#Waffenrecht: Abgeordneter der Bayerischen SPD hat Zugriff auf Nationales Waffenregister?

Ein Artikel von Marc Schieferdecker – auch als Podcast verfügbar.

Nicht, dass wir uns missverstehen: Es ist nicht so, dass wir die Bayerische SPD politisch für relevant halten, was vermutlich an den seltsamen Blüten liegt, die deren Politik treibt, aber dennoch finden sich in einigen Dokumenten aus dem Bayerischen Landtag manchmal Dinge, über die wir einfach berichten müssen. Gerne würden wir die Bayerische SPD mit vollkommener Ignoranz strafen, doch die Abgeordneten der SPD geben sich in Bayern die allergrößte Mühe, immer wieder negativ aufzufallen. Bevor wir jetzt den Knaller zünden, vorweg ein wenig jüngere Geschichte.

Letztes Jahr hat sich die EU Kommission nach den Anschlägen in Paris überlegt, dass es eine super Idee wäre rechtstreue EU Bürger, die legal im Besitz bestimmter registrierter Feuerwaffen sind zu entwaffnen, weil dies ganz sicher dabei helfen werde weitere terroristische Anschläge zu verhindern. Wer drei Minuten darüber nachdenkt wird feststellen, dass dieses Ansinnen völliger Unsinn ist, weil Terroristen ihre Waffen auf dem Schwarzmarkt illegal beziehen und es in Europa zwischen legalem Markt und schwarzem Markt keine Verbindungen gibt. Aber zurück nach Bayern.

Bezüglich der Pläne der EU wurde von der Bayerischen PDS, äh, SPD, kleiner Buchstabendreher, sorry, ein Dringlichkeitsantrag – als Gegenantrag zum Pro-Waffen-Antrag von FW und CSU – eingebracht, in dem die Bayerischen SPD Abgeordneten Markus Rinderspacher, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Dr. Paul Wengert, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl, Inge Aures, Volkmar Halbleib, Natascha Kohnen, Hans-Ulrich Pfaffmann, Helga Schmitt-Bussinger und Dr. Simone Strohmayr folgendes beantragen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bund und der EU dafür einzusetzen, dass die Feuerwaffen-Richtlinie zur Verschärfung der Kontrollen von Waffenerwerb und -besitz überarbeitet wird und hierbei insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Strengere Vorschriften, um halbautomatische Waffen zu verbieten.
  • Strengere Vorschriften für Online-Waffenkäufe.
  • Vernetzung der nationalen Waffenregister.
  • Intensiverer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über abgelehnte oder entzogene Genehmigungen zum Waffenbesitz.
  • Gemeinsame Kriterien für Schreckschusswaffen, damit diese nicht in vollfunktionsfähige Feuerwaffen umgebaut werden können.
  • Strengere Auflagen für Sammler, um das Risiko eines Verkaufs an Kriminelle zu begrenzen.

Nicht zugestimmt werden soll

  • einer zeitlichen Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf fünf Jahre, da das Fortbestehen des Bedürfnisses und der Zuverlässigkeit von den Behörden regelmäßig überprüft wird, und sonst ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen würde,
  • unter vorstehenden Gesichtspunkten einer regelmäßigen medizinischen Untersuchung für Erteilung und Erneuerung der Erlaubnis.

Fassen wir die Forderungen in einem Satz zusammen: „Wer hat uns verraten? – Die Sozialdemokraten“.

Zumindest zu 95%, weil der Verwaltungsaufwand für die restlichen 5% Rest zu hoch ist. Die Einschränkung von Bürgerrechten darf bei der SPD halt nicht so viel Geld kosten. Oder so.

Beim Lesen des vollständigen Dokuments fällt auf: Eine Parlamentsdebatte zu lesen verursacht noch mehr Schmerzen, als sie im Fernsehen, oder im Stream zu verfolgen. Schwarz auf weiß zu sehen, dass Waffengegner wie Grüne und SPD Argumente verwenden, die seit Jahren mit Fakten widerlegt sind, führen zu Wut und Resignation. Hier zur allgemeinen Belustigung eines der Highlights:

Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): So kann ich nur sagen, liebe Kollegen und Kolleginnen, wenn ich das hier lese, was Sie seitens der CSU und seitens der FREIEN WÄHLER beantragt haben: Das sind wirklich, um es einmal im Schießjargon zu sagen, Schnellschüsse; da haben Sie aus der Hüfte geschossen. Da haben Sie auf Zuruf von Lobbyisten geschossen: Da ist wahrscheinlich die National Rifle Association an Sie herangetreten. Immer wenn in Amerika aufgrund von Schusswaffengebrauch eine Katastrophe passiert ist und ich dann die Argumente von der National Rifle Association höre: Die argumentiert genauso wie Sie; die hat dieselben Argumente. Deswegen kann ich nur sagen: Es ist richtig, dass natürlich auch die Person entscheidend ist, wie eine Waffe gebraucht wird. Aber so, wie Sie argumentieren, nämlich dass der Waffengebrauch nicht eingeschränkt werden darf, das ist nicht richtig.

Da hat Herr Gantzer leider etwas verwechselt, nicht die National Rifle Association, sondern die German Rifle Association und Firearms United hatten dazu aufgerufen die Mitglieder des EU Parlaments und der Landtage anzuschreiben und mit entsprechenden Fakten zum Unsinn der EU Kommission zu versorgen. Deswegen gab es auch einen Antrag seitens der Freien Wähler und der CSU, der sich gegen die Pläne der EU ausgesprochen hat.
Leider ist unsere Kritik bei der SPD bisher insgesamt noch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen und es wird weiterhin am Projekt 18% gearbeitet, wie es scheint. Wobei das für die Bayerische SPD laut Umfragen sogar eine Steigerung wäre.

Ein Tipp für die Genossen: Die Politik ist für den Bürger da und nicht der Bürger für die Politik. So geht „Volkspartei“ und nicht anders. Wir haben in Deutschland 5,7 Millionen registrierte erlaubnispflichtige Schusswaffen und etwa 1,7 Millionen Menschen, die diese Waffen legal besitzen. Dazu haben wir sogar noch schätzungsweise 20 bis 40 Millionen illegaler Waffen im Umlauf. Wenn Schusswaffen – egal ob legal, oder illegal – in Deutschland oder in Europa also irgendein auch nur ansatzweise größeres Problem darstellen würden, dann hätten Sie das schon mitbekommen, liebe Genossen! Aber es gibt einfach kein generelles Problem mit Schusswaffen und deswegen lassen wir uns auch nicht in einen Topf mit Terroristen – egal welcher Couleur – werfen.

Kommen wir aber nun (endlich!) mal zum Kern dieses Artikels.

In der Drucksache 17/9256, Stand 25.04.2016, findet sich auf Seite 10 von Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD Bayern) folgender Ausspruch:

Lieber Herr Flierl, ein Blick ins Waffenregister hat mir gezeigt, dass Sie auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind. Deswegen weiß ich, dass Sie eine bestimmte fachliche Ahnung von der ganzen Sache haben.

Moment mal! Herr Gantzer hat „ins Waffenregister“ geschaut und nachgeprüft, ob der CSU Abgeordnete Alexander Flierl im Besitz einer Waffenbesitzkarte ist? Warum hat ein Abgeordneter des Bayerischen Landtags Zugriff auf das Nationale Waffenregister und damit auf die Daten von rund 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern? Wie geht das mit dem Datenschutz zusammen, wie mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Ist es üblich, dass sich ein Parlamentarier vor einer Debatte über einen Parlamentarier der Gegenpartei in einem Register informiert, auf das er eigentlich keinen Zugriff haben dürfte? Sind solche Stasi Methoden bei der SPD in Bayern üblich?

Als das Nationale Waffenregister eingeführt wurde, haben wir als German Rifle Association bereits massiv Kritik daran geübt – unter anderem, wegen der Missbrauchsmöglichkeit durch Dritte. Dabei hatten wir allerdings eher an kriminelle Hacker gedacht, die sich mit den Daten Opfer für Raubzüge suchen und nicht an den Missbrauch durch Mitglieder eines Parlaments.

Der Zugriff auf die Daten des Nationalen Waffenregisters (kurz: NWR), ist im NWRG geregelt.

Als Nutzer kommen die Waffenbehörden, die Polizeien des Bundes und der Länder, betroffene Justiz- und Zollbehörden, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst infrage. Der Zugriff dieser Behörden orientiert sich an den von diesen Stellen wahrzunehmenden Aufgaben und ist nur insoweit zulässig.

Bei einer Waffenbehörde und auch bei Polizei, Zoll, oder Justiz ist Herr Gantzer nicht angestellt. Bleiben noch BND, Verfassungsschutz oder MAD. Auch das erscheint uns eher unwahrscheinlich, also wie konnte der SPD Abgeordnete auf das Nationale Waffenregister zugreifen?!

Wer noch mal in den Antrag der SPD schaut, der findet dort die Forderung nach der „Vernetzung der nationalen Waffenregister“. Vielleicht will die SPD ja auch nur europaweit auf die Daten der Waffenbesitzer zugreifen können. Wer versteht schon Sozialisten?

Wer Herrn Gantzer zu seiner Aussage im Bayerischen Landtag befragen will, hier seine Kontaktdaten – Antworten bitte an uns weiterleiten:

Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, MdL
Maximilianeum
81627 München

fon +49-0-89-4126-2630
fax +49-0-89-4126-1919

prof.gantzer@bayern.landtag.de

Übrigens: Der Dringlichkeitsantrag der Bayerischen SPD wurde abgelehnt. In Bayern ist die Welt (für Waffenbesitzer) noch (halbwegs) in Ordnung.

Hier die Drucksache aus dem Bayrischen Landtag, zum Nachlesen der gesamten Debatte:

[pdfviewer]http://german-rifle-association.de/wp-content/uploads/2016/04/Vorgangsmappe_wp_17_typ_V_drsnr_9256-1.pdf[/pdfviewer]

Quelle/Download:
Vorgangsmappe_wp_17_typ_V_drsnr_9256-1.pdf
Originalquelle: Bayerischer Landtag Dokumentenserver

An die Presse:
Wir können investigativen Pressevertretern nur empfehlen, Herr Gantzer zu befragen, wie er seinen Ausspruch „lieber Herr Flierl, ein Blick ins Waffenregister hat mir gezeigt, dass Sie auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind“ gemeint hat. Zudem sollten Sie ihn zu den Stichworten Amts- und Machtmissbrauch, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung befragen. Eine weitere Fragestellung ist natürlich, ob man es als normalen Vorgang bezeichnen kann, dass ein Parlamentarier sich über ein Register, auf der er aus keinem logisch nachvollziehbaren Grund einen Zugriff haben dürfte, über einen anderen Parlamentarier informiert.

[parteihinweis]

[sofortspende]

39 Replies to “#Waffenrecht: Abgeordneter der Bayerischen SPD hat Zugriff auf Nationales Waffenregister?”

  1. Hallo Mark,

    das ist ja ein Ding, dass jetzt jeder Kreti und Pleti im Bayerischen Landtag Einblick ins NWR erhält.

    Einblick kann der Herr Prof. h.c. Gantzer nur erhalten haben in dem er seine Kontakte
    – als Landespolitiker
    – al Lehrbeauftragter der Universität der Bundeswehr und damit wahrscheinlich über den MAD
    – als Ehrenkommissar der Bayerischen Polizei
    ausgenutzt hat.

    Allen drei genannten Möglichkeiten ist gemein, dass diese nicht durch das NWRG gedeckt sind.

    Hier liegt ganz offensichtlich ein schwerwiegender Informationssicherheitsvorfall bezüglich des Grundwertes der Vertraulichkeit vor.
    Dieser Sicherheitsvorfall muss – insbesondere um die explizite sensibilität der Daten das NWR – den Datenschutzbehörden gemeldet werden.

    Da davon augegangen werden kann, dass niemand im Bayerischen Landtag diesen Sichherheitsvorfall gemeldet hat bzw. melden wird sind wir Waffenbesitzer aufgefordert diese Meldung zu machen.

    Deshalb sollten möglichst viele Waffenbesitzer die folgenden Behörden anschreiben:

    Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    – Frau Andrea Voßhoff –
    Husarenstr. 30
    53117 Bonn

    Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern
    – Herr Thomas Kranig –
    Landesamt für Datenschutzaufsicht
    Promenade 27
    91522 Ansbach

  2. Wieso gehen wir nur direkt auf Herrn Gantzer zu. Wenn es auf Grund seiner Aussage einen Verdacht gibt, dass er sich widerrechtlich Einblick in die Daten des Nationalen Waffenregisters verschafft hat, dann wäre doch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft auch eine Maßnahme, oder?

    1. Strafanzeige gegen den Prof. h.c. ist nicht zielführend.

      Hier liegt ein schwerer Informationssicherheitsvorfall vor. Der Grundwert der Vertraulichkeit wurde offensichtlich verletzt, indem der Herr Prof. h.c. Einblick in das NWR erhalten hat.

      Sinnvoller ist es den Sicherheitsvorfall der Landes- und Bundesdatenschutzbehörde zu melden, diese müssen dem Sicherheitsvorfall nachgehen und werden ggf. weitere – auch rechtliche – Schritte einleiten.
      Zumindest werden hier einige Ämter und Behörden enorm ins Schwitzen kommen, denn ein Sicherheitsaudit nach einem ernsten Sicherheitsvorfall ist sehr, sehr, sehr aufwändig und teuer.

  3. Das Komische ist Er schreibt in seiner Antwort:

    „Gegner (und das sind schon solche, die für klare Waffengesetze eintreten) werden verleumdet, bedroht, in Misskredit gebracht so wie im Artikel von Waffenlobbyist Schieferdecker.“

    Wo wird er im Artikel verleumdet, bedroht oder in Misskredit gebracht?

    1. Habe gerade eine Rückantwort von Prof. Gantzer erhalten. In diesem erklärt er, er habe selbstverständlich keinen Einblick in das NWR gehabt. Wenn es dem so ist, dann hat er leichtfertig mit seiner Aussage im Landtag einen Proteststurm selbst entfacht. Selber schuld, kann ich nur sagen !

    2. Hab ich auch ebend via Email erhalten.
      Klingt eher so als sei er beleidigt und nutzt die Aufmerksamkeit um seine Person um noch auf 2 Fälle von Schusswaffenmissbrauch aufmerksam zu machen. Leider haben diese garnichts mit der Anfrage zu tun gehabt.

      Ist wohl übliche Taktik von Politikern vom Thema abzuschweifen. Anders kann ich mir nicht erklären was das sonst mit dem NWR zu tun hat.

      1. Das Ablenkungsmanöver mit dem Verrückten, der das arme Mädchen erschossen hat, war ja klar. Ich frage mich nur, warum der gute Mann nicht auch den Privatbesitz von Autos verbieten will, wenn es in letzter Zeit gehäuft geschieht, dass Unbeteiligte bei illegalen Straßenrennen getötet werden. Das ist ihm wahrscheinlich intellektuell zu hoch.

    3. Ich dachte, du (bzw die GRA) setzt dich für klare Waffengesetze ein?

      Da in keiner Weise auf meine Mail von Herrn Gantzer eingegangen wurde, wäre es vllt sinnvoll, einen offenen Brief von Seiten der GRA (ist man Lobbyist, wenn man als Einzelperson sein hobby gut findet?) zu schreiben und klarzustellen. Fakten, Fakten, Fakten und kein grünes/rotes Geschwafel.

      Achja. Die Grünen haben ja selbst gesagt, dass man mit Einzelfällen kein Gesetz machen kann/darf, aber hier wird das ignoriert?

    4. Soso… der gute Mann schießt also selbst auch. Warum hält er sich selbst denn für um so viel vertrauenswürdiger als den Rest der Bürger, mit Schusswaffen zu hantieren? Wenn er ehrlich wär, dann dürfte er sich nie wieder auf einem Schießstand sehen lassen.

  4. Tja, die Causa Gantzer zeigt, was von den hehren Aussagen über die Sicherheit des NWR zu halten ist !
    Habe den Herrn Prof. um eine klärende Aussage gebeten. Ich fürchte aber, der hohe Herr wird sich mit dem gemeinen Pöbel nicht abgeben. Hier würde nur eine Anzeige des observierten CSU-Kollegen Flierl helfen. Aber ob eine Krähe der anderen ein Auge aushackt ………?

  5. Sehr geehrter Professor Gantzer,

    In der Drucksache 17/9256, Stand 25.04.2016, findet sich auf Seite 10 von Ihnen folgender Ausspruch:

    Zitat: „Lieber Herr Flierl, ein Blick ins Waffenregister hat mir gezeigt, dass Sie auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind. Deswegen weiß ich, dass Sie eine bestimmte fachliche Ahnung von der ganzen Sache haben“. Zitat Ende.

    Moment mal, Sie haben „ins Waffenregister“ geschaut und nachgeprüft, ob der CSU-Abgeordnete Alexander Flierl im Besitz einer Waffenbesitzkarte ist ? Warum hat ein Abgeordneter des Bayerischen Landtags Zugriff auf das Nationale Waffenregister und damit auf die Daten von rund 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern ? Wie geht das mit dem Datenschutz zusammen, wie mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung ? Ist es üblich, dass sich ein Parlamentarier vor einer Debatte über einen Parlamentarier der Gegenpartei in einem Register informiert, auf das er eigentlich keinen Zugriff haben dürfte? Sind solche Stasi-Methoden bei der SPD in Bayern üblich?

    Dies ist ein eklatanter Amtsmissbrauch durch ein Mitglied des Parlaments !

    Der Zugriff auf die Daten des Nationalen Waffenregisters (kurz: NWR), ist im NWR-Gesetz geregelt:

    Auszug: Als Nutzer kommen die Waffenbehörden, die Polizeien des Bundes und der Länder, betroffene Justiz- und Zollbehörden, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst infrage. Der Zugriff dieser Behörden orientiert sich an den von diesen Stellen wahrzunehmenden Aufgaben und ist nur insoweit zulässig.

    Bei einer Waffenbehörde und auch bei Polizei, Zoll oder Justiz sind Sie nicht angestellt. Bleiben noch BND, Verfassungsschutz oder MAD. Auch das erscheint mir eher unwahrscheinlich, also wie konnten Sie als SPD Abgeordnete auf das Nationale Waffenregister zugreifen ?!

    Ich kann investigativen Pressevertretern nur empfehlen, Sie zu befragen, wie Sie Ihren Ausspruch: „Lieber Herr Flierl, ein Blick ins Waffenregister hat mir gezeigt, dass Sie auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind“ gemeint haben. Zudem sollten man Sie zu den Stichworten Amts- und Machtmissbrauch, Datenschutz und informelle Selbstbestimmung befragen. Eine weitere Fragestellung ist natürlich, ob man es als normalen Vorgang bezeichnen kann, dass ein Parlamentarier sich über ein Register, auf der er aus keinem logisch nachvollziehbaren Grund einen Zugriff haben dürfte, über einen anderen Parlamentarier informiert.

    Gleichfalls rate ich dem CSU-Abgeordneten Alexander Flierl dringend Strafanzeige gegen Sie wegen Verletzung seines Datenschutzes zu stellen !

    Also Herr Professor Gantzer, mit welchem Recht glauben Sie, als MdL Einblick in das Nationale Waffenregister nehmen zu können ?

    Das sollten Sie mir bitte als aufrechten Demokraten u n d legalen Waffenträger mal erklären !

    Nachtrag: ……. und Sie wundern sich über eine immer mehr zunehmende Partei- / Politikverdrossenheit in unserem Lande ? Sie liefern durch Ihr obiges Handeln gleich die Antwort dazu !!!

    Mit freundlichen Grüßen

    Harald Helwig

  6. Der Mann bezichtigt sich in seiner Rede offenkundig selbst einer Straftat. Gar nicht erst Briefe schreiben, sondern Strafanzeige erstatten. Die andere Möglichkeit ist natürlich, dass er von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und gar nicht weiß, was das NWR ist.

  7. Und was macht man da als mündiger Bürger? Man beschwert sich. Und zwar beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern (zuständig für den Herrn als MdL) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der müsste ja auch was mit dem NWR zu tun haben.

    VIelleicht müssen wir LWB einfach genauso mit Dreck werfen wie unsere Gegner, dann bleibt auch mal was kleben.

      1. Ich finde den Datenschutzbeauftragten sollten wir doch gleich mal informieren da dies ja nicht von irgendjemandem begangen wurde sondern höchst offiziell. Da können ein paar „Schüsse“ nicht schaden und wenn er dann offiziell von dort auch noch eine Anfrage bekommt MUSS er reagieren

  8. Ich habe heute beim NWR Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz dazu gestellt, wie ein Abgeordneter der Bay. Landtagsfraktion der SPD Prof. Dr. Gantzer Zugriff auf die Daten haben kann. Ich werde Euch über das Ergebnis informieren.

    1. Meine email ist auch raus ! Geht garnicht das jeder hinz und kunz Zugriff auf solche Daten , aus „persönlichen Gründen“hat !! Falls das die Zukunft ist möchte ich aber auch Zugriff auf die Steuererklärung von Politikern haben…

  9. Mich würde mal intressieren was der Herr Abgeordnete Alexander Flierl zu seinem „outing“ in der Öffentlichkeit sagt. Es ist nun mal nicht jedem recht, öffentlich als Waffenbesitzer bekannt gemacht zu werden. Manche haben ja, durchaus berechtigt Angst,ein Ziel von Verbechern zu werden, die es auf die Waffen abgesehen haben.
    Nicht, daß Herr Flierl demnächst noch einen Waffenschein beantragen muss!

  10. Mich würde ja mal interessieren, wieviel Spitzenpolitiker der Anti-Waffen-Parteien denn eine Waffe zum Selbstschutz führen. Da es in exponierter politischer Position deutlich leichter ist, einen Waffenschein zu bekommen, kann ich mir da schon die ein oder andere Überraschung vorstellen. Das wäre mal eine Aufgabe für investigativen Journalismus.

  11. Super Artikel. Präzise, hart und vor Allem schnell. Gestern erst im Forum die Sauerei gelesen und heute schon so ein guter, ausführlicher Artikel darüber auf der GRA-Seite.
    Vielen Dank

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.