WICHTIG – EU-Umfrage zum Waffenbesitz bis 17.Juni 2013

Katja Triebel bittet alle Legalwaffenbesitzer zur verantwortungsvollen Beantwortung der Fragen in einer EU-Umfrage zum Waffenbesitz. Da die Fragen teilweise etwas kontrovers gestellt wurden, stellt uns Katja ihre Recherchen zum Thema Waffenbesitz und -handel in der EU in einem Leitfaden zur Verfügung, der unbedingt vorher gelesen werden sollte. Es wird viel Background zu den Fragen vermittelt. Daher ist es wirklich sehr wichtig, dass ihr die Informationen zuvor lest.

Vielen Dank, euer Team GRA

EU-Umfrage zum Waffenbesitz bis 17.Juni 2013

Die EU konsultiert Bürger, Verbände und Organisationen bzgl. Feuerwaffen

Ich bitte ALLE, sich dort zu beteiligen, NACHDEM man die von mir zusammengestellten FAKTEN durchgelesen hat.

Warum?

  1. Weil bereits die Einleitung mit falschen Fakten “informiert” und die Fragen Stolperstellen darstellen.
  2. Zudem darf man zu jedem Fragekomplex persönlich mit eigenen Worten Stellung nehmen. Jeder sollte sich dreimal überlegen, welche zusätzlichen Argumente man dort anführt.  Dazu ist es erforderlich, dass man sich zuerst mit den Fakten auseinandersetzt. Diese Fakten recherchiere ich seit 4 Jahren und stelle sie unten mit Links zur Verfügung.
  3. Die gesamte Fragestellung impliziert, dass die Task Force on Firearms des EU-Directorate-General for Home Affairs Unterstützung sucht, um die zusätzlichen Forderungen des Vorbereitungs-Kommitees der UN-Kleinwaffenkonferenz umzusetzen, zu dem u.a. auch Seriennummern und Limitierung von Munition gehören.

Diese Vermutung wird dadurch gestützt, dass diese Umfrage,

    • bereits mehr als 6000 Beteiligte aufwies, bevor ich darauf aufmerksam gemacht hatte, während die anderen EU-Umfragen bisher 0-800 Beteilgte hatten (diese EU-Umfrage findet man aktuell auf Platz 32 unter o.g. Link)
    • darauf verzichtet, Fakten, Protokolle und Berichte zu verlinken, die beim Beantworten helfen könnten, während die anderen EU-Umfragen dies tun
    • in 22 Sprachen publiziert wurde, während die anderen EU-Umfragen i.d.R. nur in Englisch oder max. vier Sprachen erscheinen

Diesem EU-Direktorat steht Cecilia Malmström vor, die sich bereits mit Forderungen zu mehr Überwachung und Internetsperren profiliert hat. Auch ihr Engagement gegen Waffen kann man anhand ihrer Pressemitteilungen gut verfolgen:

    • Bekämpfung des Handels mit Schusswaffen: Kommission schlägt Ratifizierung des UN-Protokolls sowie weiter gehende Maßnahmen vor
    • Questions and Answers: the UN firearms protocol and the EU

 

Es wird zwar in der Umfrage auf “schwere” Feuerwaffen hingewiesen (nicht tragbare Waffen), jedoch bezieht sich die gesamte Fragestellung auf “leichte” Waffen (z.B. Manpads) oder Kleinwaffen (wozu auch zivile Waffen gehören). In kriminellen oder terroristischen Kreisen der EU werden mit großer Wahrscheinlichkeit keine “schweren” oder “leichten” Feuerwaffen eingesetzt, sondern Kleinwaffen.

Von daher ist auszugehen, dass die Umfrageergebnisse nicht nur auf Kriegswaffen, sondern auf zivile Kleinwaffen angewendet werden, da im EU-Parlament, in den EU-Kommissionen, sowie in den Medien fast niemand den Unterschied kennt.

Und deshalb ist es wichtig, dass Sie in Kenntnis der Fakten abstimmen und evtl. Begründungen ebenfalls faktenreich und unpolemisch schreiben.

Meine Antworten mit Begründung finden Sie zu den Fragekomplexen B, C, D und E weiter unten.

Einleitung:

Feuerwaffen spielen in Schwerkriminalität, Terrorismus und illegalen Märkten gleichermaßen eine wichtige Rolle.

Daneben wirft der Handel mit Feuerwaffen Gewinne ab, die dem organisierten Verbrechen zufließen und die Rechtsstaatlichkeit untergraben

Das Small Arms Survey schrieb 2010:

Es gibt schätzungsweise 875 Millionen Leichte Waffen und Kleinwaffen auf der Welt, davon besitzen Gangs nicht mehr als 10 Millionen (gerade mal ein Prozent). Andere nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verfügen über rund 1,4 Millionen Schusswaffen (weniger als 0,2 Prozent), von denen ungefähr 350.000 in den Händen von Gruppen sind, die 2009 aktiv gekämpft haben.

Das Small Arms Survey schrieb 2009:

Die Exporte von nicht mehr als zwanzig Ländern machen achtzig Prozent des weltweiten Klein- und Leichtwaffenhandels aus.

Der Handel mit Sport- und Jagdwaffen findet grösstenteils zwischen den reichen Nationen des Westens statt, sie sind gleichzeitig die grössten Exporteure und Importeure.

97 % des Handels mit Jagd- und Sportwaffen erfolgte 2006 legal. Die Hauptimporteure waren mit 42 % die USA und mit 22 % die westeuropäischen Staaten.

99 % des Handels mit Pistolen und Revolver wurden 2006 legal exportiert. Für 59 % der Importe sind die USA verantwortlich.

Die von Kriminellen und Terroristen benutzten Waffen sind zumeist  AK47, Makarov-Pistolen, sowie Kriegswaffen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht aus der legalen Produktion aus den EU-Ländern stammen, sondern meist aus Überhängen der ehemaligen GUS-Staaten, aus illegalem Handel oder illegaler Herstellung. Details: Illegale Waffenexporte – Übersicht der Waffen in kriminellem Besitz: (PDF 2,29 MB)

Zu den vermuteten illegalen Hauptexporteuren gehört kein einziges EU-Land.

Die Vermutung, dass es keine Kleinwaffenproblematik innerhalb der EU gibt, bestätigt auch der Bericht der EU-Kommission vom Juli 2012.

Die Antwort auf die Frage, ob in den letzten Jahren eine nennenswerte Zunahme derKriminalität mit Jagd- oder Sportfeuerwaffen verzeichnet wurde, fällt meistens negativ aus. In den meisten Mitgliedstaaten wird die Entwicklung dieser Art von Kriminalität als relativ stabil eingeschätzt. Aus anderen Mitgliedstaaten wird sogar ein leicht rückläufiger Trend gemeldet.

Diese Aspekte lassen sich auch bei bestimmten Veränderungen der Kriminalität mit Feuerwaffen beobachten, die beispielsweise mit der Verbreitung von Waffen – im Wesentlichen Kriegswaffen –am Ende bewaffneter Konflikte zusammenhängen. Diese Art von Waffen liegt aber außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie, in der diese bereits als verboten eingestuft werden (Kategorie A), im Gegensatz zu den Waffen, die zu Freizeit- oder Sportzwecken erworben werden können.

Die meisten Mitgliedstaaten vertreten die Auffassung,  dass es im Prinzip und jedenfalls auf nationaler Ebene bei der „Nachverfolgung“ ziviler Feuerwaffen relativ wenige Probleme gibt.

In der EU existiert keine “Gefahr” durch kriminellen Gebrauch von Feuerwaffen.

Fragekomplex B

  • B.1. Wie würden Sie die Gefährdung der Sicherheit der EU-Bevölkerung durch Feuerwaffen-Kriminalität einstufen? M.E. ist diese nicht ernst anhand der wenigen tödlichen Gewaltdelikte.
  • B.2. Sind die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Gefährdung durch illegalen Feuerwaffenhandel und -gebrauch ausreichend? M.E. sind die EU-Maßnahmen ausreichend anhand der wenigen Fälle des illegalen Handels, die in den BKA-Berichten publiziert wurden.
  • B.3. Wie groß ist der Handlungsbedarf auf EU-Ebene mit Blick auf Terroranschläge mit Feuerwaffen im Hoheitsgebiet der EU? M.E. sind keine EU-Maßnahmen erforderlich anhand der wenigen Fälle von Terror mit Schusswaffen.

Fragekomplex C

  • C.1. Im EU-Recht (Richtlinie 91/477/EWG), wird eine Feuerwaffe definiert als „jede tragbare Waffe, die Schrot, eine Kugel oder ein anderes Geschoss mittels Treibladung durch einen Lauf verschießt, die für diesen Zweck gebaut ist oder die für diesen Zweck umgebaut werden kann“. Inwiefern sollte diese Definition geändert werden? M.E. sind keine Änderungen notwendig, da die Definition mit deutschem Recht übereinstimmt.
  • C.2. Im Sinne der Richtlinie 91/477/EWG (Anhang I Teil II) sind folgende Waffen verbotene Feuerwaffen: Militärische Waffen und Abschussgeräte mit Sprengwirkung; vollautomatische Feuerwaffen; als anderer Gegenstand getarnte Feuerwaffen; panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen sowie Geschosse für diese Munition; Pistolen- und Revolvermunition mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind. Inwiefern sollte die Liste der verbotenen Feuerwaffen erweitert werden? M.E. überhaupt nicht, da die Definition mit deutschem Recht übereinstimmt.
  • C.3. In welchem Umfang sollte die EU gemeinsame Regeln für die Genehmigung zur Herstellung und/oder zum Verkauf von Feuerwaffen festlegen? M.E. überhaupt nicht, da es bereits umfangreiche EU-Richtilininen gibt. Details
  • C.4. In welchem Umfang sollte die EU verbindliche Vorschriften und Normen zur technischen Sicherheit von Feuerwaffen festlegen, um sicherzustellen, dass nur der rechtmäßige Eigentümer einer Feuerwaffe diese verwenden kann? M.E. überhaupt nicht, da solche Normen (wie z.B. biometrische Schlösser) technisch nicht funktionieren können und die Fallzahlen des Missbrauchs statistisch gegen Null gehen.
  • C.5. In welchem Umfang sollte die EU Regeln zur Kontrolle des Kaufs und Verkaufs von Feuerwaffen und deren Komponenten über das Internet festlegen? M.E. überhaupt nicht, da es hierzu bereits ein EU-Richtilinie, die m.E. ausreichend ist und Internetverkäufe den gleichen Zwängen wie nationale Verkäufe an der Theke unterliegen. Link
  • C.6. In welchem Umfang sollte die EU in der EU stattfindende Waffenmessen reglementieren? M.E. überhaupt nicht, da Waffenmessen dem nationalen Recht unterliegen, welches den Verkauf von legalen Waffen bereits regelt. Auch sollen laut EU-Richtilinie alle Waffen registriert werden. Hier scheint jemand USA und EU bei der Fragestellung zu verwechseln. Ein “Loophole at shot-shows” (fehlender Background-Check bei Waffenmessen) gibt es in der EU nicht.
  • C.7. In welchem Umfang sollte die EU strengere Vorschriften dazu erlassen, wem der Besitz von Feuerwaffen erlaubt werden kann (z. B. auf der Grundlage des Alters, der geistigen Gesundheit oder von Vorstrafen)? M.E. überhaupt nicht, da dies ist bereits geregelt: Unbeschadet von Artikel 3 gestatten die Mitgliedstaaten den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen nur Personen, die dafür ein Bedürfnis nachweisen können und a) mindestens 18 Jahre alt sind, außer im Falle des Erwerbs (nicht des Kaufs) und des Besitzes von Feuerwaffen für die Jagdausübung und für Sportschützen, sofern Personen, die jünger als 18 Jahre sind, eine Erlaubnis der Eltern besitzen, oder unter elterlicher Anleitung beziehungsweise Anleitung eines Erwachsenen mit gültigem Waffen- oder Jagdschein stehen oder sich in einer zugelassenen Schießstätte befinden; b) sich selbst, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit aller Voraussicht nach nicht gefährden. Die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Gewaltverbrechens gilt als Anzeichen für eine derartige Gefährdung. Link
  • C.8. In welchem Umfang sollte die EU strengere Vorschriften dazu festzulegen, wann Besitzer von Feuerwaffen bei den Behörden eine Erklärung abgeben müssen? M.E. überhaupt nicht, da bereits alle Waffen einem Bedürfniszwang unterliegen, wird bereits eine Erklärung (Bedürfniserklärung) abgegeben. 
  • C.9. In welchem Umfang sollte die EU gemeinsame europäische Rechtsvorschriften zur Regelung von Straftatbeständen und strafrechtlichen Sanktionen im Zusammenhang mit Waffenhandel erlassen? M.E. überhaupt nicht,  da es bereits eine Regel gibt: Die Tätigkeit von Waffenhändlern muss aufgrund ihres besonderen Charakters einer strengen Kontrolle durch die Mitgliedstaaten unterliegen, wobei insbesondere die berufliche Zuverlässigkeit und die Fähigkeiten dieser Waffenhändler überprüft werden müssen. Link
  • C.10. In welchem Umfang sollte die EU versuchen, den Verkauf und den Besitz von Munition und Feuerwaffen zu kontrollieren? M.E. in gewissen Umfang, der bereits in den EU-Richtlinien von 1991 und 2008 ausreichend geregelt ist.

Fragekomplex D

  • D.1. In welchem Umfang sollte die EU weiter tätig werden, um ein sicheres Management sämtlicher Waffenlager in der EU zu gewährleisten? M.E. überhaupt nicht. Hier wird impliziert, dass in der EU viele Waffen aus legalen Waffenlager gestohlen und missbraucht wurden. Hier sollte zunächst eine internationale Evaluation der Diebstähle und der Verwendung der gestohlenen Waffen gefordert werden. In Deutschland sind z.B. auch vor Einführung der Aufbewahrungsregeln von 2002 jährlich nur wenige legale Waffen von aktiven Besitzern gestohlen worden. Details auf Seite 5
  • D.2. In welchem Umfang sollte die EU verbindliche gemeinsame Vorschriften zur Verwahrung von Feuerwaffen durch deren rechtmäßige Besitzer erlassen? M.E. überhaupt nicht. Ohne Evaluation bzgl. der Diebstähle sollten keine EU-Regeln dazu erlassen werden. Niemand weiss aktuell, welche Aufbewahrung den besten Kosten-Nutzen-Faktor hat.
  • D.3. In welchem Umfang sollte die EU verbindliche gemeinsame technische Normen für die Unbrauchbarmachung von Feuerwaffen erlassen? M.E. in großem Umfang, um Rechtssicherheit im Binnenhandel herzustellen. Dazu gibt es bereits eine Regel und Absichtserklärung: “9.2. Im Übrigen ist im Zusammenhang mit dem in einer Reihe von Antworten der Mitgliedstaaten geäußerten Wunsch nach gemeinsamen Methoden der Deaktivierung vonFeuerwaffen daran zu erinnern, dass die Kommission diese Aufgabe demnächst gemäß den Vorschriften der Richtlinie in Angriff nimmt. Daraus dürfte sich ein höheres Sicherheitsniveau im Verkehr der genannten Warenart ergeben. Link
  • D.4. In welchem Umfang sollte die EU verbindliche gemeinsame Vorschriften zur Überprüfung der Zerstörung von Feuerwaffen oder des Verbots ihrer vollständigen oder teilweisen Wiederverwendung erlassen? M.E. in großem Umfang, um Rechtssicherheit im Binnenhandel herzustellen. Ich erinnere hier noch an den Monitor-Bericht bzgl. vermeintlich einfacher Reaktivierung von Dekowaffen, der von prolegal wegen vieler Falschbehauptungen angeprangert wurde. Link

Fragekomplex E

  • E.1. In welchem Umfang sollte die EU in ihren Übereinkünften mit angrenzenden Drittländern Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen einbeziehen? M.E. in gewissen Umfang, der angemessen ist.
  • E.2. In welchem Umfang sollte die EU polizeiliche Ausbildungsmodule zur Bekämpfung des Feuerwaffenschmuggels innerhalb der EU und in die EU entwickeln? M.E. in gewissen Umfang, der angemessen ist.
  • E.3. Besteht in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre Niederlassung haben, Ihres Wissens irgendein Plan oder eine allgemeine Strategie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen? M.E. ja, da wir eine ziemlich gute Polizeiarbeit haben.
  • E.4. In welchem Umfang sollte die EU ein gemeinsames Verfahren zur Erhebung von Statistiken über den illegalen Handel mit Feuerwaffen einrichten? M.E. in gewissen Umfang, der angemessen ist.
  • E.5. Wie häufig sollte jedes EU-Land über seine Fortschritte im Kampf gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen berichten? M.E. ist eine regelmäßige Berichterstattung sinnvoll.

Zur Umfrage auf Deutsch: Link

Quelle: legalwaffenbesitzer.wordpress.com2013

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