#Jagd: Halbautomatische Büchsen mit Wechselmagazin verboten?

(Update: Die Situation hat sich entschärft – bitte hier lesen!)

Beim Bundesverwaltungsgericht hat es ein katastrophales Urteil gegeben, dass alle Jägerinnen und Jäger betrifft, die eine halbautomatische Büchse besitzen, die ein Magazin mit mehr als zwei Schuss Kapazität aufnehmen kann. Die Auswirkungen dieses Urteils in der Praxis sind noch unklar.

Hintergrund:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 7. März (Az. BVerwG 6 C 60.14) Jägern das Recht abgesprochen, halbautomatische Waffen zu besitzen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwei Schuss aufnehmen können. „Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Verwendbarkeit und den Erwerb von Selbstladern für die Jagd deutlich eingeschränkt“, meint der auf Jagdrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Jens Ole Sendke, „Und der Kläger hat sich selbst und der Jägerschaft einen Bärendienst erwiesen.“ Geklagt hatte ein Jäger und Sportschütze aus Nordrhein-Westfalen, der im Januar 2011 auf seinen Jagdschein eine halbautomatische Büchse erworben hatte und diese in seine WBK eintragen lassen wollte: „Diese Schusswaffe hat kein eingebautes Magazin; sie kann mit auswechselbaren Magazinen mit unterschiedlicher Patronenkapazität benutzt werden. Der Kläger begründete seinen Antrag damit, er wolle die Waffe unter Verwendung eines kleinen Magazins mit einer Kapazität von zwei Patronen für die Jagd benutzen. Für das jagdliche Schießtraining mit der Waffe auf dem Schießstand wolle er ein größeres Magazin einlegen“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Mehr lesen:
http://www.jawina.de/?p=10388

Hier das Urteil:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=070316U6C60.14.0

Hier das Urteil aus NRW:
http://www.zvr-online.com/archiv/2015/februar-2015/ovg-muenster-eintragung-einer-jagdwaffe-ohne-den-zusatz-2-schuss/

9 Replies to “#Jagd: Halbautomatische Büchsen mit Wechselmagazin verboten?”

  1. Super ist ja nun, das sowohl Pistole als auch Revolver als „halbautomatische“ (nicht lachen) Waffen nicht mehr eingetragen werden dürfen und auch nicht werden. Fangschuss also nicht mehr sondern wieder Sauspieß und Hirschfänger. Wo bleibt da das waidgerechte Jagen?

  2. Hallo,
    ich habe nun schon seit ca. 25 Jahren einen Jagdschein und bin darüber hinaus auch noch Sportschütze.
    In den letzten Jahren habe ich die Entwicklung des Waffengesetzes interessiert beobachtet und musste leider recht oft feststellen das viele der negativen Änderungen selbstverschuldet sind. Sei es durch Interviews und Äußerungen in der Presse / TV oder durch den zu sorglosen Umgang einiger Jäger oder Sportschützen mit den Waffen.
    In diesem Fall müsste der Kläger mal tief in sich gehen und sich hinterfragen ob das wirklich nötig war. Für mich persönlich ist jemand der solche Klagen führt, nicht in der Lage eine Waffe zu besitzen oder jagdlich zu führen.
    Ganz mal abgesehen vom wirtschaftlichen Schaden den dieses Mitglied angerichtet hat, ging dieser Schuß gehörig nach hinten los.
    So langsam sollte uns Jägern und Sportschützen mal ein Licht aufgehen, den wir wollen was vom Staat und nicht der was von uns. Wenn wir auf Block fahren enden wir genauso wie die neuen Parteien die eine Zukunft hätten aber durch unbedachte Äußerungen und Reaktionen einiger unterbelichteter Mitglieder sich selbst ins Aus setzen.

    1. Ich sage es mal ganz deutlich: Wenn du so denkst, dann bist du auf dieser Seite hier falsch. Glaubst du ernsthaft, dass das die Beurteilung des Gerichts tatsächlich richtig ist? Und wenn nein: Warum sollten dann Leute nicht danach streben dürfen, Gerechtigkeit herzustellen? Deine Art zu denken erschließt sich mir nicht.

      Hier übrigens mal eine genauere Einschätzung zu dem Thema:
      http://german-rifle-association.de/jagd-aufatmen-bei-halbautomatische-langwaffen-mit-wechselmagazin/

      Und noch ein Tipp von mir: Wenn man immer zu allem Ja und Amen sagt und immer die Füße still hält, dann ist es bald Vorbei mit dem Waffenbesitz, siehe #EUgunban.

  3. „hier gibt nämlich niemanden auf der politischen Bühne, der glaubhaft (!) und kompromisslos pro-LLegalwaffenbesitz auftritt.“

    Doch, es gibt eine Partei. Und zwar ganz klar, expressis verbis. Bei Wikipedia „Parteifarben“ eingeben und dann auf den Reiter „blau“ klicken.

  4. Das Urteil dieses Gerichts ist an Absurdität und juristischer Missinterpretation von Gesetzestexten nicht zu übertreffen, mit der selben Begründung – nämlich das etwas potenziell missbräuchlich verwendet werden könnte – ließen sich _alle_ Jagdwaffen verbieten, schließlich könnte ja jagdlich ungeeignete Munition verwendet werden.

    Hier bedarf es m.M.n. einer Gesetzesänderung, die Rechtssicherheit bietet und klarstellt, dass Jäger und möglichst auch Sportschützen auf dem Schießstand keine Begrenzung der Magazingröße mehr haben.

    Man möchte ja nicht in Verschwörungstheorien abgleiten, aber haben die Richter bei diesem Urteil nicht möglicherweise nach Brüssel geschielt und um, im vorauseilenden Gehorsam, dem weitgehenden Halbautomaten-Verbot vorzugreifen? Womöglich gewinnen wir Legalwaffenbesitzer die Schlacht auf EU-Ebene (hauptsächlich dank Ländern wie Finnland, Estland und Österreich, die auf liberale Regelungen pochen), verlieren sich aber auf nationaler Ebene, hier gibt nämlich niemanden auf der politischen Bühne, der glaubhaft (!) und kompromisslos pro-LLegalwaffenbesitz auftritt.

  5. Da ich kein Jäger bin, betrifft mich dieses Urteil zwar nicht, aber ich finde es eine Unverschämtheit und eine weitere Maßnahme, um die Lobby der Halbautomatenbesitzer zu schrumpfen (siehe EU Gun Ban). Die Jäger sollten alles mögliche tun, um dieses Urteil anzufechten.

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