#Waffenrecht: Selbstschutz – Wunsch und Wirklichkeit – die Bedürfnisprüfung aus anderer Sicht

Ein Beitrag von Frank Moebus.

Schon viel wurde durch kompetente Mitschreiber zu den Voraussetzungen des Waffenerwerbs geschrieben. Ich möchte heute auf das Bedürfnis aus gewerblicher und privater Sicht eingehen. Dabei beziehe ich auch die Gedanken und Äußerungen von Personen mit „Bedenken“ ein und greife Äußerungen und Forderungen nach Sicherheit auf, von Menschen die sich Sicherheit punktuell wünschen.

Nach Würzburg kam auch von besorgten Menschen die Aussage „man könne doch bewaffnetes Zug-Personal“ haben. Danach in weiteren Interviews sofort „das ist nicht praktikabel oder durchführbar“. Auch der Täter von München war an einem Ort wo es sicherlich Security gab: Ein Einkaufszentrum. Das sogenannte „First-Respondern“ bis die Polizei da ist, wollen viele nicht akzeptieren oder bejaen – jedenfalls nicht offiziell. Obwohl offen getragene Waffen in Deutschland zum Tagesbild gehören! Ja, wirklich!

Während nun ganz schnell bei vielen Kritikern eingeworfen würde, dass doch nicht alle Wachleute Waffen tragen können, erkläre ich Ihnen heute, wie es wirklich ist. Wachleute und private Personen sind ein und das gleiche. Beide Gruppen scheitern in der Praxis zu 99% an der sogenannten Bedürfnisprüfung. Jedoch, ähnlich wie Regelbedürfnissen bei Sportschützen für die Waffenbesitzkarte, gibt es für Wachdienste bestimmte Umstände, die als Bedürfnis für Waffenbesitzkarte und Waffenschein (unter Auflagen) anerkannt werden, wenn alle anderen Bedingungen passen. Beispielhaft erwähnt sei hier der Geldtransport. Das Bild bewaffneter Boten ist ein alltägliches, auch in Filialen der bekannten Schnellrestaurants! Und wen stört das? Niemanden. Und wir reden vom Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit!

Wenn ich im Anzug rund um wertige Veranstaltungen mein Jackett in der Pause ablegte und aß störte es Niemanden, dass ich eine USP am Gürtel trug. Auch vor Kasernen der Bundeswehr und der Briten arbeitete ich mit Bewaffnung und dort greift sogar noch „Nato-Statut“.

Was ich also zunächst zum Ausdruck bringe ist, dass die Akzeptanz legal getragener Waffen sehr hoch ist, das Wissen darum aber sehr gering. Zunächst die Tatsache, dass jeder – vom Polizisten bis zum ausgebildeten Ex-Soldaten und Zivilisten – im Beruf und Privat ein und die selbe Person ist. Warum soll nun diese Person keine Waffen führen dürfen? Oder besser gefragt: warum wird das versagt?

Es ist die Anerkennung des Bedürfnisses. Das Bedürfnis ist eine willkürliche Hürde, von der lediglich Ausnahmen gestaltet wurden, die im Vorfeld beweisbar sind. Weder ein Wachmann in einem Einkaufzentrum noch ein allein arbeitender Wachmann im Industriegebiet bekommt ein Bedürfnis anerkannt. Ein Privatier schon gar nicht.

Anders herum kenne ich eine Automobilniederlassung, in der ein normaler Mitarbeiter eine Waffe führt. Das Geschäft hat besondere Nachbarn und Geld am Tresen. Auch das stört Niemanden – warum auch. Es gibt also genügend Beispiele aus denen hervorgeht, dass mit verschieden Maß gemessen wird. So wohl bei Erlaubnissen als auch bei der Wahrnehmung von Waffenträgern „draußen“.

Was hat das letztlich mit dem Waffenrecht für legale Waffen zu tun? Es zeigt in deutlicher Weise, dass einige Fälle so beurteilt werden, als wären sie „wichtiger“ oder „wertvoller“ als die körperliche Unversehrtheit und dass der Bürger in Wirklichkeit eine ganz normale Einstellung zu geführten Waffen hat, wenn der Rahmen im Hinblick auf Person und Örtlichkeit passt. Das gilt für Private, Wachleute und somit auch logischerweise für Off-Duty Polizisten oder Soldaten.

Mein Fazit: Die Bedürfnisprüfung ist in ihrer jetzigen Form eine willkürliche Hürde. Die Forderung nach Selbstschutz als Bedürfnisgrund führte die Bedürfnisprüfung in die Bedeutungslosigkeit, da damit die Generalausnahme gewährt wäre. Und das wäre auch in Ordnung. Ein System ohne Bedürfnis aber weiterhin aus Sachkunde, Aufbewahrung, Begründung zum Waffentyp (als Beurteilung mit Logik und Offenheit), Registrierung, gern auch erster Hilfe, Versicherung etc. wäre allen anderen Ländern weltweit zig-fach überlegen und würde keine Unsicherheit schaffen.

Frank Moebus, geb 1964 in Berlin-Tempelhof, bis März 2016 langjähriger Sicherheitsunternehmer mit Waffenschein, Sportschütze seit Mitte der 90er und Gründer zweier Schießsportleistungsgruppen, 1. Vors. einer SLG (Teuto-Wiehen e.V.), anerkannter Unterweiser der Sachkunde durch die PD Bielefeld.

14 Replies to “#Waffenrecht: Selbstschutz – Wunsch und Wirklichkeit – die Bedürfnisprüfung aus anderer Sicht”

  1. bin seit 1970 Mitglied im Schützenverein, als damals freier Mensch erzogen, plötzlich werde ich zum Staatsfeind, die Bauvorschriften schnüren mir den Hals zu, jetzt plötzlich soll mein Bedürfnis wegfallen Waffen zu besitzen, Energiewende, Rentenkürzungen, von Türken bespuckt zu werden im Zug usw. Was habe ich denn falsch gemacht ?Ich bin jetzt 60 Jahre und krebskrank und offensichtlich im falschen Land geboren wofür mein Opa und mein Vater in 2 Weltkriegen kämpfen mussten. Ja, die zwingen mich AFD zu wählen, gegen meiner innerlichen Überzeugung, aber was habe ich denn noch für eine Wahl ?

  2. Wenn der Schusswaffengebrauch in Zug und Bahnhof nicht so ganz trivial ist, dann schaut doch bitte mal auf den Ausbildungsstand der Bundespolizei. Die laufen ja dort Streife,,möge sich jeder selbst informieren und erschrecken.

  3. Man muss auch schauen wo eine Waffe zum Einsatz kommt. Der Schusswaffengebrauch im Zug und Bahnhof ist sicherlich nicht einfach und birgt die Gefährdung der Mitmenschen.

    Zum Artikel selber kann ich nur Lib ausprechen. Die Gesetze bieten Stand heute genug Raum. Die Auslegung selbiger ist das Problem. Zwei Behörden bringen häufig 2 und mehr Meinungen.

  4. Und hier ist eben der Hund begraben: Geld ist in Deutschland wichtiger als Leben! Wie sonst ist zu erklären, dass die Bewachung von Geld Transportern oder „sensiblen“ Objekten mit Waffe allgemein üblich sind, aber die Bewaffnung von Sicherheitspersonal in Bahnhöfen oder Zügen rigoros verneint wird??

    1. „Geld ist in Deutschland wichtiger als Leben“ — das stimmt ganz sicher nicht.

      „Wie sonst ist zu erklären, dass die Bewachung von Geld Transportern oder „sensiblen“ Objekten mit Waffe allgemein üblich sind, aber die Bewaffnung von Sicherheitspersonal in Bahnhöfen oder Zügen rigoros verneint wird??“ — das ist so zu erklären, dass Geldtransporter (sic!) und ihr Personal einer deutlich höherer Gefahr ausgesetzt sind, brutal angegriffen zu werden, als jemand, der sich in einem Bahnhof aufhält. Die Bahn-SA hat es in der Regel mit Alkis, Assis und Pennern zu tun. Ein Geldtransporter ist ein Ziel für Leute, die sich nicht scheuen, äußerst brutal vorzugehen.

      1. Bei den Alkis, Pennern und Assis hast Du aber noch die geistesgestörten Axtschwinger vergessen. Im übrigen wurde die Bahn als besonders gefährdeter Bereich nicht von mir sondern dem Verkehrsminister eingestuft.

      2. Man bewaffnet Sicherheitspersonal um Kriminelle daran zu hindern dass diese etwas klauen, scheut jedoch die Bewaffnung von Sicherheitspersonal um Personenschutz zu gewährleisten? Und das ist gut so? Meinst Du?

    2. Da hast aber nicht ganz recht. Natürlich wird in Deutschland Leben höher geschätzt als Eigentum, die Frage ist WESSEN Leben. Sämtliche Politiker die nach Waffenverboten schreien sind doch stets umringt von bewaffneten Personen. Das Motto scheint zu lauten: „Der Pöbel hat kein Recht sein eigenes Leben zu verteidigen, aber ich als Politiker von Gottes Gnaden habe eine Privatarmee die mich beschützt.“

      1. Natürlich stimmt das nicht :-). Im Auge des Gesetzes geht Leben natürlich vor Eigentum, nur gelebt wird dies leider nicht, weshalb dieser verkehrte Eindruck leicht entstehen kann.

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