Laut PKS nehmen die Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen seit 2009 immer weiter ab. Leider unterscheidet die Statistik trotz mehrfachen Forderungen nicht zwischen Straftaten die mit illegalen oder legalen Schusswaffen verübt worden sind. Allerdings geht das Bundeskriminalamt im Bundeslagebild zur Waffenkriminalität für das Jahr 2011 eindeutig von einer Bedrohung durch illegale Schusswaffen aus und nennt das Problem sogar beim Namen:
Die Anzahl der in Deutschland in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz und der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen sind sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung rückläufig. Lediglich die Fallzahlen bei der Begehungsweise „mit Schusswaffe geschossen“ sind im Berichtszeitraum leicht angestiegen.
Für die Betroffenen geht insbesondere mit dem illegalen Einsatz von Schusswaffeneine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben einher.” (Bundeslagebild Waffenkriminalität 2011, S. 11, Abs. 1)
Auf welcher Gundlage wird dennoch von verschiedenen Stellen eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland gefordert?
Die Lagebilder Waffenkriminalität 2010 und 2011 können hier heruntergeladen werden!
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