Der VDB informiert in seinem aktuellen Newsletter über die neue Dekowaffen-Richtlinie der EU:
Zum 08.04.2016 tritt die EU-Verordnung 2015/2403 „Durchführungsverordnung zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden“ in Kraft. […]
Im Folgenden möchten wir Sie über ein paar Eckdaten der Verordnung informieren:
- Der Besitzstand von Dekowaffen, die vor dem Geltungsbeginn der EU-VO 2015/2403 deaktiviert wurden, ist weiterhin gewährleistet und bedarf keiner besonderen Beachtung
- Jede Dekowaffe, welche ab dem 08.04.16 gehandelt wird (Privat-Privat, Handel-Privat, Privat-Handel) – unabhängig ob national oder international, muss ab diesem Zeitpunkt den neuen Spezifikationen entsprechen und eine Deaktivierungsbescheinigung (Artikel 3 Nr. 4) besitzen.
- Ab dem 08.04.16 müssen mit dem Verkauf von Dekowaffen die Deaktivierungsbescheinigungen mit übergeben werden.
- Die einzelnen Mitgliedstaaten können zusätzliche Maßnahmen zur Deaktivierung von Feuerwaffen in ihrem Hoheitsgebiet einführen, die über die in Anhang I der EU-VO 2015/2403 festgelegten technischen Spezifikationen hinausgehen.
Neue Dekowaffen Verordnung, dass hört sich alles schlimmer an als es ist. Ich habe es hier in NRW offiziell gemacht und mich bei der KPB Neuss gemeldet, nicht nur wegen der Deko Waffen, sondern auch wegen demilitarisierten Waffen, Gas- und Schreckschußwaffen, Armbrüsten, Luftpistolen und anderem mehr. Der Tag der Meldung per Email wurde vermerkt und ich damit für alle Käufe vor diesem Datum „freigesprochen“. Dem Kripobeamten habe ich dann mitgeteilt, was ich alles habe, da er nur Ahnung von aktuellen Waffen hat, hat er sich Hilfe vom LKA geholt. Bis zur Kontrolle hat es dann auch noch 4 – 6 Wochen gedauert. Verwundert war ich über den Aufwand, es kamen insgesamt zwei zivile Fahrzeuge mit insgesamt sechs Beamten der Kreis- und Landespolizeibehörde. Die haben alles richtig unter die Lupe genommen. Seit dem habe ich Sicherheit, ich darf alles zu Hause haben, es ist alles legal und ich verstoße weder gegen Gesetze noch Verordnungen. Schade ist nur, das man keine Bescheinigung über die Begehung bekommt, allerdings wurde mir zugesagt, dass ich den weiteren Ankauf von Dekowaffen nicht mehr anmelden muss. Allerdings wurde mir auch mitgeteilt das die Ausmaße meiner Sammlung gespeichert wird, na ja was soll es. Logischerweise wurde ich zum Ende der Begehung darauf hingewiesen, dass ich diese Waffen nicht öffentlich tragen darf, was jawohl logisch sein sollte.
Nein, da Irrt sich Herr Jens-P gewaltig. Die Kindersoldaten und Warlords sind künftige Kunden für Restbetsände des Volksarmee und Bundeswehr und Klientel von „humnitäre Hilfe“ die durch dubiose Flüggesellschaften geliefert wird. Die lassen sehr gut schwarze Parteikassen füllen und für Zustorm von Bereicherer über unsere Grenzen sorgen. Das wiederum führt zu Wachstum von Abwehrmittelindustrie
Hallo „Fremde“.
Hast du getrunken ? Wenn Restbestände in Dekowaffen verwandelt werden sind sie nicht mehr schussfähig und auch nicht mehr reparabel, wie sollen sie dann über „dubiose Flügelgesellschaften“ unter dem Vorwand der „humanitären Hilfe“ an „Kindersoldaten und Warlords“ geliefert werden um „schwarze Parteikassen“ zu füllen ? KEINE MACHT DEN DROGEN !!! Vollpfosten !!!
Die Logik ist einfach, zuerst kommt der Meldetermin für Altbestand von Dekowaffen, danach die Zertifizierungsplflicht mit Einzelabnahme beim den Beschussämtern inklusive Stempelung. Obwohl es Dekowaffen sind, dürfen diese nur vom Büchenmacher angepaßt werden. Ich schätze, dies kostet komplett Euro 300 pro Waffe. Wer zahlt dies, bei Dekowaffen, die teils nur Euro 100 wert sind ? Wo sind alle die LEP Waffen heute ?
Dabei wäre doch der bessere Weg, aus den vielen scharfen Waffen soviele Dekowaffen wie möglich zu machen. Besser Dekowaffen in Europa an der Wand im Hobbyraum als in Afrika in den Händen von war-loards und KIndersoldaten.
Nationaler Handel von Dekowaffen alter Abänderung kann in Deutschland nicht untersagt werden,weil diese überhaupt nicht dem Waffengesetz unterliegen.
Deshalb wird nicht mal der Bestandschutz benötigt.
Leider doch. Siehe bei unseren Freunden von prolegal:
http://www.prolegal.de/index.php/archiv/topmeldungen/208-vollzugshinweise-dekowaffen