Zivilcourage, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Erinnern Sie sich noch an Dominik Brunner? Echt nicht?

Der Name ging vor einigen Jahren durch die Presse und zwar im Zusammenhang mit (erst drei, dann) zwei Schlägern, die in der Münchener S-Bahn eine Gruppe Schüler bedrohte.

Damals konnte man landauf, landab viel über Zivilcourage lesen und hören und vor allem davon, daß es von dieser vielgepriesenen Zivilcourage in unserem Land deutlich zu wenig gibt.

Dominik Brunner hatte sie, stellte sich den beiden Schlägern entgegen und wurde zum Dank für sein mutiges Handeln von ihnen totgeprügelt.

Ich kann mir vorstellen, dass er noch leben würde, hätte er eine Waffe dabei gehabt. Legal besessen und legal geführt, wohlgemerkt.

Was spricht denn eigentlich dagegen, wenn ein volljähriger, unbescholtener und sachkundiger Bürger eine Waffe zum Selbstschutz führt?

Nichts, wie ich finde.

Aber wir leben doch in einem zivilisierten Land und haben eine Polizei. Da braucht ein Privatmensch keine Waffe.

Zum Thema zivilisiertes Land mal ein paar Zahlen aus 2011 (Zahlen aus 2012 wurden noch nicht veröffentlicht):

132000+ Wohnungseinbrüche

67000+ Fälle von schwerer und gefährlicher Körperverletzung

48000+ Fälle von Raub und räuberischer Erpressung

7500+ Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung

Mal Hand aufs Herz: der Polizei begegnet der Otto-Nomalverbraucher höchstens morgens am Zebrastreifen der Grundschule oder bei der allgemeinen Verkehrskontrolle. Selbst wenn sich jeder Polizist noch so viel Mühe gibt, strafvereitelnd zu wirken, der Staat kann nicht – im Leben nicht und unter keinen Umständen – neben jeden Bürger und an jedes Einfamilienhaus einen Beamten als Aufpasser stellen.

Wie man es dreht und wendet, kein Polizist und keine Überwachungskamera ersetzen die 9mm am Gürtel oder die Schrotflinte neben dem Bett.

Aaaaaaaaaaaaber! Wo kommen wir da hin, wenn jeder einfach so rumballern würde! Die rechtlichen Bedingungen für Notwehr und Nothilfe sind in Deutschland klar definiert. Natürlich geht es nicht, wie so gerne unterstellt wird, um das hirnlose Herumballern, sondern darum, grundgesetzlich verankerte Werte Leben und Gesundheit zu schützen.

Der Staat ist hierzu nur in den seltensten Fällen imstande und deshalb ist es nur recht und billig, wenn der Bürger sich hier selbst organisiert.

Wer seine Waffe dazu benutzen würde, den Nachbarn vom Zaun zu putzen, nur weil er einen herüberhängenden Ast abschneidet, würde – und das zu Recht – bestraft. Hoffentlich sogar mit aller gebotenen Härte. Das Selbe gilt für die prognostizierten Schießereien um Parkplätze und Sonderangebote.

Diese Art Beispiel wird gerne von den Waffengegnern herangezogen, um Horrorszenarien zu skizzieren, die in unserem Land alltäglich würden, liberalisierte man das Waffenrecht. Sie sind dermaßen an den Haaren herbeigezogen, daß sich jede Diskussion darüber erübrigen sollte.

Zivilcouragierte Menschen wie Herrn Brunner, die ihr Leben für ihre Mitmenschen aufs Spiel gesetzt haben, läßt man dann aber lieber unter den Tisch fallen.

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