Für Aufruhr sorgte vor wenigen Tagen die Änderung der “Richtlinie für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen”, insbesondere der Punkt “7.8 Ziel”, in dem die maximale Dicke des Ziels bei einem traditionellen Vogelschießen auf 8 Zentimeter festgelegt wurde. Dies wurde von vielen Traditionsschützen vehement bemängelt, da so ein spannendes Vogelschießen nicht mehr möglich sei.
Heute gab auf der Facebook-Seite von IM Hans-Peter Friedrich zur dieser Thematik einen weiteren Eintrag:
“Das BMI sucht derzeit nach Möglichkeiten, Tradition und Sicherheit gleichermaßen Rechnung zu tragen und eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden, mit der das traditionelle Vogelschießen ermöglicht werden kann. […]“
Der Fall zeigt erneut eine deutliche Problematik: Der Gesetzgeber gibt sich einem Reglementierungswahn hin, obwohl dafür sachlich betrachtet kein Anlass besteht.
Wir fragen uns:
Wie viele Verletzte und Tote gab es in den letzten Jahren bei traditionellen Vogelschießen? Wie viele Unfälle gab es in den letzten Jahren auf Schießständen, die einen konkreten Handlungsbedarf begründen und rechtfertigen?
Wer mit der Änderung der Schießstandrichtlinie in puncto Vogelzielgröße nicht einverstanden ist, der möge die folgende Petition mitzeichnen:
[Update]
Das Innenministerium gab noch gestern in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Änderung der Schießstandrichtlinie bis 2014 vertagt wird. Interessanter Auszug aus der Pressemitteilung:
Die Schießstandrichtlinie vom 23.10.2012 war das Ergebnis der Abstimmung eines Expertenvorschlages, der von der DEVA von maßgeblichen Verbänden, namentlich der Verbände der Schießstandsachverständigen und von Spezialisten der Bundespolizei erarbeitet wurde. Ziel der Änderung der Schießstandrichtlinie durch die Experten war eine Erhöhung der inneren und äußeren Sicherheit eines Schießstandes.
In jüngster Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere die Regelungen zur Dicke der Zielen für Vogelschießstände zu praktischen Problemen führen können. Mit der Änderung soll ein angemessener Ausgleich der Interessen zwischen Sicherheit und Traditionspflege hergestellt werden.
Das bedeutet im Klartext: Weder der DSB, der Sauerländische Schützenbund noch andere Schießsportverbände, die Brauchtumsschießen veranstalten wurden zur Erarbeitung der Schießstandrichtlinie für Vogelschießen involviert. Es wird also nicht mit den Betroffenen gesprochen, sondern nur über die Betroffenen.
Zudem hätten die Verbände sinnvolle Anregungen aus der Praxis geben können. Aber mit so etwas überflüssigen wie “Realität”, möchte man sich wohl nicht abgeben.
Die Petition läuft noch 22 Tage. Zeigt dem Innenminister, was ihr von dieser Top-Down-Politik haltet! Zeichnet mit!
Katja, hat dazu auch etwas lesenswertes geschrieben.
[sofortspende]