PM des DJV: Bundeslandwirtschaftsminister hält Wort
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) beabsichtigt im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJadgG) eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis beim Thema Halbautomaten unverzüglich herbeizuführen. Dies begrüßen der DJV und das Forum Waffenrecht ausdrücklich.
In einem Schreiben informiert Dr. Robert Kloos, Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, seine Länderkollegen, für halbautomatische Jagdwaffen „im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen.“
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Abgesehen davon steht dieser Artikel schon seit Tagen auf der Seite des VDB. Und Ja es sind nur Vorschusslorbeeren mehr nicht. Als ob der BundesLandwirtschaftsminister da das letzte Wort hat. Bei der ganzen hoplophoben Bande in der ihn umgebenden Sphäre.
Die Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Für die Verbände heißt es jetzt: Dranbleiben und nicht nachlassen!
Wieso? Weil jetzt eine präzise und zugleich möglichst liberale Formulierung der Gesetzespassage entscheidend ist.
Die beste realistisch erreichbare Möglichkeit ist ein Text, der, leicht umformuliert, auf das selbe hinausläuft wie die „alte“ Regelung: ein sachliches Gebot für max. 2+1 Patronen beim Schuss auf Wild. Ein komplettes Wegfallen der Magazinbeschränkung wäre auch kein Verlust – wer schlecht schießt macht das unabhängig ob er ein großes und kleines Magazin hat -, viel Empörung wäre bei so einem Vorschlag aber garantiert.
Eigentlich wäre jetzt, wo wir noch eine Große Koalition haben (Rot-Rot-Grün bzw. Schwarz-Grün im Bund kann man nicht mehr auschließen), die Zeit zusätzliche Forderungen angesichts der Jagdrechtsnovell zu stellen, z.B.:
– Abschaffung der Beschränkung auf 2 Kurzwaffen auf den Jagdschein
– Erleichterungen beim Führen, etwa auf dem Weg ins Revier
– und ähnliches (alles Dinge, von denen mittelfristig auch die Sportschützen argumentativ profitieren würden)
Dass diese Forderungen aktuell wenig Aussicht auf Erfolg hätten ist klar, aber man muss dem Gegenüber klar machen, dass man aktiv ist und unnütze rechtliche Einschränkung nicht hinnimmt, bloß weil sie seit Jahren im Gesetz stehen.
Die Beschränkung auf ein Zwei-Schuss-Magazin ist Käse und muss weg. Auf dem Ansitz schießt man eh nur einmal und bei unserer Schwarzwildplage kann es nicht schaden, bei einer Drückjagd auch mal die ein oder andere Sau mehr zur Strecke zu bringen. Genauso bei der Krähenjagd. Es ist anstrengend genug, diesen hohen Tarnaufwand zu betreiben, wenn man dann mal Krähen vor die Flinte kriegt, ist es Quatsch nur 2+1 Schuss zu haben. Gerade bei der Jagd auf Schädlinge sollte der Gesetzgeber hier die Magazinbeschränkung aufheben.
Ein anderer Grund für die Aufhebung ist die Tatsache, dass die Waffenhersteller ja nicht blöd sind und Innovationen auf den Markt bringen, die technisch Repetierer, aber de facto ähnlich schnell wie Selbstlader sind. Z.B. das Modell Speedline von Verney-Carron. Man darf hier vollkommen gesetzeskonform ein 5-Schuss-Magazin führen und mit etwas Übung hat man hier eine Schussfrequenz wie beim Selbstlader.
DIe Worte höre ich gerne, was ich sehen möchte sind aber Taten. Es ist keine Pressemitteilung des Bundesministeriums sondern eine Lobes-Pressemeldung des DJV über das Ministerium, somit Vorschußlorbeeren, mehr nicht. Es erinnert mich an den Friedensnobelpreis für Obahma. Bis ein neues Jagdgesetz verabschiedet ist, kann es LANGE dauern.
Na das ist doch schonmal ein Wort.
Aber warten wir’s erstmal ab.
Frage: Die Verfassungsklage wird trotzdem durchgezogen? Bzw. ist entkoppelt von dieser Geschichte?