Extremisten-Datei

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hatte verfassungsrechtliche Bedenken bei der Anti-Terror-Datei (ATD), die ebenfalls auf die Rechtsextremisten-Datei (RED) anwendbar sind. Von diesen Bedenken wurde die Bundesregierung durch die „Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes“ 2016 informiert. Datenaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendienst [Der] Datenaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten [ist] nicht schlechthin verboten. Allerdings unterlägen Regelungen, die einen solchen Austausch ermöglichten, gesteigerten weiterlesen…