#Waffenrecht: Justizskandal Hamburg – öffentliche Verhandlung 28.04.2016 um 9 Uhr

Skurril: Die Staatsanwaltschaft Hamburg verklagt Lars Winkelsdorf wegen „illegaler Waffenverbringung ohne Bedürfnis“. Deswegen bitten wir euch um Anwesenheit beim Prozess am kommenden Donnerstag und um einen Gerichtsreport, den wir veröffentlichen wollen. Wer Zeit und Lust hat, sollte kommen: Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, Saal 175 um 9 Uhr!

Was ist passiert?

Der Waffenexperte und freie Journalist Lars Winkelsdorf ist Besitzer einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen, als auch einer Waffenbesitzkarte für Sachverständige und liegt seit Jahren mit der Staatsanwaltschaft Hamburg im Clinch. Winkelsdorf hat sich in seinen Recherchen auf illegalen Waffenhandel spezialisiert, insbesondere in rechtsextremen Kreisen, und kritisierte bereits mehrfach, dass Behörden von Bund und Ländern ehemalige Dienstwaffen und sichergestellte Tatwaffen in den Waffenfachhandel abgaben und somit indirekt auch den „illegalen Waffenhandel fördern“ würden.

Winkelsdorfs Thesen sind einerseits sehr schlüssig („nur die erste legale Waffe ist sehr streng zu kontrollieren, danach ist es egal, ob ein rechtstreuer Bürger 1 oder 100 Waffen besitzt“), zum anderen sehr abstrus (wenn „so wenig Waffen wie möglich ins Volk sollen, darf keine konfiszierte Waffe veräußert werden, sondern muss vernichtet werden“) und für die Regierung, insbesondere für die Staatsanwaltschaft Hamburg, so unangenehm, dass diese alle Register – auch gesetzeswidrige – zieht, um ihn mundtot zu machen.

Als Enthüllungsjournalist hatte er 2007 den illegalen Waffenhändler Guido W. „bei der Arbeit“ dokumentiert und war deswegen von der Staatsanwaltschaft Hamburg 2010 unter dem Vorwand „Anstiftung zum unerlaubten Führens“ angeklagt worden, aber vom Gericht freigesprochen worden. Der Staatsanwaltschaft ist er ein Dorn im Auge und diese scheint nichts zu unterlassen, um ihn als „unzuverlässig“ darzustellen, damit sie ihm endlich all seine Waffenbesitzkarten entziehen kann.

Nun soll angeblich der Videodreh Herrn Guido W. zum unerlaubten Führen „verführt haben“, doch scheinbar ist die Staatsanwaltschaft einfach nicht in der Lage, Zeitung zu lesen.

Guido W. gab bereits 2008 der MOPO ein Interview, in dem er zugab jeden Monat 15.000 € mit dem Verkauf von illegalen Waffen zu „verdienen“. Diese muss er natürlich seinen „Kunden“ zeigen. Und falls diese nicht ihn besuchen wollen, dann muss er halt die Waffen illegal führen, um die Kunden aufzusuchen. Nichts anderes wurde beim Dreh gemacht.

Quelle: 12.07.2008  MOPO – Hamburger Waffenhändler packt aus „Ich mache im Monat 15000 Euro“.

Illegale Verbringung ohne Bedürfnis

Aktuell wirft die Staatsanwaltschaft Hamburg Winkelsdorf vor, dass der Transport von einem Berechtigten (Waffenhändler) zu einem Berechtigten (Justizbehörde) eine „illegale Verbringung ohne Bedürfnis“ sei. Und genau darum geht es am Donnerstag. Man muss Winkelsdorf nicht mögen, aber angeblich leben wir noch in einem Rechtsstaat und sollten daher nur die Vorwürfe akzeptieren, die vom Gesetz – auch wenn es so dämlich und kompliziert ist wie das WaffG – als Straftaten paragrafiert sind.

Der jetzige Waffenhändler hatte das Inventar von seinem – des Schmuggels überführten – Vorgängers übernommen. Dabei fiel ihm auf, dass es Einlagerungswaffen für die auf Bewährungsstrafe verurteilten ehemaligen Waffenbesitzer Guido F. und Claudia H. gab. Das war ihm nicht geheuer. Da die Justiz und Exekutive nicht reagierten (niemand holte diese Waffen ab), transportierte der Journalist Winkelsdorf diese – im Beisein von Radio Hamburg – zur Justizbehörde.

Laut Winkelsdorfs Webseite sollen sieben (!) Staatsanwälte über 30 (!) Monate benötigt haben, um diesen „Gesetzesverstoß“ zu belegen. Was also wirft man ihm vor?

Pressezitate

Vor diesem Hintergrund fand ich Anfang 2013 bei einem Hamburger Fachhändler Schusswaffen, die von der StA Hamburg als vorgebliches Eigentum verurteilter Täter wieder herausgegeben worden waren. Unmittelbar wies ich die Justizbehörde auf diese Verfehlung hin und erstattete eine hierauf gerichtete Strafanzeige. Nachdem hierauf wochenlang keinerlei Reaktion erfolgte, überbrachte ich diese Waffen schlussendlich persönlich an die verantwortliche Senatorin, um auf diesen Missstand öffentlich hinzuweisen.

Statt diesen Missstand jedoch zu beseitigen, setzte die StA Hamburg gegen mich als politisch investigativen Journalisten die StA 65 ein, eine Abteilung, die ausschließlich für „Organisierte Kriminalität“ zuständig ist. In 30 Monaten Ermittlungsdauer beschäftigten sich stolze sieben Staatsanwälte mit diesem Verfahren – ein Aufwand, den in Hamburg nicht einmal die „Hells Angels“ oder Mafiaclans jemals erfahren durften. Nicht etwa für einen bewaffneten Raubüberfall, den Schmuggel von mehreren Tonnen Kokain oder gar ein Tötungsdelikt sondern für die banale Konfrontation der Justizbehörde mit der Tatsache, dass Waffen – wieder einmal – in den Handel gegeben wurden.

Ob die Ablieferung dieser Waffen überhaupt eine Straftat darstellen kann, wird die kommende Hauptverhandlung zeigen. Es ist und bleibt jedoch zu kritisieren, dass sich die Behörde für Justiz und Gleichstellung als staatlicher Waffenhändler geriert.

Quelle: Pressemitteilung auf Winkelsdorfs Homepage

Gesetzliche Hintergrundinformationen

  1. Verbringung von erlaubnispflichtigen Waffen.
    Gesetzlich wird als „Verbringung“ der endgültiger Transfer von einem Mitgliedsstaat der EU zu einem anderen Mitgliedsstaat definiert.
    Winkelsdorf hat die Waffen jedoch nur von Hamburg nach Hamburg transportiert, somit nicht „verbracht“.
  2. Illegal ist ein Transport von verbotenen Waffen oder von einem Nichtberechtigten/zu einem Nichtberechtigten oder von einem Unberechtigten.
    1. Die Waffen waren durch die Überlassung der Staatsanwaltschaft nicht verboten.
    2. Winkelsdorf ist als Inhaber einer Waffenbesitzkarte ein Berechtigter.
    3. Der Transport erfolgte von einem Berechtigten (Waffenhändler) zu einem anderen Berechtigten (Justizbehörde).
  3. Ohne Bedürfnis
    Da trotz Anzeige niemand von der Exekutive oder Judikative gewillt war, diese Waffen abzuholen, könnte der aktuelle Waffenhändler Winkelsdorf den Auftrag gegeben haben, diese zur Justizbehörde zu transportieren. Dann wäre das Bedürfnis der Auftrag des Waffenhändlers.

Weitere Hintergrundinfos, Pressestimmen und Quellen

Winkelsdorf hatte 2013 in einem Hamburger Waffengeschäft die Waffen entdeckt, die 2008 im Besitz von Guido F. und Claudia H. konfisziert waren. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte die Anklage in Bezug auf illegalen Waffenhandel – trotz Besitz mehrerer verbotener Waffen und unerlaubter Versuche von Reaktivierung, fallen gelassen. Die verbotenen Waffen wurden anscheinend vernichtet und die Waffenbesitzkarten eingezogen. Die zuvor legal erworbenen Waffen (laut Winkelsdorf im Wert von 12.000 €) überließ die Staatsanwaltschaft einem „Berechtigten“ – und zwar einem Waffenhändler, der kurz darauf wegen illegalen Verschiebens von Munition nach Syrien seine Lizenz verlor.

Dieser Händler soll im Jahr 2012 zweimal rund 45.000 Patronen ohne Genehmigung in den Libanon verschifft haben. Er war deswegen bereits im Mai 2013 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen ihn zum Teil aufgehoben (Quelle: 13.11.2014 Waffen für Syrien: Hamburger vor Gericht).

Dieser Händler hatte die ihm von der Staatsanwaltschaft überlassenen Waffen für die Verurteilten „eingelagert“. D.h. er wollte sie so lange verwahren, bis Guido F. und Claudia H. wieder in den Besitz einer Waffenbesitzkarte gelangen bzw. bis sich ein legaler Käufer fand und die beiden dann den Erlös einstreichen würden. Der neue Besitzer des Waffengeschäfts fand diese Einlagerungsvermerke und hatte anscheinend den Hamburger Investigativreporter und Waffenexperten Winkelsdorf davon informiert, der nach erfolgloser Strafanzeige die Dinge öffentlichkeitswirksam in die eigenen Hände nahm.

In der Justizbehörde nahe des Gänsemarkts klopft ein Mann an die Pförtner-Loge. Im Gepäck hat er zahlreiche Pistolen, ein Sturmgewehr, weitere Waffen. In seinem Schlepptau: ein Team von „Radio Hamburg“. Pförtner O. bleibt gelassen, ruft in der Pressestelle an: „Hier steht ein Herr Winkelsdorf, der möchte gerne Waffen als Beweismittel abgeben.“

Am Ende der Leitung schrillen die Alarmglocken. Lars Winkelsdorf hält sich für einen Enthüllungsjournalisten und ist bei Justiz und Polizei mehr berüchtigt als berühmt. Diesmal behauptet er: Das LKA habe die Knarren an zwei wegen illegalen Waffenbesitzes Verurteilte ausgehändigt. „Justiz-Skandal“, nennt es der Radio-Sender.

Oberstaatsanwältin Nana Frombach dementiert: „Die Waffen wurden im Rahmen eines Verfahrens eingezogen, als Beweismittel. Jetzt brauchten wir sie nicht mehr.“ Weil sie fremdes Eigentum nicht einfach behalten oder vernichten darf, gab die Staatsanwaltschaft die Waffen an einen autorisierten Händler. Der verwaltete sie für die Eigentümer.

Frombach: „Ein Vorgang, zu dem wir so gesetzlich verpflichtet sind.“

Möglich, dass Winkelsdorf so engagiert ist, weil er eine ganz eigene Rolle in dem Waffen-Hin-und-Her spielte: als Verurteilter! Für seine Dreharbeiten hatte er zum unerlaubten Waffentransport angestiftet, erhielt vom Landgericht 2010 eine Geldstrafe. Er geht dagegen vor.

Doch vielleicht hat er bald ein neues Verfahren am Hals: Die Staatsanwaltschaft prüft juristische Schritte. Und was wurde aus den Waffen? Die liegen jetzt erst mal sicher bei der Polizei.

Quelle: 10.03.2013: „Hier steht ein Herr, der hat Waffen“.

POSSE Nach fünf Jahren tauchen Waffen wieder auf, die die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt hatte
Gewiefte PR-Aktion oder tatsächlich „ein Justizskandal“, wie Radio Hamburg behauptet? Der Sender glaubt, über den Waffenexperten Lars Winkelsdorf aufgedeckt zu haben, dass die Staatsanwaltschaft vor fünf Jahren beschlagnahmte Waffen – darunter Sturmgewehre und Maschinenpistolen – an die ursprünglichen Besitzer Guido F. und Claudia H. ausgehändigt habe. Die beiden waren damals wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt worden, weil sie keine Waffenlizenz besaßen.

Bereits vor zwei Wochen habe Winkelsdorf die Justizbehörde darüber informiert, wo ein Teil der Waffen lagern würde und dass H. und G. Zugang zu ihnen hätten. Am Donnerstag lieferte Winkelsdorf die Waffen dann im Schlepptau eines Radio-Hamburg-Reporters in der Justizbehörde ab, um den Skandal platzen zu lassen. Gleichzeitig stellte er eine Strafanzeige gegen den sachbearbeitenden Staatsanwalt, da der die Waffen nicht vernichtet, sondern den beiden Verurteilten wieder ausgehändigt habe.

„Wir waren schon über die Aktion überrascht, aber nach unseren ersten Überprüfungen ist da nichts dran“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach. Die Waffen seien nicht an die Verurteilten ausgehändigt, sondern an einen Waffenhändler verkauft oder versteigert worden, der zum Besitz berechtigt sei. „Der genaue Sachverhalt wird jetzt ermittelt, dazu sind die Akten vom Landeskriminalamt angefordert worden“, sagt Frombach.
Die Liberalen in der Bürgerschaft haben nun von Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) umfassende Aufklärung gefordert.

Quelle: 09.03.2013 taz Herrenlose Sturmgewehre.

Die Beweislage gegen drei Mitglieder des Schützenvereins Kaltenkirchen bei Hamburg war erdrückend: 60 illegale Schusswaffen – von Maschinenpistolen über umgebaute Handfeuerwaffen bis zu selbst gebauten Schießkugelschreibern – hatte das Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) beschlagnahmt, dazu Dokumente und abgehörte Telefonate vorgelegt, die Verbindungen zu den Hells Angels und ins Rotlicht-Milieu belegten.

Doch in der Hauptverhandlung vor dem Hamburger Amtsgericht ließ die Staatsanwaltschaft 2010 plötzlich den Vorwurf des illegalen Waffenhandels fallen. Die Angeklagten seien nur „Waffennarren“ gewesen, die illegal Waffen gesammelt hätten.

Die zwei Männer und eine Frau kamen mit Bewährungsstrafen davon. Den Freispruch des mitangeklagten Journalisten und Waffenexperten Lars Winkelsdorf, der den Komplex ins Rollen gebracht hatte, wollten die Ankläger dagegen nicht akzeptieren. Denn er habe den Hauptbeschuldigten fälschlicherweise als Waffenhändler dargestellt.

2006 hatte Winkelsdorf den Beschuldigten kennengelernt. Für eine Fernsehbeitrag für „Sat 1“ stellte er Waffen anonym bereit und demonstrierte deren Funktionen, 2007 dasselbe noch mal, für Kabel 1. Ein Jahr später begegnen sie sich wieder. Damals soll er gesagt haben, er liefere Waffen ins Milieu, wo gerade der Rockerkrieg zwischen Hells Angels und Bandidos im Norden tobte.

Der Journalist wendet sich an die Polizei. „Die Informationen sind stimmig“, schreibt damals das LKA in einem Vermerk. Schon 1999 hatte ein Bordellbesitzer die Polizei auf die Waffen-Aktivitäten von Mitgliedern des Schützenvereins hingewiesen. Winkelsdorfs Hinweis wog auch deshalb schwer, weil im Januar 2007 im Schützenverein eingebrochen worden war. Es wurden Pistolen der Marken Glock und Beretta sowie Revolver der Marke Smith & Wesson entwendet. Die Kriminalpolizei Norderstedt ging damals von einem „vorgetäuschten Einbruch“ aus, da die Täter offensichtlich über Insiderkenntnisse der Alarmanlage verfügten. Eine damals entwendete Glock 17 wurde Monate später bei einer Schießerei im Lokal „Schweinske“ in Hamburg-Wandsbek eingesetzt, eine weitere im März 2008 bei einer Schießerei auf St. Pauli.
Gegen den Hauptbeschuldigten leitete das LKA 63 im Mai 2008 umfassende Ermittlungen ein. „Es besteht der dringende Verdacht, verbotene Waffen herzustellen … und damit Handel zu treiben“, heißt es in einem LKA-Vermerk, der der taz vorliegt. Das Amtsgericht genehmigte die Telefonüberwachung und Observation. Bei Haussuchungen stellen Ermittler später ein umfangreiches Waffenarsenal sicher. Im Kalender des Beschuldigten finden sie Terminhinweise auf Partys beim Hells Angels Charter Northend Alveslohe bei Norderstedt.

Aber vor Gericht bestreitet ein LKA-Beamter 2010 plötzlich, dass Verbindungen zum Rotlicht-Milieu festgestellt worden seien. Die Ermittlungen hätten auch keine Hinweise darauf ergeben, dass der Beschuldigte im großen Umfang mit Waffen gehandelt habe, sagte er nun. Der Staatsanwalt nahm daraufhin den Vorwurf des Waffenhandels zurück.

Winkelsdorf lässt jedoch nicht locker: Er stellt gegen Polizei und Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt. Er präsentiert einen Zeugen, der selbst früher Mitglied des Schützenvereins war und bei Partys der Hells Angels mitfeierte. An Eides statt erklärt er aktuell, dass außer den damaligen Beschuldigten „noch weitere Personen“ aus dem Verein „mit Waffen handelten“ oder diesen Handel „unterstützt haben“. Sie seien bis heute im Verein aktiv. Zwei Verdächtige nennt er namentlich.
Zu neuen Ermittlungen führt das aber nicht. „Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschossen“, sagt Nana Frombach, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, der taz. Alle Anzeigen von Winkelsdorf gegen Polizisten und Staatsanwälte seien eingestellt worden. „Wir wollen nicht immer an diesem Rad neu drehen.“

„Waffenhandel ist etwas, das den Staat sehr interessiert“, sagt Winkelsdorfs Anwalt Joachim Streitberger der taz. „Normalerweise wird in solchen Fällen sehr akribisch ermittelt.“ Daher sei dieser Fall „einmalig“, die Behörden hätten den Vorwurf des Waffenhandels rasch fallen gelassen, sagt er.

Es sei völlig untypisch, dass sich Waffensammler mehrere Exemplare eines Typs anschafften oder sie veränderten, sagt der auf Waffenrecht spezialisierte Anwalt. „Es sind alleine 16 gleiche, selbst gebaute Schießkugelschreiber gefunden worden. Was will man damit, außer zu handeln?“, fragt Streitberger. „Es war ein völlig ungewöhnliches Verfahren, das ich in meiner langjährigen Praxis noch nicht erlebt habe“, ergänzt er. Aus was für Gründen das geschehen sei, „erschließt sich mir nicht“.

Quelle: 17.03.2014 -taz : Milde für die Waffensammler.

Während die Justiz den illegalen Waffenhändler Guido W. und seine Komplizen Guido F. und Claudia H. mit Bewährungsstrafen davonkommen ließ, obwohl diese drei unter anderem verbotene Waffen, wie z.B. Schießkugelschreiber besaßen, und versucht hatten, frei erwerbbare LEP-Waffen zu reaktivieren, geht die Staatsanwaltschaft weiterhin gnadenlos gegen den Investigativ-Journalisten vor.

Drei Waffensammler, die illegale Schusswaffen gehortet hatten, wurden von einem Schöffengericht zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und 20 Monaten verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der mitangeklagte Waffenexperte und Fernsehjournalist Lars Winkelsdorf wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Winkelsdorf Anstiftung zum Führen einer Waffe vorgeworfen. In Fernsehbeiträgen über Waffenhandel auf St. Pauli hatte er Guido W. als kriminellen Waffenhändler dargestellt. Die Angaben des Waffennarren W. waren so verschwommen, dass Winkelsdorf nicht zu verurteilen war.

Quelle: 12.03.2010 WELT Freispruch für Waffenexperte.

Im FOCUS konnten wir 2014 folgendes lesen:

Wegen illegaler Waffengeschäfte ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen sechs aktive beziehungsweise frühere Mitglieder des Schützenvereins Kaltenkirchen (Schleswig-Holstein). Sie sollen Schusswaffen an Kriminelle verkauft haben.

Ein Zeuge, der selbst Mitglied im Schützenverein war, behauptet in einer schriftlichen Aussage: Die „Gruppierung“ im Verein habe mit Waffen und Munition „illegalen Handel“ getrieben. Auf dem Schießstand in Kaltenkirchen hätten die Beschuldigten „regelmäßig“ mit verbotenen Pistolen und scharfer Munition trainiert. Die Vorsitzende des Schützenvereins wollte sich auf FOCUS-Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern.

Bereits 2010 standen drei der Beschuldigten wegen unerlaubten Waffenbesitzes und unerlaubten Waffenhandels vor Gericht. Der Vorwurf des Handels wurde eingestellt. Warum das geschah, ist unklar. Die drei Angeklagten kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte zu dem damaligen Prozess keine Stellung nehmen. In den Ermittlungsakten fanden sich Hinweise darauf, dass die Angeklagten Kontakte ins Rockermilieu unterhielten. Die Ermittler folgten der Spur offenbar nicht.

Quelle: 26.05.2014, FOCUS: Waffenhandel im Schützenverein?

Die von Winkelsdorf im Web veröffentlichte Akte seines Rechtsanwalts vom 24.12.2012 zeigt auf, mit welchen Argumenten die Staatsanwaltschaft Hamburg arbeitet und was wirklich an den Vorwürfen dran ist. Im Verlauf des Prozesses wurde Winkeldorf freigesprochen. Als streitbarer Geist ließ er jedoch nicht locker und zeigte die Exekutive und Judikative Hamburgs an. Auch wenn an seinen Anzeigen nichts dran sein sollte, sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hamburgs gegen ihn an den Haaren herbeigezogen.

Von daher bitten wir um Anwesenheit von EUCH beim Prozess am kommenden Donnerstag und um einen Gerichtsreport, den wir veröffentlichen wollen. Mailt einfach an redaktion@german-rifle-association.de.

Hier noch mal die Adresse und der Termin:
Donnerstag, 28.04.2016 um 9 Uhr, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, Saal 175!

5 Replies to “#Waffenrecht: Justizskandal Hamburg – öffentliche Verhandlung 28.04.2016 um 9 Uhr”

  1. Der Staat bringt sichergestellte Waffen wieder in den Umlauf und ermöglicht es interessierten LWB, diese zu erwerben. Und was ist daran zu beanstanden???? AUf jeden Fall vielen Dank an Herrn W., wenn diese Möglichkeit aufgrund seines „Engagements“ nun auch abgeschafft wird!!!! 🙁

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