#Jagdgesetz: Neufassung des §19 BJagdG (Halbautomatenverbot für Jäger)

Gute Nachrichten: Die Neufassung des §19 BJagdG wurde am 08.07.16  im Bundestag thematisiert. Die Neufassung des Paragraphen soll wie folgt lauten: Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie weiterlesen…