GUNFIRE-GRAFFITI

Die Stuttgarter Nachrichten berichteten am 8. November 2017:

Am Dienstagabend hören Anwohner bei Freiberg am Neckar laute Knallgeräusche. Es stellt sich heraus, dass zwei Männer mit Schusswaffen auf ein Verkehrsschild geschossen haben.

Die Polizisten nahmen die beiden Männer vorläufig fest und durchsuchten sie. Nahe des Fahrzeugs fanden die Beamten drei unterschiedliche Schusswaffen. Die Wohnungen der Männer wurden mit richterlicher Anordnung durchsucht. Dort fanden die Beamten weitere Waffen und Munition, die ebenfalls beschlagnahmt wurden. Die Beschuldigten sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Sie werden sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Wenn man in der Öffentlichkeit dafür plädiert, dass verantwortliche Bürger mit Waffenschein Waffen verdeckt tragen dürfen, kommt in der Regel als Argument, das sei unvernünftig und man fühle sich nicht wohl dabei, wenn Leute mit Waffen rumlaufen.

Dabei wird verkannt, dass bereits Zehntausende von Menschen mit illegalen Waffen durch die Gegend laufen: die Kriminellen, die sich nicht an Gesetze halten – wie z.B. die beiden hier festgenommenen Männer.

In Großbritannien hat sich ein Ex-Marine die Mühe gemacht, das „Gunfire-Graffiti“ auf Straßenschildern zu analysieren. Er fand dabei auch Löcher, die mit Kurzwaffen geschossen wurden, d.h. mit total verbotenen Waffen.

Interview des Telegraph mit RAC (dem englischen Pendant zum ADAC):

„Die Beweise sind sehr beunruhigend. Zu erfahren, dass eine verantwortungslose Minderheit von bewaffneten Fahrern und Beifahrern herum fährt und Schilder beschießt, ist alarmierend. Besonders besorgniserregend ist der zunehmende Einsatz von Großkaliber-Waffen. Schrotflinten zu nehmen ist schon schlimm genug, aber Kugeln aus Gewehren können über eine Meile weiter fliegen – und töten.“

Katja Triebel​ hatte das Buch „Gunfire-Graffiti“ gelesen, das mit den Worten schließt:

„For me, gun crime in any shape or form is abhorrent, but a gun is merely a tool and the only thing it is guilty of is that it can’t choose its users.“

[Für mich ist Schusswaffenkriminalität in jeder Form verabscheuungswürdig, aber eine Waffe ist nur ein Werkzeug und das einzige, an dem sie schuld ist, ist, dass sie ihre Nutzer nicht auswählen kann.]

Das Schießen auf Verkehrsschilder birgt das Risiko von tödlicher Körperverletzung, Der Autor des obigen Buches vermutet, dass das Schießen auf Verkehrsschilder keine „Jugendsünden“ sondern „Trainingseinheiten“ von Kriminellen sind.

Es wäre zu wünschen, dass diese beiden Männer nicht nur auf Bewährung verurteilt werden, um ein Zeichen gegen Schusswaffenkriminalität zu setzen.

Es ist aber zu vermuten, dass ein mildes Urteil gefällt wird. Zwar ist unser Staat sehr darum bemüht, den legalen Waffenbesitz zu verhindern, wir konnten jedoch kaum Urteile finden, wo illegaler Waffenbesitz streng bestraft wurde.

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10 Replies to “GUNFIRE-GRAFFITI”

    1. Warum wollen Sie gerade Waffen in Privatbesitz verbieten? Haben Sie schon einmal nachgedacht, wer die größten Massenmörder der letzten 100 Jahre waren? Das waren der National-Sozialist Hitler, der Kommunist Stalin und der Kommunist Mao. Alle drei waren Linke und haben die im Staatsbesitz (Militär und Polizei) befindlichen Waffen missbraucht, um geschätzte 100 Millionen Menschen zu ermorden. Dagegen ist jeder Mord/Totschlag durch eine private Schusswaffe statistisch irrelevant. Und selbst bei der Gewaltkriminalität spielen Schusswaffen eine absolut untergeordnete Rolle. Das Hauptmittel sind stumpfe Gegenstände, gefolgt von den bloßen Händen.

  1. Es gibt Gegenden in Bayern da findet ihr Gunfire Graffiti noch an älteren Schildern und sonstigen verlockenden Metallobjekten wie Wetterhähnen. Die älteren Bewohner dieser Gegenden sind dazu meistens der Ansicht, dass solche Markierungen zu haben besser ist als sie nicht zu haben, da sie zeigen es befinden sich Waffen im Dorf und Heißsporne die nur darauf warten etwas vor die Flinte zu bekommen.

  2. Bereits durch den Beschuss von Verkehrszeichen zeigen diese illegalen Waffenbesitzer, daß sie weder sachkundig noch zuverlässig sind. Sie verletzten Regel Nr. 4, die vor jeder Abgabe eines Schusses zu beachten ist: „Ich kenne mein Ziel und den Zielhintergrund.“ Wer ein Verkehrszeichen beschießt, kann in der Regel den Zielhintergrund nicht kennen. Daher ist es auch so gefährlich. Jeder Polizist, Soldat, Sportschütze und auch Jäger kennt diesen fundamentalen Grundsatz und wird ihn beherzigen.

    Eine Nichtbeachtung der o.g. Regel ist bereits ohne Verstoß gegen das Waffenrecht eine schlimme Sache, denn hier kann es schnell zu einem Toten kommen.

    Im berichteten Fall kommt sogar beides zusammen und dennoch ist mit einem milden Urteil zu rechnen. Wie das? Hatten die beiden Täter bereits einige Vorstrafen? Ich habe den Eindruck, daß die politische Klasse, die bekanntlich selbst Verfassung und Recht bricht (s. z.B. Art 16a II GG in der Flüchtlingskrise, Art 125 AEUV in der Eurorettung) eine gewisse Affinität gegenüber Leuten hegt, die das Licht scheuen, weil sie dasselbe dunkle Innenleben haben wie sie selbst.

  3. Warum ermitteln, dabei stellt sich die Amtsseite ja in ein schlechtes Licht! Normalerweise wird doch immer versuch die Meldungen über illegale SW schnellstmöglich im Tagesgeschehen zu begraben und kein Hahn, insbesondere die superkritische Presse ist am Thema überhaupt nicht interessiert. Ein Land in dem wir gerne leben.

  4. Zitat:“Zwar ist unser Staat sehr darum bemüht, den legalen Waffenbesitz zu verhindern, wir konnten jedoch kaum Urteile finden, wo illegaler Waffenbesitz streng bestraft wurde.“

    Das ist seit Jahren zu beobachten. Ich frage mich, was damit bezweckt werden soll. Aus meiner Sicht bedarf es einer massiven Verschärfung der Strafen für illegalen Waffenbesitz und illegalen Waffenhandel. Wer sich nicht die Mühe macht, durch das übliche Prozedere durchzugehen und sich illegal eine Waffe aneignet, hat dafür wohl einen Grund.
    Einschusslöcher in Verkehrszeichen habe ich zudem bereits vor Ewigkeiten in meinem Viertel entdecken können. Dieses Phänomen ist also nicht so neu, wie man vielleicht meint.

    Man bekommt den Eindruck, der Staat suggeriert aus Imagegründen nur hartes Durchgreifen, indem er die, denen er einfach habhaft werden kann, besonders hart bestraft. Und das trifft natürlich jeden registrierten Legalwaffenbesitzer als erstes. Man könnte bei der öffentlichen Abhandlung von Straftaten mit Schusswaffen deshalb fast auf die Idee kommen, Legalwaffenbesitzer würden mit ihren legal erworbenen Schusswaffen mehr Unheil anrichten, als diejenigen, die mit ihren illegal beschafften Schusswaffen nachts Tankstellen überfallen oder die Konkurrenz im Drogengeschäft aus dem Weg räumen.
    Wenn man keine Ermittlungserfolge vorweisen kann, ist das peinlich und fällt auf die Führungsetage zurück, die dann ihren Hut nehmen muss. Also führt man lieber den Legalwaffenbesitzer als „Ermittlungserfolg“ vor, als einzugestehen, dass man über die illegalen Schusswaffen die Kontrolle längst verloren hat.
    Staatsversagen, wohin das Auge schaut. Wofür zahlen wir eigentlich Steuern?

  5. Was mich sehr wundert, ist die Tatsache, dass die beiden nicht in U-Haft sitzen! Ich kenne jemanden, der hatte gestohlene, gebrauchte Waffen aus einem Einbruch bei einem Schützenverein (1 Luftpistole und ein KK-Gewehr) zu Hause und der wurde mit auf die Wache genommen und eingesperrt! Er sollte am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden, der dann prüfen sollte, ob er in U-Haft geht! Und der junge Mann hatte die Waffen nur zu Hause! Also nicht herumgetragen und in der Öffentlichkeit auf Schilder geschossen.

      1. Rechtsstaat? Sei lieber froh das Staatsanwälte überfordert sind. Wenn das Gesetz wirklich angewendet werden würde, dann würden wir alle ganz schön blöd in die Röhre schauen.

    1. Es kommt auf das Mindeststrafmaß an welches bei mindestens einem Jahr liegen muss für Untersuchungshaft, oder es besteht Fluchtgefahr, oder der Verdächtige hat keinen festen Wohnsitz. Und natürlich kommt es auf die Laune der Staatsanwaltschaft an. Und ob derjenige ein Beschuldigter oder ein Verdächtiger ist.
      Illegaler Waffenbesitz in Kombination mit Einbruch legt U-Haft nahe.

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