„Bei einigen Händlern hat sich der Absatz von frei verkäuflichen Verteidigungsmitteln in den vergangenen Monaten verdoppelt, manche berichten sogar von einer Vervierfachung“, sagt Ingo Meinhard, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Büchsenmacher in Marburg. „Es gibt offenbar ein deutlich gestiegenes Sicherheitsbedürfnis.“
Anmerkung von [Katja, Waffenhändlerin und im GRA Orga-Team]:
Die Aussagen des VDB stimmen, auch wir haben unseren Umsatz an Pfeffersprays und Elektroschocker verdreifacht seit Oktober. Und ja, die Großhändler sind so gut wie ausverkauft. Damit hatte niemand gerechnet. Der Absatz von SSW ist auch gestiegen, aber nicht so dramatisch wie bei den Abwehrmitteln, die keinen „Kleinen Waffenschein“ auf der Straße benötigen.
Jegliche „Kampfhandlung“, d.h. Sprühen mit Pfefferspray, Schießen mit Gaspistole, schocken mit Elektroschocker darf nur in Notwehrsituationen erfolgen. Es empfiehlt sich, danach sofort die Flucht zu ergreifen und am nächsten Tag Anzeige zu erstatten. Oft macht dies nämlich der Aggressor vom Vortag und dann „schaut man doof aus der Wäsche“, weil man selber nichts gemeldet hat. Wer kann, sollte die Internetwache benutzen: geht schnell und meist passiert nix anderes, als dass die Polizeiliche Kriminal Statistik einen weiteren Fall registriert.
Wer nach so einer Situation von der Polizei befragt wird, hat das Recht zu SCHWEIGEN. Wenn überhaupt, hatte man sein „Tierabwehrspray“ bzw. die Gaswaffe mit Pfeffergaspatronen nur wegen dem Nachbarshund oder den vielen Wildschweinen dabei. Dann ist alles gut.
http://german-rifle-association.de/ihr-habt-das-recht-zu-schweigen/