Am 3. September hat der EU Ausschuss REACH einen undurchführbaren Vorschlag zur Beschränkung von Bleischrot in Feuchtgebieten gebilligt. Dieser Vorschlag kann textlich nicht mehr geändert werden. Das Europäische Parlament und der Rat können es aber innerhalb von drei Monaten ablehnen.
FACE (Europäischer Dachverband der Jäger) und DJV (Deutscher Jagdverband) fordern zu Recht das Europäische Parlament auf, diesen Vorschlag abzulehnen, weil er
- keine praktikable Lösung bei der Definition von Feuchtgebieten aufweist: jede Pfütze wäre künftig ein Feuchtgebiet;
- 100-Meter-Pufferzone bedeuten, dass nach einem Regenschauer faktisch der Besitz von Bleischrot verboten wird;
- enorme Auswirkungen auf Schießstände hat: liegen diese in einer Pufferzone, ist die Verwendung von Bleischrot verboten. Der Umbau kostet pro Stand einen 7-stelligen Euro-Betrag
- zur Beweislastumkehr zu Lasten der Bürger beim Mitführen von bleihaltiger Schrotmunition führt: Jäger und Sportschützen würden bereits bei „Besitz“ von Bleischrot in diesen Gebieten kriminalisiert;
- die Übergangsfrist von zwei Jahren zu kurz ist.
FACE hat hierzu ein Video veröffentlicht, das vom DJV mit deutschen Untertiteln versehen wurde.
Bitte an eure EU-Parlamentarier und Abgeordneten weiterleiten!
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Es ist ungeheuerlich, dass die vielen vernünftigen Einwände der Berater von der EU Kommission und REACH komplett ignoriert wurden!
Das Enforcement Forum der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stellte schon früh fest, dass die vorgeschlagene Definition eines Feuchtgebietes nicht nur „ernsthafte Probleme aus der Sicht der Durchsetzung“ aufwerfen würde, sondern auch „nahezu unlösbare Situationen für die Durchsetzung„. Während des formellen Entscheidungsprozesses ist es erforderlich, dieses Forum zu konsultieren, aber sein Rat wurde ebenso wie mehrere andere Empfehlungen nicht berücksichtigt.
Warum wurden diese Ratschläge ignoriert?
FACE und DJV weisen daraufhin, dass sie grundsätzlich eine europaweite Regelung zum Bleischrotverbot an und über Gewässern begrüßen. Allerdings geht der nun beschlossene Entwurf komplett an der Praxis vorbei. Kernproblem hierbei ist die Definition von Feuchtgebieten: Demnach kann jede Pfütze auf einem Acker ein solches sein.
FACE lehnt den Vorschlag ab „aufgrund des übermäßig weiten Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen Beschränkung (z.B. ‘Feuchtgebiet‘), der Einführung fester Pufferzonen um Feuchtgebiete (welche von der ECHA nicht empfohlen wurden), einer kurzen Übergangszeit (die selbst kürzer ist, als von der ECHA empfohlen wurde), einem unklaren Verbot des Besitzes von Bleischrot, das Jäger automatisch kriminalisiert, sowie einer sehr weit gefassten Definition von Feuchtgebieten, welche für Jäger und Vollzugsbeamte nahezu unlösbare Situationen darstellen“.
Photo by Daiga Ellaby on Unsplash