#Waffenrecht: Jäger dürfen wieder alle Halbautomaten kaufen

Gute Nachrichten: Jäger können wieder ohne Probleme halbautomatische Langwaffen kaufen, auch wenn diese ein Magazin mit mehr als zwei Schuss aufnehmen können.

Wir erinnern uns: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte ein Urteil gefällt, dass dies in Zweifel zog, worauf hin die betroffenen Jäger vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreichten. Die GRA hatte seinerzeit treuhänderisch 50.000,- € Spenden für die Klagen gesammelt, die in Rekordzeit zusammenkamen.

Außerdem haben viele GRA Unterstützer per Post und E-Mail an Politikerinnen und Politiker in den Landesparlamenten und dem Bundestag ihren Unmut über das Urteil zum Ausdruck gebracht, während die Jagdverbände, Schießsportverbände und die Waffenrechtsorganisationen an einer Lösung auf der politischen Ebene gearbeitet haben.

Der Erfolg, den die „Waffenlobby“ hier verbuchen konnte, war die erste „Hand in Hand Aktion“ und zeigt, wie wir in Zukunft für unsere Rechte kämpfen müssen: Auf allen Ebenen. Gemeinsam.

Together we stand – divided we fall

Vielen Dank an alle, die für die Rechte der Jäger gekämpft haben!

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/455-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

19 Replies to “#Waffenrecht: Jäger dürfen wieder alle Halbautomaten kaufen”

    1. Alles FALSCH!!! Lt. Aussage unserer Waffenbehörde, ändert sich erst einmal nichts, da die Landesjagdgesetze nicht geändert wurden. Das Bundesjagdgesetz gilt nur dann, wenn der Landesgesetzgeber kein Gesetzerlassen hat. das Bedeutet, dass erst noch die jeweiligen Landesgesetz angepasst werden müssen.

      1. Wie kommst du darauf, was soll denn an den Landesgetzen geändert werden müssen? Wenn morgen das neue BJagdG im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, werde ich am Donnerstag mal zur Behörde laufen und meine Neue SLB eintragen lassen.

  1. Kreis Paderborn trägt auch noch nicht ein, habe heute morgen angerufen dort hieß es : „Wir würden gern Eintragen ,aber das geht erst nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Bitte Mitte bis Ende November nochmal melden.“

    1. Die EU-Gesetzgebung ist dafür gar nicht notwendig. Noch ein oder zwei Anschläge und unser Innenminister verbietet Selbstlader übers Waffengesetz, dann kann im Jagdgesetz drinstehen, was will.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.