firearms-united.com/wp-content/uploads/2016/05/Firearms_United_Answer_to_IMCO.pdf

12 Replies to “#Waffengesetz: Widerstand bei neuen Auflagen für Waffenschränke”

  1. Was heißt Besitzwechsel? Wenn der Sohn schon lange auf der gemeinsamen WBK drauf ist und der Vater stirbt. Benötigt dann der Sohn den EN 1143 Schrank oder hat er Bestandschutz?
    Alles undurchsichtig. Wie gewohnt von der Politik.

  2. Ich rufe keinen CDU-Abgeordneten an. Ich bin wegen der Idee des damaligen CDU-Oberbügermeisters von Stuttgart eine Waffensteuer einzuführen, bei der CDU ausgetreten. Ich kann Waffen- und Jagdgegner verstehen. Auf dem Boden ihrer Gedankenwelt handeln sie rational und sind berechenbar. Und jeder darf seine Meinung haben. Aber ich verachte Opportunisten. Sie sind unberechenbar und notwendigerweise hinterhältig.

  3. Das im Kontext von Sicherheitskonzepten der CDU. Darüber wurde schon länger geschwafelt. Die Verbände waren dagegen und es kam trotzdem in die Gesetzesvorlage. Was soll ich bei der CDU noch fragen, ob sie was dagegen tun ? Der Bundesinnenminister ist dafür verantwortlich. Diese Leute können uns sonst was erzählen. Ich sage nur Feuerwaffenrichtlinie der EU. Man war klar dagegen und dann hat man den Mist doch abgenickt. Ich sage nur Parteiräson dazu. So und das es bei einer künftigen Bundesregierung mit ROT-LINKS-GRÜN für uns besser laufen würde,, der ist sehr naiv !!!

  4. Meckern ist Zeitverschwendung. Die CDU Regierung hat also erneut Zivilwaffen-Kontrollgesetze verschärft. Die nächste Bundestagswahl wird auch nichts ändern, ich glaube 2018 wird die nächste Verschärfung auf den Weg geschickt. Erst 2016 wurden Bedingungen für den Schwarzpulververkauf an Schützen verschärft. Ich rufe meinen CDU abgeordneten an. Das solltet Ihr auch tun. Vielleicht hilft auch eine Mail an die Europaabgeordneten. Auf prolegal.de ist eine Mailingliste dieser Nicht-Volksvertreter. Grüzi.

  5. Ich bin da etwas geteilt in meiner Meinung – einerseits habe ich nix gegen eine hoechstmoegliche Sicherung meiner Waffen; es sind ja schliesslich auch Wertgegenstaende.
    Andererseits kotzt es mich an, dass immer mehr Vorschriften in meine Privatsphaere hinein reichen. Ich habe weitaus mehr Kenntnisse ueber den Umgang und die Unterbringung von Waffen als diese Buerokraten es sich je erreichen werden. Und ich bin bei Weitem nicht der Einzige! Diese „Politiker“ kuemmern sich einen Dreck um Sachverstand und haben offensichtlich eine fuerchterliche Angst um ihre Person oder einen fiktiven „Aufstand“. Selbst nachgewiesene Selbstschutzmassnahmen werden nicht anekannt, weil sie „politisch nicht korrekt“ sind. In diesem Land werden die Buerger systematisch zu abhaengigen, zentral gesteuerten Wahlschafen entwickelt. Die Unmuendikeit der Staatsangehoerigen wird sehr bald auf das Niveau der „DDR-Buerger“ absacken. Zum Glück ist die auch untergegangen, aber leider erst nach vielen Jahren.
    „Das Abendland geht zugrunde an seinem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmaessigkeiten.“ (Gottfried Benz)

  6. Ich frage mich auch wie dieser Bestandsschutz im Detail aussehen wird. Muss ich mir bei einer Anschaffung einer neuen Waffe dann zwingend einen neuen Schrank holen auch wenn der alte noch nicht voll ist?
    Und wie will man prüfen, ob ein alter A/B Schrank vererbt oder verkauft ist? Es ist doch nicht erfasst wie viele Schränke jemand hat. Wenn ich nun nach der Verschärfung einen zweiten, gebrauchten A Schrank kaufe kann mir doch niemand nachweisen, dass ich den erst im Nachhinein angeschafft hab.
    Fragen über Fragen.

    1. Das wissen die dann schon, weil ja gefordert wird daß „Waffengeschäfte“ nicht mehr durch Barzahlung getätigt werden. Ergo können sie genau eruieren wann was gekauft und bezahlt wurde!

    2. Das stimmt so nicht ganz…..bei uns wird ein Nachweis über das Behältnis verlangt. 1. wenn man die erste Waffe bekommt. 2. bei der Nachprüfung oder 3 Jährigen Prüfung vor Ort wird dann abgeglichen ob es eine Übereinstimmung gibt…..3. neue Behältnisse oder Änderungen will der SB gemeldet haben…was ich jetzt nicht so schlimm finde…

    3. Das kann sich die Bürokratie doch ganz einfach machen. Bei der Kontrolle wird man aufgefordert nachzuweisen, dass man den A/B-Schrank vor dem Datum X neu erworben hat indem man z.B. die Rechnung vorlegt. Kann man das nicht nachweisen, ist das ein Verstoß. Gebraucht gekauft ohne Rechnung? Pech gehabt.

  7. Ich glaube nicht das sich der Widerstand wegen fehlender Herstellerunterstützung in Grenzen hält. Die Hersteller halten schon die ganze Zeit den Ball flach. Es sind Orhanisationen wie Firearms united, GRA usw. so wie die privaten Besitzer die sich regen.

  8. Hallo
    Das mit der Erhöhung der Sicherheitsstufe soll angeblich nötig sein,da einige Schränke der Klasse A den nötigen Schutz knapp oder nicht erfüllen.
    Wäre es da nicht richtig die Erfüllung der Schutzklasse A/B zbs durch den TüV prüfen zu lassen,damit der als Waffenschrank zugelassen wird.

    Was bringt es die Stufe auf 1 anzuheben?
    Ich habe doch den Schrank nicht irgendwo stehen,sondern in meinem Wohnraum oder Haus und da sorge ich doch auch schon mit Einbruchs hemmenden Maßnahmen gegen leichten Einbruch.

    Was die Politik sich so aus denkt…
    Demnächst werden noch Ziel Einrichtungen an Waffen verboten oder laufende Seriennummern auf Patronen mit Nachweisen wo und wann die verschossen wurden, und bei Treffern außerhalb des schwarzen Kreises auf der Pappscheibe verliert man das Bedürfnis weil man unfähig ist.

    Wer von uns Sportschütze oder Jägern hat den Politikern was getan,das die uns so hassen?

    Viele Grüße Michael

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