#Waffenrecht: Rainer Hellmuth sammelt Belege für Behördenwillkür bei der Bedürfnisprüfung

Rainer Hellmuth sammelt Belege für Behördenwillkür bei der Bedürfnisprüfung.

Aus mehreren Landkreisen in Niedersachsen sind mir zahlreiche Fälle bekannt geworden, dass WBK-Inhaber mittlerweile durch die Behörden grundlos und ohne Anlass dazu aufgefordert wurden, Ihr Bedürfnis nachzuweisen

Bitte meldet Euch über die unten angegebene Quelle bei ihm, wenn ihr ähnliches erlebt habt wie manche in Verden, Diepholz und Friesland.

(Quelle)

 

8 Replies to “#Waffenrecht: Rainer Hellmuth sammelt Belege für Behördenwillkür bei der Bedürfnisprüfung”

  1. Es ist doch sicherlich die Prüfung über das Fortbestehen eines Bedürfnisses gemeint. Mit diesem, nicht Anlass bezogenen, blinden Aktionismus will man wieder einen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten. Hat man denn immer noch nicht begriffen, dass trotz aller Schikanen gegen den legalen Waffenbesitz die Unsicherheit weiter zunimmt. So etwas kann man doch nur Grünen und Linken Wählern als Sicherheitsgewinn verkaufen. Irgendwann dämmert es den Erlaubnis-Behörden, dass Papier geduldig ist. Deren Mitarbeiter erscheinen dann unangemeldet zu den Schießveranstaltungen. Noch fehlt ihnen dazu das Personal !

  2. irgendwo habe ich mal gelesen, dass der Verband für das Bedürfnis zuständig ist, und man bei Aufforderung durch das Ordnungsamt dieser nicht direkt nachkommen sollte, da man damit dem Amt Rechte zugesteht, die man gar nicht hat. Also so wie ich es verstanden habe, muss man, sollte das Amt das Bedürfnis prüfen wollen, mit dem Verband in Kontakt treten.

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich das auch richtig verstanden habe, bzw. ganz falsch verstanden habe.
    Wenn irgendjemand einen weiterführenden Link hätte, das wäre nett.

    1. Richtig! Das gilt auf jeden Fall beim BDS LV3! Schiessbuch schön zu Hause lassen und den Verband dein Bedürfnis bzw. deine Schiesstätigkeit nachweisen lassen!

  3. Auf der verlinkten Facebookseite („Quelle“) wird darauf hingewiesen, dass schon zwei Erfolge zu verzeichnen sind, diese aber aus „Datenschutzgründen“ nicht genannt werden dürfen…. BLÖDSINN!!!!

    1. Das schlimme ist, dass hierfür Gebühren anfallen, die teilweise nicht unerheblich sind. Wenn dann jedes Jahr, obwohl man fleißig Voreinträge und Waffen eintragen lässt, diese Prüfungen kommen, ist dass schon willkür. Die zudem teuer ist. So kann man den privaten Waffenbesitz auch das Wasser abgraben….

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