#Waffenrecht: 50% mehr „Kleine Waffenscheine“ in Deutschland

50% mehr „Kleine Waffenscheine“ in Deutschland innerhalb eines Jahres. (402.000 zu 269.000).

Das sind immer noch keine „alarmierenden“ Zahlen, da nur 0,4% der Bürger solch einen Schein besitzen. Aber es zeigt, dass sich die Bürger vermehrt um die eigenen Sicherheit kümmern wollen – da der Staat dazu laut derer Meinung nicht mehr in der Lage ist.

Die Innenexpertin der Grünen, Irene Mihalic, gibt wieder ihre alte Dauerleier ab: Zentrallagerung und Beschränkung von Schreckschusswaffen.

Neu dazugekommen sind bei den Grünen die Dekowaffen. Anscheinend kennt die Dame nicht mal das aktuelle Gesetz. Seit April 2016 ist die neue Richtlinie der EU für Dekowaffen umgesetzt worden. Diese ist so schlecht geschrieben, dass das Europäische Parlament sie gleich wieder ändern will. Aktuell ist überhaupt kein Transfer dieser Dekowaffen möglich, weder bei Reisen ins Ausland, noch bei Eigentumsübertragung. Da fragt man sich schon, wie man Innenexperte wird, wenn nicht mal das aktuelle Gesetz bekannt ist.

http://www.focus.de/politik/deutschland/buerger-ruesten-auf-400-000-deutsche-machen-2016-kleinen-waffenscheine_id_5777288.html?fbc=fb-shares

27 Replies to “#Waffenrecht: 50% mehr „Kleine Waffenscheine“ in Deutschland”

  1. Etwas habe ich noch vergessen:
    Betreibt Aufklärungsarbeit. Die Öffentlichkeit ist über die Waffengesetze
    schlecht informiert (warum wohl?). Wenn einmal gesagt ist, dass wir hier
    keine verrückten Spinner sind, sondern zusammenhalten und für unser aller
    Bürgerrechte kämpfen, wird es doch schon recht nachdenklich…

  2. Ein paar Kommentare zu meinen Vorrednern:

    – Hier in Karlsruhe bin ich verpflichtet, eine SSW verdeckt zu tragen.
    – Wenn eine SSW gezogen wird, wird sie auch benutzt.
    – wie ich schon öfters sagte, ist es die Aufgabe des Angegriffenen, vor
    Gericht zu erscheinen, was er nicht kann wenn er tot ist.
    – Beantragt den Kleinen Waffenschein, dies ist ein starkes politisches
    Statement.
    – Propagiert deshalb die Beantragung desselben auch weiter – wie ich
    erfahren musste, sind viele der Meinung, man müsste zuerst Mitglied
    in einem Schützenverein sein!

  3. Nach Notwehr mit einer SSW gegen mehrere Personen wirst du danach von 6en getragen! Dann brauchst du nicht mehr gerichtet zu werden!

    Mit einer „scharfen“ Waffe überlebst du und wirst nach der Notwehr gegen mehrere Personen von 12en gerichtet!

    Ich musste mich schon in einer Notwehrsituation wehren! Meine Verteidigungs- „Waffe“ war in meinem Falle eine Glasflasche.
    Danach stand ich vor Gericht! Meine damalige Lebenspartnerin wurde nicht als Zeuge anerkannt, obwohl sie einen Meter neben mir stand beim Angriff gegen mich! Die Glasflasche wurde vom Staatsanwalt als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft! Somit lief gegen mich ein Verfahren wegen angeblicher „gefährlicher Körperverletzung“!

    Fünf „Zeugenaussagen“ (einer Clique) standen gegen mich! Monatelang stand ich unter extremem psychischen Druck, weil meine Zukunft auf dem Spiel stand, da ich auch gerade vor meinen Abschlussprüfungen stand!
    Zwei Verhandlungen hatte es dann gegeben! Bei der ersten Verhandlung sah es ganz schlecht aus, mit meinem beschissenen Anwalt, der offensichtlich keinen Bock auf meine Verteidigung hatte oder mir nicht glaubte, wie auch immer.

    Dann wechselte ich schleunigst den Anwalt und bekam in der 2. Verhandlung einen fast nicht mehr erwarteten Freispruch! Da fiel dann endlich der monatelange seelische Druck von mir ab!

    So läuft der Hase hier in Deutschland!
    Mit einer Waffe oder konkreter mit einer SSW in der Hand siehst du automatisch wie der Aggressor aus!

    Ich kann nur jedem raten, der keine scharfe Waffe führen darf: Sofort schnellstens verpissen und nicht den Pistolero spielen! Wenn dann nämlich die Gaspistole klemmt nach dem ersten Schuss…..viel Spaß! Ihr glaubt doch nicht, dass die Angreifer euch dann noch heile gehen lassen!?

    Wenn man keine Ahnung von der Vorgehensweise der Justiz in Deutschland hat, dann sollte man besser hier nicht der Jugend, die gerade ihre erste SSW mit 18 gekauft hat, Unsinn erzählen und sie mit einer Gaswaffe in Sicherheit wiegen! 😉

    Aber, ich bleibe dabei: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
    Notwehr gegen mehrere ist nur mit einer scharfen Waffe wirklich effektiv! Gebt Waffenscheine aus, für gesetzestreue Bürger!

    1. Du sollst ja auch schießen und wegrennen, und nicht noch da bleiben bis deine Personalien feststehen. Ansonsten läuft es so bescheuert wie du es leider mitmachen musstest 🙁 Egal ob legal geführte SSW, Pfefferspray oder Flasche, dies steht alles nicht so gut da, aber wer will mit bloßen Händen gegen mehr als 2 antreten? In einem anderen Thema hier glaubte man mir nicht, das du als Verteidiger in De noch einen auf den Deckel bekommst und die „Bösen“ geschützt werden.

  4. Um mal den Heulsusen die hier vor potenzieller Verurteilung bei Notwehranwendung zittern, ein Zitat mit auf den Weg zu geben:
    „Lieber von Zwölfen gerichtet als von Sechsen getragen!“

    1. Ein Revolver mit Trommelspalt schafft mit Abwehrkartuschen ~ 3m, eine Pistole ~ 5m. Und in Sachen Zuverlässigkeit würde ich mir mal Röhm RG96 und Zoraki 917 1000 Schusstest ansehen 😉 Sehen zwar cool aus, aber laufen auch wie Hulle.

  5. Egal ob Farbe erkennbar ist, oder nicht! Wenn sich jemand mit ´ner SSW gegen z.B. nur 2 Leute verteidigen sollte, dann muss er dazu noch entweder ´n´guten Anwalt haben, Selbstverteidigung in Perfektion beherrschen und/oder schnell rennen können! Meist ist der Angreifer nicht alleine! Ansonsten: Keine Chance auf einen guten Ausgang! Das sind Erfahrungswerte!

  6. „Open carry“ würde natürlich beim Tragen einer Gaswaffe das Potenzial der Abschreckung erhöhen!
    Früher jedenfalls!
    Aber, da seit ein paar Jahren alle Gaswaffen durch die Verwendung von weißer Farbe bei Nummerierung und Modellbezeichnung verunstaltet werden, ist sofort klar, dass es sich um eine Gas-/Signalwaffe handelt!
    Gut für die Identifizierung durch die Polizei, schlecht durch die Identifizierung durch Schurken!

    1. Ich muss korrigieren. Mit einer SSW verteidigt man sich entweder nicht, oder zieht und schiesst, da hat der Angreifer keine Zeit um Beschriftungen oder Laufsperren zu erkennen. Ausserdem gibt es noch „Nickel“-Versionen bei denen kaum weiße Beschriftung aufgetragen ist.

  7. Also ich habe mir seit Anfang des Jahres einen kleinen Waffenschein und eine P99 als Schreckschussvariante zugelegt.
    Was aus eigener Erfahrung dabei immer vergessen wird, sind die Gedanken die man sich machen muss wenn man eine Waffe in der Öffentlichkeit führen will:

    Wie trage ich meine Waffe möglichst verdeckt ohne das ich bei Passanten eine Massenpanik auslöse ?
    Welches Holster ist für meinen Tragestil am geeignetsten ?
    Wo kann ich mit meiner Waffe üben, wenn nicht in der Wohnung, um keinen Ärger mit meinem Vermieter/Nachbarn zu riskieren ?
    In wie weit schränkt mich meine Waffe in alltäglichen Situationen ein ?
    Bin ich mental in der Lage in einer Stresssituation zu entscheiden, ob der Gebrauch einer Schreckschusswaffe angebracht ist ?
    Bin ich bereit mich für jeden Einsatz strafrechtlich verfolgen zu lassen ?

    Das sind nur einige Beispiele über die aber nur die Wenigsten nachdenken.

    Deswegen bin ich auch Mitglied der GRA geworden, weil eben solche und andere Fragen angesprochen werden und eben gesagt wird:
    Ja, Waffenbesitz in den Händen von zuverlässigen, sachkundigen Bürgern hat immens viele Vorteile sowohl für den Einzelnen wie für die Gesellschaft als Ganzes. Es ist aber auch eine Sache die viel Disziplin und Eigenverantwortung verlangt. Wir verteufeln Niemanden der diesen Entschluss gefasst hat, sondern unterstützen Ihn in seiner Entscheidung.

  8. Diese Frau Mihalic pustet neben Ihrer ideologischen Verblendung auch noch den Müll den sie in der Ausbildung zur Polizistin gelernt hat, in die Luft. Die hat von Waffen soviel Ahnung, wie eine Kuh vom Fliegen. Der geht es nur um ihre politische Karriere. Wie bei fast allen von Ihrer Sorte.

  9. Der „kleine Waffenschein“ und „Gaswaffen“ sind Schwachsinn. Das gibt nur Ärger!

    Wer geht schon Nachts mit ´ner Gaswumme und ´nem kleinen Waffenschein im Portemonnaie zum Club zum Feiern?! Wo sollst du die Waffe denn lassen, wenn du rein gehst?!

    Spätestens am Eingang gibt ´s ´n´ riesen Tamtam und du kannst nach Hause gehen, weil du nicht reingelassen wirst und gleich dazu noch Hausverbot bekommst! Und vielleicht von der „Security“ noch einen „in Notwehr“ an den Hals?! Und dazu noch ´ne Anzeige, weil die sich „bedroht“ gefühlt haben!
    Lass´ die Wumme dann ´mal lieber zu Hause!

    Wenn du Nachts alleine unterwegs bist, ohne Ziel was alle ansteuern, mag das ja noch gehen…….

    Trägst du am Tag deine Gaswaffe sichtbar im Holster (ist ja meiner Meinung nach erlaubt) und jemand sieht das, dann bist du spätestens am nächsten Tag stadtbekannt, obwohl du nur deine Rechte wahrgenommen hast. Dann kommt nämlich die Polizei, weil dich irgendeiner angeschwärzt hat! Dann ist schnell Schluss mit deinem Spaziergang in der Fuzo! Wenn du dann Pech hast, gibt es noch eine Anzeige obendrauf! Vielleicht wegen „versuchter Nötigung“, etc.! Irgendetwas fällt den Waffengegnern dann schon ein!

    1. „… mit ´ner Gaswumme und ´nem kleinen Waffenschein im Portemonnaie zum Club zum Feiern?!“

      Bitte vor dem Schreiben informieren!
      Das Führen solcher Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen ist verboten.

    2. „Trägst du am Tag deine Gaswaffe sichtbar im Holster …“
      Sowas sollte man heutzutage natürlich nicht gerade machen. Unter der Jacke und im Ernstfall kurz gezeigt reicht vollkommen und kann die Situation schon deeskalieren.

      „gibt es noch eine Anzeige obendrauf! Vielleicht wegen „versuchter Nötigung“, etc.!“
      Warum das denn?
      Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schreckschußwaffe in der Öffentlichkeit. Was gibt es daran zu deuten? Was ist daran Nötigung? Was haben „Waffengegner“ bei einer Polizeikontrolle zu melden?

  10. Das sind sicher zu 90% Typen, die ihren Freundinnen was in ihre Handtaschen mitgeben wollen, dass sie nicht auf offener Staße befingert werden. Wie klein die Chance auch immer ist, dass das passiert. Ich sehe nicht, dass man generell darauf schließen kann, dass sich an der Aktzeptanz von Schusswaffen irgendwas geändert hätte.

  11. Mit 9mm PAK kann man vielleicht einem 12jährigen Taschendieb einen gehörigen Schreck einjagen, aber einem Machetenschwingenden Islamisten kommt man damit nicht bei. Der Staat verwehrt uns nach wie vor das Naturrecht auf Selbstverteidigung, während sich die Vertreter des Staates nicht ohne bewaffnete Sicherheitskräfte außer Haus trauen. Wir erleben hier die letzten Züge einer Scheindemokratie, die nur darauf bedacht ist, sich vor dem Bürger zu schützen.

    1. Bezüglich Terroristen und Kriminellen bin ich der selben Meinung – da braucht es sicher meist mehr als eine Gaspistole um sich erfolgreich zu verteidigen. Aber ein anderer Aspekt ist dass 9mm P.A.K. helfen können um ‚besorgte Bürger‘ die Polizei rufen zu lassen wenn man selbst gerade nicht telefonieren kann – z.B. ein paar Schuß in schneller Folge aus dem Schlafzimmerfenster wenn unten die Terrassentür aufgebrochen wird, oder an der Bushaltestelle, oder am Bahnhof, oder… Selbst wenn der oder die Aggressoren sich damit nicht in die Flucht schlagen lassen hat man ausser dem eventuellen Überraschungsmoment zumindest eine Option mehr als wenn man ganz mit leeren Händen da steht. Ob einem diese kleine Chance das Geld wert ist muss dann wiederum jeder für sich selbst abwägen.

    2. Ich habe schon von Fällen gehört, indem Südländergruppen (es war in dem Fall so, dies hat nichts mir rechts/links zu tun) von einer Person vertrieben wurde, und an einer Straftat gehindert wurde, indem der KWSler mit einer SSW ein halbes Magazin in deren Richtung ballerte. Die Abschreckung ist nicht zu unterschätzen!

      1. Wie oben bereist geschrieben, wirkt selbst das Zeigen eines Druckluftnaglers um potenzielle Angreifer abzuschrecken. Leider sind die Dinger sehr klobig und schwer, dafür aber Waffenscheinfrei. 😉

  12. Wie schon mal geschrieben, belegt dieser Anstieg die Bereitschaft der Bürger zur eigenen Aufrüstung und die AKZEPTANZ der Bürger für Schusswaffen und ähnliche Gegenstände.

    Grund: immer mehr Bürger misstrauen dem Staat, zu Recht! Denn der gesamte Staatsapparat – von Politik und Justiz gesteuert, aber nicht nur aus Politik und Justiz bestehend – systematisch gegen die Bürger handelt.

    Ob Angreiferschutz tout court oder Beschneidung von Bürgerrechten bis hin zu einer Stasi-ähnlichen Überwachung samt Vorschlag des Führerscheinentzuges sieht sich der Bürger einerseits immer mehr Restriktionen andererseits der steigenden Gewalt auf der Straße ausgeliefert.

    Verteidigt er sich, riskiert er Ärger mit der Justiz. Kommt er unter die Räder, dann wird er zum Opfer, um das sich kein Mensch im Staatsapparat kümmert.
    Ganz im Gegenteil! Das Opfer erntet sogar Hohn und Spott von Politikern (z. B. von den Grün*innen), die mehr Geld für Täter fordern.

  13. Wenn ich im Besitz einer Dekowaffe wäre, die vor April 2016 in Deutschland gesetzmäßig umgebaut und erworben wurde, bräuchte ich da eine Sondergenehmigung, wenn ich umziehe und diese Waffe in die neue Wohnung überführe?! Woher bekomme ich, falls es notwendig ist so eine Genehmigung?! Wird sie mir überhaupt erteilt ???? FRAGEN !

    1. Ich habe den Passus Reisen mit „ins Ausland“ ergänzt. Nur der grenzüberschreitende Verkehr ist aktuell nicht möglich. Solange die Dekowaffe im Land bleibt, kann man sie wie vorher auch benutzen und transportieren.

      Da die Regeln so unpraktisch sind, kann im Moment kein Beschussamt ein Zertifikat ausstellen. Und ohne Zertifikat darf man nicht den Eigentümer wechseln oder damit das Land verlassen.

      Deine Frage erinnert mich aber an die Regel für Elektroschocker. Aktuell gibt es nur drei Modelle, die in Deutschland transportiert werden dürfen, da nur diese drei eine Zulassung haben. Alle anderen Elektroschocker (früher gekaufte oder evtl. auch „illegal“ aus dem Ausland eingeführte), sind zwar nicht verboten, dürfen auch zu Hause benutzt werden, aber in der Öffentlichkeit nicht einmal transportiert werden. Laut Gesetz müsstest du die Polizei bei einem Umzug beauftragen, deinen alten Elektroschocker zur neuen Wohnung zu bringen.

  14. Habe mir genau aus diesem Grund (Statistik) auch im Januar einen KWS „gekauft“.
    Und es hat geklappt. Endlich ist die Politik aufgeschreckt und merkt selbst, daß die Bevölkerung ein rapide sinkendes Sicherheitsgefühl hat.
    Anfragen bei Politik und Behörden hatten nichts bewirkt, außer Antwortschreiben mit Allerweltsfloskeln und Beschwichtigungen. Jetzt endlich rührt sich was.
    Und ich muss sagen, nach den sich immer stärker häufenden Attacken in letzter Zeit denke ich bereits darüber nach, wirklich eine Schreckschußwaffe zu führen. Erst kürzlich die 3 Dachdecker konnten die mit Latten und Stöcken bewaffneten Mob aus 27 Asylsuchenden nur durch das Zeigen eines Druckluftnagles zur Aufgabe ihres „Vorhabens“ bewegen.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.