#Hanau: Behörde hätte Waffen einziehen können

23.02.2020 (GRA) Menden Um Attentate wie in Hanau zu verhindern, wird keine Verschärfung im Waffenrecht benötigt. Das Gesetz müsste von den Behörden nur angewendet werden. Psychische Krankheit schließt Waffenbesitz schon seit Jahren klar aus. Seit November 2019 hatten die Behörden Kenntnis. Der mutmaßliche Attentäter in Hanau hatte im November 2019 Anzeige bei der Generalbundesanwaltschaft gegen weiterlesen…