Verfassungsklage gegen HA-Verbot für Jäger!

+++ UPDATE 1: Spendenaktion erfolgreich! +++

+++ UPDATE 2: Verfassungsklage fristgerecht eingereicht! +++

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Urteil vom 7. März (Az. BVerwG 6 C 60.14) Jägern das Recht abgesprochen, halbautomatische Waffen zu besitzen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwei Schuss aufnehmen können, da diese grundsätzlich jagdlich verboten seien. Betroffen sind also alle halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazin. Zu diesem Urteil war das BVerwG gekommen, weil bei einem Jäger die Waffenbehörde die Verwendung eines 2-Schuss Magazins in die Waffenbesitzkarte eintragen wollte, wogegen sich der Jäger gewehrt hatte. Beim OVG Münster bekam er Recht, das BVerwG in Leipzig sah dies leider anders und interpretierte das Waffen- und Jagdgesetz auf eine in unseren Augen geradezu absurde Weise. Einen detaillierten Hintergrund-Artikel findest du hier.

Die beiden Jäger sind an Katja Triebel herangetreten, weil sie – außerhalb von Verbänden – nach vertrauenswürdigen Personen gesucht haben, welche die Unterstützungsgelder nicht veruntreuen werden. In Absprache mit dem gesamten GRA-Team hat Marc Schieferdecker, der Gründer der GRA, sich bereit erklärt die Zuwendungen – wie immer bei der GRA – transparent zu verwalten.

Wir zahlen die Gelder nach Vorlage von Rechnungen aus und unterstützen so den Gang nach Karlsruhe. In der Vorbereitungsphase wird die Beschwerde von mehreren Rechtsanwälten so angelegt, dass – bei einer Ablehnung der Beschwerde – eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht werden kann. Das ist auch der Grund für die exorbitanten Kosten von bis zu 50.000 €.

Wenn schon klagen, dann so, dass es einen Erfolg verspricht. Und dafür benötigen wir die Besten und Erfahrensten und somit auch Teuersten.

Warum akzeptieren wir die Entscheidung nicht?

Es handelt sich um ein „postnormales“ Urteil, d.h. das Ergebnis stand fest und es wurde nach „Beweisen“ gesucht. So jedenfalls lesen gestandene Juristen das Urteil (und wir auch).

Im Ergebnis sollen alle Halbautomaten – auch Pistolen – mit wechselbarem Magazin verboten werden. Erst mal nur für Jäger, später dann auch für alle anderen. So wird es gerade auch auf EU-Ebene vorbereitet. Dort soll eine neue Kategorie A7 für diese Waffen – nach GENVAL – eingerichtet werden, d.h. Totalverbot.

Die für die Berner Konvention (Tierschutz) zuständige EU-Kommission spricht beim Jagdverbot von einem temporären VERWENDUNGSverbot (use), nicht von einem Besitzverbot. Zum Jagd- und Forstschutz benötigen wir – auch bei der Jagd – Waffen zum Selbstschutz. Kein Jäger wird einer Rotte Sauen ins Dickicht nur mit einem Revolver folgen wollen. Da risikiert er Leib und Leben!

Unterstützungsmöglichkeiten

Die Klage vor dem BVerfG kann uns bis zu 50.000 € kosten, deswegen sind wir auf Unterstützung angewiesen. Es muss sich bitte jeder bewusst machen, was die oben skizzierten Auswirkungen neben den Jägern für jeden einzelnen Waffenbesitzer bedeuten können, egal aus welchem Bedürfnis heraus er Waffen besitzt. Wer nicht irgendwann nur noch mit Einzelladern schießen will, der unterstützt die Klage bitte finanziell.

United we stand, divided we fall!

BITTE NICHT MEHR SPENDEN! AKTION ABGESCHLOSSEN!!!

Information zur Verwendung der Gelder

Wir hatten das Geld nur im Auftrag gesammelt für die beiden Kläger. Vorab wurde ein Vertrag unterzeichnet, der besagte, dass die gesammelten Gelder für dieses Verfahren sind und nicht für die GRA. Wir haben Ende 2018 den Restbetrag auf ein zweites Konto umgebucht und im Sommer 2019 an die Kläger ausgezahlt.


  • 13.04.16: Hintergrund zur HA-Verfassungsklage von Katja Triebel
  • 13.04.16 12:34: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 5086,34 €
  • 13.04.16 21:47: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 6771,34 €
    (zzgl. 4600,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 11371,34 €)
  • 14.04.16 10:56: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 15184,34 €
    (zzgl. 3350,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 18534,34 €)
  • 14.04.16: 15:57: NEUER AUSHANG FÜR DAS VEREINSHEIM / ZUM VERTEILEN!
  • 15.04.16 9:52: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 22763,01 €
    (zzgl. 3110,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 25873,01 €)
  • 17.04.16 9:02: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 27213,53 €
    (zzgl. 4260,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 31473,53 €)
  • 18.04.16 10:15: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 31.538,53 €
    (zzgl. 4060,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 35598,53 €)
  • 19.04.16 10:24: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 39895,08 €
    (zzgl. 900,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 40796,08 €)
  • 20.04.16 12:30: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 42680,08 €
    (zzgl. 500,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 43180,08 €)
  • 21.04.16 10:52: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 43.755,08 €
    (zzgl. 900,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 44655,08 €)
  • 22.04.16 11:44: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 47975,08 €
    (zzgl. 1380,- € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 49355,08 €)
  • 23.04.16 15:24: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 48685,08 €
    (zzgl. 1161,73 € Paypal wo wir noch auf die Gutschrift warten = 49846,81 €)
  • 21.04.16 #1036: Rechnungszahlung von  7.378,00 €
  • 22.04.16 #1079: Rechnungszahlung von 24.061,80 €
  • 09.05.16 #1164: Rechnungszahlung von   1.547,00 €
  • 04.08.16 #1287: Rechnungszahlung von   5.000,00 €
  • 12.11.18 #1698: Restauszahlung von 15.997,46 € auf Extra Konto mit Auszahlung an die beiden Kläger im Sommer 2019.

170 Replies to “Verfassungsklage gegen HA-Verbot für Jäger!”

  1. Haben auch nochmal in der Innenstadt gesammelt, gab zwar ordentlich Stress mit Gutmenschen, und wir werden wohl auch eine Anzeige bekommen, wenn wir Pech haben, aber wir lassen uns nicht unterkriegen!!!!

  2. http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachrichten-einzelanzeige.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=737&cHash=7a43d05582d255825a09c7cfa307e2b5

    Scheint – mglw – Erledigung durch den GEsetzgeber zu finden!

    Bundesminister Christian Schmidt sichert zu, im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen.

    Staatssekretär Dr. Robert Kloos, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, erklärte im Namen des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt, CSU:

    Mit zwei Urteilen vom 7. März 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass halbautomatische Waffen, die ein Magazin aufnehmen können, das mehr als zwei Schuss fassen kann, nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) für die Jagd verboten sind. Dies steht im Gegensatz zur bisherigen Verwaltungspraxis, nach der die Waffenbehörden den Jägern für solche Waffen eine Waffenbesitzkarte ausstellten. Allerdings unterliegen die Jäger dem Gebot, nur höchstens zwei Schuss in das Magazin zu laden. Nicht betroffen sind aus meiner Sicht Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke in § 19 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe d explizit geregelt ist. Durch das überraschende Urteil entstand sowohl bei Jägern und Waffenhändlern als auch bei den Waffenbehörden große Unsicherheit. Eine Klärung der Rechtslage kann nur durch eine Änderung der Formulierung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c des BJagdG erfolgen.
    Herr Bundesminister Christian Schmidt hat entschieden, im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen. Das Bundesministerium des Innern hat hierzu seine Unterstützung zugesagt.

    Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Schreiben, Betreff: Halbautomatische Jagdwaffen, an: Staatssekretäre der Länder, 13. Mai 2016.

  3. Der DJV in seiner aktuellen Pressemitteilung zum Thema, mal wieder klassisch: „lasst die HA zuhause“ aber „werden uns [….] an den Kosten für Musterklagen beteiligen“.
    Wie wär’s denn damit: wir/alle Jäger nutzen demonstrativ nur noch unsere legal erworbenen HA, zur Jagd und auf dem Schießstand – sollen sie doch mal 361.557+ Waffen einziehen, die Besitzer für unzuverlässig erklären und die Jagdscheine und WBKn einziehen.
    Die Richter am BVerwG, die SB der unteren/oberen Jagdbehörden et al. rücken dann bestimmt freiwillig aus wenn’s gilt Fallwild zu entsorgen, wenn die Sauen die Golfplätze und Vorgärten übernehmen usw.

  4. Wenn die Verbände bei der Klage der beiden Jäger im Vorfeld eingeweiht waren,frage ich mich warum jetzt keine finanzielle Unterstützung von denen kommt……
    Ich als Jäger muss nicht unbedingt jagen,gibt auch andere schöne Hobbys falls die Jagd bzw. die Waffen verboten werden sollten.
    Bin mal gespannt wann dann die Bauern und Waldbauern auf die Barrikade gehen wenn der dann resultierende Wildbestand in die Höhe geht und die Schäden deren Existenz gefährden.
    Dann kommt keiner für die Schäden auf und der Schrei nach den Jägern wird Laut……

    1. @Verweigerer: Dann kannst Du ja mit Deiner Saufeder losgehen… Was die Verbände angeht: Wenn diese nicht die Interessen ihrer Mitglieder vertreten sollten, wird es Zeit, sie zu verlassen.

  5. Es reicht mit den Schweinereien gegen Legalwaffenbesitzer in Europa! Hartz4er , allein erziehend mit kleiner 10jähriger Tochter hat 10 € gespendet!
    Gruß von Jürgen aus Bramsche! Gruss von der Sportschützenvereinigung Bramsche e.V.

    1. Ich habe dieses Thema endlich zum Anlass genommen, mich auch bei Euch anzumelden. Ich unterstütze Eure Bemühungen ebenfalls mit 100 Euro, „klassisch“ soeben überwiesen. Wir dürfen uns diese Gängelei nicht einfach so gefallen lassen.

      Viele Grüße
      Maik

  6. Bin zwar selbst kein Jäger, habe aber trotzdem 25 Euro gespendet. Wie andere schon ganz richtig gesagt haben: Wir sitzen alle in einem Boot!

    Es wurde ja schon gefragt, ob sich Frankonia bei dieser Spendenaktion eingebracht hat. Ich finde, es stellt sich grundsätzlich die Frage: Sollen wir uns direkt an solche großen Anbieter wenden und um Unterstützung bitten? Nicht nur jetzt bzgl. der Verfassungsklage, sondern auch in Hinblick auf die Zukunft. Die Unterstützung muss ja auch nicht ausschließlich finanzieller Natur sein, es gibt sicher noch andere Möglichkeiten. Wie hier schon geschrieben wurde – schärfere Gesetze werden für Anbieter wie Frankonia zwangsläufig massive Umsatzeinbußen zur Folge haben, von daher kann es ihnen nicht egal sein.

    Was haltet ihr von dieser Idee? Ich werde am Wochenende mal ein Schreiben aufsetzen und dann hier posten. Gruß,

    Daniel

  7. Die Verfassungsbeschwerde wird aufgrund der zeitlichen Vorgaben des BVerfG längst erhoben und begründet sein; auch ein Aktenzeichen wird es geben. Mich interessiert es sehr, mit welchem Inhalt die Verfassungsbeschwerde erhoben wurde und fände es gut, wenn diese – gern anonymisiert – veröffentlicht würde.
    Mich interessiert auch, ob gleichzeitig versucht wurde, beim Landesverfassungsgericht ein entsprechendes Verfahren anzustoßen. Ich denke, das Grundgesetz hindert die Landesverfassungerichte nicht, die Anwendung von Bundesrecht des gerichtlichen Verfahrens durch Gerichte des Bundeslandes an den Grundrechten und grundrechtsgleichen Gewährleistungen der jeweiligen Landesverfassung zu messen, soweit sie den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben.
    Wenn aus Sicht der Beschwerdeführer, die die Herren des Verfahrens sind, nichts dagegen spricht, sollten die Beschwerdeschriften – hier oder an sonst geeignet erscheinender Stelle – veröffentlicht werden, gern mit Schwärzungen von Daten, die niemanden etwas angehen. Da die Beschwerdeschrift dem Gericht vorliegt und es keinen „Gegner“ gibt, die von Informationen profitieren können, kann die Publikation wohl auch keine Nachteile bewirken; ganz im Gegenteil, sie würde den Geldgebern und der interessierten Community die Möglichkeit zur gedanklichen und emotionalen Teilnahme und auch vielleicht zum Mitdenken geben.

  8. Habe 12€ via Paypal gespendet. Hoffentlich kommen 10€ davon nach Abzug der Spesen bei Euch an.

    Ich finde es klasse, dass die GRA sich hier durchklagen will, in unser aller Namen. Die Vergangenheit hat immer wieder bewiesen, dass solche Verbote mit der Zeit nur schlimmer und schlimmer werden. Daher müssen wir uns jetzt gemeinsam dagegen wehren. Mit allen legalen Instrumenten, die uns Bürgern noch zur Verfügung stehen. Bitte schreibt auch Eure örtlichen Regierungsvertreter an und lasst sie wissen was Ihr von diesem und ähnlichen Verboten (EU Verschärfung des Waffenrechts der Legalwaffenbesitzer) haltet.

    Es muss klar sein, dass Legalwaffenbesitzer nicht so ohne weiteres klein bei geben und brav ihrer schleichenden Enteignung entgegen sehen.

      1. Danke für die Richtigstellung. Hauptsache irgendwer geht juristisch gegen diese Sauerei vor 🙂

      2. Vielleicht wurde das schon erwähnt und ich habe es überlesen:
        Also steht die GRA mit den Klägern in Kontakt und unterstütz?
        Grüße

  9. Wir müssen uns endlich organisiert wehren gegen die immer mehr ausufernden Verbote und die dümmlichen Begründungen dazu. Ob es nun, wie in diesem Fall, die Jäger sind, oder, wie im Fall des EUGunban alles Legalwaffenbesitzer: Es ist an der Zeit unsere Rechte selbst zu verteidigen und dies auch entsprechend publik zu machen. Wer in der Demokratie schläft (oder meint es betrifft ihn nicht), der wacht in der Diktatur auf.

  10. Was wird als nächstes verboten? Wehret den Anfängen, sage ich da nur… Wenn jetzt nicht langsam alle an einem Strang ziehen, gibt’s demnächst Steinschleudern zum Jagen und für’s Sportschießen.

  11. Hallo zusammen,

    kann die Aufregung nicht verstehen ! Laut Jagdgesetz sind Selbstlader mit einer Magazinkapazität von mehr als zwei Schuss verboten ! Gut so.
    Was ich im vergangenen Herbst bei Drückjagden und Treibjagden mit diesen
    Ballermännern erlebt habe spottet jeder Beschreibung. 8 von 10 dieser Schützen
    hatten grössere Magazine und nur das 2-Schuss-Magazin als Alibi in der Tasche.
    Und wer mir nun kommt mit dem Einwand der „Waidgerechtigkeit“, man habe dann noch einen zusätzlichen Schuss um einen Fangschuss anzubringen, dem sage ich
    hier, dass ich erstens mit einem Geradezugrepetierer oder einem Unterhebelrepetierer
    im nachladen unwesentlich langsamer bin und zudem legal noch eine grössere
    Magazinkapazität zur Verfügung habe. Und wenn man die Selbstlader nur der „angeblichen Schnelligkeit wegen“ einsetzt, kann ich nur empfehlen mal öfters
    ins Schiesskino zu gehen um seine Repetierfertigkeiten zu tainieren.
    Darum sehe ich in der Vorgehensweise der erstinstanzlichen Behörde keinerlei
    Fehlverhalten oder Willkür wenn hier die ohnehin gesetzlich vorgegebene Magazin-
    kapazität in der WBK noch einmal festgelegt wird.

    1. Diese 2-Schuss Praxis bei Halbautomaten ist doch so oder so gänzlich idiotisch. Du schreibst doch selbst, dass man mit einem Geradezug- oder Unterhebelrepetierer mindestens genau so schnell ist. Dann mal eine Frage an dich: Warum gibt es dann überhaupt eine 2-Schuss limitierung bei HA? Die Limitierung ist doch an sich schwachsinnig. Wichtig ist immer der waidgerechte Abschuss und das das Stück im Knall liegt. Und dabei ist völlig egal, ob das Projektil aus einem HA, oder aus einem Repetierer stammte.

      Du denkst sehr Obrigkeitshörig. Denk das Thema doch einfach mal bis zum Ende und nicht nur von der Wand bis zur Tapete!

      1. Danke. Ich wollte gerade Ähnliches schreiben. Vor allem wird immer ganz gerne vergessen, dass es bei dem Gerichtsurteil ja um die bauliche Begrenzung auf zwei Schuss geht. Da das Magazin kein wesentliches Teil ist, heißt das im Umkehrschluss ja, dass ALLE HA mit Einsteckmagazin betroffen sind, also auch z.B. eine Sauer 303.

      2. @Marco: Ich habe heute eine E-Mail erhalten, wo eine Eintragung genau dieser Waffe (Sauer 303) mit Hinweis auf das Urteil verweigert wurde. In Bremen werden sogar keine Kurzwaffen mehr eingetragen!

    2. Hallo Frank,
      ich bin auch Jäger und kenne die Problematik, dass Selbstlader (ggfs. mit größerer Kapazität) zum schnellen Schuß verleiten können, aber aufgrund einzelner Idioten jetzt alle Jäger pauschal zu beschneiden ist ungerecht. Ferner ist zu beachten, dass von Waffen und nicht mehr Langwaffen die Rede ist. D.h. eine Pistole zum Selbstschutz ist dann wohl auch bald nicht mehr genehmigt. Auch beim Alkohol Urteil haben viele begeistert reagiert und ich warte darauf, wenn der erste Jäger bei der Heimfahrt (nach dem Kesseltreiben) seinen Jagdschein verliert weil er nach der Jagd ein Bier getrunken hat. Solche Gesetze werden am Ende fallweise immer negativ ausgelegt !

    3. Zur Verdeutlichung sollte das Gesetz herangezogen werden: „Verboten ist (…) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen; (…)“ § 19 2 c BJagdG. Dort steht nirgends etwas von „Laut Jagdgesetz sind Selbstlader mit einer Magazinkapazität von mehr als zwei Schuss verboten“. Und nur darum geht es – es liegt nicht an meinem Geschmack oder Vorlieben mit welchem Werkzeug ein Handwerk ausgeübt wird. Ein Verstoß gegen dieses sachliche Verbot ist durch den Ausrichter der Jagd oder den entsprechenden Organen abzustellen und/oder zur Anzeige zu bringen.
      Ich hoffe das wir alle – Jäger, Sammler, Sportschützen es endlich schaffen uns von unseren eigenen Vorlieben mal zurückzuziehen und gemeinsam für ein Ziel eintreten, statt uns wie so oft selbst zu demontieren, weil man gerade selbst nicht betroffen ist.

      Mein Geld habt ihr bereits – danke für eure Mühen !

  12. Ich kenne Marc nicht, aber er bekommt mit meiner Spende über 45.- Euro mein Vertrauen das die Spende zweckgemäß für eine Klage eingesetzt wird. Ich mag keine polemischen Verbote, immer mehr staatliche Bevormundung mündiger, loyaler und verantwortungsvoller Bürger. Stasi 2.0 ist zwischenzeitlich Realität, Vetternwirtschaft, Geldwäsche und Kriminalität sind die Normalität der politischen Führungsriege, die Politik hat Angst vor Ihren mündigen Bürgern. Bevor ich der EU einen Euro freiwillig anvertraue spende ich lieber engagierten Mitbürgern wie Marc und Katja für eine Klageunterstützung und der Hoffnung auf ein Stück Freiheit !

  13. Spende ist raus und allen Unterstützern und der GRA ein Dankeschön für das Engagement. So soll es sein und ein toller Erfolg den wir uns von keinem Miesepeter zerreden lassen. Es ist Zeit unsere Interessen mit Nachdruck und juristisch zu verfolgen.

  14. War ja abzusehen…
    Es provoziert einfach wenn solche Summen nicht auf „dem üblichen Wege“ gesammelt werden.
    Ich für meinen Teil habe aus vertauen in die GRA gespendet.

    Dank an die GRA, macht weiter so!

  15. Jäger, Schützen, Sammler, Sachverständig: Hier müssen wir an einem Strang ziehen.
    Ein Runde Wurfscheiben samt Patronen weniger schießen und die Summe dafür hier spenden.
    Diese Summe ist gut investiert.

  16. Hier für Euch ein Auszug aus einem Diskussionsfaden aus dem Waffen-Online-Forum, damit Ihr seht, dass es auch Leute gibt, die die tolle Spenden-Aktion hier zerreden oder in den Schmutz ziehen wollen. Dort wird die GRA von einem Rechtsanwalt als unseriös bezeichnet. Ob der Anwalt vielleicht gern selber „Vorne“ gestanden hätte? Er geht erkennbar davon aus, dass die Spenden den Klägern gehören und nicht der GRA. Wie es scheint, ist „MarkF“ der Nickname von einem Rechtsanwalt.

    1. Der Anwalt schrieb: „Und die GRA führt nichts an..“
    Ich schrieb auf seinen Post:
    Die GRA führt aus meiner Sicht nicht nur mit grandios schneller Bündelungsaktivität die Aktivierung und Initialisierung der Legalwaffenbsitzer an, sondern führt auch „alle anderen vor“.
    Darauf MarkF, der Anwalt:
    „Langsam. Was machen sie? Sie stellen ein Konto zur Verfügung, noch nicht einmal ein lediglich für dieses Fall bestimmtes Konto, und verbreiten heiße Luft auf ihrer HP.“

    2. Der Anwalt schrieb: “ Die GRA stellt lediglich ein Konto zur Verfügung (was ebensogut …., ich oder einer der anderen (verdeckt) hier mitlesenden Rae mit einem Anderkonto hätte machen können)…“
    Ich schrieb auf seinen Post:
    Jeder vernünftige Berufsträger ist vermutlich froh, in so einer Sache mit „diffusem“ wirtschaftlich Berechtigten, unidentifizierten Einzahlern und ohne eine vorschriftengerechte Hinterlegungsanweisung nicht gebeten zu werden, ein Anderkonto mit Fremdgeld zu führen, und dann auch noch kostenfrei.
    Darauf MarkF, der Anwalt:
    „Die Zweifel an dem Kollegentum mehren sich.
    Einsammler sind die Kläger und damit auch Mandanten. Keinerlei Zweifel. Da es hier auch nicht offenkundig um Geldwäsche geht …
    Und wo steht, daß die Einrichtung und Führung des Anderkontos (Treuhandkontos) kostenlos sein müsse?
    Zwar dürfte ich dies kostenlos, pro bono, tun, und ein als Jäger selbst betroffener RA würde dies vielleicht auch tun, aber daß die Verwaltung von Geld, die Offenlegung der Kontobewegungen, der Verwendungen, Zeit und Aufwand bedeutet und daher nach den gesetzlichen Gebühren bezahlt wird ist nicht nur offensichtlich sondern auch selbstverständlich.“

    3. Der Anwalt schrieb: “ die GRA macht im übrigen nur reißerisch mit falschen und unwahren Behauptungen Werbung für sich, was vielleicht verständlich ist aber mich – sorry – entschieden gegen diesen Verein einnimmt. Seriös geht anders“
    Ich schrieb auf seinen Post:
    Dass die GRA für ihre Ziele (legalen Waffenbesitz fördern, informieren, ausbilden, Lobbyarbeit) wirbt, gehört zu ihren ureigensten Aufgaben. Täte sie etwas anderes, wäre sie nicht so erfolgreich.
    Darauf MarkF, der Anwalt:
    „Ich hatte bislang keine Kenntnis von der GRA, was aber auch keine Rolle spielt. Sich aber zu Unrecht eines Engagement, einer Tätigkeit zu rühmen, ist definitiv unseriös, und wenn Du dies auch noch befürwortest erweckt diese weitere Zweifel an Deinem Kollegentum.“

    4. Der Anwalt schrieb: „Ohne die beiden Kläger und prospektive Beschwerdeführer geht überhaupt nichts in Hinblick auf diese beiden Urteile des BVerwG. Sie allein entscheiden, wen sie mit ihrer Vertreter vor dem BVerfG beauftragen wollen und womit sie diese Personen beauftragen und dies sollten sich all diejenigen Funktionäre und sonstigen Leut, die nunmehr verbal den Kämpfer markieren, vor Augen halten. Se können zwar finanzielle Zuwendungen von Bedingungen abhängig machen, “
    Ich schrieb auf seinen Post:
    Wir sind – insoweit – ein freies Land, aber wer bezahlt, kann meist auch die Musik bestellen. Die Beschwerdeführer werden sicher eine fundierte Entscheidung treffen können, die GRA wird dies fördern und nicht verhindern.
    Darauf MarkF, der Anwalt:
    „Fördern …“ Hallo? Offensichtlich hast Du nicht begriffen. Die Kläger allein entscheiden und fertig. Da „fördert“ niemand etwas und vor allem ist bislang auch nicht eine Tatsache, daß die GRA oder irgendeine andere Organsiation auch nur irgendeinen Cent in diesen Fundus eingezahlt hätte. Oder?“

    5. Der Anwalt schrieb: „solange noch nicht einmal irgendwelche Zusagen schriftlich vorliegen – von Zahlungen nicht zu reden – bewegt sich all dies mangels im Bereich des Unverbindlichen und Vagen.“
    Ich schrieb auf seinen Post:
    Es gibt – soweit ersichtlich – nur von der GRA – und von niemandem anders – die öffentliche Zusage, mit den gesammelten Mitteln, die Kosten der Verfassungsbeschwerde(n) und des evt. nötigen Weges „nach Europa“ – soweit die Mittel reichen – zu übernehmen. Daran kann ich nichts Vages erkennen.
    Darauf MarkF, der Anwalt:
    „Die Kosten … soweit die Mittel reichen … zu übernehmen“ – was ist denn das für ein Unsinn?
    Klar, ich erkläre jetzt auch ganz öffentlich, daß ich die Kosten aller Maßnahmen der Kläger, soweit die von diesen eingesammelten Mittel reichen, übernehmen werde.
    Merkst Du was?
    Noch einmal zum Mitschreiben: Die Kläger haben die Sammlung eröffnet, die Spenden – nennen wir es einmal so – wurden an die Kläger geleistet, um die Verfassungsbeschwerde finanzieren zu können. Die GRA ist lediglich die kontoführende Stelle und hat keinerlei Berechtigung oder Einfluß, was mit dem Geld zu geschehen hat. Sollten sich die Kläger entscheiden, die Verfassungsbeschwerde sausen zu lassen – z.B. weil ein mittelgroßes Wunder geschieht und das BVerwG aufgrund der erhobenen Anhörungsrügen das Verfahren fortführen, die mündliche Verhandlung durchführen (von Widereröffnen kann man mangels erfolgter mündlicher Verhandlung nur schwer reden) und dann gegenteilig entscheiden sollte, oder auch nur weil sie auswandern und die Faxen dicke haben – und das Geld an die Spender zurückzahlen, dann hat weder die GRA noch irgendjemand anderes da ein Wörtchen mitzureden.
    Das, was dort gesammelt wurde, sind NICHT Mittel der GRA und irgendeine bindende Zusage der GRA, auch selbst einen bestimmten Betrag aus eigenen Mitteln zu spenden, ist bislang nicht bekannt (wie auch nicht von anderen Verbänden, wobei für mich „bindend“ bedeutet, daß eine vertretungsberechtigte Person für die betreffende Vereinigung schriftlich gegenüber den Klägern eine entsprechende konkrete Verpflichtung übernimmt).

    6. Der Anwalt schrieb: „Das derzeit einzig Definitive sind die Zahlungen, die aus dem Kreis des Forums (und vielleicht auch von anderen Sympathisanten) zum Zwecke der Finanzierung der Verfassungsbeschwerden erfolgt sind“
    Ich schrieb auf seinen Post:
    Richtig – und die hat die GRA mit wohl derzeit schon 30 kEu organisiert.
    Darauf MarkF, der Anwalt:
    „Die GRA hat überhaupt nichts organisiert. Die „Beschaffung“ der Mittel, der Spenden, ist durch die Kläger erfolgt, durch eben den entsprechenden Aufruf hier im Forum. Die GRA hat nur das Konto bereitgestellt und wäre ich der Kläger, dann würde ich sofort ein anderes Treuhandkonto organisieren und das Geld darauf überweisen lassen. Dann kann die GRA gerne einen entsprechenden Aufruf veröffentlichen und darum bitten, daß entsprechende Spenden mit dem Vermerk „GRA“ auf jenes Konto erfolgen sollen, und dann kann sie gerne in Anspruch nehmen, diese dementsprechende Mittel durch Spendenaufrufe „organisiert“ zu haben.“

    1. Deswegen bin ich in keinem einzigen Forum angemeldet. Manche Leute dort (sicherlich nur ganz wenige, aber bei Facebook kann ich die wenigstens blocken), sind einfach sehr seltsam…

      Die ganze Problematik hätte sich schnell erklärt, wenn du ihm den Text von dieser Seite geschickt hättest, ich zitiere:

      Die beiden Jäger sind an Katja Triebel herangetreten, weil sie – außerhalb von Verbänden – nach vertrauenswürdigen Personen gesucht haben, welche die Unterstützungsgelder nicht veruntreuen werden. In Absprache mit dem gesamten GRA-Team hat Marc Schieferdecker, der Gründer der GRA, sich bereit erklärt die Zuwendungen – wie immer bei der GRA – transparent zu verwalten.

      Wir zahlen die Gelder nach Vorlage von Rechnungen aus und unterstützen so den Gang nach Karlsruhe. In der Vorbereitungsphase wird die Beschwerde von mehreren Rechtsanwälten so angelegt, dass – bei einer Ablehnung der Beschwerde – eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht werden kann. Das ist auch der Grund für die exorbitanten Kosten von bis zu 50.000 €.

      Damit ist alles dazu gesagt. Die Jäger wollten, dass wir uns um die Finanzierung kümmern. Die Anwaltsrechnung und sonstige Rechnungen zu dem Thema landen bei uns, wir zahlen. Zudem steht Katja mit den Klägern in Kontakt.

    2. Marc hat das Wichtigste dazu gesagt. Hätte der feine Herr Anwalt den Thread bei WO verfolgt, dann hätte er gesehen, dass die beiden Kläger unser Konto selbst angekündigt hatten – auch in anderen Foren, bevor wir unsere Seite überhaupt schon online hatten.

      Es stellt sich – anhand der Erfahrungen aus der Vergangenheit – die Frage, ob die Werbung für ein Treuhandkonto eines Anwalts so viele Gelder erbracht hätte wie die Sammlung bei der GRA.

      Hier haben vielen Leute überwiesen, weil sie UNS, insbesondere Marc und mir, vertrauen. Und Marc leistet die Arbeit, die der feine Herr Anwalt nicht pro bono machen möchte, auch noch umsonst – mit dem ganzen Risiko für’s Finanzamt.

      WIR SUCHEN NOCH EINEN PRO-BONO STEUERBERATER FÜR DIE GELDSAMMLUNG.

  17. 50 sind raus und ich habe das ganze bereits vergangene Woche in FB-Gruppen und auf XING gepostet!
    Ich sehe dies wie viele hier, als erste Schritte hin zu einem umfassenden Verbot, sowohl angestrebt auf Bundes als auch auf EU-Ebene. Aktuell wird ausgelotet was möglich ist, bis Widerstand kommt.

    1. Hoffe das es bald neuigkeiten zu der Klage gibt – wenn noch Geld fehlt wäre ich durchaus bereit noch mal in die Tasche zu greifen! Wie Markus es schon sagt, es wird ausgelotet was möglich ist mit uns Legalwaffenbesitzern!

  18. So also Jäger (der keine Halbautomaten Besitzt) habe gerade kräftig gespendet denn hier geht es um mehr! Wenn Wir uns alle Sportschützen, Jäger und Sammler nicht massivst zur wehr setzen wird das nur die erste Einschränkung von vielen sein!

    Gibt es einen Zwischenstand was die Vorbereitung der Klage betrifft ?

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