#Selbstverteidigung: Mutmaßlicher Einbrecher im Sauerland von Jäger erschossen

Im Sauerland hat ein Jäger im beschaulichen Dorf Affeln bei Neuenrade (Märkischer Kreis) einen mutmaßlichen Einbrecher erschossen. Wir hoffen, dass es für das Opfer des Einbruchs rechtlich glimpflich ausgeht und die Staatsanwaltschaft die offenbar berechtigte Notwehr anerkennt und das Verfahren einstellt. Noch ist der Fall schlecht zu beurteilen, da erst wenige Details vorliegen. Es gibt allerdings mehrere Berichte darüber, dass ein Messer im Spiel gewesen sein soll.

Vorerst nur wenige Details hier:
http://www.welt.de/vermischtes/article154777312/Hausbesitzer-erschiesst-18-jaehrigen-Einbrecher.html

Niemand, der eine Schusswaffe besitzt, will in eine solche Situation kommen, aber wenn der Täter ein Messer dabei hat, dann bleibt oft keine andere Möglichkeit, als zu schießen, denn Messer sind sehr gefährlich und werden wesentlich schneller eingesetzt, als Schusswaffen.

Marcs hat kürzlich ein Video über die Selbstverteidigung mit Messern veröffentlicht. In dem Video geht er auch auf die kriminelle Verwendung von Messern ein und auf die besondere Gefährlichkeit dieses Tatmittels, bei Interesse einfach mal reinschauen.

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33 Replies to “#Selbstverteidigung: Mutmaßlicher Einbrecher im Sauerland von Jäger erschossen”

    1. Ebend lief ein kleiner Beitrag auf Pro7 über den Fall. Die Herkunft des Täters wurde da nicht genannt obwohl schon „Die Welt“ darüber berichtet hat.
      Die anmoderation war zu geil: „Ein 18 Jähriger Einbrecher wurde von einem Jäger überrascht der diesen dann mit einem Kopfschuss tötete.“

      Jetzt werden also schon Einbrecher und nicht die Opfer überrascht.
      Der Beitrag hat nur so von subtilen Meinungen gewimmelt.

  1. Erinnert sich noch jemand an das „Motorradclubmitglied“, welches einen SEK- Beamten durch eine halb verglaste Tür erschossen hat?! Diese Person wurde im Endeffekt „Frei gesprochen“! Und nun wieder eine „Sache“ mit einem Jäger……Diese beiden Falle muss man ´mal vergleichen, obwohl sie eigentlich überhaupt nicht zu vergleichen sind! Da kommt man schon ins Grübeln!
    Hier ein link dazu:
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-polizist-bgh-hebt-schuldspruch-gegen-hells-angel-auf-a-795678.html

  2. Was hilft die Waffe im Nachttisch oder O-Schrank im Schlafzimmer, wenn die gewaltbereite Einbrecherbande schon neben dem Bett steht und den Reker nicht einhält. Ohne gute Absicherung des Hauses und ausreichend Vorwarnzeit durch eine Alarmanlage bleibt es doch dem Zufall überlassen, ob man die Waffe schnell genug und sinnvoll in Anschlag bringt. Wenn es gelungen ist, ist man in D erst einmal die ärmste Sau, weil einem Polizei, Staatsanwaltschaft und Waffenbehörde das Leben als potentiellem Kapitalverbrecher auf den Kopf stellt und wie man sieht auch schnell plausible Argumente fehlen, warum man womöglich zu schell am Abzug war. Mit viel Glück ist man von Notwehr gerechtfertigt, darf aber wegen Aufbewahrungsverstössen seine Waffen abgeben, damit die Behörden ihren Rechtsfrieden finden. Es bräuchte schon Gesetzte wie in manchen US Bundesstaaten, dass man Verbrecher, die ins Auto oder Haus eindringen, auf der Stelle erschießen darf, eine Rechtskonstruktion, die mit der deutschen Verfassung so wohl niemals zu realisieren sein wird, vor allem wenn uns die demokratsch gewählten, europäischen und nationalen Organe längst bis auf F und PTB, beides natürlich zentral registriert, entwaffnet haben.

  3. Wolfram Schindler was hat der Einbrecher da zu suchen man nennt sowas auch vorsätzlichen Hausfriedensbruch mit der Absicht zu rauben,eventuell Zutaten und alle Gefahren in Kauf zu nehmen somit sehe ich die Notwehr als gerechtfertigt.hinzu kommt bei dem Vorsatz des Einbruchs auch noch der Altersunterschied und die körperliche Verfassung des Opfers

  4. Wieso glauben eigentlich so viele, dass sichere Aufbewahrung und schneller Zugriff irgendwelche Widersprüche wären?! Das zeugt doch oft von Ahnungslosigkeit der Waffengegner.

    Mein Widerstandsgrad 0 KW-Schrank ist in einem Schrank neben dem Bett und mit elektronischem Zahlenschloss versehen. Ganz legal liegt darin u.a. eine Pistole auf der linken Seite (greifbar mit der rechten Hand) und links daneben ein volles Magazin (zu greifen mit links). Ich habe es geübt (mit Exerzierpatronen) und gestoppt: Wenn ich im Bett liege brauche ich reproduzierbar UNTER 9 Sekunden, vom Aufsetzen im Bett bis ich eine durchgeladene Pistole in der Hand habe. In der Nachttischschublade ginge das nicht schneller.

    Klares Fazit: Sichere, gesetzeskonforme Aufbewahrung steht einem schnellen Zugriff im Verteidigungsfall mitnichten entgegen! Das ist natürlich anders, wenn man kein elektronisches Schloss hat, sondern z.B. eines zum Drehen oder erst einen Schlüssel ins Schloss stecken muss.

  5. Es ist Zeit den ganzen Laden hier in der Bundesrepublik wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen: ‚Castle Doctrine‘. Alles viel zu lahm hier in D. Einigkeit und Recht und Freiheit! Alle drei bedingen einander und zu Freiheit gehört auf MEINEM Grund und Boden auch das Recht mich mit allen Mitteln
    zu verteidigen.

    Mit der AfD gibt es jetzt zumindest einen wirksamen Hebel, um die Sozialisten und Freiheitsfeinde wachzurütteln. Jetzt müssen nur noch sämtliche Jäger, Sportschützen, Sammler und andere Legalwaffenbesitzer sich von den alten Mogelpackungen lösen und nicht weiter auf Lippenbekenntnisse von CDU und FDP reinfallen – dann klappt es vielleicht aucht mit einer freiheitlichen Reform des Waffenrechts für Deutsche.

  6. Mal dumm gefragt:
    Welchen Gesetz hindert den Mann daran, wenn er z.B. alleine wohnt und somit nachts niemand Unberechtigtes im Haus sein sollte, seine geladene Waffe neben sein Bett auf den Nachttisch zu legen?

      1. ich würde sagen, du hast keine Ahnung vom Waffengesetz. Lt waffengesetz ist es mir erlaubt in „meinem befriedeten Wohn- und/oder Geschäftsräumen meine Waffe jederzeit zu führen“…..Ich muss nur jederzeit die Ausübungsgewalt über die waffe haben…..das ist deutsches Recht!….und das ist gut so

      2. Unsinn. Natürlich kannst du dir die Waffe geladen auf den Nachttisch legen. Dann musst du aber auch wach sein! Und darum ging es. Ich kann mir nicht eine geladene (oder ungeladene) Waffe in den Nachttisch packen und mich dann schlafen legen. Tatsächliche Gewalt und so.

    1. Es führt zum Entzug der WBK. Es ist auch nicht erlaubt, eine geladene Waffe in einem Safe zu haben, der für die gemeinsame Lagerung zugelassen ist und Zuwiderhandlung bedeutet: Zuverlässigkeit weg, somit auch die WBK.

  7. Oder A/B-Schrank mit Revolver im Innenfach und daneben die Mumpeln. Aber ich denke er war entweder gerade auf dem Weg zur Jagd oder kam von der Jagd. Vielleicht hat er auch einen Spleen und steht immer nachts um 2 auf um seine Waffen zu putzen. Genaues weiß wohl nur er und der liebe Gott.

      1. Dito. Bei Licht brauche ich keine 9 Sekunden, vom Aufsetzen im Bett, Öffnen des Schranks, Magazin einführen bis zum Durchladen. Im Schrank darf die Waffe zwar nicht geladen sein, aber selbstverständlich dürfen Magazin und Waffe unmittelbar nebeneinander legen und man hat ja 2 Hände. Wenn das Laden also zu 2 Sekunden Verzögerung führt, ist das schon viel!

        Wer noch dazu keine einfache Schlafzimmertür hat, sondern eine Feuerschutztür, der wird auch spätestens bei dem Versuch, diese aufzubrechen, wach werden und die bietet mindestens so viel Zeit, bis der Tresor bequem auf ist.

  8. Solch einen „heissen“ Einbruch bei mir zu Hause, würde/n der/die Täter sicher nicht vergessen! Dafür würde ich sorgen! Alleine um das Leben meiner Tochter zu schützen! Es wird Zeit, dass alle rechtstreuen deutschen Bürger scharfe Waffen anmelden/führen dürfen zur Verteidigung zu Hause und auf der Straße! Hoffentlich gibt es kein Verfahren und wenn dann mit dem Ende: Freispruch!

    1. Jawohl Herr Labrenz, ganz genau meine Meinung !

      Ich stimme Ihnen in allen Punkten zu.

      Ich hätte in dieser Situation genauso gehandelt. Da kann man nur hoffen, dass das Verfahren gegen den Jäger mit einem Freispruch endet.

      Hätte auch dann eine Signalwirkung an die Herren Einbrecher und die anderen Kriminellen, dass sie sehen dass sie bei einem Einbruch auch mal mit bewaffneter Gegenwehr rechnen müssen.

      Deshalb Freigabe von Schusswaffen auch an geprüfte rechtstreue Zivilpersonen mit Sachkundenachweis.

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