#Selbstschutz: Waffenbehörde Wuppertal versucht die Vergabe von kleinen Waffenscheinen zu erschweren!

Wer eine Gaswaffe zum Selbstschutz führen möchte, der hat in Deutschland die Möglichkeit, den sogenannten „kleinen Waffenschein“ zu beantragen. Dieser berechtigt nach der Erteilung durch die Waffenbehörde, eine Gaswaffe mit PTB Kennzeichen in der Öffentlichkeit zu tragen, um sich im Falle einer gerechtfertigten Notwehr damit zu verteidigen. Bereits vor den Vorfällen an Sylvester in Köln, weiterlesen…