Wer eine Gaswaffe zum Selbstschutz führen möchte, der hat in Deutschland die Möglichkeit, den sogenannten „kleinen Waffenschein“ zu beantragen. Dieser berechtigt nach der Erteilung durch die Waffenbehörde, eine Gaswaffe mit PTB Kennzeichen in der Öffentlichkeit zu tragen, um sich im Falle einer gerechtfertigten Notwehr damit zu verteidigen.
Bereits vor den Vorfällen an Sylvester in Köln, stiegen die Antragszahlen auf kleine Waffenscheine und die Verkäufe von Gaswaffen und Abwehrsprays, allerdings war nach Köln noch ein weiterer Schub zu beobachten, so dass bei vielen Waffenbehörden inzwischen mit längeren Wartezeiten auf die abschließende Bearbeitung der Anträge auf einen kleinen Waffenschein zu rechnen ist.
Was wird bei einem Antrag auf den „KWS“ geprüft?
Bürger, die einen kleinen Waffenschein beantragen, werden ähnlich überprüft, wie Bürger, die eine Waffenbesitzkarte für den Erwerb von erlaubnispflichtigen („scharfen“) Schusswaffen beantragen. Im Prüfungsverfahren wird Auskunft durch das BZR, das ZStV und durch die lokale Polizeibehörde erteilt, ob der Antragsteller im Sinne des Waffengesetzes als zuverlässig anzusehen ist, oder nicht. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob Vorstrafen bzw. laufende Verfahren, oder andere Erkenntnisse vorliegen, die dies in Zweifel ziehen würden. Ist dies nicht der Fall, ist der Antrag zu genehmigen und die Erlaubnis nach dem WaffG zu erteilen.
Seltsame Auslegung des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch die Waffenbehörde Wuppertal
Ein Unterstützer der German Rifle Association hat uns eine Kopie der schriftlichen Antwort der Waffenbehörde Wuppertal zu einem Antrag auf einen kleinen Waffenschein zukommen lassen, mit der sich der Behörde eine sehr fragwürdige Auslegung der Verwaltungspraxis bescheinigen lässt.
Hier der Inhalt des Schreibens (siehe Scan 1 und Scan 2):
Sehr geehrter Herr Mustermann [Anm.d.Red: Name geändert],
spätestens die Ereignisse an Silvester in Köln und anderen Städten haben viele Menschen verunsichert und – wie Sie – dazu bewogen, einen Antrag auf Erteilung eines „Kleinen Waffenscheins“ zu stellen. Dies hat ein derart hohes Antragsaufkommen zur Folge, dass die Bearbeitung der Anträge auch in meiner Behörde noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.
Deshalb nutze ich die Gelegenheit, Sie auf die besonderen Gefahren und Risiken bei dem Gebrauch von sogenannten Abwehrwaffen aufmerksam zu machen. Jede Unsicherheit in der Handhabung kann fatale Folgen für Sie und Unbeteiligte haben. Mangelnde Routine im Umgang mit der Waffe – vorallem in einer extremen Stresssituation – wird die Gefahren für Sie und andere nur vergrößern. Sind Sie in der Lage, in einem solchen Moment die Situation richtig einzuschätzen? Reagieren Sie angemessen und schnell genug oder kann der Täter Ihnen die Waffe entreißen und bedroht Sie damit? Welchen Schaden richten Sie mit der Waffe an? Sie könnten sich selbst und unbeteiligte Dritte verletzen. Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen für Sie wären unter Umständen die Folge.
Wir als Polizei raten deshalb davon ab, Abwehrsprays und andere Abwehrwaffen mitzuführen. Sie erhöhen damit nicht Ihre Sicherheit, sondern eher das Risiko und die Gefahren für sich und Unbeteiligte.
Wussten Sie, dass Sie bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen die Waffen erst gar nicht mitführen dürfen? Bei einem Verstoß gegen diese Norm begehen Sie eine Straftat.
Was können Sie in einer Gefahrensituation machen oder wie sie sogar vermeiden?
- Weichen Sie verdächtig erscheinenden Personen eher aus als die Begegnung zu suchen.
- Machen Sie in einer Notsituation auf sich aufmerksam, indem Sie laut um Hilfe rufen oder z.B. eine Trillerpfeife/einen Schrillalarm benutzen.
- Bitten Sie Unbeteiligte gezielt um Hilfe.
„Sie mit der roten Jacke! Rufen Sie die Polizei“- Gehen Sie in Gesellschaft aus.
Es ist besser gemeinsam als alleine unterwegs zu sein.- Schauen Sie nicht weg wenn sich jemand in einer Notsituation befindet. Holen Sie Hilfe.
- Rufen Sie bereits in Zweifelsfällen die Polizei unter 110 an.
Weitere Hinweise und Tipps zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen erfahren Sie von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kriminalkommissariats Kriminalprävention und Opferschutz unter der Telefon-Nr. 0202/284-1801.
Ich möchte Sie bitten, unter Berücksichtigung meiner Hinweise, Ihren Antrag nochmal zu überdenken. Sofern ich keine weitere Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie auf die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins verzichten und werde von einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrags absehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein unglaubliches Schreiben! Allein schon die Behauptung, dass Abwehrwaffen zu einer erhöhten Gefährdung führen machen sprachlos. Oder die Bitte, die völlig unterbesetzte Polizei mit Anfahrtswegen von teilweise mehr als 30 Minuten, bereits bei Zweifelsfällen zu rufen, ist so realitätsfremd und an der Lebenswirklichkeit vorbei, dass der Kopf gar nicht mehr aufhören will zu schütteln. Auch der Tipp verdächtig erscheinenden Personen einfach auszuweichen ist absolut hanebüchen, denn dies ist nicht immer möglich, insbesondere wenn Kriminelle auf „Raubzug“ sind. Und dann? In die Rapewhistle pusten wenn man gewürgt wird? Es ist so zynisch.
Das Unglaublichste ist allerdings die Aussage, dass der Antrag einfach in der Rundablage P (für Nicht-Verwaltungsmenschen: Papiermüll) abgelegt wird, wenn sich der Antragsteller nicht erneut meldet. Ein solcher Verwaltungsakt ist uns noch nie begegnet und dürfte auch nicht mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz in Einklang zu bringen sein.
Die Wuppertaler Waffenbehörde wäre gut daran beraten, ihr Personal aufzustocken, um die Anträge zeitnah bearbeiten zu können. Stattdessen werden sinnfreie Schreiben mit offenbar politisch motiviertem Hintergrund verschickt. Dafür ist dann seltsamerweise Zeit (und offenbar genügend Steuergeld) verfügbar, aber nicht dafür, die Anfragen im BZR und im ZStV zu stellen, was übrigens elektronisch und weitgehend automatisiert geschieht.
Unser Statement zu diesem Schreiben
Es ist nicht die Aufgabe der Verwaltung die Ausstellung von kleinen Waffenscheinen zu erschweren! Es ist die Aufgabe der Verwaltung die Anträge zügig abzuarbeiten und die kleinen Waffenscheine zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind! Dafür bezahlen die Bürger Steuern und nehmen nur wahr, was per Gesetz zugesichert wird. Die Verwaltung ist Dienstleister. Mehr nicht.
[Update] Auch der WDR berichtete bereits über das Thema.
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Bei mir hat es wie schon geschrieben von Ende Januar 2016 bis August 2016 gedauert. Komischerweise ist der Schein aber schon im Juli gestempelt worden.
Ich warte seit Sep. 2016, kein Witz. Auf meine Schreiben wird weder von der Diensstelle noch von der Polizeipräsidentin geantwortet. Ich versuche jetzt eine Untätigkeitsbeschwerde.
ich habe heute in Wuppertal angerufen und man teilte mir mit das es 1 Jahr dauert bis man die noch 700 Anträge bearbeitet ! Das ist doch der Hammer ! ich werde mich jetzt in einen Brief beim Oberbürgermeister Wuppertal beschweren darüber. In 1 Jahr kann es schon zu spät sein, bei dem Gesocks das seit Monaten hier in Wuppertal rumläuft !
Ich warte nun inzwischen seit Ende Januar auf die Erteilung des KWS, auf Anfrage wie lange es wohl noch dauern wird, wurde mir nur erklärt das es 1200 Anträge gebe und jeden Tag welche bearbeitet werden. Meiner sei aber noch nicht bearbeitet. Eine zeitliche Angabe wurde mir nicht gegeben.
Ich kann nur alle warnen, die gerade ihren kleinen Waffenschein beantragt haben oder ihn schon besitzen! Wenn ein Gesetz die Registrierung von Gas/Platz- waffen vorschreiben sollte,
dann könnte es sein, dass jeder der den Schein hat, in Zukunft ungebetenen Haus-Besuch bekommt! Auch wenn er keine Schreckschusswaffe hat, oder eben keine eingetragen hat! Denn die Kontrollleutchen gehen sicher davon aus, dass wenn jemand den Schein hat auch eine Waffe besorgt wurde….. 😉
Zuhause kann ich meine Waffe haben. Das ist nicht verboten !
In Buchholz i.d.N werden nicht nur die Anträge auf kleine Waffenscheine nicht bearbeitet. Ich warte mittlerweile seit mehr als 6 Wochen auf meine WBK. Die lange Bearbeitungszeit wird mit den gehäuften Anträgen für den kleinen Waffenschein erklärt. Ich habe ja Geduld. Ich ordne mich auch den Sicherheitsbehörden unter. Ich habe ja auch Verständnis für den überarbeiteten Beamten. Im Amt und bei der Polizei wurde offen zugegeben, dass man so versucht die Bewaffnung des Volkes zu verhindern. Da habe mich etwas erschrocken. Im Augenblick weiß ich gar nicht wie ich damit umgehen soll. Geht unsere Freiheit jetzt verloren? Wenn Beamte Gesetze umgehen wird es unschön, denke ich.
Ich verstehe auch nicht was das soll. Die Bürger nehmen doch nur ihr Recht wahr…
Unglaublich! Das ist absolute Behördenwillkür. Ich habe vor ca. 2 Monaten den kl. WS beantragt (Oberpfalz), und nicht mal 14 Tage später kam der Anruf, dass ich ihn abholen kann.
Wir müssen unbedingt zusammen halten und diejenigen unterstützen, die bereit sind, die Initiative gegen die Willkür und Bevormundung zu ergreifen.
Das ist ja wohl das letzte!!! An Arroganz und Willkür der Behörden nicht leicht zu überbieten!!!
Das sollten sich die betroffenen Kameraden und Kollegen in keinster Weise gefallen lassen.
Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und das ganze publik machen ist das mindeste.
Wenn es viele der betroffenen machen, hilft es mit Sicherheit etwas.
Ich werde mich nicht der Gnade von Behörden ausliefern, wenn es um mein Recht auf Selbstverteidigung geht, wenn ich in die mittlerweile lebensgefährlichen Großstädte muss. Ich vermeide ja jetzt schon den Besuch in Städten wie Berlin. Nur wenn es garnicht anders geht, halte ich mich dort auf. Aber sicher nicht ohne die Möglichkeit effektivsten Selbstschutzes.
Habe vor ca. 11 Tagen meinen Antrag abgesendet . Mit einem schreiben das mit im Umschlag war das ich diesen „BRIEF“ nicht zugesendet bekommen möchte . Bin gespannt was dabei rumkommt .
Mit freundlichen Grüßen
Pascal S. Wuppertal
Stolzer Jäger
In Österreich solls wohl eine Onlinepetition geben nur leider kann ich die nicht finden. Was soll dieser Wahnsinn? Was haben wir legale verbrochen? Ich kann mich nicht erinnern das im WaffG Vollautomaten erlaubt sind oder das legale Waffen an den Anschlägen beteiligt waren…
Es ist ja nicht zu glauben, gerade in den Städten die als verloren gelten, empfehlen die Behörden dem rechtschaffenden Bürgern sich ausrauben und zusammenschlagen zu lassen, denn nichts anderes ist der Tenor dieses Schreibens. Stück für Stück verlieren wir ein friedlichen Stück Deutschland.
Wenn ich diese Empfehlungen im Schreiben lese, kann ich nur an der geistigen Zurechnungsfähigkeit der Verfasser zweifeln, oder soll eine Frau die Abends, wenn kaum noch Spaziergänger unterwegs sind, irgend jemand etwas zurufen, die Polizei verständigen oder Pfeifen?
Diese Deppen wissen schon, dass sie die Kontrolle längs verloren haben, doch selbst wenn es ihre eigenen Kinder erwischt, rücken sie nicht von ihrem „Gutmenschentum“ ab.
Wir sind verloren, wenn nicht bald der durch Brot und Spiele verdummte Michel aufwacht.
Gut Schuss Euch Allen
Die totale Unterdrückung des Volkes in Verbindung mit gezielter Verdummung durch Rot/Grün B90 gesteuerte Bürokraten. Da war der Blick durch den allzu bunten „Bong“ wohl etwas getrübt?
Wann erfolgt endlich mal der Schulterschluss ALLER Betroffenen?
Ab zum Reichstag … mit Radau. Trillerpfeifen nicht vergessen!
*Sie da hinten, in dem roten Hosenanzug, ja Sie ~ HILFE!*
Ich bin dabei!
MountainGun45LC
Es ist so unfassbar, dass mir keinerlei Worte mehr dazu einfallen. Hier sehe ich mittlerweile das Problem, dass wir langsam und in einigen Behörden den Boden der Rechtsstaatlichkeit deutlich (!) verlassen in diesem Rechtsbereich…
In einem Staat, welcher komplette Stadtbezirke der organisierten Kriminalität überläßt, wundern mich solche Aussagen nicht.