#Waffenrecht: Verfassungsbeschwerden eingereicht

Wie wir bereits berichteten, hatten sich 2011 zwei Jäger aus NRW gewehrt, eine – vom Nationalen Waffen-Register nicht vorgesehene – Kategorie zu akzeptieren: Halbautomat mit wechselbarem Magazin und dem erfundenem Sonder-Warenkennzeichen „2-Schuss“. Sie hatten den Prozess in der dritten Instanz verloren.

Da das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense Auswirkungen auf alle Jagdscheininhaber hat, war es wichtig, innerhalb der sehr kurzen Frist sowohl die Anhörungsrügen als auch die Verfassungsbeschwerden einzureichen. Da Verfassungsbeschwerden häufig abgelehnt werden, war es zudem notwendig, echte Koryphäen damit zu beauftragen, die wesentlich höhere Honararforderungen haben als üblich.

Und eure Spenden haben dies ermöglicht.

Erfreulicherweise gibt es zusätzlich auch Unterstützung der Verbände.

Hintergrund

Während in anderen Bundesländern Jagdschützern zum Zweck der Nachsuche (von verunfalltem und verletztem Wild) ausdrücklich 5-Schuss-Magazine für halbautomatische Waffen erlaubt werden, ging man in NRW den anderen Weg. Dort haben Waffenbehörden die erfundene 2-Schuss-Maximalforderung in den Waffenbesitzkarten verewigt.

Die Behörde hatte nicht moniert, dass es sich um einen B Halbautomat mit herausnehmbarem Magazin handelt, sondern sie hat nur verlangt, dass der Jagdscheininhaber in der Waffe nur 2-Schussmagazine verwenden darf. Überall, auch auf dem Schießstand. 

Die meisten betroffenen Jäger in NRW hatten diesen Sonderstatus einfach hingenommen. Nicht jedoch die beiden Kläger. Sie hatten in zwei unterschiedlichen Prozessen bei den Verwaltungsgerichten Köln und Arnsberg verloren, gemeinsam bei der Revision beim Oberverwaltungsgericht Münster gewonnen und bei der – von den Waffenbehörden (Staat) eingeleiteten Revision – in der obersten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, verloren, so dass es Auswirkungen für alle Jäger gibt, was uns immer noch nicht rechtlich ganz erschließt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Sachverbot des Bundesjagdgesetzes, auf Wild mit mehr als 2-Schuss-Magazinen in halbautomatischen Waffen zu jagen, als Besitzverbot für alle Halbautomaten mit Wechselmagazinen interpretiert.

Mittlerweile trägt keine Behörde mehr Halbautomaten für Jäger ein. Zum Teil – entgegen der Pressemitteilung des zuständigen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft – wird sogar der Eintrag einer Pistole verwehrt.

Bürger, die in der dritten Instanz auf „Gefälligkeitsurteile“ wie dieses aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgericht stoßen, als „depperte Jäger“ zu bezeichnen, wie dies gerade der Innenausschuss im Bayerischen Landtag tat, ist nicht besonders hilfreich. Ebenso wenig wie der Vorwurf vieler, die beiden hätten doch kuschen sollen, weil es „außer den beiden vorgenannten Fällen bei über 360.000 Jahresjagdscheininhabern kaum Fälle bekannt, wo es Stress mit den auf Jagdschein erworbenen Selbstladern bei der Behörde gegeben hat. In Deutschland wurden Selbstlader bisher grundsätzlich als B-Halbautomaten (herausnehmbares Magazin) erworben und auch eingetragen.“

Wir glauben, dass diese gesetzwidrige Rechtsauslegung in NRW über kurz oder lang zur allgemeingültigen Rechtsauffassung in anderen Waffenbehörden hätte führen können. Wir sehen, dass fast monatlich einige Sachbearbeiter getreu dem BVerwG-Motto „so wenig Waffen wie möglich im Volk“ versuchen, Eintragungen in Waffenbesitzkarten zu verwehren bzw. erfolgte Eintragungen zu revidieren. Jeden Monat werden diesbezüglich Bescheide herausgeschickt, müssen Rechtsanwälte auf Kosten der Waffenbesitzer agieren, werden vorgerichtliche Einvernehmungen getroffen oder Prozesse geführt. Manche landen beim Oberverwaltungsgericht, viele Waffenbesitzer knicken jedoch ein und beugen sich. Erst letztes Jahr musste ein Landesjagdverband (LJV) seinen Waffenbesitz für Jagdschulungszwecke verteidigen – und bekam natürlich Recht, weil der LJV einen guten Justitiar hat. Doch wie sieht das „Recht“ bei denen aus, die kein Geld für eine Revision aufbringen? Werden hier – still und heimlich – rechtlich einwandfreie Besitzrechte mit erfundenen Interpretationen des Gesetzes verneint? Katjas Recherchen anhand einiger Rechtsurteile in Bezug auf Waffenverbote deuten daraufhin.

Die beiden Jäger aus NRW sind nicht „deppert“, sondern zweifelten – zu Recht – die erfundene Verwaltungspraxis an.

Nicht umsonst gibt es diese Sprüche

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
(sehr alte Volksweisheit: Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei)

In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der ‚Deutschen Richterzeitung‘, 9/1982, S. 325

Wer kämpft kann verlieren; wer nicht kämpft hat schon verloren“ (Bertolt Brecht)

Die Kläger haben drei Instanzen hinter sich und wir – die Community – beteiligen uns finanziell an der Verfassungsbeschwerde, jedoch nicht an den emotionalen Folgen und Arbeitsausfällen der beiden. Wer die beiden „deppert“ nennt, hat verkannt, dass unsere Rechtssprechung „deppert“ ist, insbesondere die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Auswirkungen

Sollte das Urteil des BVerwG für diese beiden Jäger rechtskräftig werden, dann wäre die Entscheidung des BVerwG nicht mehr nur schwebend, so dass mit einer generellen negativen Verwaltungspraxis gerechnet werden muss. D.h. nicht nur Neuerwerbungen wären betroffen, sondern jeglicher Altbesitz von Jägern aller halbautomatischen Waffen.

Um dieses Urteil schwebend zu erhalten, war sowohl die Anhörungsrügen innerhalb der Zweiwochenfrist als Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde notwendig, als auch die fristgerechte Verfassungsbeschwerden beider Kläger in der Vierwochenfrist.

  • Und beides – Rüge und Beschwerde – gehören nicht zum normalen Geschäft von Rechtsanwälten.
  • Und beides – Rüge und Beschwerde – werden i.d.R. von der höchsten Instanz nicht zugelassen.
  • Und beides – Rüge und Beschwerde – sollen so schnell formuliert werden, dass Otto-Normalverbraucher eigentlich gar keine Chance hat, geeignete Rechtsanwälte hierfür zu finden und Kostenübernahmen.

Folgen

Die beiden Kläger hatten die Anhörungsrügen fristgemäß eingereicht, die erwartungsgemäß abgelehnt wurde. Doch die Verfassungsbeschwerden können nur Erfolg haben, wenn Experten im Verfassungsrecht die Beschwerden formulieren. Kein normaler Rechtsanwalt ist dazu in der Lage. Und Experten kosten Geld. Und sie kosten noch mehr Geld, wenn die Fristen vom Staat auf mickrige vier Wochen begrenzt werden und diese noch durch Zustellung am Gründonnerstag Nachmittag um weitere vier Tage verkürzt wurde und die Anwälte am Wochenende arbeiten müssen, um die Abgabe fristgemäß am Montag zu erledigen. Dahinter kann man nur Absicht vermuten.

zeitachse

Wir von der GRA haben uns innerhalb von vier Tagen – die Jäger sind an Katja am 8.4 herangetreten – entschlossen, für die Verfassungsbeschwerde Geld zu sammeln und dieses Geld treuhänderisch zu verwalten. „Ein Mann/eine Frau – ein Wort“ galt zwischen den beiden Klägern, Katja Triebel (als Vertrauensperson) und Marc Schieferdecker (als Kontoinhaber). Wir vier hatten keinen schriftlichen Treuhänder-Vertrag, Beratungen mit Steuerberatern oder komplizierte „pro bono“ Vereinbarungen. Wir haben einfach gemacht. Die Kläger unterrichten Katja, Katja unterrichtet Marc und Marc veröffentlicht Zwischenstände und überweist die Rechtsanwaltskosten. Dabei ist Katja kontinuierlich auch in Kontakt mit dem Deutschem Jagdverband. Und ihr habt gespendet. Ohne euer immenses Spendenaufkommen, das bereits am ersten Tag super erfolgreich war, hätten sich die Kläger nicht getraut, bereits am 18.04.2016 Honorarzusagen zu erteilen.

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Erster Erfolg

Ohne eure Privatspenden hätten sich die Kläger nicht getraut, eine zweite Koryphäe im Verfassungsrecht zu beauftragen, deren Wochenendsarbeit mehr als 20.000 € gekostet hat. Beide Beschwerden wurden am Montag fristgerecht eingereicht, können sich aber auf mehrere Jahre hinziehen.

verfassungsbeschwerde

Warum war die Spendensammlung für die Verfassungsbeschwerden wichtig?

Solange das BVerwG-Urteil schwebend ist, kann kein Politiker sich darauf berufen. Sobald es rechtskräftig wird, sieht das anders aus.

Aufgrund euer Spenden war es sogar möglich, zwei unterschiedliche Verfassungsrechtler zu beauftragen. Wie man an den Einleitungen sieht, benutzen sie z.T. unterschiedliche Grundgesetz-Artikel. Es besteht hierbei die Möglichkeit, dass die eine angenommen und die anderen zurückgewiesen wird. Zudem ist es ebenfalls möglich, dass die Argumente und Überlegungen der einen Verfassungsbeschwerde sich auch zugunsten der anderen auswirken kann.

Hier sind die Einleitungssätze der beiden Verfassungsbeschwerden.

verfassungsbeschwerde1

Verfassungsbeschwerde I

 

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Verfassungsbeschwerde II

 

Da Verbände immer etwas schwerfälliger sind – das ist naturgegeben – und die unsrigen nicht über hohe Verteilungssummen verfügen, können diese nicht innerhalb von 10 Tagen Zusagen über 50.000€ abgeben. Von daher war eure Spendenfreudigkeit für die Kläger immens wichtig. Genauso wichtig ist aber die Unterstützung der Verbände, künftige Klagen zu sammeln. Deshalb informiert eure Landesverbände:

An Jäger appelliert die Allianz: Sollten Waffenbehörden die Eintragung von halbautomatischen Waffen ablehnen oder sogar zurücknehmen, bitte umgehend die Verbände informieren.

Pressemitteilung des DJV, 25.04.2016

Natürlich sind wir über diese Meldung der acht Verbände nicht sehr erfreut, weil die German-Rifle-Association nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Doch ist uns bewusst, dass eine Presseerklärung von acht Verbänden immer ein Kompromiss ist. Von daher ist das gemeinsame Ziel höher zu bewerten als die eigene Befindlichkeit. Wir können euch versichern, dass eure Spenden wesentlich höher sind als die Zusagen der Verbände. Eventuell werden deren Zusagen auch gar nicht benötigt.

Gegenüber den vor dem BVerwG unterlegenen Klägern bekräftigten die acht Verbände ihre Zusage, den Gang vor das Bundesverfassungsgericht finanziell zu unterstützen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BVerwG-Urteils wurden intensive Gespräche zwischen den Verbänden und den Klägern zum weiteren Vorgehen geführt. Auf Initiative der Kläger wurden zwischenzeitlich auch private Spendengelder gesammelt, um die Klage zu unterstützen. „Wir sind dankbar für die breite Unterstützung“, zeigte sich einer der beiden Kläger erfreut.

 Pressemitteilung des DJV, 25.04.2016

38 Replies to “#Waffenrecht: Verfassungsbeschwerden eingereicht”

  1. ich fühle mich – gelinde gesagt – ein wenig veräppelt. Was passiert hier mit den Spenden? Hier werden angeblich über 20.000 € für eine Antragsschrift verblasen. Diese wird hier nicht veröffentlicht, es gibt kein Geschäftszeichen des BVerfG und der angebliche Staranwalt wird nicht einmal namentlich benannt.

    Jetzt – nachdem die Verfassungsbeschwerde nach der Gesetzesänderung weitestgehend obsolet geworden sein dürfte – passiret gar nichts. Keine Mitteilung wie der Verfahrensstand ist – nichts.

    Also mir reisst langsam der Geduldsfaden. Wenn ich hier keine Fakten bekomme was mit den teilweise zweckgebundenen Spendengeldern passiert ist bzw passiert, dann müssen das halt die Strafverfolgungsbehörden ermitteln

  2. Zu Jens-P „Das ist bitterer Ernst und das „England-Szenario“ und sicherlich das Ziel vieler EU Bürokraten.“

    Was hat die EU oder der Brexit mit deutschem Waffenrecht zu tun? Hier geht es um ein deutsches Urteil über rein deutsches Recht.
    Kann sein, dass das dieses Urteil nicht die Sternstunde des BVerwG war, aber gleich „Willkühr“ (Dave-J) zu unterstellen ist falsch und führt nur dazu, dass man uns in der Sache nicht ernst nimmt.

    Pauschales Stammtischgemecker über die EU oder Anwälte und Richter (Andy) sind voll daneben und der Sache nicht dienlich.
    Ich bin auch Jäger und verstehe die ganze Aufregung nicht so recht. Erklärt lieber mal, wozu man einen 5 Schuss HA bei der Nachsuche braucht?? Ein Schuss sollte reichen!

    Ich bin sehr froh, dass wir hier nicht das Schweizer oder US Waffenrecht haben.

    Die Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden liegt übigens bei unter 3%. Mit erfahrenem Vertreter mag es etwas besser stehen, wenn dieser aber schon Art. 103 Abs. 2 GG nicht zitieren kann, sieht das nicht gut aus für eure 50.000€.

  3. In der Verfassungsbeschwerde II, Antrag 2 wird das Grundrecht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 2 GG angeführt.

    Allerdings:

    Artikel 103 GG

    (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
    (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
    (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

    (Quelle: https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_09/245142)

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in Art. 103 Abs. 1 (!) und NICHT in Abs. 2 geregelt. Ist das jetzt mein laienhaftes Jurawissen oder hat eine der Koryphäen da einen nicht unerheblichen Fehler gemacht? Wenn ja, dann sollte dies schnellstens korrigiert werden…

    Übrigens: ein dickes Lob für die Spendenaktion! Ich habe auch gerne gespendet, obwohl ich keine halbautomatische Langwaffen besitze (und als Jäger wohl vorerst auch nicht mehr eingetragen bekomme), denn beim Urteil des BVerwG handelt es sich meiner Meinung nach um Willkür und das geht allen Anhängern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (auch nicht-Legalwaffenbesitzer) etwas an.

    Ein Jurist hat mir mal gesagt: „Bei Gericht bekommen Sie nicht unbedingt Recht. Sie bekommen ein Urteil“.

    1. Nicht alles, was der Laie sieht muss für ihn auch verständlich sein. Ich gehe davon aus, dass hier die nachträgliche Umdefinition des Verwendungsverbots zu einem Besitzverbot gerügt werden soll. Die „Tat“ wäre in dem Sinne als der Erwerb, den das Gericht im Nachgang als verbietet.
      Für solche kreativen Herangehensweisen bezahlt man Experten 😉
      Weiter so!!!

      1. So einfach ist es nicht, ich (selbst Anwalt) halte es für einen Fehler. Art. 103 II GG betrifft gar nicht das rechtliche Gehör, sondern das strafrechtliche Rückwirkungsverbot. Das könnte dann verletzt werden, wenn jetzt jemand z.B. wg. illegalen Waffenbesitzes belangt würde, obwohl er seinerzeit vermeintlich erwerben durfte aufgrund anderer Gesetzesauslegung. (Wobei auch dann natürlich zunächst die rechtskräftig – wenn auch zu Unrecht – erteilte Erlaubnis zum formell rechtmäßigen Besitz führt.)

        Hier ist das aber evident nicht relevant, es geht um keine Strafsache/OWi. Also ist offensichtlich Art. 103 I GG gemeint. Es ist aber dennoch ein unerheblicher Fehler, weil juristisch offensichtlich ist, was gerügt werden soll.

  4. An diejenigen, die sich über die Honorare beschweren: Ich bin auch einer dieser von Max so genannten „kleinen“ Anwälte – soll heißen, Partner einer mittelständischen Kanzlei. Und da liegt mein Stundensatz bei Zeithonorar auch bei 250€ netto. Das ist normal. Genauso die Zuschläge für Wochenende und natürlich für spezialisierte Kollegen.

    Ob sich das dann in den Ergebnissen niederschlägt, das lasse ich mal dahingestellt. Die Grundrechtsverletzungen, welche dort im Grundsatz erst einmal angesprochen werden, sind insgesamt kein Teufelszeug und bzgl. sämtlicher (mit Ausnahme von Art. 103 GG, dort kenne ich den vorherigen Verfahrensgang nicht genau genug) fallen mir auf Anhieb genug Gründe ein, womit das BVerfG die Grundrechtsverletzungen abbügeln kann – wenn es will. Auch das Gegenteil lässt sich begründen. Daher bleibt es nun einmal bei der Erfahrung, dass das BVerfG im Wesentlichen ein politisches Gericht ist, was sich auch aus den meisten Entscheidungen zeigt.

    Im Übrigen, auch wenn mir die BVerwG-Entscheidung auch nicht passt: Der Wortlaut om JagdG ist schon recht eindeutig, sodass ich die Entscheidung des BVerwG aus juristischer (!) Sicht sogar überzeugend finde. Die GRA sollte sich daher m.E. vorrangig an die Politik halten. Genug Politiker sind selbst Jäger und es muss nur ein Satz im Jagdgesetz geändert werden, damit alle wieder zufrieden sein können.

  5. Sagt mal, verstehen es manche wirklich immer noch nicht!?
    Und wenn der/die anwälte 80.000€ verlangen.
    Dann spende ich noch einmal!!!
    Der sinn an der sache ist doch das mit ihm/ihnen eine möglichkeit besteht gegen so einen schwachsinn erfolgreich vorzugehen!
    Punkt!
    Wir legalwaffenbesitzer sitzen ALLE im selben boot!
    Ob farbmarkierer oder luftschütze, ob großkaliberschütze oder dekobesitzer, ob jäger oder sylvester-platz-knaller, alle sind betroffen.
    Die einen sitzen im boot weiter vorne und die anderen weiter hinten. Aber allen wird es irgendwie früher oder später an den kragen bzw. an die waffen gehen!
    Es gibt eine zeit zu ruhen.
    Und es gibt eine zeit zum kämpfen.
    Jetzt müßen WIR um unsere rechte kämpfen!
    Danke GRA!

  6. 50.000€ für eine Verfassungsklage?

    Ist es nicht egal was das in diesem Fall kostet? Für den, der es noch nicht verstanden hat, die Politik arbeitet immer nach der Salamitaktik. Stück für Stück werden Verbote durchgesetzt.

    Heute sind es die Selbstlader für Jäger, morgen die Kurzwaffen und Übermorgen schießen Sportschützen nur noch mit Luftgewehren.

    Wehret den Anfängen! Fordert ein Politiker die Beschränkung eines Bedürfnisses, fordere ich die komplette Abschaffung dieses Unfugs.

    Für Duckmäusertum, „wird schon nicht so schlimm werden“ und „man muss ja kompromissbereit sein“ ist es leider schon zu spät.

    Auch ich hätte dieses Urteil als Kläger nicht akzeptiert und wäre, zur Not, auch ohne Unterstützung von Verbänden vor das Verfassungsgericht gezogen. Es geht ums Prinzip.

    1. Hallo anderer Andy, ;D

      sehe ich auch so. Den Staat kostet es mal nix solche Gesetze durchzubringen und die Klage dagegen trocknet das Kapital der Verbände aus und zieht Ressourcen, nur damit man nächstes Jahr oder auch in zwei bis drei Jahren wieder das gleiche macht. Währenddessen lachen Richter und Anwälte auf ihrem Weg zur Bank. Wieviel Schuss Muni kann man eigentlich von dem Geld kaufen? Großhändlerpreise meine ich. Vielleicht kann ja Frau Triebel da weiterhelfen.

  7. Du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, das ihr mal eben 20.000 Euro für ne Wochenendarbeit rausgehauen habt, weil gerade jemand da war, der diesen Betrag haben wollte?

    Habt ihr mal die Honorare der verschiedenen Anwälte verglichen? Bei 100 dafür möglichen Anwälten soll doch keiner behaupten, dass die alle den gleichen Betrag für ihre Arbeit nehmen!!!

    Warum muß das ganze am Wochenende durchgeführt werden, wo sich das Honorar „mal eben“ verdoppelt? Wir reden hier von einer Differenz von 10.000 Euro gegenüber der gleichen Leistung, die auch „in der Woche“ hätte durchgeführt werden können!!!

    Wer ist denn überhaupt der Rechtsanwalt, den ihr da beauftragt habt? Worin zeichnet sich gerade dieser Anwalt gegenüber den anderen 100 Anwälten aus, die ebenfalls dafür in Frage kommen würden?

    Bei solchen großen Beträgen würde ich wirklich gerne wissen, nach welchen Kriterien ihr die Anwaltswahl vorgenommen habt!

    1. Die GRA war nur TREUHÄNDER, d.h. nicht wir, sondern die Kläger haben ihre Rechtsanwälte ausgewählt. Wir müssen nur aufpassen, dass die Gelder für die Verfassungsbeschwerde benutzt werden.

      Warum am Wochenende? Weil das deutsche Rechtssystem für eine Verfassungsbeschwerde nach Urteilszugang lächerliche vier Wochen zubilligt, wovon bereits 5 Tage durch die Osterfeiertage verloren gingen.

      Von daher geht diese Kritik an die Falschen. Die beiden Kläger hatten 50.000 angesetzt, ihr habt 50.000 gespendet und ca. 50.000 wird es kosten. So what?

    2. „Experten kosten Geld. Und sie kosten noch mehr Geld, wenn die Fristen vom Staat auf mickrige vier Wochen begrenzt werden und diese noch durch Zustellung am Gründonnerstag Nachmittag um weitere vier Tage verkürzt wurde und die Anwälte am Wochenende arbeiten müssen, ___um die Abgabe fristgemäß am Montag zu erledigen.___

      Ohne Wochenendarbeit keine Rüge, ohne Rüge keine Möglichkeit zur Klage, ohne Klage beim beim BVerfG …
      Wo ist also das Problem?

      Ja, es ist teuer zu prozessieren, und ja, es wäre besser Gesetze zu haben die solche Prozesse nicht nötig machen, aber wir können es uns aktuell eben nicht aussuchen.

      Ich habe nicht gespendet, um herausfinden wer der günstigste Anwalt für Verfassungsrecht in Deutschland ist.

      Ich habe gespendet, weil ich Ergebnisse sehen wollte und die GRA hat geliefert.

  8. Wenn sie sich nicht dagegen engagieren, bekommen auch die Eidgenossen Problene, das stimmt.

    Aber genau das ist der Punkt: Die Schweizer machen etwas dafür, dass ihre Rechte erhalten bleiben (proTELL) und sie haben dafür auch gute Voraussetzungen (weit bessere als wir).

    – kein Bedürfnisprinzip für den Erwerb (der angegebene Grund ist eher dokumentarisch)
    – Waffen zum Selbstschutz erlaubt (bedingt durch den ersten Punkt)
    – keine Registrierung der Altbestände (aus guten Zeiten ohne Waffenregister)
    – Waffenbesitz und Sportschießen sind gesellschaftlich besser akzeptiert (Stichwort Feldschießen)
    – Milizsystem (wenn fast jeder Soldat sein Sturmgewehr daheim hat, ohne dass es signifikante Probleme gibt, haben es Verbotspolitiker schwer, Einschränkungen für „normale“ Jäger-/Schützenwaffen zu begründen

    In Deutschland gibt es (leider) weit weniger positives in dieser Hinsicht. Die GRA betrachte ich aber als wichtigen Schritt und auch die Tatsache, dass allein zwischen 2010/11 und 2014/15 jährlich mehr als 5.500 neue Jäger ihren Jagdschein lösten (und da ist immer noch Potenzial nach oben) stimmt positiv, denn jede Stimme zählt.

  9. Danke Katja und Marc für die Organisation um diese Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen. Ich war wirklich erstaunt zu sehen, dass dieses Thema doch vielen ein Anliegen ist. Von daher Klasse, dass die Fristen gehalten werden konnten.
    Wenn weitere Spenden notwendig sind lasst es uns wissen. Ich werde mich sicher wieder beteiligen, den nur vereint können wir gegen diese sinnfreie Urteil vorgehen. Danke für die Arbeit die ihr beide leistet.

  10. Ha! Wenn das Land Nordrhein-Westfalen tatsächlich die Auslagen erstattet, könnte man aus dem Geld doch eine Art Stiftung machen, von der zukünftige Prozesse dieser Art bezahlt werden können!? Und solche Prozesse werden folgen, da kann man wohl leider sicher sein…

    1. Wir sollten uns jetzt hierüber noch nicht den Kopf zerbrechen. ALS ERSTES MÜSSEN WIR VOR DEM VERFASSUNGSGERICHT GEWINNEN. Nüchtern gesagt, gibt es hierfür keine Garantie. Insofern ist es wichtig, dort mit den passenden Spezialanwälten zu arbeiten. Der Wert eines Anwaltes basiert nicht darauf, was er kostet, sondern was er bringt.

      Auf der Waffenmesse in Kassel im April machte ein Händler Werbung: „Wir kaufen Ihre Waffen auf, bevor sie zu Gullydeckeln und Bremsscheiben verarbeitet werden !“
      Das ist bitterer Ernst und das „England-Szenario“ und sicherlich das Ziel vieler EU Bürokraten.

      Ich habe gerade nochmals Euro 25 gespendet für die GRA, um die tolle Arbeit zu honorieren.
      Für die Verfassungsklage hatte ich schon gespendet.
      Zusätzlich habe ich Bundestags- und Europaabgeordnete und Zeitungen angeschrieben.

      Ich mag die Schweizer, die können laut sagen: „Hande weg von unserem Sturmgewehr !“

  11. Hola amiga Katja und Co,
    haben denn die „Verbände“ auch was an Geld beigesteuert, wieviel? Oder haben die mal wieder nur „heisse Luft abgelassen“??
    Ich möchte der GRA beitreten…komme aber mit dem Formular nicht klar, kann ich das auch mittels Brief am Marc machen?
    Falls von den gespendeten Geld etwas übrig bleibt…fragt mal im inet. den Spendern ob man das nicht für zukünftige Aktionen bunkern sollte, ich bin damit einverstanden.
    saludos de pancho lobo / Frank-M.Wolf sen.

  12. 20.000 Euro Honorar für EIN Wochenende Arbeit????

    Wem habt ihr denn da das Wochenende vergoldet????

    Mal ganz ehrlich, schmeisst ihr das Geld mit vollen Händen zum Fenster raus??? Wofür hab ich denn da gespendet?? 🙁

    1. Es gibt in Dtl. nur um die 100 Rechtsanwälte die das Potential als auch die Erfahrung für Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht haben. Daher können diese mehr oder weniger ihr Honorar selbst bestimmen.
      Bei diesen liegt die Arbeitsstunde bei 500€, am Wochenende Faktor 2.

      Selbst „kleine“ Rechtsanwälte nehmen für 20 Arbeitsstunden weit mehr als 5000€.

      1. Du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, das ihr mal eben 20.000 Euro für ne Wochenendarbeit rausgehauen habt, weil gerade jemand da war, der diesen Betrag haben wollte?

        Habt ihr mal die Honorare der verschiedenen Anwälte verglichen? Bei 100 dafür möglichen Anwälten soll doch keiner behaupten, dass die alle den gleichen Betrag für ihre Arbeit nehmen!!!

        Warum muß das ganze am Wochenende durchgeführt werden, wo sich das Honorar „mal eben“ verdoppelt? Wir reden hier von einer Differenz von 10.000 Euro gegenüber der gleichen Leistung, die auch „in der Woche“ hätte durchgeführt werden können!!!

        Wer ist denn überhaupt der Rechtsanwalt, den ihr da beauftragt habt? Worin zeichnet sich gerade dieser Anwalt gegenüber den anderen 100 Anwälten aus, die ebenfalls dafür in Frage kommen würden?

        Bei solchen großen Beträgen würde ich wirklich gerne wissen, nach welchen Kriterien ihr die Anwaltswahl vorgenommen habt!

    2. Bevor man gleich so lospoltert, sollte man sich mal erkunden, was für Honorare spezialisierte Anwälte verlangen. Mit einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Scheidungsrecht hat das nichts zu tun. Die spielen in einer ganz anderen Liga.

  13. Liebe Katja, lieber Marc, ja, die German-Rifle-Association wurde in der Presseerklärung leider nicht erwähnt. ich bin in 3 dieser 8 Verbände Mitglied. Außer lahmen Artikeln in Verbandszeitschriften habe ich von denen nichts gesehen. Die GERMAN-RIFLE-ASSOCIATION ist die BESTE, AGILSTE, SPASSIGSTE, KONSTRUKTIVSTE, ERFOLGREICHSTE Vertretung die es für Waffenbesitzer gibt. Gerne möchte ich mehr spenden – auch in der Zukunft – und Eure Arbeit auch mit Taten unterstützen. Besten Dank für Eure tolle Arbeit.

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